Bundesregierung zur Arbeitszeit der Bundesbeamten: Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken, Drs. 19/7774
Die Arbeitszeit der Bundesbeamten ist 2006 auf 41 Stunden heraufgesetzt worden.
Die dbb beamten und tariefunion setzt sich mit Nachdruck für eine Reduzierung auf 39 Stunden und eine Angleichung auf die Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten ein.
Wir haben über das Thema umfangreich berichtet und insbesondere die ePetition im Deutschen Bundestag im Sommer 2018 begleitet... vgl.
BDZ, https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/petition-zur-neufassung-der-verordnung-ueber-die-arbeitszeit-der-bundesbeamten.html,
BDZ, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/wuerttemberg/der-bezirksverband-wuerttemberg/kernforderungen.html,
BDZ, https://www.bdz.eu/aktuelles/news/gerechte-arbeitszeit-fuer-bundesbeamtinnenbeamte-jetzt.html,
BDZ, https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/39-stunden-woche-fur-bundesbeamte.html und
BDZ https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/39-stunden-woche-anhorung-vor-dem.html.
Die Partei Die LINKE hat eine Kleine Anfrage im Bundestag eingebracht, die folgendermaßen beantwortet worden ist:
"Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Straetmanns, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/7243 –
Arbeitszeit von Bundesbeamten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den Jahren 2004 und 2006 verabschiedete die damalige Bundesregierung die weiterhin gültige Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, nach der die Arbeitszeit von Bundesbeamten von 39 auf 40 und im zweiten Schritt auf 41 Stunden erhöht wurde. Mit dieser Erhöhung der Arbeitszeit sollten die Beamtinnen und Beamten einen Anteil zur „Haushaltskonsolidierung“ leisten, also Stellenstreichungen durch Mehrarbeit auffangen. Für Tarifbeschäftigte in vergleichbaren Positionen gilt eine Regelarbeitszeit von 39 Stunden. Damit sind die Beamtinnen und Beamten in dieser Hinsicht schlechter ge-stellt. Regelungen zur Höchstarbeitszeit bei Überstunden fordern für beide Gruppen als Obergrenze eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche. Im Jahr 2010 wurde die Petition 1-17-06-20102-016657 eingereicht, die zum Inhalt hatte, die Arbeitszeiterhöhung zurückzunehmen, damit die Gleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten wiederhergestellt würde. Die Bundesregierung lehnte dies, mit Verweis auf die zu diesem Zeitpunkt nach wie vor schlechten Staatsfinanzen und die besondere Verpflichtung von Beamten gegenüber ihren Dienstherren, ab. Im Jahr 2018, nach mehreren aufeinanderfolgenden Jahren mit guter Konjunktur und konsolidierten Staatsfinanzen, ist beim Deutschen Bundestag eine Petition mit der Forderung nach Angleichung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Bundesbeamten von derzeit 41 Stunden auf das Niveau der Tarifbeschäftigten des Bundes in Höhe von 39 Stunden eingegangen (Petition 1-19-06-20102-007205). Diese fand über 50 000 Unterstützer und wurde am 5. November 2018 in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses in Anwesenheit der Petentin beraten. In dieser Sitzung wurde vom Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer die Aussage getätigt, dass die Konsolidierung des Haushalts kein einmaliges Ziel, sondern eine Daueraufgabe sei. Er verwies in diesem Zusammenhang auf eine Verschuldung des Bundes in Höhe von über 1 Billion Euro. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufende 19. Legislaturperiode sei keine Vereinbarung dazu getroffen worden, die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten zu reduzieren.
