Sonntag, 30. Juni 2019

dbb vorteilswelt: Kfz-Versicherungen im Test

dbb vorteilswelt: Kfz-Versicherungen im Test

"Kfz-Versicherungen im Test: HUK-COBURG siegt als bester Kfz-Filialversicherer

Für Autofahrer ist der 30. November ein wichtiges Datum. Denn viele Kfz-Versicherungen sind bis zu diesem Stichtag kündbar. Wer einen Anbieterwechsel ins Auge fasst, sollte Preise, Leistungen und auch Service beachten. Welche Versicherer aktuell top sind, zeigt die Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität, das 29 Kfz-Versicherer getestet hat. Die HUK-COBURG, langjähriger exklusiver Partner des dbb vorsorgewerk für Kfz-Versicherungen, wurde Testsieger der Kfz-Filialversicherer.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität hat 20 Filialversicherer und 9 Direktversicherer getestet. Die Servicequalität jedes Unternehmens wurde anhand von verdeckten Telefon- und E-Mail-Tests, Prüfungen der Internetauftritte und einer Inhaltsanalyse der Websites ermittelt. Untersucht wurden jeweils die günstigsten Produkte (Basis-Tarife) sowie die Versicherungen mit der höchsten Leistungsabdeckung (Komfort-Tarife) für zwölf verschiedene Szenarien.

Große Kostenunterschiede

Bei leistungsstarken Versicherungen, den Komfort-Tarifen, gehen die Kosten im Anbietervergleich weit auseinander. Bei Wahl des günstigsten gegenüber dem teuersten Tarif können Kunden über die Hälfte (konkret: 57,4 Prozent) sparen. 
Bei den kostengünstigeren Basis-Tarifen lohnt ebenfalls ein genauer Blick – die Prämienhöhen variieren auch hier deutlich. 
Wichtig für den Verbraucher: Komfort-Tarife sind nicht per se teurer – im Test ist der günstigste preislich attraktiver als das teuerste Basis-Angebot.

Service stark verbesserungswürdig

Der Service der Versicherer hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verbessert und erreicht weiterhin nur ein ausreichendes Niveau. Größte Defizite zeigt der Service per E-Mail: 
Über 29 Prozent der Anfragen bleiben ohne Antwort; fast ein Viertel der getesteten Versicherer beantwortet im Testzeitraum nicht einmal die Hälfte der E-Mail-Anfragen. 
Zudem bieten zwei der neun untersuchten Direktversicherer keine telefonische Beratung. Letztlich erreichen nur fünf Kfz-Versicherer (darunter die HUK-COBURG) in puncto Service das Qualitätsurteil „gut“, dagegen sind elf nur „ausreichend“ oder gar „mangelhaft“.

Die besten Kfz-Filialversicherer

Testsieger der Kfz-Filialversicherer ist die HUK-COBURG (Qualitätsurteil: „gut“). Der sehr gut bewertete Komfort-Tarif des Unternehmens überzeugt mit günstigen Prämien und einer umfangreichen Ausstattung. Die freie Werkstattwahl ist im Komfort- wie auch im Basis-Tarif enthalten. Die HUK-COBURG bietet als einer von nur zwei Filial-Versicherern einen guten Service: Der Internetauftritt ist dank hohem Informationswert und Nutzerfreundlichkeit der beste aller untersuchten Unternehmen. 
Auch per E-Mail gibt es schnelle und professionelle Auskünfte.
Quelle: lifePR / Deutsches Institut für Service-Qualität im Auftrag von n-tv

Unser Tipp: Mehr dbb-Bonus in der Autoversicherung

Ab sofort gibt es noch mehr dbb-Bonus in der Autoversicherung: 30 Euro* Neukundenbonus für dbb-Mitglieder, die zur HUK-COBURG wechseln (je 15 € im Beginnjahr und im Folgejahr. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hatte innerhalb der letzten 365 Tage keinen laufenden Kfz-Vertrag bei einer Gesellschaft des HUK-COBURG Konzerns).
Mehr Informationen auf www.dbb-vorteilswelt.de/autoversicherung"

Quelle: dbb vorteilswelt, URL: https://www.dbb-vorteilswelt.de/huk-coburg-bester-kfz-filialversicherer/

BFH-Richter Prof. Dr. Harald Jatzke erhält Verdienstorden des Freistaats Bayern für seine DLRG-Tätigkeit


BFH-Richter Prof. Dr. Harald Jatzke erhält Verdienstorden des Freistaats Bayern für seine DLRG-Tätigkeit

Der in der Zollverwaltung sehr bekannte Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Harald Jatzke erhält den Verdienstorden des Freistaats Bayern (das sog. Steckkreuz) für seine ehrenamtliche DLRG-Tätigkeit:

Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH):


"Nr. 32 vom 22. Mai 2019

Ordensverleihung an den Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof
Prof. Dr. Jatzke

Der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Harald Jatzke hat das Steckkreuz für besondere Verdienste erhalten. Der vom bayerischen Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, verliehene Orden wurde Prof. Dr. Jatzke heute von der Regierungspräsidentin von Oberbayern, Maria Els, überreicht.


Das Steckkreuz ist die höchste Auszeichnung des Freistaats Bayern für besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen, bei der Bekämpfung von Bränden und sonstigen Notständen oder für besondere Verdienste um eine der katastrophenhilfspflichtigen und im Rettungsdienst mitwirkenden Hilfsorganisationen.

