BDZ-Eilmeldung: Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes wird kurzfristig vorgelegt (#ekr23)
"02.06.2023
Nach Informationen des BDZ will das Bundesinnenministerium
(BMI) zeitnah einen Gesetzentwurf zur Kabinettsreife bringen, mit dem
das Ergebnis der Tarifeinigung vom 22. April 2023 zeit- und
wirkungsgleich auf die Beamt/innen und Pensionär/innen des Bundes
übertragen und gleichzeitig die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
wiederhergestellt werden soll.
Der BDZ Bundesvorsitzende in Gesprächen mit
Bundesfinanzminister Christian Lindner und Haushaltsstaatssekretär
Werner Gatzer
Das BMI beabsichtigt, kurzfristig den Entwurf eines
Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 vorzulegen, mit dem
im Rahmen eines prioritären Gesetzgebungsverfahren der gesamte
Tarifabschluss auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des
Bundes übertragen werden soll.
Nach gegenwärtigem Stand zählen zu den zentralen Inhalten des Gesetzesvorhabens folgende Regelungen:
1. Übertragung der Tarifeinigung auf Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen
- Für
2023 erhalten Beamtinnen und Beamten eine einmalige Sonderzahlung zur
Abmilderung der Inflation. Die konkrete Ausgestaltung der Höhe der
einmaligen Sonderzahlung sowie die sich daran anschließenden monatlichen
Sonderzahlungen befinden sich noch in der Abstimmung.
- Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfänger sollen in die Regelungen zur Gewährung der
Sonderzahlungen einbezogen werden, wobei der Umfang der Einbeziehung –
z.B. in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes - derzeit noch nicht
belastbar ist.
- Für 2024 soll zum 1. März 2024 –
entsprechend der Tarifeinigung – eine Anhebung der Grundgehaltssätze um
200 € sowie daran anschließend eine Linearanpassung von 5,5 % erfolgen.
2. Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
- Die
Zusage aus dem Koalitionsvertrag, die Ruhegehaltfähigkeit der
Polizeizulage herbeizuführen, soll unter Einbeziehung der Zöllnerinnen
und Zöllner ebenfalls Bestandteil des
Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 werden.
- Zudem
soll in Anlehnung an den früher für einen mehrjährigen Zeitraum
geltenden Rechtszustand die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
wiederhergestellt werden. Dies gilt auch für Beamtinnen und Beamte (mit
vormaligem Anspruch auf diese Zulage), die bereits in den Ruhestand
getreten oder versetzt worden sind und bei denen die Polizeizulage
aufgrund des Versorgungsreformgesetzes 1998 bisher nicht ruhegehaltfähig
ist. Eine Nachzahlung für zurückliegende Zeiträume ist allerdings nicht
geplant.
Es wird eine Beschlussfassung des Entwurfs des
Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 durch das
Bundeskabinett noch vor der Sommerpause angestrebt, um eine zeitnahe
Auszahlung der Inflationsprämie zu ermöglichen.
Erfolgreiche Initiativen des BDZ und dbb
Die Gespräche und Initiativen von BDZ und dbb waren damit erfolgreich.
Dbb und BDZ hatten von Anfang an klargestellt, dass die
Einkommensrunde erst mit der zeitgleichen und systemgerechten Übernahme
des Tarifergebnisses auf den Bereich der Besoldung und Versorgung des
Bundes endet!
Bei der dbb-Jahrestagung in Köln sagte
Bundesinnenministerin Faeser zu, das Tarifergebnis zeit- und
systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes durch Gesetz
übertragen zu wollen.
BDZ und dbb hatten nach dieser Zusage auf allen
politischen Ebenen auf die zeitnahe Umsetzung gedrängt, um für die
ebenfalls von den stark gestiegenen Lebenshaltungskosten betroffenen
Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger eine Abmilderung der massiv gestiegen
Lebenshaltungskosten zu gewährleisten. So führte der BDZ
Bundesvorsitzende Thomas Liebel zahlreiche Gespräche mit
Bundesfinanzminister Christian Lindner und Haushaltsstaatssekretär
Werner Gatzer insbesondere zur Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für
zulageberechtigte Zöllnerinnen und Zöllner. Diese Gespräche zeigen nun
Wirkung.
Einen zusätzlichen Erfolg stellt die nun in Aussichtgestellte Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage dar.
Der BDZ fordert seit Langem die Wiedereinführung der
Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, um den langfristigen Belastungen
im Zollvollzugsdienst auch im Ruhestand Rechnung zu tragen. Der
Koalitionsvertrag sieht bezogen auf den Bereich der Polizei die
Wiedereinführung der
Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage vor. Der BDZ setzte
sich in der Folge dafür ein, dass die betroffenen Zöllnerinnen und
Zöllner von dieser attraktivitätssteigernden Maßnahme nicht abgehängt
werden. So führten Thomas Liebel und sein Vorgänger Dieter Dewes
zahlreiche Gespräche im BMF. Staatssekretär Gatzer sagte im Rahmen eines
Gesprächs im Oktober 2022 zu, dass es keine unterschiedliche Behandlung
von Zoll und Bundespolizei geben würde.
Ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser im April 2022
vorgelegter Gesetzentwurf gelangte nicht zur Finalisierung. Im Rahmen
des nun bevorstehenden Entwurfs des
Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 soll die Zusage der
Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage – unter Einbeziehung der
Zöllnerinnen und Zöllner - nun endlich umgesetzt werden.
Im Rahmen der geplanten Wiedereinführung der
Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage bedarf es einer personellen
Stärkung derjenigen Bereiche beim Zoll, die für besoldungs- und
versorgungsrechtliche Umsetzung der Ruhegehaltfähigkeit der
Polizeizulage für mehr als 56.000 Bedienstete zuständig sein werden: die
Service-Center der Generalzolldirektion. Hier fordert der BDZ die
schnellstmögliche Einstellung fachkundiger Beschäftigter des externen
Arbeitsmarktes und eine personelle Unterstützungsleistung aus dem
Geschäftsbereich des BMI.
Wir werden demnächst ausführlich über das Gesetzesvorhaben berichten."
Quelle:
BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/eilmeldung-bmi-plant-zeitnahe-uebertragung-des-tarifergebnisses-2023-auf-den-beamtenbereich-und-gle.html