Es sei vielmehr beschlossen, das Thema Arbeitszeitkontenmodelle offensiv voranzutreiben, die frühzeitig zu einem Abbau von Überstunden führen sollen (siehe: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw45-pa-petitionen/575716). Nach Ansicht der Fragesteller ist es ein fatales Signal an die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, weiterhin auf ihre Kosten Einsparungen für den Bundeshaushalt vornehmen zu wollen. Außerdem werden hier Fehlanreize gesetzt, ausreichend früh auf den demographischen Wandel in der Beamtenschaft zu reagieren und ausreichend Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für künftige Fachkräfte in der öffentlichen Verwaltung zu schaffen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Fragen sollen sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Tarifbeschäftigte der oberen und obersten Bundesbehörden beantwortet werden. Insoweit weist die Bundesregierung darauf hin, dass Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten von dieser Antwort nicht mit umfasst sind. Besoldungs- und Entgeltgruppen sind grundsätzlich in Laufbahngruppen bzw. vergleichbaren Entgeltgruppen zusammengefasst. Die Beschäftigten werden dem einfachen Dienst (eD), mittleren Dienst (mD), dem gehobenen Dienst (gD) und dem höheren Dienst (hD) zugeordnet. Trotz aller, mit außerordentlich hohem Zeit- und Personalaufwand unternommener Bemühungen ist eine umfassende Beantwortung der umfangreichen Detailangaben nicht in allen Fällen möglich, weil die erbetenen Daten teilweise nicht zur Verfügung stehen. So konnten in vielen Fällen aufgrund des Wechsels von IT-Systemen die Daten früherer Jahre nicht automatisch ermittelt werden und eine manuelle Auswertung aller Personal- und Personalsachakten war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. Übergeordnet ist festzustellen, dass die Beantwortung auf den in den Personalverwaltungssystemen erfassten Daten fußt.
Art und Umfang der gespeicherten Informationen sind nicht zum Zweck der hier erbetenen Auswertung vorgesehen und demnach für die Beantwortung nur begrenzt geeignet.
Wegen datenschutzrechtlich gebotener Löschfristen sind Angaben oft nur für die letzten Jahre möglich, so dass zu einzelnen Fragen keine verwertbare Datenbasis ermittelt werden konnte. Zum Teil wurden erst während des Erhebungszeitraumes elektronische Personalverwaltungssysteme eingeführt, was zu einer späteren Nacherfassung von Perso-nalveränderungen führte. Die Tatsache, dass nicht alle Ressorts für alle Jahre Daten liefern konnten, führt zu einer möglichen Unterzeichnung der Daten insbesondere in den früheren Jahren des abgefragten Zeitraumes. Für das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur gilt, dass alle Behörden des dortigen Geschäftsbereichs, einschließlich der Mittel- und Ortsbehörden, in die Befragung einbezogen wurden.
1. Wie hoch ist die Zahl der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten insgesamt?
Im Bundesbereich waren zum Stichtag 30. Juni 2017 insgesamt 181 250 Beamtinnen und Beamte beschäftigt.
2. Wie viele Bundesbeamte arbeiten aufgrund der Ausnahmetatbestände des § 3 Absatz 1 der Arbeitszeitverordnung weniger als 41 Stunden (bitte nach schwerbehinderten Beamten, Beamten, die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten und Beamten, zu deren Haushalt Personen gehören, bei denen Pflegebedürftigkeit durch ein Gutachten festgestellt worden ist, aufteilen)?
In einigen Ressorts lag lediglich die Gesamtzahl vor, nicht aber die Aufteilung nach den Gründen, so dass ergänzend die Gesamtzahl mitgeteilt wird.
schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte 3.128
Beamtinnen und Beamte mit Kind unter 12 Jahren 15.731
Beamtinnen und Beamte mit pflegebedürftigen Angehörigen 618
insgesamt 20.887
[...]
5. Auf wie vielen Stellen verrichten Tarifbeschäftigte derzeit jeweils eine inhaltsgleiche
Tätigkeit wie Beamtinnen und Beamte (beispielsweise Sachbearbeitung in derselben Abteilung einer Behörde oder eines Bundesministeriums; bitte nach Bundesministerien, Bundesbehörden und Art der Tätigkeit aufschlüsseln, auch Schätzwerte angeben)?
Eine valide Aussage zur zahlenmäßigen Aufteilung zwischen den einzelnen Statusgruppen ist nicht möglich. Hierzu müssten sämtliche Tätigkeitsdarstellungen mit den Aufgabenfeldern der Dienstpostenbewertung abgeglichen werden. In den meisten Behörden gibt es ohnehin keine Unterscheidung zwischen Funktionen, die nur Tarifbeschäftigten oder nur Beamtinnen oder Beamten vorbehalten sind.
[...]
