Samstag, 29. Januar 2022

BDZ im HPR beim BMF: Verwaltungsvorschrift zum Dienstkleidungswesen und zur Dienstkleidungsordnung

BDZ im HPR beim BMF: Verwaltungsvorschrift zum Dienstkleidungswesen und zur Dienstkleidungsordnung

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat beim BMF hat in der Januar 2022-Sitzung u.a. folgendes Thema besprochen:

"Verwaltungsvorschrift zum Dienstkleidungswesen und zur Dienstkleidungsordnung

Der BDZ-geführte HPR hat in seiner Januar-Sitzung 2022 die Verwaltungsvorschrift zum Dienstkleidungswesen (DVDklZoll) und zur Dienstkleidungsordnung (DklO) abschließend behandelt.
Im Vorfeld konnten die im HPR für
Fragen des Dienstkleidungswesens zuständigen Berichterstatter, Heike Kunert und Hans Eich, beide BDZ, im digitalen Austausch mit dem
im BMF zuständigen Referat III A 4
eine Vielzahl von Forderungen und Änderungs- bzw. Ergänzungswünschen aus eigenen Erkenntnissen sowie aus den Stufenvertretungen zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.
Beispielsweise regelt nunmehr die DVDklZoll, dass die Zentrale Stelle Dienstkleidung bei
Bedarf ein Beratungsgremium
aus dem Kreis der DienstkleidungsträgerInnen einrichten
kann. Die Einzelheiten sind im
Einvernehmen mit der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten sowie der zuständigen Personalvertretung zu regeln.
Des Weiteren wird auf Betreiben des HPR in die DklO aufgenommen, dass auf eine Kopfbedeckung temperaturbedingt verzichtet werden kann.
Ferner erhalten die Tarifbeschäftigten der Entgeltstufe 5 als Rangabzeichen künftig einen „blauen“ Stern. Außerdem wurde in den Dienstvorschriften das Barett verortet, das als Folgebestellung unter Anrechnung auf das Budget bestellbar ist.
Der Bekanntgabeerlass des BMF sieht ferner vor, dass die GZD die Möglichkeit prüfen
soll, ob beim Hersteller der
Aufschiebeschlaufen für die DienstkleidungsträgerInnen bis
zu zwei Paar weitere Aufschie
beschlaufen als Folgebestellung unter Anrechnung auf das
Budget bestellt werden können.

Des Weiteren hat der HPR eine Klarstellung für die Angehörigen der Zollhundeschulen
erreicht, die bis auf weiteres
bei entsprechendem Bedarf nach Anlage 1 Buchstabe x)
der DVDklZoll mit Dienstklei
dung ausgestattet werden.
Nach Auffassung des BMF werden
keine Ausstattungsstücke wirtschaftlich gefördert, bei denen nicht ausschließlich die dienstliche Nutzung im Vordergrund steht.
In diesem Zusammenhang wertet
die BDZ-Fraktion im HPR den im Erlass an die GZD vorgesehenen Prüfungsauftrag zur möglichen Einführung eines Sport-BHs als ein wichtiges Zwischenergebnis.
Die DVDklZoll regelt u.a., dass die DienstkleidungsträgerInnen des funktionalen Sortiments während der Dienstausübung grundsätzlich zum Tragen der Dienstkleidung verpflichtet sind. Das Tragen von ziviler Kleidung kann nach Maßgabe der jeweiligen Dienstvorschriften (z.B. OrgDV, DV-FKS) und darüber hinaus in beonders begründeten Einzelfällen (z.B. bei Schwangerschaft) durch Vorgesetzte zugelassen oder angeordnet werden. Auf dieser Grundlage werden derzeit auf Betreiben des BDZ durch das BMF und
die GZD entsprechende Fallzahlen
in den Sachgebieten C und E bei repräsentativen Dienststellen im Hinblick auf eine mögliche Gewährung einer Abnutzungsentschädigung für das Tragen eigener ziviler Kleidung
auf dienstliche Anordnung erhoben.