Mit dem Steckkreuz wird Prof. Dr. Jatzke für seine jahrzehntelange Tätigkeit für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) geehrt, die er neben seiner richterlichen Tätigkeit am Bundesfinanzhof ausgeübt hat. Prof. Dr. Jatzke war für die DLRG in verschiedenen Führungspositionen und als Sanitäter tätig. Er war insbesondere bei den Flutkatastrophen 2002 und 2013, beim G7-Gipfel in Elmau sowie bei der Flüchtlingsbetreuung im Einsatz. Darüber hinaus hat er sich bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung um die Hilfsorganisation verdient gemacht. Seit zwei Jahren ist er einer der Vizepräsidenten des DLRG-Landesverbandes Bayern."

Quelle:  BFH, URL: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&Datum=2019&nr=40666&pos=6&anz=39


Zur Vita von Prof. Dr. Jatzke, der in der Zollverwaltung seine berufliche Laufbahn begann, URL: https://www.bundesfinanzhof.de/content/69-2017 und 

EFA Münster, URL: https://www.efa-muenster.de/index.php/efa-muenster/organe/wissenschaftlicher-beirat/item/prof-dr-harald-jatzke

BDZ: 14. Deutsche Zollmeisterschaften 2019 am Deutschen Eck in Koblenz eröffnet

BDZ: 14. Deutsche Zollmeisterschaften 2019 am Deutschen Eck in Koblenz eröffnet
Die 14. Deutsche Zollmeisterschaft 2019 wurde am 27.6.2019 in Anwesenheit des stv. BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel, des BDZ-Ehrenvorsitzenden Klaus H. Leprich und vieler Teilnehmer des BDZ OV Bremen eröffnet:


"14. Deutsche Zollmeisterschaft in Koblenz eröffnet
Gerade eben werden in Koblenz die 14. Deutschen Zollmeisterschaften in Koblenz eröffnet. Unter dem Motto „Zöllner am Deutschen Eck“ werden in den nächsten Tagen über 1.800 Zöllnerinnen und Zöllner sportliche Wettkämpfe in verschiedenen Disziplinen austragen. Der BDZ ist Hauptpartner der Deutschen Zollsporthilfe und unterstützt die Zollmeisterschaften finanziell und mit zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Als Festredner für den BDZ ist der stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, bei der Eröffnungsfeier vertreten. Weitere Festredner bei der Eröffnungsfeier sind unter anderem der Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, Rüdiger Sonntag sowie Direktionspräsident Dr. Armin Rolfink (Generalzolldirektion). Präsident der Deutschen Zollsporthilfe ist Karl-Heinz Speicher.

Mit dem am Zusammenfluss von Rhein und Mosel, am weltweit bekannten Deutschen Eck, gelegenen Koblenz hat die Deutsche Zollsporthilfe erneut einen attraktiven Austragungsort für die diesjährigen Zollmeisterschaften gewählt.

Die Wettbewerbe in Koblenz bieten dabei Höchstleistungen und Abwechslung. 
Die Teilnehmer(innen) können sich im Rahmen der Veranstaltung in folgenden Disziplinen messen: Fußball:(U 40 und Ü 40) / Volleyball(Mixed) / Beachvolleyball(Mixed)/ Leichtathletik: Dreikampf (100 m Lauf / Weitsprung / Kugelstoßen)/ 1500 m Lauf/ 400 m Lauf und Hochsprung Geländelauf: 4x2,6kmStaffellauf /5 km/ 10 km und Nordic Walking sowie Drachenbootrennen.

Der BDZ wird an den Wettkampftagen unter der Leitung von Alexander Voss (BDZ-Jugend Rheinland-Pfalz) mit einem eigenen Info-Stand sowie einem Tischkicker auf der Eventmeile präsent sein. Zahlreiche BDZ Mitglieder tragen als Helferinnen und Helfer zur Unterstützung der Veranstaltung bei. Der BDZ wünscht allen Teilnehmern(innen) unfallfreie und faire Wettkämpfe sowie viel Vergnügen am Deutschen Eck in Koblenz!

Weitere Informationen sowie die Ergebnisse in den einzelnen Disziplinen gibt es auf der Homepage der Deutschen Zollsporthilfe: http://www.deutsche-zollsporthilfe.de/ ."





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Samstag, 29. Juni 2019

dbb vorteilswelt: Einbruchsrisiko verringern - Das Zauberwort lautet Prävention

dbb vorteilswelt: Einbruchsrisiko verringern -
Das Zauberwort lautet Prävention


"Einbruchsrisiko verringern:
Das Zauberwort lautet Prävention




Statistisch gesehen wird alle drei Minuten in Deutschland eingebrochen. 2018 lag die Zahl der Wohnungseinbrüche laut polizeilicher Kriminalstatistik bei insgesamt 97.504 Fällen und die Aufklärungsquote bei 18 Prozent. Die gute Nachricht: Weit über ein Drittel aller Einbrüche scheitern bereits an einer guten Sicherung der Häuser oder Wohnungen.
Allerdings finden Einbrecher immer wieder zu wenig gesicherte Wohnungen und Häuser vor – und das bei gestiegenen Anreizen: Die meisten Haushalte sind mit hochwertiger Technik ausgestattet. Teure Smartphones, Notebooks und Tablets finden sich in fast jedem Zuhause. Sie haben einen hohen Wiederverkaufswert und sind für Einbrecher daher lukrativ.
Gut zu wissen:
Die finanziellen Folgen eines Wohnungseinbruchs trägt die Hausratversicherung
Doch die verletzte Privatsphäre kann auch eine Versicherung nicht ersetzen. 
Prävention ist daher die beste Lösung, und schon mit einfachen technischen Maßnahmen lässt sich das Einbruchsrisiko reduzieren.