9. Was waren ggf. die Gründe für einen Statuswechsel?
Die Gründe sind im Einzelfall nicht zu ermitteln. Gründe für einen Wechsel der Beamtenanwärter bzw. Beamtenanwärterinnen in eine Beschäftigung nach dem Tarifvertag für den öffentlichen Dienst können sein, dass die persönlichen Voraussetzungen nach der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) nicht (mehr) erfüllt sind, wie z. B. durch Änderung des Gesundheitszustandes oder Überschreitung der Höchstaltersgrenze für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach der Bundeshaushaushaltsordnung. Des Weiteren kann es zu Konstellationen kommen, in denen die Anwärter bzw. Anwärterinnen die Laufbahnprüfungen nicht bestehen, aber in eine Tarifbeschäftigung übernommen werden können. Weiterhin werden Beamtenanwärter bzw. -anwärterinnen, die für eine sicherheitsrelevante Tätigkeit vorgesehen sind, bis zum Abschluss der erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen als vergleichbare Tarifbeschäftigte übernommen und entsprechend ihren Fertigkeiten eingesetzt.
10. Wie hat sich die Zahl der Überstunden in den Jahren 2006 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahren (Stichtag jeweils 1. Januar), Bundesministerien, Bundesbehörden, Laufbahngruppen und Geschlecht aufschlüsseln)?
Statistiken, die Auskunft über die Anzahl der in den Jahren 2006 – 2018 geleisteten Überstunden (Tarifbeschäftigte) bzw. Mehrarbeitsstunden (Beamtinnen und Beamte) geben könnten, werden nicht geführt. Über-/Mehrarbeitsstunden sind nach den geltenden beamtenrechtlichen sowie tarifvertraglichen Vorschriften innerhalb bestimmter Fristen vorrangig durch Freizeit auszugleichen. Solche Zeitkonten unterliegen daher einer kontinuierlichen Veränderung, da dem Abbau durch Freizeitausgleich der Vorrang eingeräumt wird. Daten, die alleine nur den Aufbau an Mehrleistungen innerhalb eines Kalenderjahres wiedergeben, existieren nur vereinzelt, so dass eine statistisch verwertbare Aussage für die Gesamtheit der Bundesbeschäftigten nicht möglich ist. Zudem verhindern bestehende datenschutzrechtlich gebotene Löschfristen Angaben für den angefragten Zeitraum. Anhand der vorliegenden Zahlen lässt sich daher für den angefragten Zeitraum keine verlässliche Verlaufsentwicklung nachzeichnen. Mehrleistungen werden zudem überwiegend durch Gleitzeitregelungen in den Behörden ausgeglichen.
11. Wie hoch war der durchschnittliche Krankenstand nach Laufbahngruppen in den Jahren 2006 bis 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
12. Wie hoch war der durchschnittliche Krankenstand nach Entgeltgruppen in den Jahren 2006 bis 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Der Gesundheitsförderungsbericht der Bundesregierung differenziert hinsichtlich der Laufbahngruppen nicht zwischen Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten, daher werden hier die zusammengefassten Daten wiedergegeben. Eine darüber hinausgehende Auswertung liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Erhebung für den Bericht 2018 ist in der Auswertungsphase.
13. Wie viele Pensions- und Renteneintritte (bitte nach ordentlicher Verrentung und Frühverrentung bzw. ordentlicher Pensionierung und Frühpensionierung unterscheiden) sind von 2006 bis 2018 beim Bund zu verzeichnen gewesen (bitte nach Jahren zum Stichtag 1. Januar, Bundesministerien, Bundesbehörden, Laufbahngruppen bzw. Entgeltgruppen und Geschlecht aufschlüsseln)?
Gemäß § 62a des Beamtenversorgungsgesetzes soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in jeder Wahlperiode einen Bericht unter anderem über die jeweils im Vorjahr erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über Vorausberechnungen der zumindest in den nächsten 30 Jahren zu erwartenden Versorgungsleistungen vorlegen. Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 obliegt dem Bund nur noch die Ausgestaltung der Versorgungseiner Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter und Soldatinnen/Soldaten, so dass die Betrachtungen auf diesen Personenkreis beschränkt sind. Zuletzt wurde dem Deutschen Bundestag der Sechste Versorgungsbericht (Bundestagsdrucksache18/11040) übermittelt. Dargestellt wurden die bis 2014 erbrachten und bis 2050 zu erwartenden Versorgungsleistunden des Bundes.Bisher wurden folgende Versorgungsberichte veröffentlicht:
1. Versorgungsbericht 1996 – Drucksache 13/5840,
2. Versorgungsbericht 2001 – Drucksache 14/7220,
3. Versorgungsbericht 2005 – Drucksache 15/5821,
4. Versorgungsbericht 2009 – Drucksache 16/12660,
5. Versorgungsbericht 2013 – Drucksache 17/13590,
6. Versorgungsbericht 2017 – Drucksache 18/11040.
Die erfragten Daten wären nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand ermittelbar.