h t t p s : / / w w w . b d z . e u / m e d i
e n / n a c h r i c h t e n / d e t a i l / n e w s /
b d z - i n i t i a t i v e - f u e r - d i e n s t
k l e i d u n g s t r a e g e r i n n e n - d e r -
sachgebiete-c-und-e-auch-das-
tragen-ziviler-kle.html

Wir werden weiter berichten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 1/2022, S. 2, URL: 

https://bdz-dev.de/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2022/220114_HPR.pdf 


 

Freitag, 28. Januar 2022

Fundsache: BDZ-Schlüsselbund gefunden (Werder-Karree am 18.1.2022)

Fundsache: BDZ-Schlüsselbund gefunden (Werder-Karree am 18.1.2022)

Erst heute erreicht uns folgende Mitteilung:

"Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mir wurde mitgeteilt, dass am 18. Januar 2022 im Werder-Karree Bremen ein Schlüsselbund - bestehend aus einem Sicherheitsschlüssel, einem Autoschlüssel und einem BDZ-Anhänger - gefunden wurde.
Das Schlüsselbund wurde vom Centermanagement mittlerweile an das Fundamt Bremen weitergeleitet.
Sollte es sich um Ihre Schlüssel handeln können Sie unter der folgenden Mailadresse einen Kontakt herstellen: fundsachen@ordnungsamt.bremen.de"

Wir hoffen mit dieser Mitteilung weiterzuhelfen.

Der Vorstand


 

 

 

 

 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewrkschaft
Ortsverband Bremen

  


Statista: Die Omikron-Welle überrollt Europa und die ganze Welt... (COVID-19-Pandemie)

Statista: Die Omikron-Welle überrollt Europa und die ganze Welt... (COVID-19-Pandemie)

Die Visualisierung von statista.com verdeutlicht die derzeit sehr große fünfte Welle der COVID-19-Pandemie in Deutschland, Europa und der Welt...


 





























































(Quelle: https://www.statista.com/chart/22067/daily-new-cases-by-world-region/)


Heute (27.1.2022) wurden Höchstzahlen der Infektionen in Deutschland mit mehr als 203.000 berichtet, die bundesweite 7-Tage-Inzidenz steigt auf 1.017...

Obwohl wir derzeit Höchstzahlen der Inzidenzen verzeichnen sind glücklichweise die Zahlen der Infizierten auf den Intensivstationen noch stabil und das Gesundheitssystem wird noch nicht überlastet...

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

 

 

 

 

 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen

Montag, 24. Januar 2022

dbb: Dienstrechtliche Konsequenzen bei der Vorlage gefälschter Impfausweise (Bestands- und Ruhestandsbeamte)

dbb: Dienstrechtliche Konsequenzen bei der Vorlage gefälschter Impfausweise (Bestands- und Ruhestandsbeamte)

Aus gegebener Veranlassung in der COVID-19-Pandemie gibt der stv. Vorsitzende der dbb beamtenbund und tarifunion stv. Vorsitzende Friedhelm Schäfer die folgenden beamtenrechtlichen Hinweise:

"Dienstrechtliche Konsequenzen für Beamtinnen und Beamte bei Vorlage eines gefälschten Impfausweises beim Dienstherrn

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wegen der allgemeinen und über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung, sowie der
alle 17 Beamtenrechtskreise gleichermaßen betreffenden Thematik, wollen wir zu der
oben genannten Problematik eine Einordnung aus beamtenrechtlicher Sicht vornehmen.

Mit der Information wollen wir zu einer Vereinheitlichung des Sprachgebrauchs beitragen.