So verringern Sie das Einbruchsrisiko


  • Schließen Sie Türen immer ab – auch bei kurzer Abwesenheit; einfaches Zuziehen reicht nicht.
  • Gekippte Fenster sind im Prinzip offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.
  • Verzichten Sie darauf, Schlüssel in Außenverstecken zu deponieren.
  • Sollten Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus.
  • Investieren Sie in Sicherungstechnik, wie spezielle Schlösser für Fenster und Türen.
  • Beleuchten Sie Außenbereiche bei Dunkelheit, beispielsweise durch Lampen mit Bewegungsmeldern.
  • Signalisieren Sie Anwesenheit, indem Sie Rollläden tagsüber hochziehen und nachts schließen (lassen).
  • Beseitigen Sie Zeichen der Abwesenheit indem Sie den Briefkasten leeren und das Licht durch Zeitschaltuhren steuern lassen.
  • Setzen Sie bei Ihren Überlegungen auf geprüfte und zertifizierte Sicherheitsanlagen.
  • Fragen Sie Ihren Versicherer – viele Versicherer beraten zum passenden Einbruchschutz.
Übrigens: Auch Nachbarschaftshilfe kann ein wirksamer Einbruchsschutz sein, ebenso wie Smart-Home-Systeme.

Unser Versicherungstipp

Einen zuverlässigen Versicherungsschutz für Ihren Haushalt, z.B. bei Einbruchdiebstahl, Implosionen oder Wasseraustritt bietet die BOXflex Hausratversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung, langjähriger und exklusiver Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk für Vorsorge, Krankenversicherung und Absicherung. dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen profitieren von 3 % Beitragsnachlass."

Quelle: dbb vorteilswelt, URL: https://www.dbb-vorteilswelt.de/partner-einbruchsrisiko-verringern/?partner-ref=DPOLG-BUND

BDZ OV Duisburg: Treffen der Emmericher Ruheständlich - Einladung KHK Rudolf Dinkhoff zum Thema Einbruchsschutz

BDZ OV Duisburg: Treffen der Emmericher Ruheständlich - Einladung KHK Rudolf Dinkhoff

Auf dem Treffen der Emmericher Ruheständler des BDZ OV Duisburg sprach der eingeladene KHK Rudolf Doinkhoff zum Thema Einbruchsschutz:

"Treffen der Emmericher Ruheständler


Die Emmericher Ruheständler hatten sich für den 12.06.2019 den Kriminalhauptkommissar Rudolf Dinkhoff eingeladen.
Herr Dinkhoff berichtete und informierte ausführlich über seine Erfahrungen auf dem Gebiet des Einbruchschutzes. 
Zur Zeit gebe es eine sinkende Tendenz bei den Einbruchzahlen am Niederrhein. 
Die Erfahrung zeige aber auch, dass sich dies mit Beginn des Winters wieder ändern wird.
Breiten Raum nahm auch die Information bezüglich der Sicherung gegen Wohnungseinbruch ein.
Mit einer Reihe von Maßnahmen, die man als Bewohner ergreifen kann oder sollte, machte er dies sehr deutlich. Auch wies er dabei auf die Schwachstellen hin.
Wichtig sei, dass man eine sog. Anwesendheitsimulation schafft. 
Im Außenbereich sollten z. B. Bewegungsmelder so angebracht werden, dass diese nicht direkt für ungeliebte Gäste erreichbar sind.
Ein weiteres Thema war von "Falschen Polizeibeamte am Telefon". 
Auch hier gab es entsprechende Präventionshinweise.
Nach 1 Stunde verabschiedete Kollege Hermann Lang Herrn Dinkhoff mit einem kleinen Buchgeschenk."

Quelle: BDZ BV Düsseldorf, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/duesseldorf/ortsverbaende/ortsverband-duisburg/news-ov-duisburg.html 

Links: Herr Rudolf Dinkhoff, Hermann Lang



BDZ: Auto abo (dbb)

BDZ: Auto abo (dbb)



"Vorteile der BDZ-Mitgliedschaft

Das neue "dbb Autoabo" steht für uns zur Verfügung



Unter dem Motto: "Eine Rate - Alles drin!" haben auch BDZ Mitglieder die Möglichkeit, neue Autos für ein Jahr incl. Versicherung zu kaufen. 

Neugierig auf die Kennenlernpreise der Startmodelle? 

Dann loggt euch im dbb vorteilsClub ein und sucht euch den passenden Wagen mit attraktiver „All Inclusive“-Monatsrate aus! 

Weitere Informationen unter folgenden Link: https://dbb-vorteilswelt.de/auto"

Quelle: BDZ BV Baden, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/baden/bv-baden-medien/nachrichten/details/news/das-neue-dbb-autoabo-steht-fuer-uns-zur-verfuegung.html








Weitere Hinweise unter der URL: https://www.dbb-vorteilswelt.de/partner-dbb-autoabo-neues-auto-ohne-grossen-aufwand/?partner-ref=DPOLG-BUND

Freitag, 28. Juni 2019

BFH warnt vor gefälschten E-Mail im Namen des Bundesfinanzhofs

BFH warnt vor gefälschten E-Mail im Namen des Bundesfinanzhofs

"Online-Nachricht - Freitag, 21.06.2019 10:19

Vorsicht Falle | Warnung vor gefälschten E-Mails (BFH)

Seit dem werden durch Kriminelle missbräuchlich E-Mails im Namen des BFH versendet.

