Montag, 27. Dezember 2021

#bremengegencorona: Kinder-Impfzentrum in Bremen in der Sögestraße (Kreuzung Am Wall)

#bremengegencorona: Kinder-Impfzentrum in Bremen in der Sögestraße (Kreuzung am Wall)

Die Europäische Kommission hat einen Kinder-Impfstoff gegen SARS-CoV-2 (COVID-19) für die Altersgruppe 5 bis 11 Jahre zugelassen. Dieser ist insbesondere in der bislang ungeschützten Altersgruppe auch für den Schulbetrieb von Bedeutung.

Bremen hat in der Folge eine eigenes Kinder-Impfzentrum in der Sögestraße / Kreuzung Am Wall eingerichtet, in welchem Kinderärzte diese Altergruppe impfen.

(Text und Foto: Dr. Carsten Weerth)



Samstag, 25. Dezember 2021

RKI: Impffortschritt in der COVID-19-Pandemie nach Bundesländern - Bremen führt Ende 2021 weiter die Rangliste an

RKI: Impffortschritt in der COVID-19-Pandemie nach Bundesländern - Bremen führt Ende 2021 weiter die Rangliste an 

Das Robert-Koch-Institut (RKI) berichtet täglich über den Impffortschritt der Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (Booster- oder Auffrischungsimpfung). 

Ende 2021 ist das Bundesland Bremen weiter an der Spitze der 16 Bundesländer, in der Booster-Kampagnie sind andere Bundesländer noch schneller als Bremen...

(Text: Dr. Carsten Weerth)















Visualisierung: SPON.de, Datenquelle: RKI.de

Quelle: 

SPON:de, URL: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-impfungen-so-viele-menschen-wurden-in-deutschland-den-bundeslaendern-und-weltweit-geimpft-a-62f01a1c-f1e0-49d0-b680-818d17252d62

RKI: Impffortschritt und Booster-Fortschritt in der COVID-19-Pandemie

RKI: Impffortschritt und Booster-Fortschritt in der COVID-19-Pandemie

Das Robert-Koch-Institut (RKI) berichtet über den bundesweiten Impffortschritt und den Booster-Fortschriftt in Deutschland in der COVID-19-Pandemie:


 

 

 

 

 

 

 

Visualisierung von SPON.de, Datenquelle: RKI.de

Quelle: SPON.de, URL: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-impfungen-so-viele-menschen-wurden-in-deutschland-den-bundeslaendern-und-weltweit-geimpft-a-62f01a1c-f1e0-49d0-b680-818d17252d62

RKI: In der 4. Welle der COVID-19-Pandemie sind v.a. jüngere Menschen infiziert

RKI: In der 4. Welle der COVID-19-Pandemie sind v.a. jüngere Menschen infiziert

Seit der 1. Welle der COVID-19-Pandemie ist den Beobachtern bewußt, dass v.a. ältere Menschen und die sog. vulnerablen ´Menschen mit Vorerkrankungen von Infektionen betroffen sind.

Das hat sich nach Datenlage des Robert-Koch-Instituts (RKI) in der 4. Welle nachdrücklich geändert: nun sind (auch nach den zunächst in den älteren und vulnerablen Gruppen erfolgten Impfungen) v.a. jüngere Menschen stark von COVID-19-Infektionen betroffen (hier: v.a. Kinder und Jugendliche sowie Menschen bis 49 Jahren).

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

Visualisierung von SPON.de, Datengrundlage: RKI.de 

Quelle: 

SPON.de, URL: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-impfungen-so-viele-menschen-wurden-in-deutschland-den-bundeslaendern-und-weltweit-geimpft-a-62f01a1c-f1e0-49d0-b680-818d17252d62

BDZ-Bundesleitung wünscht erholsame Feiertage und viel Erfolg für 2022!

BDZ-Bundesleitung wünscht erholsame Feiertage und viel Erfolg für 2022!

"Erholsame Feiertage und viel Erfolg für 2022!

Der BDZ dankt für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit im Jahr 2021 und wünscht seinen Mitgliedern, den Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung sowie den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern im dbb und seinen Gewerkschaften, in Politik, Verbänden und Wirtschaft schöne Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr."

Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/pg/BDZ.eu/posts/


 

BDZ-Weihnachtsgrüße 2021 von der Bundesgeschäftsstelle und dem Bundesvorsitzenden aus Berlin

BDZ-Weihnachtsgrüße 2021 von der Bundesgeschäftsstelle und dem Bundesvorsitzenden aus Berlin 





























Mittwoch, 22. Dezember 2021

SPON: Die vierte Welle von COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser sinkt leicht - Intensivbettenbelegung sinkt auf 4.563 - die starke fünfte Welle mit der Omikron-Variante droht

SPON: Die vierte Welle von COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser sinkt leicht - Intensivbettenbelegung sinkt auf 4.563 - die starke fünfte Welle mit der Omikron-Variante droht

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert die Belegung der Intensivbetten durch COVID-19-Patienten bundesweit. Erkennbar ist hier, dass der härtere Lockdown light seit Jahresanfang 2021 und insbesondere die bundeseinheitliche Notbremse bis in den Sommer 2021 hinein deutlich gewirkt haben. Seitdem waren das Infektionsgeschehen und die Intensivbettenbelegung vergleichsweise gering. Die Intensivbettenbelegung - ein guter Indikator für das Fortschreiten der Pandemie war auf einem Tiefstand nach der dritten Welle die damit erfolgreich geschafft wurde. Die vierte Welle ist seit Sommer 2021 am Rollen (indische oder Delta-Variante von SARS-CoV-2) - sie wurde im Dezember 2021 durch Kontaktbeschränkunmgen, 3G- und 2G-Regelungen gebrochen. Allerdings droht nun noch im Dezember 2021 die starke fünfte Welle, die mit der Omikron-Variante auf bereits stark ausgelastete Intensivstationen trifft. Gesundheitsexperten und die Bundespolitik sind alarmiert.
Mit Stand vom 21.12.2021 sind erneut 4.563 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt und lokal drohen bestimmten Intensivstationen die Überlastung (v.a. in Sachsen und Thüringen, Teilen von Bayern und Baden-Württemberg).