Statusrechtliche Besonderheiten
Bei schweren personenbedingten / verhaltensbedingten, straf- und vorwerfbaren Verstößen
durch den Arbeitnehmer gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis kann dieses fristlos gekündigt werden. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht kann bei Beamtinnen und Beamten das Dienstverhältnis nicht durch fristlose Kündigung beendet werden.
Im Beamtenrecht gibt es eigenständige Instrumente, die bei straf- und vorwerfbaren Verstößen gegen die Dienstpflichten sanktionsbewährt sind.
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im November 2021 ist nunmehr auch
die Nutzung eines gefälschten Dokuments bei der Arbeit/beim Dienst sanktioniert.
Wenn ein gefälschtes Gesundheitszeugnis zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendet
wird, kann dies nach § 279 StGB mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem
Jahr geahndet werden. Legt mithin eine Beamtin oder ein Beamter einen falschen
Impfpass vor, begeht er ein Disziplinarvergehen, da er eine Straftat begangen hat.

Disziplinarverfahren als eigenständiges beamtenrechtliches Verfahren
Verstöße gegen Dienstpflichten – und Fragen des Umfangs, Schwere, Vorwerfbarkeit
etc. – müssen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens aufgearbeitet werden.
Dies richtet sich nach den detaillierten Regelungen im Bundesdisziplinargesetz bzw. nach den Landesdisziplinargesetzen, die sich aber nicht grundlegend unterscheiden.
Am Ende des Verfahrens – und nach relevanter Feststellung des Dienstvergehens – sind
Disziplinarmaßnahmen zu verhängen. Dies kann vom Verweis (§ 6 BDG), Geldbuße (§ 7
BDG), Kürzung der Dienstbezüge (§ 8 BDG) bis hin zur Degradierung (§ 9 BDG) und Entfernung aus dem Dienst (§ 10 BDG) gehen.
Die letzten zwei Maßnahmen darf aber nicht die Dienstbehörde verhängen, sondern es muss Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Während des Disziplinarverfahrens kann der Beamte vom Dienst suspendiert werden.
Die oberste Dienstbehörde kann gleichzeitig mit oder nach der vorläufigen Suspendierung
nach dem Disziplinargesetz anordnen, dass bis zu 50 % der monatlichen Dienstbezüge
einbehalten werden, wenn voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
erkannt werden wird. Maßgeblich für die Bemessung des Kürzungsgrades sind
die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten. Der Beamte hat der obersten Dienstbehörde
vor der Entscheidung über die Einbehaltung und im Weiteren bei wesentlichen
Änderungen unaufgefordert Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben.
Welche Disziplinarmaßnahme verhängt wird, richtet sich nach der Schwere der Tat und
ist in einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu ermitteln. Die Entscheidung über eine
Disziplinarmaßnahme ergeht gemäß § 13 BDG nach pflichtgemäßem Ermessen.
Das Persönlichkeitsbild des Beamten ist angemessen zu berücksichtigen.
Ferner soll berücksichtigt werden, in welchem Umfang der Beamte das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit beeinträchtigt hat. Ein Beamter, der durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

Entfernung aus dem Dienst kraft Gesetz bei rechtskräftigen Verurteilungen wegen Vorsatzstraftaten
Sollte der Beamte im Strafverfahren zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
verurteilt werden, ist er kraft Gesetz aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen.
Ein Disziplinarverfahren ist dann nicht mehr notwendig.
Ausdrückliche und explizite Rechtsprechung gibt es zu diesen Fragen naturgemäß noch
nicht. Allerdings wäre bei Vorlage eines gefälschten Impfausweises unstreitig eine Vorsatztat
mit erheblicher krimineller Energie gegeben, wobei der ausgewiesene Strafrahmen
wohl nicht zu unmittelbarer Entfernung aus dem Dienst kraft Gesetz genügen
würde. Unstreitig ist aber ebenso, dass hier ein massiver Verstoß vorläge, der die generelle
Eignung der Beamtin / des Beamten stark erschüttern würde.
Übrigens können auch Ruhestandsbeamtinnen und -beamte, die einen gefälschten
Impfpass vorlegen, disziplinarrechtlich noch belangt werden.
Wir hoffen, dass wir Ihre Arbeit mit diesen Ausführungen ein wenig unterstützen können."