Es wird deshalb auf die Auswertungen insbesondere der beiden zuletzt veröffentlichten Versorgungsberichte verwiesen, da sie für den Bund bereits Daten zu Versorgungszugängen (in ausgewählten Jahren) und den Gründen des Ruhestandseintritts (bspw. 5. Versorgungsbericht S. 32 ff.; 6. Versorgungsbericht S. 19 ff.) enthalten.
Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich einen Rentenversicherungsbericht, in dem die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dargestellt wird. Der Rentenversicherungsbericht wird aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (§ 154 SGB VI) erstellt. In dem Bericht werden u. a. die Entwicklung des Rentenbestands und der Rentenzugänge dargestellt. Zu den Renteneintritten der Tarifbeschäftigten beim Bund werden in dem Bericht keine gesonderten Angaben gemacht. Diese liegen der Bundesregierung auch nicht vor. Die Rentenberichte der Jahre 2005 bis 2018 sind unter dieser Adresse abrufbar: www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Rentenversicherungsbericht/rentenversicherungs bericht.html.
14. In welchen Bundesländern sind Arbeitszeitverordnungen in Kraft, die eine generell geringere regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für ihre Landesbeamten vorsehen als dies gegenwärtig für Bundesbeamte nach der Arbeitszeitverordnung vorgesehen ist?
In den meisten Ländern beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. In den Ländern Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen beträgt die wöchentliche Arbeitszeit wie beim Bund 41 Stunden. Hessen bucht jedoch eine Stunde pro Woche auf ein Lebensarbeitszeitkonto. Darüber hinaus reduziert sich die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit dort ab Beginn des 61. Lebensjahres auf 40 Stunden pro Woche. In Nordrhein-Westfalen verringert sich die wöchentliche Arbeitszeit mit Ablauf des Tages der Vollendung des 55. Lebensjahres auf 40 Stunden und des 60. Lebensjahres auf 39 Stunden.
15. Wie viele Bundesbeamte arbeiten derzeit auf eigenen Wunsch weniger als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden, und was sind die wesentlichen Gründe dafür?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
16. Wie viele Bundesbeamte sind darüber hinaus teilzeitbeschäftigt?
Im Bundesbereich waren zum Stichtag 30. Juni 2017 insgesamt 22 490 Beamtinnen und Beamte in Teilzeit (ohne Altersteilzeit) beschäftigt. Die Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung werden nicht erfasst, da hierfür nach der Bewilligung kein dienstlicher Grund besteht.
17. Plant die Bundesregierung, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Bundesbeamten der der Tarifbeschäftigten anzugleichen, und wenn ja, in welchen Stufen und in welchem Zeitrahmen ist das vorgesehen, und wenn nein, welche Gründe stehen dem entgegen?
Eine Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist nicht geplant. Die Bundesregierung hat zur Thematik der Arbeitszeitreduzierung im Petitionsausschuss ausführlich Stellung bezogen. Es wurde unter anderem angeführt, dass im Sinne einer auf Nachhaltigkeit angelegten Haushaltsführung am Ziel der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte festgehalten werden muss.
18. Wie groß sind die finanziellen Einsparungen des Bundes in den Jahren 2004 bis 2006 und in den Jahren 2006 bis heute (bitte gesondert nach Jahren aufschlüsseln) infolge der Erhöhung der Arbeitszeit gewesen (bitte nach Jahren ausweisen)?
Aufgrund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte ab dem 1. Oktober 2004 von 38,5 auf 40 Stunden wurden ab dem Haushaltsjahr 2005 über einen von vorne herein geplanten Zeitraum von zehn Jahren insgesamt rund 3,9 Prozent (jährlich 0,4 Prozent) der Planstellen (oder Stellen) eingespart. Die zum 1. März 2006 in Kraft getretene weitere Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Stunden führte zu keiner weiteren zusätzlichen Einsparvorgabe. Die Anzahl der entfallenen Planstellen und Stellen sowie das finanzielle Volumen der Einsparung im jeweiligen Haushaltsjahr ergeben sich aus der folgenden Tabelle. [...]
19. Welche Überlegungen hat die damalige Bundesregierung nach Aktenlage zu möglichen Einsparungen bei den Versorgungsbezügen der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand angestellt, und von welchen Projektionen oder Pro- gnosen ist sie damals ausgegangen?