(Text: Dr. Carsten Weerth)  
















 Quelle: SPON.de (Datenquelle: DIVI-Intensivregister)

SPON: In der COVID-19-Pandemie sinken die Infektionszahlen in der vierten Welle leicht - die hohe fünfte Welle droht mit der Omikron-Mutante

SPON: In der COVID-19-Pandemie sinken die Infektionszahlen in der vierten Welle leicht - die hohe fünfte Welle droht mit der Omikron-Mutante 

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert die Infektionen mit SARS-CoV-2 in Deutschland:
Die Bundes-Notbremse hat Erfolg gehabt und die dritte Welle ist seit Anfang Mai 2021 gebrochen. Die vierte Welle der COVID-19-Pandemie ist Mitte Dezember 2021 gebrochen worden, aber leider steht nach Weihnachten die nächste, sehr hohe Welle der sog. Omikron-Mutante bevor - diese Welle ist bereits im UK, in Spanien und Dänemark start verbreitet und sie ist an der Grenze nicht aufzuhalten. Die Auffrischungsimpfung (der sog. Booster) hilft, und eine hohe Impfquote. Seit Dezember 2021 ist der Impfstoff auch für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren zugelassen und ein weiterer Impfstoff, der Proteinimpfstoff von NOVAVAX wurde in der EU zugelassn.
Mitte Dezember 2021 sind mehr als 70,4 % der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft (32,6 % geboostert).

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: SPON.de (Datenquelle: RKI.de) 

 

 

 

 

 

 



Montag, 20. Dezember 2021

dbb: einfach machen - Investitionen für unser Land - 63. dbb Jahrestagung 2022 - digital am 10.1.2022 - 10:00 bis 16:00 Uhr

dbb: einfach machen - Investitionen für unser Land - 63. dbb Jahrestagung 2022 - digital am 10.1.2022 - 10:00 bis 16:00 Uhr

"Einfach machen – Investition und Innovation für unser Land

63. dbb Jahrestagung 2022 – digital am 10. Januar 2022 | 10.00 bis 16.30 Uhr

Corona-Pandemie, digitaler Wandel, Klimaschutz, Zuwanderung - die künftige Regierung steht vor großen Herausforderungen. Ohne eine zuverlässige und moderne Verwaltung werden diese Aufgaben nicht zu bewältigen sein.

Auf der dbb Jahrestagung wollen wir die drängenden Zukunftsfragen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Gesellschaft diskutieren.
Was muss die Politik für einen modernen Staat jetzt tun? Wie kriegen wir die Kurve bei der Digitalisierung - trotz oder gerade wegen Corona? Welche Rolle spielt eine effiziente, klimaneutrale Verwaltung bei der Bewältigung der Klimakrise und wer stemmt die Kosten?
Wie gut sind Deutschland und Europa beim Thema Migration aufgestellt? Wie sichern wir unseren Wohlstand, ohne Hilfesuchende auszugrenzen?

Angesichts der angespannten pandemischen Lage haben wir uns dazu entschieden, die dbb Jahrestagung 2022 kurzfristig im digitalen Format umzusetzen. Gemeinsam mit unseren Gästen wollen wir an den großen Erfolg unseres virtuellen Diskussionsforums des vergangenen Jahres anknüpfen.

Wir laden Sie herzlich zum gemeinsamen Austausch ein – im Livestream und in den Social Media #dbbJT2022.

Wir wünschen allen eine interessante dbb Jahrestagung 2022!

Alle Informationen rund um die dbb Jahrestagung 2022 werden fortlaufend aktualisiert."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/veranstaltungen/dbb-jahrestagung/dbb-jahrestagung-2022.html



BDZ BV Hannover: Weihnachtsgrüße 2021 vom Vorsitzenden Olaf Wietschorke

BDZ BV Hannover: Weihnachtsgrüße 2021 vom Vorsitzenden Olaf Wietschorke



 

 

Freitag, 17. Dezember 2021

BDZ vor Ort: Dienststellenbesuch des BPR beim Zollamt Göttingen

BDZ vor Ort: Dienststellenbesuch des BPR beim Zollamt Göttingen

"BDZ vor Ort: Dienststellenbesuch beim Zollamt Göttingen

Am 16.11.2021 besuchte der Vorsitzende des Bezirkspersonalrats bei der Generalzolldirektion und stellvertretende BDZ – Bundesvorsitzende, Christian Beisch, das Zollamt Göttingen. Begleitet wurde er von der Vorsitzenden des Personalrats beim HZA Braunschweig, Stefanie Müller (BDZ) und den Personalratsmitgliedern aus Göttingen Anne Südbeck und Frank Jacob (beide BDZ).

Vor Ort informierte Christian Beisch sich über die Auswirkungen des BREXIT und der Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpakets.
Als Ansprechpartner standen hierfür die BREXIT-Koordinatorin des HZA, Kollegin Kirsten Kriete und die Zollamtsleitung, Kollegen Bastian Ruhland und Sebastian Landgraf zur Verfügung.
Da die DHL einen großen Standort im Bezirk des Binnenzollamtes Göttingen in Staufenberg betreibt, ist die Zahl der Zollanmeldungen explosionsartig angestiegen.
So musste das Zollamt im Januar 2021 rund 22.500 Zollanmeldungen bearbeiten, im Januar 2020 waren es dagegen nur 611.
Mittlerweile hat sich die Zahl der Anmeldungen auf rund 30.000 pro Monat eingepegelt.
Für die Monate November und Dezember 2021 ist mit einem deutlich erhöhten Aufkommen zu rechnen. So belief sich die Zahl der Anmeldungen in den ersten 12 Werktagen im November bereits auf rund 18.000 Anmeldungen. Von den abzufertigenden Sendungen, die die DHL anmeldet, sind rund 80 bis 90 Prozent für Privatkunden. Dementsprechend werden häufig VuB-Verstöße und unterfakturierte Rechnungen festgestellt, was einen erheblichen Aufwand für die Nachbearbeitung, auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, bedeutet.
Dadurch können die Kolleginnen und Kollegen, die die VuB-Bearbeitung übernehmen, nicht bei der Ein- bzw. Ausfuhrabfertigung unterstützend tätig werden.

Die Personalausstattung des Zollamtes betrug im Januar 2021 10 AK. Im August wurde die Dienststelle durch die Nachwuchskräfteverteilung mit 10 Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes verstärkt. Allerdings gehen in diesem Jahr auch sechs Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand.

Um das deutlich gestiegene Arbeitsvorlumen erledigen zu können, wird das Zollamt durch andere Sachgebiete und Kohorten des Hauptzollamtes in einem Umfang von rund 20 AK verstärkt. Alle Beteiligten bestätigten, dass das seitens der Direktion V der GZD entwickelte Regionenmodell funktioniert hat.

In Bezug auf die Umsetzung des Mehrwertsteuerdigitalpaketes und der damit verbundenen Arbeitssteigerung berichteten die Kolleginnen und Kollegen, dass sich die durch die Direktion V der GZD entwickelte Übergangslösung gut bewährt hat. Dennoch hoffen alle Beteiligten, dass die IT-Lösung ATLAS-IMPOST, die zur Bearbeitung dieser Fälle entwickelt wird, schnell zur Verfügung steht.