Diese täuschend echt erscheinenden E-Mails, die nicht vom Bundesfinanzhof stammen, enthalten Anlagen, die von Ihnen nicht geöffnet werden sollten.

Die Anlagen sind z.B. als "Gerichtsdokumente von BFH" bezeichnet und enthalten Computerviren.
Klicken Sie bitte auch auf keine in den E-Mail enthaltenen Links.

In den E-Mails enthaltene Links führen auf Webseiten, von denen aus Schadprogramme verteilt werden.

Quelle: BFH online (il)
Fundstelle(n):
NWB BAAAH-21076"


Quelle: BFH


dbb vorteilswelt: Private Krankenversicherung - Der frühe Vogel fängt den Wurm

dbb vorteilswelt: Private Krankenversicherung - Der frühe Vogel fängt den Wurm


"Private Krankenversicherung:
Der frühe Vogel fängt den Wurm

Wer sich mit dem Thema »Private Krankenversicherung« beschäftigt, wenn er jung und fit ist, hat eindeutig die Nase vorn. Das hat damit zu tun, dass die Beiträge in der PKV nach dem „Äquivalenzprinzip“ berechnet werden: 
Jeder zahlt entsprechend dem Risiko, das er zum Zeitpunkt der Antragstellung mitbringt. 
Je älter Menschen werden, umso höher sind üblicherweise die Krankheitskosten.
Daher ist das Alter, in dem eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird, eine wichtige Komponente für die Beitragshöhe. Die zweite Komponente ist die gesundheitliche Vorgeschichte. Nicht nur lebensbedrohliche Erkrankungen spielen hierbei eine Rolle, sondern jede Vorerkrankung, bei der mit Folgekosten zu rechnen ist. In diesen Fällen kann eine private Krankenversicherung nur mit einem entsprechenden Risikozuschlag abgeschlossen werden. Bereits eine Sportverletzung oder ein Zeckenbiss kann damit zu höheren Beiträgen führen.
Praktisch bedeutet das, dass es bereits für Beamtenanwärter wichtig ist, intensiv darüber nachzudenken, auf welche Leistungen sie später einmal Wert legen und für welchen Versicherer sie sich entscheiden. Ein Wechsel, beispielsweise nach Ende der Ausbildung ist zwar theoretisch möglich, kann aber mit gravierenden Nachteilen verbunden sein, wenn sich der Gesundheitszustand zwischenzeitlich geändert hat. 
Bei schwerwiegenden Erkrankungen ist ein Wechsel u.U. gar nicht mehr möglich!
Für Beamtenanwärter ist in der Regel eine beihilfekonforme private Krankenversicherung empfehlenswert. Sie übernimmt bei Krankheit den privat zu tragenden Anteil der Behandlungskosten. Das dbb vorsorgewerk bietet dazu in Kooperation mit dem langjährigen Kooperationspartner DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung eine sog. Restkostenversicherung an, die passgenau an sämtliche Beihilfeansprüche gegenüber dem jeweiligen Dienstherrn anschließt. Heilfürsorgeberechtigte und Lehramtsstudenten sollten sich mit einer preisgünstigen Anwartschaftsversicherung die spätere garantierte Aufnahme in eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung festschreiben lassen.
Angestellte (nicht nur im Öffentlichen Dienst) beschäftigen sich meist erst sehr viel später mit dem Gedanken an eine private Krankenversicherung. Die erste Hürde ist das Einkommen, das erst einmal über der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen muss, um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln zu können. 
Dann ist – gerade für Frauen – ein wichtiges Entscheidungskriterium die Familienplanung. So vergehen meist viele Jahre und das Risiko steigt, später einmal den gewünschten Versicherungsschutz nur noch zu ungünstigen Konditionen zu erhalten, wenn überhaupt. Das muss aber nicht sein, denn gerade für Angestellte gibt es einen hervorragenden Tipp, sich für einen geringen Beitrag alle Türen offen zu halten. 
Optionstarife bieten die Möglichkeit, später in die private Krankheitskostenvollversicherung zu wechseln, oder alternativ eine Zusatzversicherung abzuschließen, wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte. Beide Möglichkeiten erfordern keine erneute Gesundheitsprüfung! Optionstarife garantieren also zu einem späteren Zeitpunkt den Zugang zu einer Vielzahl verschiedener Absicherungsmöglichkeiten und das zu optimalen Konditionen!
Bei der konkreten Entscheidung für eine private Voll- oder Zusatzversicherung ist ein wichtiger Aspekt, ob der Versicherungsschutz später noch verbessert werden kann, ohne dass hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. 
Gerade für Beamtenanwärter ist es interessant, dass beide Tarifreihen der DBV über das dbb vorsorgewerk die Möglichkeit bieten, beispielsweise zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe, einen Tarif für stationäre Wahlleistungen oder einen Beihilfeergänzungstarif hinzuzufügen, wenn dieser bei Beginn der Ausbildung noch nicht abgeschlossen wurde. Diese Möglichkeit gibt es auch noch zu vielen späteren Anlässen!
Auch im Bereich der Pflegevorsorge ist es über das dbb vorsorgewerk möglich, mit einem attraktiven Leistungsumfang preiswert (z.B. für Anwärter mit 28 Jahren: ab unter 5 Euro) zu starten, der später – ohne Gesundheitsprüfung – ausgebaut werden kann. 
Wem ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung eine bessere Versorgung im Krankenhaus wichtig ist, der findet mit einem Tarif ohne Altersrückstellung eine bezahlbare Lösung für die ganze Familie und kann den Tarif natürlich später umstellen, wenn die finanziellen Möglichkeiten gegeben sind.
Also: Wer jung startet muss nicht viel Geld ausgeben, spart langfristig aber viel Geld!