Donnerstag, 20. Januar 2022

BDZ im HPR beim BMF: Whistleblowerschutz in der Zollverwaltung in Vorbereitung

BDZ im HPR beim BMF: Whistleblowerschutz in der Zollverwaltung in Vorbereitung

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat beim BMF berichtet über die Inhalte der Januar 2022-Sitzung:

"Hinweisgeberschutz in Vorbereitung

Im Rahmen des 13. Erfahrungsaustausches der Ansprechpersonen für Korruptionsprävention und Sponsoring im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums der
Finanzen am 4. November 2021 war ein wesentlicher Punkt das noch in Vorbereitung befindliche nationale Hinweisgeberschutzgesetz.
Grundlage für dieses Gesetz ist
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019. Diese EU-Richtlinie dient dem Schutz von Personen, die
Verstöße gegen das Unionsrecht
melden. Auftretende Gefährdungen oder Schädigungen des öffentlichen Interesses bzw. des Unionsrechts sollen ohne mögliche Repressalien
für Hinweisgeber gemeldet werden
können. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Hierfür ist die Frist am 17. Dezember 2021 ausgelaufen.
Die derzeitige Bundesregierung
will die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht rechtssicher und praktikabel gestalten.
Dabei sollen auch Verstöße gegen
nationale Vorschriften oder sonstiges erhebliches Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, im so
genannten Hinweisgeberschutzge
setz Berücksichtigung finden.
Das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet zurzeit an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Für den Bereich des Bundesministeriums der Finanzen
soll die Umsetzung der EU-Richt
linie umgehend erfolgen. Hierzu werden interne Meldestellen für Hinweisgeber, auch im nachgeordneten Bereich, eingerichtet.
Für
den Hauptpersonalrat ist dabei von besonderer Bedeutung, dass die
Bestimmungen des Datenschutzes
eingehalten und mögliche Repressalien für interne Hinweisgeber ausgeschlossen sind. Wir werden weiter zum Sachstand berichten."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info 01/2022, S. 3, URL:
https://bdz-dev.de/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2022/220114_HPR.pdf 


 

dbb-Bundesvorsitzender Silberbach: "Eine Impfpflicht ohne Kontrolle wird zum Papiertiger"

dbb-Bundesvorsitzender Silberbach:
"Eine Impfpflicht ohne Kontrolle wird zum Papiertiger"

dbb newsletter Nr. 5/2022:

"dbb Chef Ulrich Silberbach:

„Eine Impfpflicht ohne Kontrolle wird zum Papiertiger“

Ein Impfpflicht kann nur mit ausreichend Personal und entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten umgesetzt, mahnt der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach.

„Wenn die Politik eine Impfpflicht beschließt, muss sie dafür sorgen, dass es ausreichend Personal für Kontrollen und Sanktionen gibt. Andernfalls wird der Riss in unserer Gesellschaft noch tiefer“, schreibt Silberbach in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (online am 16. Januar 2022). Im März soll der Deutsche Bundestag über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht entscheiden. Bundeskanzler Olaf Scholz will sie, gibt die Entscheidung aber frei, weil es in der FDP starke Zweifel gibt. Die Ampelkoalition hat also keine sichere eigene Mehrheit. Da CDU und CSU die Impfpflicht aber vehement fordern, gilt die Zustimmung des Parlaments als sehr wahrscheinlich.