Die Personalausstattung des Zollamtes reicht nach wie vor nicht aus, um dauerhaft die gestiegenen Abfertigungszahlen zu bewältigen, zumal die DHL plant, ihren Standort in Staufenberg zu vergrößern. Hier muss die Kosten- und Leistungsplanung dauerhaft angepasst und das entsprechende Personal über die Zuweisung von Nachwuchskräften zur Verfügung gestellt werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die unterstützenden Kolleginnen und Kollegen eine Zukunftsperspektive brauchen. Denn deren eigentliche Arbeit muss von anderen Beschäftigten erledigt werden oder bleibt liegen.
Diese Doppelbelastung kann den Kolleginnen und Kollegen nicht dauerhaft auferlegt werden. Der BPR-Vorsitzende sagte zu, sich hierfür bei der GZD einzusetzen.

Aktuell reicht die Liegenschaft des Zollamtes noch gerade so aus. Da aber das Zollamt zusätzliches Personal benötigt, was auch für das Sachgebiet B des HZA gilt, das teilweise im gleichen Dienstgebäude untergebracht ist, ist die Liegenschaft in Zukunft zu klein.
Hinzu kommt, dass auch Teile des Sachgebietes E dort untergebracht sind.
Es besteht daher dringender Handlungsbedarf bei der Suche nach einer neuen Liegenschaft. Die Suche hat zwar begonnen, ein Ergebnis steht aber noch aus.

Das Beispiel des Zollamtes Göttingen verdeutlicht, wie schnell eine Dienststelle aufgrund äußerer Einflüsse zu einem Hotspot der Zollverwaltung werden kann."
 


 

dbb bremen: Weihnachtsgrüße 2021 des Vorsitzenden Jürgen Köster

dbb bremen: Weihnachtsgrüße 2021 des Vorsitzenden Jürgen Köster



dbb bremen zum Abschluss der Einkommensrunde der Länder (#ekr21): Kein Grund zum Jubeln

dbb bremen zum Abschluss der Einkommensrunde der Länder (#ekr21): Kein Grund zum Jubeln

"Abschluss der Einkommensrunde 2021

Das Gesamtergebnis gibt keinen Anlass zu gewerkschaftlichem Jubel

Nach mehr als zähen Verhandlungen haben sich am Montag, den 29. November 2021 die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu einem Ergebnis durchgerungen.

Als einen Erfolg kann man sicherlich die Abwehr der ultimativen Forderung der Arbeitgeber zur Neuregelung des so genannten Arbeitsvorgangs in der Eingruppierung der Tarifbeschäftigten bewerten. Auch die strukturellen Verbesserungen im Gesundheitsbereich kann man als Teilerfolg ansehen, obwohl hier die gewerkschaftlichen Erwartungen auch nicht erfüllt wurden. Hier hätte man gerade von der Arbeitgeberseite mehr Entgegenkommen erwarten können.

Verschiedene monatliche Zulagen werden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 erhöht beziehungsweise neu eingeführt (nur für den Gesundheitsbereich!).

- Erhöhung der dynamischen Pflegezulage von 125,34 € auf 140 €

- Erhöhung der Intensivzulage von 90 € auf 150 €

- Erhöhung der Infektionszulage von 90 € auf 150 €

- Erhöhung der Zulage für ständige Wechselschichtarbeit von 105 € auf 150 €

- Erhöhung der Zulage für ständige Schichtarbeit von 40 € auf 60 €

- Neue dynamische Zulage von 70 € für viele weitere Beschäftigte im Gesundheitsbereich

Die übrigen Ergebnisse lassen zu wünschen übrig:

So sollen alle Tabellenentgelte und die dynamischen Entgeltbestandteile erst zum 01.12.2022 um 2,8 % erhöht werden. Die Laufzeit der Entgeltregelungen beträgt 24 Monate bis zum 30. September 2023.

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden erhöhen sich zum 01. 12.2022 um einen Festbetrag von 50 €; in der Pflege um 70 €.

Die sogenannte einmalige steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie in Höhe von 1300,-- € ist quasi der „Lückenfüller“ für den Zeitraum vom 01.10.2021 bis einschließlich 31.11.2022.

Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten eine einmalige „Corona-Sonderzahlung“ in Höhe von 650 €.

Die Auszahlung der Corona-Prämie erfolgt spätestens mit dem Entgelt für März 2022. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig.

Das Tarifergebnis soll angeblich bundesweit auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen werden."

Alles in einem: Sicherlich kein Grund zum gewerkschaftlichen Jubeln…"

Quelle: dbb bremen, URL: https://www.dbb-bremen.de/aktuelles/news/das-gesamtergebnis-gibt-keinen-anlass-zu-gewerkschaftlichem-jubel/

 

dbb jahrestagung 2022 - Programm (online event)

dbb jahrestagung 2022 - Programm (online event)

 

Traditionell beginnt das dbb Gewerkschaftsjahr mit der Jahrestagung - am 10.1.2022 findet sie pandemiebedingt erneut online statt. 


Das Programm wurde jetzt veröffentlicht: 



Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/veranstaltungen/dbb-jahrestagung/dbb-jahrestagung-2022/programm.html

Donnerstag, 16. Dezember 2021

dbb-Jahrestagung 2022: Ampel-Koalition - Aktionsplan für den öffentlichen Dienst erwartet

dbb-Jahrestagung 2022: Ampel-Koalition - Aktionsplan für den öffentlichen Dienst erwartet

"dbb Jahrestagung

Ampel-Koalition: Aktionsplan für den öffentlichen Dienst erwartet

dbb aktuell

„Den blumigen Worten müssen schnell Taten folgen“, sagt dbb Chef Ulrich Silberbach über die Pläne der neuen Bundesregierung für den öffentlichen Dienst.

„Im Koalitionsvertrag steht der ‚moderne Staat‘ ganz am Anfang. Das ist vernünftig, denn ein starker öffentlicher Dienst ist die Grundlage für alle weiteren politischen Vorhaben.
Dass sich die Erkenntnis nun auch im Regierungsviertel durchgesetzt hat, verstehen wir als Wertschätzung für die enorme Leistung der Beschäftigten in den letzten Jahren.
Ob es um Turbulenzen an den Finanzmärkten ging, die Aufnahme von Geflüchteten oder wie jetzt gerade um eine globale Pandemie: Die Kolleginnen und Kollegen halten den Laden am Laufen – obwohl die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern es ihnen oft nicht leichtmachen“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende am 15. Dezember 2021.