20. Wie groß sind die Einsparungen des Bundes bei den Versorgungsbezügen der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand jährlich gewesen, und wie hoch sind die Einsparungen in einer Projektion auf die nächsten zehn Jahre?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Seit Anfang der 1990er Jahre wurden Reformen der beiden großen Alterssicherungssysteme, der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung, weitestgehend im Gleichklang vorgenommen. Bspw. führte das Versorgungsänderungsgesetz 2001, mit dem die Rentenreform 2001 auf die Beamtenversorgung übertragen wurde, durch die Minderung von Versorgungsanpassungen zu einer Absenkung des Versorgungsniveaus. Im Bericht des Bundesministeriums des Innern nach § 69e Absatz 7 des Beamtenversorgungsgesetzes vom 19. Juli 2012 wurde die Motivation der Bundesregierung zu Einsparungen bei den Versorgungsbezügen der Beamtinnen und Beamten und die Auswirkungen der Versorgungsminderungen aufgrund desVersorgungsänderungsgesetzes 2001 dargestellt. Der Bericht wurde seinerzeit dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages übersandt und ist auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eingestellt (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/pruefbericht-beamtenversorgung.html). Mit dem Ziel einer generationengerechten Verteilung der Versorgungslasten aus finanzieller Sicht wurde in der Beamtenversorgung bereits 1999 mit der Einführung des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ begonnen, auf kapitalgedeckte Lösungen zur Finanzierung der Versorgungsausgaben umzustellen. Dieses Sondervermögen wird seit seiner Schaffung aus Verminderungen der Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 0,2 Prozentpunkte finanziert. Damit werden die aktiven Beamten ebenso wie die Versorgungsempfänger in Anspruch genommen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurde die Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um 0,2 Prozentpunkte bis 2024 (statt bis Ende 2017) fortgesetzt. Im Gegenzug erfolgt die Verminderung seit der Bezügeerhöhung 2016/2017 nur noch bei jedem ersten Anpassungsschritt je Anpassungs-runde und nicht mehr, wie zuvor, bei jedem Anpassungsschritt. Ab voraussichtlich 2032 wird der Bund dieses Sondervermögen zur Entlastung des laufenden Haushaltes einsetzen. Bezüglich weiterer Informationen wird auf den 6. Versorgungsbericht, Seite 64 ff. verwiesen.
21. Weshalb wurde die Reduzierung der wöchentlichen Regelarbeitszeit für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte nicht nach der eingetretenen Haushaltskonsolidierung („schwarze Null“) spätestens im Jahr 2014 geprüft?
Die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit wurde geprüft. Zum Ergebnis der Prüfung wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Mehrbedarf an Stellen und Haus-haltsmitteln bei einer Senkung der Wochenarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten des Bundes
a) um zwei Stunden bzw.
Die Reduzierung von 41 Stunden auf 39 Stunden würde einen Mehrbedarf an 9 294 Beamtinnen und Beamten und Kosten in Höhe von ca. 371 Mio. Euro pro Jahr (nur Besoldung) ergeben. Dem liegt folgende Modellrechnung zu Grunde: Anzahl der Beamtinnen und Beamten des Bundes: 181 250 (Stand: 30. Juni 2017 – siehe Antwort zu Frage 1). Wenn 181 250 Beamtinnen und Beamten zwei Stunden weniger pro Woche arbeiten, führt dies zu einer wöchentlichen Reduzierung um 362 500 Stunden, die personaltechnisch aufgefangen werden müsste. Diese Stundenanzahl geteilt durch 39 (neue regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit) ergibt einen zusätzlichen Bedarf von 9 294 Beamtinnen und Beamten. Ausgehend von einer durchschnittlichen A10-Besoldung (ca. 40 000 Euro im Jahr) ergibt dies einen Kostenfaktor von ca. 371 Mio. Euro pro Jahr mit entsprechenden Folgen für die Versorgungsverpflichtungen.
b) um eine Stunde?
Die Kosten würden sich bei einer Reduzierung um eine Stunde entsprechend halbieren, mithin also einen personellen Mehrbedarf von 4 647 Beamtinnen und Beamten und einen Kostenfaktor von ca. 186 Mio. Euro verursachen."
Quelle: Deutscher Bundestag, URL: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907774.pdf
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