„Aus Sicht der Beschäftigten des öffentlichen Diensts, mindestens von Polizei, Justiz, Ordnungsämtern und allgemeiner Verwaltung, stellt sich die Frage, wie eine allgemeine Impfpflicht denn überhaupt umgesetzt werden soll. Millionen Bürger sollen kontrolliert und eine möglicherweise Millionen zählende Minderheit sanktioniert werden? Deutschland ist weder personell noch bezüglich seines Digitalisierungsstandes auf eine solche Aufgabe vorbereitet“, warnt der dbb Chef. „Schon viel zu lange gibt es für viel zu viele staatliche Aufgaben zu wenig qualifiziertes Personal. Die Voraussetzungen für die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht sind nicht ansatzweise gegeben. Eine Pflicht ohne Kontrollen und Sanktionen wird ein Papiertiger bleiben. Es stellt sich also die entscheidende Frage, ob der Gesetzgeber überhaupt Gesetze erlassen sollte, bei denen von vornherein klar ist, dass sie nicht administrierbar sind.“

Die Impfpflicht wäre bei weitem nicht das erste Gesetz, so Silberbach weiter, das an seiner Umsetzung scheitere. Allzu oft würden Bund und Länder Gesetze erlassen, die zu „Wirklichkeitskollisionen“ führen und damit in ihrer Wirksamkeit verpuffen. Beispielsweise würden individuelle Leistungsansprüche formuliert, die aber aufgrund einer mangelhaften Informationspolitik weitgehend unbekannt seien und deshalb nicht wahrgenommen würden. „Immer wieder ist von Bürokratie die Rede. Die Verwaltung schafft diese aber nicht; vielmehr erleidet sie wie die Bürger schlecht gemachte Gesetze. In vielen Fällen sind solche zu wenig durchdachten Rechtsakte harmlos, manchmal amüsant, schlimmstenfalls ärgerlich.
Im Falle der allgemeinen Impfpflicht wird die klaffende Lücke zwischen Regelungswunsch und effektiver Regelbarkeit aber zu einem Riss werden, der mitten durch die Gesellschaft geht“, warnte der dbb Bundesvorsitzende.

Seit Jahren sei eine immer stärkere Verrohung der Gesellschaft sowie zunehmende verbale und physische Übergriffe gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu beobachten. „Wie würde sich die allgemeine Impfpflicht in dieser Hinsicht auswirken? Ihre rechtlichen Grundlagen mögen zweifelsfrei und verfassungsfest zu schaffen sein. Wie aber werden sich Kontrollen und Sanktionierungen auf die längst überbordende Aggression und Gewaltbereitschaft von Teilen der Bevölkerung auswirken?
Wer schützt die Kollegen des öffentlichen Dienstes, wenn sie Mitmenschen gegenübertreten, die den Staat für eine dunkle Macht halten, gegen die es sich in ihrem völlig verzerrten Weltbild mit allen Mitteln zu verteidigen gilt? Auf diese Fragen muss die Bundesregierung, müssen alle Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht klare und verbindliche Antworten liefern“, forderte Silberbach.
„Findet die Politik keine überzeugenden Antworten, muss sie von der allgemeinen Impfpflicht lassen und andere Wege finden, die Ängstlichen und Zögernden zu überzeugen.“

Quelle: dbb newsletter Nr. 5/2022 


 

dbb-Bundesvorsitzender Silberbach: Wer Menschen angreift, die unseren Staat []... repräsentieren, grift uns alle an."

dbb-Bundesvorsitzender Silberbach: Wer Menschen angreift, die unseren Staat []... repräsentieren, grift uns alle an." 

Die dbb jugend nrw teilt das Zitat des dbb-Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach zu den Spaziergängern und Protestlern gegen die COVID-19-Pandemiemaßnahmen der Bundes- und Landesregierungen und der Durchsetzung durch Polizei, Ordnungsämter, Gesundheitsämter und andere Behörden...


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: dbbjnrw auf twitter.com, URL: https://twitter.com/dbbjnrw/status/1482768294838996995?t=aWHKwglvPMqD9ydFp9tgmQ&s=09

Samstag, 15. Januar 2022

BDZ zur dbb-Jahrestagung 2022: Bekenntnis der neuen Bundesregierung zu einem modernen und digitalisierten öffentlichen Dienst

BDZ zur dbb-Jahrestagung 2022: Bekenntnis der neuen Bundesregierung zu einem modernen und digitalisierten öffentlichen Dienst

Am 10.1.2022 stand die dbb-Jahrestagung online statt:

