"Tax free einkaufen
Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr; Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro ab dem 1. Januar 2020
Datum: 19.12.2019
Für einen Übergangszeitraum sind die Dienststellen der Zollverwaltung aktuell jedoch angewiesen, auf Wunsch der Reisenden alle ihnen vorgelegte Belege (wertunabhängig) abzustempeln.
Eine Entscheidung über die Gewährung einer Steuerbefreiung ist damit nicht verbunden.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Fragen zum Verfahren der Befreiung von der Umsatzsteuer von der Zollverwaltung mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden können.
Weitere Informationen entnehmen Sie auf der Internetseite zum Thema Tax free einkaufen.
Tax free einkaufen"
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2019/azr_tax_free_einkaufen_wertgrenze.html
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