„Gleichwohl: Sonntagsreden über den öffentlichen Dienst haben wir alle genug gehört.
Wir werden die neue Bundesregierung deshalb natürlich an ihren konkreten Taten messen“, machte Silberbach deutlich. „Wir hoffen sehr, dass Nancy Faeser als neue Bundesinnenministerin auf unserer dbb Jahrestagung im Januar schon etwas konkreter sagen kann, was die Koalition sich genau unter einem ‚starken öffentlichen Dienst‘ vorstellt, den sie ‚attraktiver gestalten‘ möchte. Und von Christian Lindner als neuem Finanzminister möchten wir erfahren, ob die Finanzierung der dringend notwendigen Investitionen gesichert ist.
Wir stehen beiden dabei natürlich auch weiterhin gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Denn klar ist: Die Baustellen sind riesig, sie abzuarbeiten braucht Zeit. Insbesondere die Ausbildung von Fachkräften, um nur ein Beispiel zu nennen. Daher ist unsere Erwartung, dass die Bundesregierung möglichst früh im kommenden Jahr einen Aktionsplan für den öffentlichen Dienst vorlegt.“

Die 63. dbb Jahrestagung unter dem Motto „Einfach machen – Investition und Innovation für unser Land“ findet am 10. Januar 2022 statt – pandemiebedingt im interaktiven digitalen Format. Die Bundesministerin des Innern, Nancy Faeser, ist eingeladen, die Ideen der neuen Bundesregierung zur Modernisierung von Staat und Verwaltung zu präsentieren.
Der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, wird teilnehmen und die Perspektiven für Investition und Innovation in Deutschland aufzeigen.
Alle Infos gibt es unter www.dbb.de/jahrestagung."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/artikel/ampel-koalition-aktionsplan-fuer-den-oeffentlichen-dienst-erwartet-1.html


 

Mittwoch, 15. Dezember 2021

dbb: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) betont - Öffentlicher Dienst sichert Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

dbb: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) betont - Öffentlicher Dienst sichert Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Der dbb beamtenbund und tarifunion betont, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss - das zentrale Hilfsorgan für Arbeitnehmer in Wirtschaftsfragen - die Bedeutung des Öffentlichen Dienstes für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben hat:

"Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) spricht sich für eine Reihe gemeinsamer Grundsätze für öffentliche Dienste aus, um die volle Einhaltung demokratischer Normen und der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Der dbb begrüßt die Unterstützung des EWSA für einen starken öffentlichen Dienst in Europa.

In einer von der Plenarversammlung verabschiedeten Stellungnahme weist der EWSA darauf hin, dass öffentliche Dienste zu sozialem Fortschritt und zu einer lebendigen Gesellschaft beitragen, indem dafür gesorgt wird, dass sie für alle Bürger einschließlich schutzbedürftiger und benachteiligter Gruppen in gleicher Weise universell zugänglich sind. Sie können eine entscheidende Rolle als „automatische Stabilisatoren“ in Krisen spielen, die in den letzten Jahren immer häufiger auftreten, zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit, Wirtschaft, Asyl, Umwelt, Klima und Gesundheit.

Der dbb begrüßt die Unterstützung des EWSA für einen starken öffentlichen Dienst in Europa. “Öffentliche Verwaltung und öffentliche Dienste sind das wichtigste Bindeglied zwischen Staat und Zivilgesellschaft“, betonte dbb Chef Ulrich Silberbach am 11. Dezember 2020, „und entscheidend für eine wehrhafte liberale Demokratie in Europa.“ Die EU brauche wirksame Mechanismen, um die uneingeschränkte Achtung der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen, nicht zuletzt auch zur Gewährleistung der Neutralität der öffentlichen Verwaltung in allen Mitgliedstaaten.

Die COVID-19-Krise zeige, wie ein überlastetes Gesundheitssystem zu Verletzungen der Menschenwürde führen kann. „Jahrelange Sparmaßnahmen haben auch die öffentlichen Dienste getroffen und ihre Wirksamkeit geschmälert“, so der dbb Bundesvorsitzende weiter. Dabei verursachten schlecht funktionierende öffentliche Dienste hohe soziale und wirtschaftliche Kosten. Silberbach: „Die Pandemie zeigt, dass öffentliche Dienste über richtig geschulte und kompetente Beschäftigte, Ressourcen und Reserven verfügen müssen.“

Quelle: https://www.dbb.de/artikel/oeffentliche-dienste-sichern-demokratie-und-rechtsstaatlichkeit.html


 

 

Dienstag, 14. Dezember 2021

#zusammengegencorona: die Auffrischungsimpfung (Booster) für COVID-19/SARS-CoV-2 - Informationen des BMG

#zusammengegencorona:
die Auffrischungsimpfung (Booster) für COVID-19/SARS-CoV-2 -
Informationen des BMG

Die Bundesregierung (das BMG) hat folgende Inhalte zur Auffrischungsimpfung (Booster) veröffentlicht:

"Auffrischungsimpfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19, deren zweite Impfung etwa sechs Monate zurückliegt. Seit September wurden bestimmten Personengruppen bereits priorisiert Auffrischungsimpfungen angeboten. Alle Informationen zu diesen Impfungen finden Sie hier.

Auffrischungsimpfungen im Überblick

Was sind Auffrischungsimpfungen?

Bei der Auffrischungsimpfung handelt es sich um eine zusätzliche Verabreichung einer Dosis eines zugelassenen mRNA-Impfstoffs. Ziel der Booster-Impfung ist die Erhöhung des Impfschutzes. Diese ist insbesondere bei bestimmten Personengruppen, bei denen es zu einer reduzierten oder nachlassenden Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie kommen kann, wichtig.

Weitere Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie in diesem Artikel

Stand: 29.11.2021

Wann setzt der Schutz nach der Booster-Impfung ein?

Eine Ende Oktober 2021 im Fachblatt The Lancet veröffentlichte Studie

beobachtet, dass der Impfschutz ab sieben Tagen nach der Booster-Impfung eintrat. Verglichen wurden zwei Bevölkerungsgruppen: Die eine Gruppe, hatte eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die erste Impfserie der anderen Gruppe war mindestens fünf Monate her. Eine Studie aus Israel 

ergab wiederum, dass sich die Infektionen in der Gruppe mit Auffrischungsimpfung ab 12 Tagen nach der Verabreichung um den Faktor 11,3 gegenüber der Gruppe ohne Auffrischungsimpfung verringert hatten. Die Rate der schweren Erkrankungen war um den Faktor 19,5 niedriger, als bei der Gruppe ohne Auffrischungsimpfung.

Folglich ist davon auszugehen, dass der Impfschutz der Booster-Impfung nach etwa sieben bis 12 Tagen einsetzt.

Stand: 08.12.2021

Was ist der Unterschied zwischen einer Optimierung der Grundimmunisierung, einer Drittimpfung, einer Auffrischungsimpfung und einer Booster-Impfung?