"dbb Jahrestagung

Bekenntnis der neuen Bundesregierung zu einem modernen und digitalisierten öffentlichen Dienst

Unter dem Motto „Einfach machen – Investition und Innovation für unser Land“ fand am 10.01.2022 die Jahrestagung des dbb beamtenbund und tarifunion statt. Angesichts der angespannten pandemischen Lage hatte sich der dbb dazu entschieden, die dbb Jahrestagung 2022 kurzfristig im digitalen Format umzusetzen.
Auf der Jahrestagung wurde diskutiert, wie die neue Regierung die großen Herausforderungen wie z.B. die Corona-Pandemie, digitaler Wandel, Klimaschutz und Zuwanderung bewältigen will und wie sie sich zur Rolle des öffentlichen Dienstes positioniert, ohne den diese Herausforderungen nicht zu bewältigen sein werden.
Insbesondere die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und der neue Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) stellten dar, wie sie den öffentlichen Dienst unter der Überschrift des Regierungsprogramms „Mehr Fortschritt wagen“ weiterentwickeln wollen. Sowohl Faeser als auch Lindner brachten dabei ihre Wertschätzung für den öffentlichen Dienst zum Ausdruck. Faeser machte deutlich, dass die neue Bundesregierung viele Etappen des Regierungsprogramms gemeinsam mit dem dbb erarbeiten wolle.
Lindner versprach: Sie haben auch in dieser neuen Bundesregierung eine Stimme.
Sie finden auch hier Unterstützung für Ihre Anliegen. Dabei machte Lindner jedoch auch darauf aufmerksam, dass vor dem Hintergrund des Verzichts auf Steuererhöhungen und die für 2023 geplante Wiedereinführung einer unveränderten Schuldenbremse die finanziellen Spielräume begrenzt sind.

Der dbb Bundesvorsitzende, Ulrich Silberbach, stellte in seiner einleitenden Rede die Herausforderungen für den öffentlichen Dienst dar. Mit der Digitalisierung, ökologischen Transformation der Wirtschaft und Klimaschutz, Zuwanderung, Bildung, sozialem Wandel und Zusammenhalt umriss er die Handlungsfelder, die es zu bestellen gilt. Die Zukunftsaufgaben in diesen Bereichen werden ohne einen personell und technisch aufgabengerecht ausgestatteten leistungsfähigen und motivierten öffentlichen Dienst nicht zu bewältigen sein.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Bundesinnenministerin Faeser brachte zum Ausdruck, dass das Ziel einer Modernisierung und Digitalisierung des Landes nur mit einem starken öffentlichen Dienst verwirklicht werden kann. Anhand zahlreicher Diskussionspunkte machte sie deutlich, wie dies in den nächsten vier Jahren erreicht werden soll, von denen wir hier einige wichtige Punkte herausgreifen.

Verantwortung der Tarifpartner

Faeser lobte zunächst die Rolle des öffentlichen Dienstes bei der Bewältigung der Pandemie. Sie machte deutlich, dass es nicht nur beim Applaus und Lob für die Beschäftigten bleiben kann und Handlungsbedarf bei der nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Beseitigung der Belastungssituation besteht.

Gewalt gegen Beschäftigte

Faeser kündigte an, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zukünftig besser gegen Gewalt geschützt und Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden müssen.
Zur Stärkung der Prävention sollen konkrete Handlungsschritte aus der gemeinsam mit dem dbb durchgeführten aktuellen Studie abgeleitet werden. „Wir werden gemeinsam sehr konkrete Handlungsmechanismen entwickeln, damit die Bediensteten besser geschützt werden.“

Digitaler Aufbruch

Für Faeser lautet im Hinblick auf die Digitalisierung der zentrale Satz: „Die Modernisierung des Staates gelingt nur mit einem starken öffentlichen Dienst.“
Das BMI wolle hierbei Vorreiter, Antreiber und auch Gestalter sein.

