BDZ: Kontrolleinheiten - Zöllnerinnen und Zöllner bezahlen den Preis für jahrelange Versäumnisse!
Die Kontrolleinheiten des Zolls erfüllen einen
wesentlichen gesetzlichen Auftrag als Bestandteil der Deutschen
Sicherheitsarchitektur und der Einnahmeverwaltung des Bundes. Hierbei
haben sich die Anforderungen an die ZollvollzugsbeamtInnen in den
letzten Jahren massiv geändert: der grenzüberschreitende Drogenschmuggel
expandiert, der Schwarzmarkt für Zigaretten boomt und gewinnt bei
Wasserpfeifentabak immer mehr an Bedeutung, die Sicherstellungen der
Mengen und Qualität an Rauschgift bei der stichprobenweisen Kontrolle
hunderttausender Brief- /Paketsendungen täglich ist zutiefst
besorgniserregend.
Diesen herausfordernden Entwicklungen steht ein seit
Jahren stagnierender und in Teilen alternder Personalkörper entgegen.
Der bundesweite Personalbedarf für die Kontrolleinheiten Grenznaher Raum
(KEG) ist derzeit auf etwa 1.100 Arbeitskräfte und für die
Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) auf ca. 1.400 Vollzugsbedienstete
budgetiert. Es steht außer Zweifel, dass die Kolleginnen und Kollegen
angesichts der geringen Einsatzstärke nach wie vor erstaunliche Erfolge
erzielen. Jedoch kann der Zoll mit seinem seit Jahren eingefrorenen
Personalbudget diese folgenschwere Entwicklung nicht mehr aufhalten. Es
gleicht vielmehr dem berühmten Kampf gegen Windmühlen. Angesichts neuer
Einfallsrouten und nicht mehr hinnehmbarer Brandherde des kriminellen
Schwarzmarkts sieht sich die Generalzolldirektion nunmehr in der
Bedrängnis, die jahrelangen Versäumnisse des fehlenden Personalzuwachses
und damit der Verwaltung des Personalmangels neu darzustellen.
Zur Neuberechnung des sogenannten risikoorientierten
Einsatzes der verfügbaren Stellen der KEGen und KEVen greift man erneut
in die Trickkiste von Risikoindikatoren und Einflussgrößen, um die in
Eigenregie ermittelten Bedarfe der jeweiligen KEGen und KEVen neu zu
sortieren. Die Gesamtressource bleibt dabei selbstverständlich
unverändert – denn warum sollte sich die Anzahl der Einsatzkräfte auch
ändern, wenn man es verwaltungsseitig jahrelang versäumt hat, die
eigentliche Schwachstelle beim Kampf gegen Schmuggel hochsteuerbarer und
gefälschter Waren oder Rauschgift auf die politische Agenda zu setzen.
Im Ergebnis werden bei der geplanten Personalverteilung die im
Verhältnis personalstarken Kontrolleinheiten der Ostgrenze einem
Personalaufwuchs der Kontrolleinheiten im Westen Rechnung tragen müssen.
Für den BDZ ist diese Vorgehensweise der Ausdruck der jahrelangen
Vernachlässigung des Personalaufwuchses bei den Kontrolleinheiten des
Zolls.
Stärkung der Kontrolleinheiten bleibt weiterhin aus
Die Entwicklung in den benachbarten Niederlanden, wo sich
mafiöse Strukturen immer stärker etablieren, sollte eigentlich als
Warnsignal von Politik und Verwaltung verstanden werden. Doch das
Gegenteil ist der Fall: so müssen im jüngsten Beispiel rund 180
Arbeitskräfte für den Betrieb der neu zu beschaffenden mobilen
Großröntgentechnik aus dem vorhandenen Budget der Kontrolleinheiten
generiert werden. Von einer Stärkung der Kontrollquote kann daher nicht
die Rede sein. Zudem birgt die beabsichtigte Personalverschiebung die
Gefahr der Überalterung einzelner Kontrolleinheiten, bei denen bereits
jetzt eine überdurchschnittlich hohe Altersschichtung mangels Zuführung
von Nachwuchskräften besteht. Der BDZ wird sich auch vor diesem
Hintergrund dafür einsetzen, eine abrupte Verlagerung von Dienstposten
zu vermeiden. Alles andere käme Wasser auf den Mühlen derjenigen gleich,
die sich strukturelle Entwicklungen unter Verzicht auf jegliche
sozialverträglichen Aspekte vorstellen.
Darf`s noch ein Aufgabenpaket mehr sein?!
Nicht zuletzt wird das politische Vorhaben der
Koalitionsfraktionen zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an
Erwachsene zu Genusszwecken unweigerlich zu weiteren Aufgabenzuwächsen
bei den Kontrolleinheiten führen, da der Anbau und der Vertrieb von
Genusscannabis einer strikten staatlichen Kontrolle unterliegen wird.
Schon jetzt ist - analog der Tabakwaren - ein Schwarzmarkt absehbar. Um
zu verhindern, dass Ware aus dem Schwarzmarkt in die legale Lieferkette
gelangt – und umgekehrt -, bedarf es einer strengen staatlichen
Kontrolle auf allen Stufen. Ein entsprechendes Eckpunktepapier der
Bundesregierung spricht jedoch von einer Entlastung der Kontroll- und
Strafverfolgungsbehörden, was aus Sicht des BDZ einem Widerspruch in
sich gleichkommt. Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass neben der
ohnehin besorgniserregenden Entwicklung grenzüberschreitender
Schmuggelaktivitäten auch gesetzliche Vorhaben zu weiteren
Aufgabenzuwächse der Kontrolleinheiten führen werden.
Der BDZ wird hier
weiterhin gegensteuern und im politischen Raum die prekäre Situation der
Kontrolleinheiten darstellen mit dem Ziel, eine sichtbare Stärkung –
auch in haushalterisch angespannten Zeiten – zu erreichen.
Investitionen in Ausstattung und Zolltraining erforderlich
Das gilt im Besonderen auch für die sachliche Ausstattung
unserer Kolleginnen und Kollegen in den Kontrolleinheiten sowie die
Fortentwicklung des Zolltrainings.
Für den BDZ steht in diesem
Zusammenhang auch die geplante Errichtung der insgesamt 11
Einsatztrainingszentren außer Frage. Die Konzeption der 11
Einsatztrainingszentren stellt die vom BDZ geforderte Minimal-Lösung
eines effektiven Zolltrainings dar. Jegliche Reduzierung der
Einsatztrainingszentren würde die unbefriedigende Situation der
Abhängigkeit von Drittanbietern fortsetzen und die Einsatzfähigkeit der
Vollzugskräfte destabilisieren.
Für den BDZ gibt es Sicherheit nicht zum
Nulltarif und schon gar nicht auf Kosten unserer Zollvollzugskräfte!"
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/kontrolleinheiten-zoellnerinnen-und-zoellner-bezahlen-den-preis-fuer-jahrelange-versaeumnisse.html
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