Unser Tipp

dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen sichern sich bei Neuabschluss auf die meisten Kranken- und Pflegezusatztarife einen Mitgliedsvorteil in Höhe von 3 %
Die im Rahmen eines Kollektivvertrages speziell verhandelten Sonderkonditionen und Leistungsvorteile haben bereits zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes überzeugt.
Weitere Informationen zu unseren PKV-Angeboten:
Krankenversicherungsschutz für Beihilfeberechtigte Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer Anwartschaftsversicherung"

Quelle: dbb vorteilswelt, URL: https://www.dbb-vorteilswelt.de/expertentipps-zur-privaten-krankenversicherung/


BDZ BV Hannover: Dienststellenbesuch des stv. Bundesvorsitzenden Thomas Liebel in Lüneburg

BDZ BV Hannover: Dienststellenbesuch des stv. Bundesvorsitzenden Thomas Liebel in Lüneburg

Der stv. BDZ-Bundesvorsitzende war auf einem Dienststellenbesuch beim Hauptzollamt Hannover - Dienstort Lüneburg zu Gast beim BDZ BV-Hannover-Vorsitzenden Olaf Wietschorke:

"BDZ vor Ort

Dienststellenbesuch beim HZA Hannover – Dienstsitz Lüneburg



Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des BDZ Bezirksverbandes Hannover und Vorsitzenden des örtlichen Personalrats beim Hauptzollamt Hannover, Olaf Wietschorke, informierte sich Thomas Liebel (Stellv. BDZ Bundesvorsitzender) am 18. Juni 2019 über das Aufgabengebiet der Zöllnerinnen und Zöllner beim Hauptzollamt Hannover – Dienstsitz Lüneburg. 
Die BDZ Vertreter kamen mit den Beschäftigten zu den aktuellen Herausforderungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie dem „Massengeschäft“ bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ins Gespräch."

Quelle: BDZ BV Hannover, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/dienststellenbesuch-beim-hza-hannover-dienstsitz-lueneburg.html


Olaf Wietschorke u. Thomas Liebel (v.l.n.r.)




Zoll findet 309.000 Euro geschmuggeltes Bargeld in den Rückenlehnen eines Autos

Zoll findet 309.000 Euro geschmuggeltes Bargeld in den Rückenlehnen eines Autos

Kontrollbeamte des Hauptzollamts Osnabrück hat bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn A 30 309.000 Euro geschmuggeltes Bargeld sichergestellt:

"Zöllner finden geschmuggeltes Bargeld in den Rückenlehnen eines Autos

309.000 Euro sichergestellt


Am Abend des 23. Juni 2019 entdeckten Osnabrücker Zöllner bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn 30 an der Abfahrt Gildehaus 309.000 Euro Bargeld in einem zuvor aus den Niederlanden eingereisten Pkw.

Der 45-jährige Fahrer gab an, für zwei Tage bei Verwandten in Amsterdam gewesen zu sein. Die Frage nach mitgeführten Waffen, Betäubungsmitteln oder größeren Bargeldbeständen verneinte er.

Da der Reisende sehr nervös wirkte, entschlossen sich die Zöllner zu einer Intensivkontrolle des Autos. Bei der Durchsicht des Wagens stellten die Ermittler fest, dass die Rückenlehnen der beiden Rückensitzteile von hinten mit einem zusätzlichen Teppichboden verklebt waren. 

Beim Lösen der Verklebungen entdeckten die Beamten in beiden Rückenlehnen jeweils eine Blechplatte. Hinter diesen Platten kamen 309.000 Euro in Blechkästen zum Vorschein.

Auf Befragen teilte der Reisende mit, dass er vorhatte, sich ein Boot mit dem Geld zu kaufen, jedoch kein entsprechendes finden konnte. Wegen der fehlenden Anzeige des Bargelds leiteten die Zollbeamten ein Bußgeldverfahren ein. 
Die Gesamtsumme des Bargelds wurde sichergestellt.

Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Ermittlungsgruppe vom Zollfahndungsamt Essen und dem Landeskriminalamt aus Nordrhein-Westfalen übernommen.
Zusatzinformation

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinnern.
Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Bargeld/2019/z94_bargeldschmuggel_os.html

 

Donnerstag, 27. Juni 2019

dbb bundesfrauenvertretung: Frauen im dbb, dbb frauen Newsletter 04/Juli 2019

dbb bundesfrauenvertretung:
dbb frauen, Newsletter 04/Juli 2019





"17.06.2019

Nr. 04/2019

Editorial

Wir müssen die Spielregeln ändern

Es ist gerade einmal einen Monat her, da hatte Angela Merkel den Unternehmen gedroht: Wenn diese nicht mehr Frauen in Führungspositionen bringen würden, dann müssten Sanktionen eingeführt werden. Und in diesem Monat sind viele Zahlen auf den Tisch gepackt worden, die für gesetzliche Sanktionen sprechen: Die schwindenden Frauenanteile in den Bundesparteien und im Bundestag wurden in zahlreichen Reden zum 70. Jubiläum des Grundgesetzes angemahnt. Der Gleichstellungsindex wurde am 5. Juni 2019 veröffentlicht, ein ernüchterndes Zeugnis für die Versäumnisse der Gleichstellung im öffentlichen Dienst: Auch hier tendieren die Frauenanteile in Führungspositionen eher nach unten denn nach oben. Die Gleichstellung in Deutschland stagniert nicht nur, sie entwickelt sich zurück. Da scheinen die Drohungen der Bundeskanzlerin nur konsequent.