41-Stunden-Woche

Bei der langjährigen Forderung von dbb und BDZ nach einer Rückführung der Wochenarbeitszeit signalisierte Faeser Gesprächsbereitschaft. Zwar verwies sie darauf, dass die Frage vor dem Hintergrund des Personalanstiegs auf 5 Millionen öffentliche Bedienstete und dem vom dbb geltend gemachten Bedarf an weiteren rund 300.000 Einstellungen diskutiert werden müsse. Ziel sei es, dass mehr Stellen zu spürbarer Entlastung führen.
Sie versprach jedoch einen sehr, sehr guten Austausch mit dem dbb und das Thema anzugehen. „Da gibt es sicherlich auch gute Ansätze über Lebensarbeitszeitkonten und andere Themen, wo wir bei der Belastung der Bediensteten mit der 41-Stunden-Woche etwas Positives erreichen können.“, sagte Faeser hierzu.

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Faeser machte deutlich, dass gerade dort, wo Beamtinnen und Beamte besonderen Belastungen ausgesetzt sind wie z.B. durch die Konfrontation mit Gewalt bei Demonstrationen und durch Schichtdienst, die Arbeitsbedingungen stimmen müssen. Deshalb sei es ihr ein besonderes Herzensanliegen, dass diese BeamtInnen einen Ausgleich für diese besondere Belastung auch in der Pension spüren. Deshalb will sie erreichen, dass als eine Form der Anerkennung für die besondere Belastung die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiederhergestellt wird.

Der Wettbewerb um die besten Köpfe

Abschließend zeigte sie sich entschlossen, den Wettbewerb um die besten Köpfe im öffentlichen Dienst gewinnen zu wollen, indem der öffentliche Dienst mit verbesserten Arbeitsbedingungen, verbesserter Ausstattung und auch mit Haltung und Respekt vor dieser wertvollen Aufgabe für junge Menschen attraktiver gemacht wird.

Bundesfinanzminister Christian Lindner

Der neue Bundesfinanzminister Lindner ging in seiner Rede auf die folgenden weiteren Punkte ein:

Berufsbeamtentum

Bundesfinanzminister Lindner machte vor dem Hintergrund der Diskussion um das Berufsbeamtentum deutlich, dass sich die neue Bundesregierung zum Alimentationsprinzip bekennt und nicht beabsichtigt, das Berufsbeamtentum zu verändern oder in seiner Bedeutung zu schwächen.

Aufstiegsmöglichkeiten, leistungsgerechte Besoldung und Besoldungsentwicklung

Lindner sprach sich für eine leistungsgerechte Besoldung und auch Besoldungsentwicklung aus. Darüber hinaus müsse es faire Aufstiegschancen für BeamtInnen geben.

Arbeitsbedingungen

Aus Sicht von Lindner müssen die besten technischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Beschäftigten im Dienst erfolgreich motiviert arbeiten können.

Krankenversicherung

Die Bundesregierung will an der Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung festhalten und keine Bürgerversicherung einführen. Erwägungen dazu, dass BeamtInnen in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, hätten keinen Eingang in das Regierungsprogramm gefunden. Andernfalls würden die besondere Bedeutung des Berufsbeamtentums und die Bedeutung der Bausteine des Berufsbeamtentums für die weitere Attraktivität dieses für den deutschen Staat so wichtigen Berufsfelds verkannt.

Finanzielle Spielräume vor dem Hintergrund des Verzichts auf Steuererhöhung und Greifen der Schuldenbremse ab 2023

Lindner machte jedoch deutlich, dass die finanziellen Spielräume der neuen Bundesregierung eingeschränkt sind. Es gebe eine klare Prioritätensetzung der neuen Bundesregierung:
Wir verzichten auf Steuererhöhungen und die Schuldenbremse des Grundgesetzes gilt ab 2023 wieder. Wer Schwerpunkte setzen will, müsse auf der anderen Seite bei begrenzten finanziellen Spielräumen sagen, dass eben nicht alles, was wünschenswert ist, sofort geht. Das bedeutet, wenn man dann investieren will, den Staat handlungsfähig machen will, muss anderes zurückstellen. Ich werde, was möglich ist, in meinem Bereich tun, um die notwendigen und sinnvollen Vorhaben zu finanzieren.