Unter einer Grundimmunisierung allgemein versteht man zum Beispiel die Immunisierung gegen COVID-19, durch eine (Janssen® von Johnson & Johnson) beziehungsweise zwei Impfungen (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer oder Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna oder Vaxzevria® von AstraZeneca) gemäß der Zulassung.

Wenn diese Grundimmunisierung nicht ausreichend ist, wird eine Drittimpfung beziehungsweise eine weitere Impfung zur Optimierung der Grundimmunisierung eingesetzt. Dies betrifft beispielsweise Personen mit einer schweren Immunschwäche, zum Beispiel Organtransplantierte, oder aber auch Personen, die zur Grundimmunisierung eine einmalige Impfstoffdosis mit Janssen® von Johnson & Johnson erhalten haben. Die Drittimpfung ist in diesem Fall ab vier Wochen nach der Erstimpfung möglich. 

Eine Auffrischungsimpfung ist eine erneute Impfung, um eine nachlassende Immunantwort wieder zu erhöhen. Dies ist bereits bei unterschiedlichen bakteriellen oder viralen Erregern, zum Beispiel bei Tetanus oder Polio, in festgelegten Zeitabständen bekannt, damit der Impfschutz aufrechterhalten wird. Im Fall der Corona-Schutzimpfung bezeichnet die Auffrischungsimpfung die erneute Verabreichung einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs nach einer vollständigen Grundimmunisierung. Sie dient dazu, den Impfschutz langfristig aufrecht zu erhalten. Diese COVID-19-Impfung sollte in der Regel ab sechs Monaten nach der Grundimmunisierung aufgefrischt werden.

Die Booster-Impfung ist ein Synonym für eine Auffrischungsimpfung. Der Begriff "Booster" stammt aus dem Englischen und bedeutet "Verstärker". 

Stand: 18.11.2021

Was ist das Ziel der Auffrischungsimpfung?

Ziel ist es weiterhin, möglichst viele schwere Verläufe von COVID-19 (Hospitalisierung, Tod) zu verhindern. Neben der Schutzwirkung vor schweren Krankheitsverläufen führen Auffrischungsimpfungen gleichzeitig zu einer niedrigeren Virenlast und damit zu einer geringeren Infektiosität. So kann die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 insbesondere in der Umgebung vulnerabler Personen verringert werden.

Die STIKO hat am 29. November 2021 ihre COVID-19-Impfempfehlung zu den Auffrischungsimpfungen aktualisiert und veröffentlicht. In der 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischungsimpfung. Sie bekräftigt jedoch ihre Empfehlung, folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischungsimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen über 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Zusätzlich kann eine Drittimpfung beziehungsweise eine weitere Impfung zur Optimierung der ersten Impfserie angeboten werden, zum Beispiel für Organtransplantierte oder Personen, die zur Grundimmunisierung eine einmalige Impfstoffdosis Janssen® von Johnson & Johnson erhalten haben.

Da für eine erneute Impfung der Nutzen der Impfung die möglichen Risiken weiterhin überwiegt und keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko vorliegen, ist die Möglichkeit einer Booster-Impfung beziehungsweise einer weiteren Impfung aus präventiven Gesichtspunkten angezeigt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schutz der Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf weiter hoch bleibt.

Stand: 30.11.2021

Welchen Personen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt grundsätzlich allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt. Die Auffrischungsimpfung soll in der Regel im Abstand von etwa sechs Monaten zur Zweitimpfung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden. Die Empfehlung zur Auffrischungsimpfung gilt auch für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischungsimpfung ein mRNA-Impfstoff (Spikevax (Vaccine Moderna) von Moderna ab 30 Jahren, Comirnaty von BioNTech/Pfizer ab 18 Jahren) verwendet werden. Für Schwangere gilt: Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll die Booster-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer durchgeführt werden. Manchen Personengruppen wird die Auffrischungsimpfung besonders empfohlen:

  • Personen im Alter von 70 Jahren und älter,
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotentials sind hier auch Bewohnerinnen und Bewohner im Alter von unter 70 Jahren eingeschlossen,
  • Pflegepersonal und andere Tätige, die direkte Kontakte mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe,
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten,
  • Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche. Für Personen mit einer schweren Immunschwäche kann laut der Empfehlung der STIKO eine dritte Impfdosis bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der ersten Impfserie verabreicht werden.
  • Gegebenenfalls enge Haushaltskontaktpersonen von Personen mit schwerer Immunschwäche.

Zudem empfiehlt die STIKO Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis Janssen® von Johnson & Johnson erhalten haben, zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna ab 30 Jahren oder Comirnaty® von BioNTech/Pfizer. Die zusätzliche Impfstoffdosis soll ab vier Wochen nach der Janssen-Impfung angeboten werden.

Stand: 03.12.2021

 

 

Wie sollten Schwangere ihren Impfschutz auffrischen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischungsimpfung, auch Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Auffrischungsimpfung von Schwangeren soll in der Regel im Abstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate ist im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind auch möglich. Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll die Booster-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer durchgeführt werden.

Stand: 23.11.2021

Zu welchem Zeitpunkt soll eine Auffrischungsimpfung erfolgen?

Zu folgenden Zeitpunkten sollten die jeweiligen Personengruppen ihren Impfschutz auffrischen lassen:

  • Alle Personen ab 18 Jahren → in der Regel 6 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung

  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel → in der Regel 6 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung

  • Personen mit einer schweren Immunschwäche → dritte Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der ersten Impfserie; Booster-Impfung nach weiteren sechs Monaten nach ärztlicher Beratung

  • Personen, die mit dem Impfstoff Janssen® geimpft wurden → zweite Impfstoffdosis (mRNA) ab 4 Wochen nach der ersten Impfstoffdosis zur Optimierung der ersten Impfserie; Booster-Impfung (mRNA) nach weiteren sechs Monaten

  • Personen, die sich nach der ersten Impfung einer 2-Dosis-Impfserie infizieren → zweite Impfstoffdosis in der Regel 6 Monate nach der Infektion 

  • Personen, die sich nach der zweiten Impfung einer 2-Dosis-Impfserie infizieren → Auffrischungsimpfung in der Regel 6 Monate nach der Infektion

  • Personen, die sich vor der ersten Impfung infiziert haben und dann eine Impfstoffdosis erhalten haben (ab 4 Wochen nach Symptomende) → zweite Impfstoffdosis in der Regel 6 Monate nach der vorangegangenen Impfung

Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden.

Stand: 09.12.2021

 

Wer darf Auffrischungsimpfungen vornehmen?

Grundsätzlich können Auffrischimpfungen von allen Leistungserbringern nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung vorgenommen werden. Dies sind mobile Impfteams, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Krankenhäuser sowie die Impfzentren, deren Bedeutung derzeit angesichts der aktuellen Lage wieder zunimmt. Mit der anstehenden Aktualisierung der Coronavirus-Impfverordnung sollen auch Vorsorge- und Rehabilitations-Einrichtungen in die Impfkampagne einbezogen werden. 