Zeitgleich haben wir im dbb forum auf der Frauenpolitischen Fachtagung über Lösungsmöglichkeiten diskutiert: Welche Mechanismen müssen verändert werden, damit es Frauen gelingt, in Spitzenpositionen vorzudringen? (Den ausführlichen Bericht lesen Sie ab Seite 2.) Die Hürden sind groß, in der Politik und in der Wirtschaft ebenso wie in den öffentlichen
Verwaltungen. Das ist bittere Wahrheit. Auch zeigt sich, dass es an vielen Stellen dieselben Mechanismen sind, die Frauen zurückhalten: Es sind die Spielregeln, die einst für eine ausschließlich männliche Riege entworfen wurden. Es wird Zeit, diese endlich für das gemischte Doppel umzuschreiben.

In einigen Parteien gibt es dafür gute Beispiele, über die wir auf unserer Tagung diskutiert haben. Aber auch die Medienberichterstattung kann einen großen Beitrag leisten, Frauen in ihrer Kompetenz sichtbarer zu machen. Gleichstellung passiert nicht einfach. Sie ist das Ergebnis harter Arbeit vieler Akteurinnen und Akteure, und auch in einer Demokratie müssen Menschen für ihre Rechte kämpfen und Teilhabe erstreiten. Solidarität ist dafür ein hohes Gut. Denn nur gemeinsam ist es möglich, Transformationsprozesse anzustoßen. Nicht die Frauen müssen sich dafür ändern. Die Spielregeln in den Behörden, den Parteien und den Unternehmen müssen sich ändern. Wenn die Organisationen dazu nicht selbst in der Lage sind, dann muss die Politik die nötigen Weichen stellen. Es wird höchste Zeit für eine gesetzliche Lösung, die auch im öffentlichen Dienst Wirkung zeigt.

Link zur aktuellen Ausgabe von frauen im dbb
www.dbb.de/fileadmin/pdfs/frauen/2019/frauenimdbb_1904.pdf

Link zum Archiv von frauen im dbb:
www.dbb.de/presse/mediathek/magazine/frauen-im-dbb.html



Quelle: dbb bundesfrauenvertretung, dbb frauen Newsletter 04/2019 

 






BDZ: Scheitert die Fortentwicklung der neuen Dienstkleidung an der Finanzierung?!

BDZ: Scheitert die Fortentwicklung der neuen Dienstkleidung an der Finanzierung?!

BDZ-Vertreter waren zum Beteiligungsgespräch zur neuen Dienstkleidung im BMF:

"Beteiligungsgespräch im Bundesfinanzministerium

Scheitert die Fortentwicklung der neuen Dienstkleidung an der Finanzierung?!




Am 17. Juni 2019 fand im Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein gewerkschaftliches Beteiligungsgespräch zum Entwurf einer Verwaltungsvorschrift über die neue Dienstkleidung der Beschäftigten der Zollverwaltung (VwV – DKL Zoll zu § 70a Bundesbesoldungsgesetz - BBesG) statt, die rückwirkend zum 1. Mai 2018 in Kraft treten soll. 
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft war mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Thomas Liebel, Hans Eich (BDZ und Mitglied im Vorstand des Hauptpersonalrats beim BMF) und einem Vertreter des dbb beamtenbund und tarifunion als einzige Fachgewerkschaft für die Interessen der Zöllnerinnen und Zöllner bei dem Beteiligungsgespräch vertreten. Die Möglichkeit der Teilnahme hätte auch für andere Gewerkschaften bestanden. Diese scheinen jedoch dem Dienstkleidungswesen des Zolls keine besondere Aufmerksamkeit zu schenken und glänzten mit Abwesenheit. 
Für das BMF nahm federführend die Leiterin der Abteilung III (Zölle, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer), Frau Ministerialdirektorin Tanja Mildenberger sowie weitere Vertreter der Abteilung III - teil.
Im Ergebnis konnten sich die Vertreter von dbb und BDZ angesichts des äußerst reservierten Verhaltens des BMF gegenüber den fachlichen Forderungen des BDZ des Eindrucks nicht erwehren, dass offenbar enorme haushalterische Engpässe bei der Finanzierung der neuen Dienstkleidung bestehen. 
So bestand seitens des BMF kein unmittelbares Entgegenkommen zu den vorgebrachten Kernforderungen des BDZ - weder bei der Ausstattung der Beschäftigten der Binnenzollämter und Nachwuchskräfte mit Dienstkleidung noch hinsichtlich des deutlich zu gering bemessenen Ausstattungspakets der funktionalen Dienstkleidung. 
Im Gegenteil: Aufgrund des Beteiligungsgesprächs befürchtet der BDZ sogar eine Reduzierung des bisherigen Ausstattungspakets an funktionaler Dienstkleidung. 
Der BDZ kritisiert massiv die Entwicklung im Dienstkleidungswesen, die offensichtlich einer politischen Klärung bedarf.
Der dbb und der BDZ hatten bereits im Vorfeld des Beteiligungsgesprächs wiederholt schriftlich zu dem Entwurf der VwV – DKL Zoll Stellung bezogen. 
Einen wesentlichen Erfolg stellt dabei der ersatzlose Wegfall des bisher zu zahlenden Eigenanteils dar, da die neue Dienstkleidung den Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Zudem hatte sich der BDZ-geführte Hauptpersonalrat (HPR) u. a. zu der beabsichtigten Abnutzungsentschädigung (steuerfrei nach § 3 Nr. 4 b Einkommensteuergesetz) für hauptamtliche Sporttrainer und Sportlehrende beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) gegenüber dem BMF positioniert. 
Dabei konnte erreicht werden, dass die als monatliche Pauschale und auf Antrag gewährte Abnutzungsentschädigung für das Tragen privater Sportkleidung während des Dienstsports von 5,00 auf 10,00 Euro/mtl. angehoben werden soll. Für die Gewährung soll nach Aussagen des BMF ein einmaliger Antrag genügen. 