In einer Situation, in der in die Zukunft investiert werden muss und gleichzeitig die finanziellen Spielräume enger werden, müssten Schwerpunkte gesetzt werden. Diese Schwerpunkte sieht Lindner im Bereich zukünftiger Technologien und bei der Ertüchtigung unseres Staats, bei der Stärkung des öffentlichen Dienstes und der Kernaufgaben von Staatlichkeit. Er sei zutiefst davon überzeugt, „dass wir im Bereich der Sicherheit, ich denke an Polizei, aber auch Bundeswehr und Zoll, im Bereich der Bildung, im Bereich der öffentlichen Verwaltung und ihrer Digitalisierung und so weiter und so fort viele Aufgaben vor uns haben, die Mittel erfordern. Und das bedeutet, dass an anderen Stellen, wo Konsumaufgaben, wo möglicherweise Umverteilungsvorhaben geplant sind, dass wir dort zunächst einmal die politischen Entscheidungen auf eine weitere Zukunft vertagen müssen.

Gewerkschaftliche Einschätzung

Der BDZ begrüßt die deutliche Positionierung von Bundesinnenministerin Faeser und Bundesfinanzminister Lindner zugunsten einer Stärkung des öffentlichen Dienstes und Fortführung der positiven Zusammenarbeit mit dem dbb und seinen Mitgliedsgewerkschaften.

Positiv ist zu sehen, dass bei den gesetzgeberischen Maßnahmen zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene ein neuer Anlauf gemacht werden soll.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz konnte die Großen Koalition hier keine Einigung erzielen. Der BDZ wird auch das neue Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel einer amtsangemessenen Alimentation der BundesbeamtInnen eng begleiten.

Ebenfalls ist es aus Sicht des BDZ zu begrüßen, dass das Berufsbeamtentum mit seinen einzelnen Bausteinen sowie das duale System aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung nicht in Frage gestellt wird.

Weiterhin begrüßt der BDZ, dass Lindner eine Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten für BeamtInnen in Aussicht stellt. Hier sehen wir eine gute Basis, um die vom BDZ formulierten Vorstellungen einer Modernisierung des Laufbahnrechts umzusetzen.

Darüber hinaus besteht aufgrund der Zusage von Bundesinnenministerin Faeser, das Problem der Arbeitszeit angehen zu wollen, die Perspektive, dass das Bundesinnenministerium in dieser Frage nicht mehr auf Zeit spielt.
Der BDZ kritisiert den jahrelangen Stillstand bei der Frage zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit von Bundesbeamten/innen. Der Diskussion über die Abschmelzung der wöchentlichen Arbeitszeit ist bereits die vorangegangene Bundesregierung durch immer wieder neue Scheinargumente aus dem Weg gegangen.

Der BDZ Bundesvorsitzende, Dieter Dewes, zieht ein überwiegend positives Fazit.
Ich sehe zahlreiche Ansatzpunkte für eine konstruktive Zusammenarbeit mit der neuen Bundesregierung. Wir haben damit eine Basis, um unsere Vorstellungen von einem modernen Zoll in die Umsetzung des Regierungsprogramms der Ampel-Koalition zugunsten der Beschäftigten in der Zollverwaltung, des ITZBund und des BZSt einzubringen.
Wir werden darauf drängen, dass die von Bundesfinanzminister Lindner angesprochene Schwerpunktsetzung wie von ihm bereits angedeutet auch zugunsten des Zolls erfolgen wird.

In der nächsten Ausgabe des BDZ magazins werden wir weiter über die dbb Jahrestagung berichten."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bekenntnis-der-neuen-bundesregierung-zu-einem-modernen-und-digitalisierten-oeffentlichen-dienst.html