BDZ-Jugend: Erfolg bei der Einführung der Berufsbezeichnung für den mittleren Zolldienst - "Finanzwirt"
Durch die Berufsbezeichnung erhält die Laufbahnausbildung im mittleren Zolldienst den Stellenwert, den sie verdient. In Abstimmung mit der Generalzolldirektion beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen die Berufsbezeichnung „Finanzwirtin/Finanzwirt“ aufzugreifen.
Für die Einführung der Berufsbezeichnung muss die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (MntZollDVDV) geändert werden. Die Einführung der Berufsbezeichnung soll daher erfolgen, sobald weiterer materiell-rechtlicher Änderungsbedarf an der MntZollDVDV besteht.
Die BDZ-geführte HJAV und die BDZ Jugend begrüßen die
Einführung der Berufsbezeichnung „Finanzwirtin/Finanzwirt“ für den
mittleren Zolldienst und setzen sich für eine schnelle Umsetzung ein.
Die HJAV löst damit das Versprechen im Rahmen der Wahlen zu den Jugend-
und Auszubildendenvertretungen 2022 ein, die Wertschätzung der
Zollobersekretäranwärter/innen sowie der Beschäftigten des mittleren
Dienstes durch Einführung einer Berufsbezeichnung zu erhöhen.
Wir werden
Euch über die weitere Umsetzung informieren."
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