Aufnahme von weiteren Dienstkleidungsträger/innen gefordert
Der stellvertretende Bundesvorsitzende Thomas Liebel ging eingangs der Debatte auf die in einer Abfrage unter den Beschäftigten mehrheitlich befürwortete Ausweitung der Dienstkleidungsträger/innen auf die Beschäftigten in den Binnenzollämtern ein, die auch fachlich begründet ist. Staatssekretär Werner Gatzer (BMF) hatte in der gemeinschaftlichen Besprechung am 27. Juni 2017 dem HPR zugesagt, dass die Beschäftigten der Binnenzollämter mit Dienstkleidung ausgestattet würden, wenn sie dies denn wollen – wir berichteten. Ministerialdirektorin Mildenberger (BMF) ließ keinen Zweifel an der fachlichen Notwendigkeit der Ausstattung der Binnenzollämter mit Dienstkleidung. 
Mit dem bestehenden Budget ist diese umfangreiche Ausstattung jedoch unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Das BMF habe die Generalzolldirektion (GZD) hinsichtlich des Umfangs und der Kosten dieses Vorhabens zu einer Berichterstattung aufgefordert.

Weitergehende Forderungen des BDZ
Zu allen anderen von den BDZ-Vertretern vorgetragenen Forderungen u.a.
  • die Aufnahme der Nachwuchskräfte in den Kreis der Dienstkleidungsträger/innen
  • die Ausstattung der mit Vollzugsaufgaben betrauten Beschäftigten des Zollfahndungsdienstes mit einer angemessenen Grundausstattung
  • die Erhöhung der Anzahl verschiedener funktionaler Dienstkleidungsstücke
  • die Aufnahme weiterer zusätzlicher Bekleidungsstücke (z.B. Funktions-T-Shirts)
  • der Erhöhung der vorgesehenen Abnutzungsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro/mtl. für die zum Bezug von Dienstkleidung berechtigten Angehörigen der Zollverwaltung, die zur Teilnahme am Dienstsport verpflichtet sind,
vertrat das BMF die Meinung, diese nach erfolgter Ausstattung aller Dienststellen mit Dienstkleidung im Rahmen der nach drei Jahren vorgesehenen Evaluation der Verwaltungsvorschrift zu § 70a des BBesG über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung erneut zu prüfen und ggfs. nachzusteuern.
Auf die BDZ-Forderung, die vorgesehene Abnutzungsentschädigung in Höhe von 10,00 Euro/mtl. für hauptamtliche Sporttrainer und Sportlehrende zu erhöhen und auf nebenamtliche Sporttrainer auszudehnen, entgegneten die Vertreter des BMF, dass dies in einem Gesamtkomplex Trainerwesen, u.a. mit den Ergebnissen der Steuerungsunterstützung Zoll zur Ermittlung des Personalbedarfs der Trainer und einer Konzeption zum Traineraufwuchs auch im Zusammenhang mit den geplanten Einsatztrainingszentren, betrachtet werden müsse.
Der BDZ hat gegenüber dem BMF im Hinblick auf eine Gleichbehandlung mit der Bundespolizei erneut die Einführung der dort seit 2015 geltenden steuerfreien (§ 3 Nr. 4 b) EStG) Abnutzungsentschädigung in Höhe von 1,20 € täglich für Dienstkleidungsträger/innen in der Zollverwaltung gefordert. In der Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei ist u.a. geregelt, dass im Falle dessen, dass Polizeivollzugsbeamte (PVB) in der Bundespolizei auf dienstliche Anordnung während des Dienstes zivile Kleidung tragen müssen, die PVB eine Abnutzungsentschädigung in Höhe von 1,20 € täglich erhalten. BMF hat die Einführung dieser Abnutzungsentschädigung mit Blick auf eine Ungleichbehandlung zwischen den Sachgebieten C/E einerseits und den übrigen in der Zollverwaltung in ziviler Kleidung Dienst verrichtenden Beschäftigten andererseits abermals abgelehnt.
BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes betont, dass der BDZ diese negative Entwicklung gewerkschaftlich nicht hinnehmen und alsbald in Gespräche mit den politisch Verantwortlichen eintreten wird."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/scheitert-die-fortentwicklung-der-neuen-dienstkleidung-an-der-finanzierung.html



dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach kritisiert die skanalöse Befristungsmisere im öffentlichen Dienst

dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach kritisiert die skanalöse Befristungsmisere im öffentlichen Dienst