Stand: 16.11.2021

Warum werden nur mRNA-Impfstoffe für die Auffrischungsimpfungen verwendet?

Für den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer liegt eine Zulassung durch die EU-Kommission für die Auffrischungsimpfung in der Regel sechs Monate nach der zweiten Impfung für alle Personen ab 18 Jahren vor. Für Personen ab 30 Jahren kann auch der Impfstoff Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna verwendet werden. Die Zulassung gilt auch für eine dritte Dosis, die mindestens 28 Tage nach der zweiten Dosis verabreicht werden kann, für schwer immungeschwächte Personen ab zwölf Jahren.

Stand: 29.11.2021

Sind die mRNA-Impfstoffe für Auffrischungsimpfungen zugelassen?

Ja. Eine Zulassung der Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna durch die EU-Kommission für die Auffrischungsimpfung mindestens sechs Monate nach der zweiten Impfung liegt grundsätzlich für alle Personen ab 18 Jahren vor. Zudem ist für beide Impfstoffe bei schwer immungeschwächten Personen ab zwölf Jahren eine dritte Dosis zugelassen, die mindestens 28 Tage nach der zweiten Dosis verabreicht werden kann.

Stand: 16.11.2021

Sind die Impfstoffe, die für die Auffrischungsimpfung verwendet werden (mRNA-Impfstoffe), an die neuen Virusvarianten angepasst?

Die Auffrischungsimpfung erfolgt derzeit mit den verfügbaren mRNA-Impfstoffen (Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna ab 30 Jahren und Comirnaty® von BioNTech/Pfizer ab 18 Jahren). Verschiedene Studienergebnisse zeigen, dass die Wirksamkeit der verfügbaren mRNA-Impfstoffe bezüglich der derzeit vorrangig zirkulierenden Delta-Variante leicht abgeschwächt, aber weiterhin hoch ist. Für beide Impfstoffe hat bisher noch keine Anpassung an neue Varianten stattgefunden.

Stand: 23.11.2021

Wie ist der wissenschaftliche Kenntnisstand der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu den Themen Immunität und Impfabstände für Auffrischungsimpfungen?

Die am Robert Koch-Institut (RKI) ansässige STIKO sichtet fortlaufend die wissenschaftliche Datenlage zur COVID-19-Impfung und passt ihre Empfehlung dazu kontinuierlich an. Dabei be­rück­sichtigt sie nicht nur deren Nutzen für das ge­impfte Indivi­duum, sondern auch für die ge­samte Be­völke­rung. Die STIKO orientiert sich dabei an den Kriterien der evi­denz­basierten Me­dizin. Während für die Zu­las­sung einer Imp­fung deren Nachweis von Wirk­sam­keit (zumeist im Ver­gleich zu einem Place­bo), Un­be­denk­lich­keit und pharma­zeutische Qualität re­le­vant sind, analysiert die STIKO da­rauf auf­bauend neben dem indi­vi­duellen Nutzen-Risiko-Ver­hältnis auch die Epi­demio­logie auf Be­völkerungs­ebene und die Effekte einer flächen­deckenden Impf­strategie für Deutsch­land. 

Die STIKO-Empfehlung

zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immunschwäche wurde am 24. September 2021 veröffentlicht.

Am 18. Oktober 2021 hat die STIKO die COVID-19-Impfempfehlung in Bezug auf eine COVID-19-Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen, die 70 Jahre oder älter sind, und bestimmte Indikationsgruppen sowie eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff zur Optimierung der Grundimmunisierung nach vorausgegangener Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson aktualisiert

.

Eine allgemeingültige Empfehlung der STIKO auf Basis evidenzbasierter Kriterien zu den Themen Dauer der Immunität und Impfabständen für Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen steht noch aus. Die STIKO beschäftigt sich derzeit mit diesen Fragen.

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischungsimpfung.

Die STIKO hat am 18. November 2021 das Stellungnahmeverfahren zu einer weiteren wichtigen Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung zu den Auffrischungsimpfungen eingeleitet. In einer begleitenden Pressemitteilung empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischungsimpfung. Sie bekräftigt jedoch ihre Empfehlung folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischungsimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen über 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. 

Die Auffrischungsimpfung soll in der Regel im Abstand von etwa sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden. Die Empfehlung zur Auffrischungsimpfung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel. Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischungsimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden.

Der Beschlussentwurf zu dieser geplanten Aktualisierung mit wissenschaftlicher Begründung befindet sich derzeit im vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren. Der Abschluss dieses Verfahrens und die finale Empfehlung der STIKO zu diesem Punkt bleiben insoweit abzuwarten.

Stand: 18.11.2021

In welchem Verhältnis stehen die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zu Auffrischungsimpfungen zu den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)?

Die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) sind politische Absichtserklärungen beziehungsweise Vereinbarungen, die sich an die jeweiligen Landesverwaltungen richten und die von den landeseigenen Impfzentren oder vom Öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder zu beachten sind.

Die am Robert Koch-Institut (RKI) ansässige Ständige Impfkommission (STIKO) sichtet fortlaufend die wissenschaftliche Datenlage zur COVID-19-Impfung und passt ihre Empfehlung dazu kontinuierlich an. Dabei be­rück­sichtigt sie nicht nur deren Nutzen für den oder die Einzelne, sondern auch für die ge­samte Be­völke­rung. Die STIKO orientiert sich dabei an den Kriterien der evi­denz­basierten Me­dizin. Die STIKO analysiert neben dem indi­vi­duellen Nutzen-Risiko-Ver­hältnis auch die Epi­demio­logie auf Be­völkerungs­ebene und die Effekte einer flächen­deckenden Impf­strategie für Deutsch­land. 

Stand: 16.11.2021

 

Welche Studien belegen eine nachlassende Schutzwirkung der ersten Impfserie?

Die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass der Impfschutz insbesondere bei älteren Menschen und Personengruppen mit einem geschwächten Immunsystem nachlassen und durch eine Auffrischungsimpfung wieder deutlich erhöht werden kann. Zudem wurde festgestellt, dass sogenannte „Low Responder“, also Personen insbesondere der Hochrisikogruppen, nach einer Impfserie weniger Antikörper bilden als üblich. Hier haben Studien gezeigt, dass eine dritte Impfung zu einer deutlich höheren Antikörperbildung führen kann. Die wissenschaftlichen Begründungen und die zugrundeliegende Literatur kann den COVID-19-Impfempfehlungen

der Ständigen Impfkommission (STIKO) entnommen werden. 

Stand: 02.12.2021

Sind Impfschäden bei Auffrischungsimpfungen abgesichert?

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze wurde in § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) seit dem 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden. Er besteht für alle Impfungen, die mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff erfolgen.

Der Entschädigungsanspruch nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a IfSG besteht auch bei Folge- und Auffrischungsimpfungen, denn eine erneute Abgabe oder Verabreichung eines Impfstoffs im Rahmen der Indikation erfolgt nicht außerhalb der Zulassung, sondern ist eine Frage der ärztlichen Therapieentscheidung. Der Impfstoff wird daher auch bei einer Auffrischungsimpfung im Rahmen der Zulassung angewendet.

Nunmehr liegt eine Zulassung durch die EU-Kommission für die Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt, für die Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna für alle Personen ab 18 Jahren in der Regel ab etwa sechs Monaten nach der zweiten Impfung vor. Allerdings sollten aufgrund der aktualisierten COVID-19-Impfempfehlung der STIKO vom November 2021, Personen unter 30 Jahren und Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel ausschließlich mit dem Impfstoff von Comirnaty® von BioNTech/Pfizer geimpft werden. Die Anpassung der Zulassung war vor dem Hintergrund erforderlich, dass der Impfstoff mit einer Änderung, vorliegend explizit als „Auffrischungsimpfung“ ausgewiesen, in den Verkehr gebracht werden sollte. Auch diese explizit als „Auffrischungsimpfung“ ausgewiesene Impfung erfolgt daher im Rahmen der (geänderten) Zulassung, sodass auch hier ein Entschädigungsanspruch nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a IfSG besteht.

Die arzneimittelrechtliche Gefährdungshaftung bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Arzthaftung.

Stand: 24.11.2021

Wird für die zukünftige Festlegung von Auffrischungsimpfungen und Impfabständen auch die Höhe von Antikörpern berücksichtigt?

Der Nachweis von Antikörpern und deren Höhe ist bezüglich des vorliegenden Immunschutzes allein nicht aussagekräftig. Fehlende Antikörper sind kein Hinweis für das Fehlen einer Immunreaktion. Untersuchungen deuten darauf hin, dass Genesene ohne nachweisbare Antikörper sehr wohl einen Schutz gegen das Virus durch aktive sogenannte T-Zellen haben.

Auch bei Personen mit Immundefizienz ist eine generelle Überprüfung der Antikörperantwort nach Auffassung der Ständige Impfkommission

(STIKO) nicht notwendig. Die Laboruntersuchung auf Antikörper wird nur für schwer immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort empfohlen.

Das Thema wird laufend mit Labormedizinern und in Kooperation mit dem Paul-Ehrlich-Institut geprüft, um jederzeit den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen zu können. International laufen Studien mit dem Ziel, messbare Schwellenwerte für die quantitative Bestimmung des Impfschutzes festlegen zu können.

Stand: 01.11.2021

Sollte vor einer Auffrischungsimpfung ein Antikörpertest durchgeführt werden?

Eine serologische Antikörpertestung im Rahmen der Auffrischungsimpfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht grundsätzlich empfohlen. Der Nachweis von Antikörpern und deren Höhe (Titer) ist bezüglich des vorliegenden Immunschutzes allein nicht aussagekräftig. Fehlende Antikörper sind kein Hinweis für das Fehlen einer Immunreaktion. Antikörper sind nur eine Komponente des adaptiven Immunsystems. Auch die zelluläre Immunität (sogenannte T-Zellen) spielen bei der Immunreaktion auf die Infektion eine Rolle.

Untersuchungen deuten darauf hin, dass Genesene ohne nachweisbare Antikörper sehr wohl einen Schutz gegen das Virus durch aktive T-Zellen haben. Der Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen T-Zellen durch akkreditierte Labore kann Informationen über eine vergangene Infektion liefern. Allerdings ist bisher noch nicht bekannt, welche qualitativen Ansprüche an SARS-CoV-2-reaktive T-Zellen im Blut gestellt werden müssen, um Aussagen über eine eventuelle Immunität treffen zu können. Auch gibt es noch nicht genügend Informationen über die notwendige Häufigkeit von T-Zellen im Blut, um von einem sicheren Schutz vor einer Reinfektion mit SARS-CoV-2 oder einer COVID-19-Erkrankung ausgehen zu können. Die Nachweismethoden sind also noch nicht geeignet, um Aussagen über eine eventuelle Immunität treffen zu können. Das Thema wird laufend mit Labormedizinerinnen und -medizinern und in Kooperation mit dem Paul-Ehrlich-Institut geprüft, um jederzeit den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen zu können. International werden Studien mit dem Ziel durchgeführt, messbare Schwellenwerte (Schutzkorrelate) für die quantitative Bestimmung des Impfschutzes festlegen zu können.

Für Personen mit einer schweren Immunschwäche, wie beispielsweise Organtransplantierte, empfiehlt die STIKO, dass diese frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis und frühestens vier Wochen nach der dritten Impfstoffdosis jeweils eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein (Gesamtprotein, S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne) durchführen lassen. Durch die zweimalige Messung kann bei eventuell niedrigem Antikörpertiter eine eventuelle Dynamik und damit eine Entwicklung der Immunantwort beurteilt werden.

Stand: 16.11.2021

Wie wird eine Auffrischungsimpfung nachgewiesen und wie ist der rechtliche Status einer Auffrischungsimpfung, zum Beispiel beim Reisen?

Die ab September 2021 angebotenen Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, stellen eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme dar. Ein bisher erreichter Status eines vollständigen Impfschutzes nach nationalen Regelungen gilt derzeit weiterhin fort. Die Gültigkeitsdauer von europäischen (EU)-Impfzertifikaten bleibt von dem Angebot einer Booster-Impfung derzeit unberührt. Allerdings obliegt es den EU-Mitgliedstaaten zu bestimmen, inwieweit eine Auffrischungsimpfung national für den Status eines vollständigen Impfschutzes gefordert wird, daher sind die jeweils nationalen Einreiseregelungen zu beachten.

Das digitale Impfzertifikat für eine Auffrischungsimpfung kann in der CovPass-App und der Corona-Warn-App gespeichert und mit der CovPass-Check App überprüft werden.

Stand: 25.11.2021

Wie lange behalten Personen, die nach Erst- und Zweitimpfung vollständig immunisiert sind, aber einer Auffrischungsimpfung nicht zustimmen, den Status als „Geimpfte“ oder „Geimpfter“?

Noch kann keine abschließende Aussage hierzu getroffen werden. Es wird derzeit noch geprüft, welche Impfabstände zur Aufrechterhaltung des Schutzes vor einer COVID-19-Erkrankung, das heißt einer vollständigen Immunisierung, eingehalten werden müssen.

Stand: 17.11.2021

Wird im Rahmen der Auffrischungsimpfung auch eine Anpassung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorgenommen?