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach kritisiert die skanalöse Befristungsmisere im öffentlichen Dienst:

"Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Skandalöse Befristungsmisere im öffentlichen Dienst beenden

„Die Politiker in Bund und Ländern sollten erstmal die eigenen Häuser in Ordnung bringen und die Befristungsmisere im öffentlichen Dienst beenden“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach auf der gemeinsamen Podiumsdiskussion mit dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall zum Thema „Sachgrundlose Befristung – Regelungsbedarf oder Doppelmoral?“ am 24. Juni 2019 in Berlin.
2017 hatten 8,3 Prozent der Beschäftigten in Deutschland einen befristeten Arbeitsvertrag; ein neuer Höchststand. Der öffentliche Dienst nahm dabei mit 9,5 Prozent Befristungen den Spitzenplatz ein, gegenüber 7,1 Prozent in der Privatwirtschaft. In den Bundesministerien wurde in den letzten Jahren fast jeder zweite Beschäftigte befristet eingestellt. Im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums wurden sogar acht von zehn Neubeschäftigten befristet eingestellt. Silberbach: „Der öffentliche Dienst ist nicht Vorreiter, sondern Schlusslicht in Kampf gegen die sachgrundlose Befristung. 
Als einzigem Arbeitgeber steht dem Staat die sogenannte Haushaltsbefristung zur Verfügung und nur er kann Arbeitsverträge mit der Begründung befristen, im Haushalt sei schlicht keine unbefristete Stelle vorgesehen. Diese Befristungsgründe gehören sofort abgeschafft.“

Skandalös, so Silberbach weiter, sei auch die immer noch verbreitete Praxis der Befristung von Arbeitsverträgen für Lehrkräfte bis zu den jeweiligen Sommerferien: 
„Das ist ein Unding! Bei dem anhaltenden Lehrermangel sollte man eigentlich davon ausgehen, dass es solche Befristungen längst nicht mehr gibt. Unsere Lehrerverbände berichten aber anderes.“ 
Bevor die Große Koalition also neue, undurchführbare Befristungsregulierungen erlasse, sollte sie zunächst die Fehlentwicklungen im eigenen Haus abstellen. 
Silberbach: „Das Ziel aller Arbeitgeber muss sein, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Hierfür brauchen wir eine gut durchdachte, handhabbare Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. 
Die Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag werden diesem Anspruch aber in keiner Weise gerecht!“


Zoll: Drogen-Vertriebsstruktur gestoppt, Drogen und 300.000 Euro sichergestellt

Zoll: Drogen-Vertriebsstruktur gestoppt, Drogen und 300.000 Euro sichergestellt

Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg hat mit Unterstützung der Bundespolizei, des Landeskriminalamts und der Polizei ein Drogen-Vertriebslabor ausgehoben und Drogen sowie 300.000 Euro sichergestellt und einen 44-jährigen Beschuldigten festgenommen.

"Drogen-Vertriebsstruktur gestoppt


Zollfahndung nimmt 44-jährigen Beschuldigten fest
In der Nacht vom Freitag, dem 14. Juni 2019, auf Samstag konnten Ermittler des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg mit Unterstützung der Bundespolizei, des Landeskriminalamts und der Polizei einen professionell organisierten Drogenvertrieb beenden.
Nach Hinweisen der israelischen Sicherheitsbehörden wurde im April 2019 von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen einen 44-jährigen deutschen Beschuldigten eingeleitet. 
Die Ermittlungen deckten schnell ein ausgeklügeltes Vertriebs- und Logistiksystem auf.
Als Geschäftssitz der "Firma" wählte der Beschuldigte einen Selfstorage in Berlin-Wilmersdorf. Hier mietete er sich in zwei Abteile ein, die er arbeitsteilig nutzte. 
Eines der Abteile wurde als Lager für Verpackungsmaterialen genutzt, das andere und größere allerdings diente dem Portionieren und Verpacken von diversen Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Medikamenten. Seinen Nachschub orderte er zum Teil im Ausland und ließ ihn sich in die nebenan befindliche Packstation liefern.
Auch bei seinen Verkaufsaktivitäten legte der Beschuldigte Wert auf Ordnung und Struktur. In verschiedenen extra angemieteten Hotelzimmern in Berlin öffnete er an ausgesuchten Tagen sein Geschäft für seine Stammkundschaft zwischen 16:00 und 20:00 Uhr.

Am 14. Juni 2019 beendeten die Beamten des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg unter Federführung der Staatsanwaltschaft Berlin das erfolgreiche Geschäftsmodell.
Die Durchsuchungen im Selfstorage und von diversen Wohn- und Aufenthaltsadressen führten zur Sicherstellungen von:

  • circa zwei Kilogramm Ecstasy
  • 500 Gramm Crystal
  • 500 Gramm Amphetamin
  • 300 Gramm Mephedron
  • 200 Gramm kristallines MDMA
  • 50 Gramm Kokain
  • ein Kilogramm Ketamin
  • größere Mengen an verschreibungspflichtigen Medikamenten
Des Weiteren wurden fast 300.000 Euro in bar aufgefunden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen den Beschuldigten zwischenzeitlich Haftbefehl vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten erlassen.
Die weiteren Ermittlungen und Auswertungen dauern an."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2019/z20_drogen_vertriebsstruktur_zfab.html