Primäres Ziel der Auffrischungsimpfungen ist es, insbesondere vulnerablen Personengruppen einen größtmöglichen Schutz vor einem schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung zur Verfügung zu stellen. Die Erhöhung des Impfschutzes kann jedoch gleichzeitig auch zu einer Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 beitragen. Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnun gilt bis auf weiteres für Personen mit einer abgeschlossenen Impfserie.

Stand: 16.11.2021

Entspricht die einmalige Verimpfung von mRNA-Impfstoffen im Rahmen der Auffrischungsimpfung der Impfstoffzulassung?

Ja, die erneute Verabreichung eines Coronaschutz-Impfstoffs erfolgt im Rahmen der Zulassung und ist eine ärztliche Therapieentscheidung. Die Wiederholung der Behandlung mit einem zugelassenen Impfstoff durch die Impfärztin oder den Impfarzt im Rahmen der zugelassenen Indikation, Personengruppe und Dosierung ist ein bestimmungsgemäßer Gebrauch und erfolgt im Rahmen seiner bestehenden Zulassung.

Stand: 12.11.2021

Ist genügend Impfstoff in Deutschland vorhanden, um die Auffrischungsimpfungen durchführen zu können?

Ja, für die Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, ist genügend Impfstoff vorhanden. Die Verfügbarkeit der Impfstoffe kann jedoch zeitweise regional variieren, da Verzögerungen bei der bundesweiten Verteilung möglich sind. 

Stand: 30.11.2021

 

Müssen die Daten der Auffrischungsimpfung im Rahmen des Digitalen Impfmonitorings (DIM) an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden? Falls ja, wie werden die Daten übertragen?

Ja. Eine Übertragung der Daten zu Impfungen muss im Rahmen der Impfsurveillance sowohl für Erst- und Zweitimpfung als auch für die Auffrischungsimpfungen von den Leistungserbringern vorgenommen werden. Die technischen Details sind seit Anfang September 2021 einsatzfähig. Die Anzahl der verabreichten Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, kann beispielsweise auf dem Impfdashboard

eingesehen werden.

Stand: 16.11.2021

Ist die Auffrischungsimpfung kostenlos?

Ja, alle Impfungen gegen das Coronavirus, die nach der Impfverordnung durchgeführt werden, sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Das gilt auch für Auffrischungsimpfungen.

Stand: 02.12.2021

Ich wurde mit einem Impfstoff geimpft, der nicht in der EU zugelassen ist. Komme ich für eine Auffrischungsimpfung in Frage?

Sollten Sie im Ausland einen nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff erhalten haben, halten Sie hierzu bitte Rücksprache mit Ihrer Arztpraxis, Ihrem zuständigen Impfzentrum oder Ihrer Betriebsärztin beziehungsweise Ihrem Betriebsarzt, wie verfahren werden kann - zum Beispiel welcher Impfstoff und zu welchem Zeitpunkt verabreicht werden soll. Sie müssen in einem solchen Fall damit rechnen, dass eine zusätzliche Impfung in Deutschland erforderlich sein wird.

Gut zu wissen: Ihren Impfstatus können Sie mit dem Impfbuch der Weltgesundheitsorganisation

 (WHO), also Ihrem gelben Impfpass, nachweisen. Dieser ist international gültig und wird in Deutschland anerkannt. 

Stand: 22.11.2021

Auffrischungsimpfung in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weitere mit vulnerablen Gruppen

Welche Einrichtungen fallen unter „weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen“?

Hierzu zählen zum Beispiel ambulant betreute Wohngruppen für ältere pflegebedürftige Menschen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen; diese stellen ein der stationären Versorgung vergleichbares Versorgungsumfeld dar.

Stand: 25.11.2021

Muss bezüglich der Auffrischungsimpfungen in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Priorisierung der Einrichtungen festgelegt werden?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) weist in ihrer am 8. November 2021 veröffentlichten Stellungnahme zur Priorisierung bei der Booster-Impfung nach COVID-19-Grundimmunisierung darauf hin, dass Infektionen trotz Impfung (sogenannte Impfdurchbrüche) bei älteren Menschen häufiger als bei jüngeren zu einer schweren Erkrankung, die eine intensivmedizinische Behandlung notwendig macht, führen. Deshalb sei es äußerst wichtig, dass insbesondere gefährdete Gruppen, darunter etwa Personen im hohen Lebensalter sowie Personen mit Immunschwäche, wie zu Beginn der Impfkampagne prioritär durch Auffrischungsimpfungen geschützt werden.

Stand: 30.11.2021

Welche Personen gehören der Personengruppe mit „Immunschwäche“ an?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat in ihrer Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immunschwäche am 24. September 2021 die Grade der Immunschwäche bei häufigen Erkrankungen und die immunsuppressive Wirkung häufig verwendeter Therapeutika zur Orientierung eingeordnet. Zusätzlich können die Anwendungshinweise

konsultiert werden, die eine Expertengruppe unter Federführung der STIKO für Impfungen bei Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche erarbeitet hat.

Stand: 16.11.2021

Liegt die Ausgestaltung der Auffrischungsimpfung (Information, Terminvergabe, Impfung) auch wieder in der Zuständigkeit der Bundesländer?

Ja, die Organisation und Durchführung der Auffrischungsimpfung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Stand: 25.11.2021

Auffrischungsimpfung für Personen, die den ersten Impfschutz mit einem Vektorimpfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben

Können auch heterolog geimpfte (Vektor- und mRNA-Impfstoff) Bürgerinnen und Bürger eine Auffrischungsimpfung erhalten?

Ob homologes oder heterologes Impfschema: Allen Personen, die ihre volle Grundimmunisierung mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, wird empfohlen ihren Impfschutz, ab sechs Monaten nach der letzten Impfserie, aufzufrischen. Die ausführliche Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) dazu können Sie hier

einlesen.

Von dem Vektor-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson  bedarf es bisher laut Zulassung nur einer Impfstoffdosis. Aufgrund der im Vergleich mit anderen verfügbaren COVID-19-Impfstoffen geringeren Schutzwirkung ist nach Ansicht der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine einzelne Dosis des Impfstoffs Janssen® von Johnson & Johnson als Grundimmunisierung nicht ausreichend. Daher sollte zur Verbesserung der Wirksamkeit der Grundimmunisierung vier Wochen nach der Erstimpfung ein mRNA-Impfstoff verabreicht werden. Bei dieser Impfung handelt es sich nicht um eine Auffrischungsimpfung im klassischen Sinn, sondern um eine sogenannte Optimierung der Grundimmunisierung. Ab sechs Monate nach dieser ist dann auch eine Auffrischungsimpfung möglich.

Stand: 16.11.2021

Mit welchem zeitlichen Abstand sollen Auffrischungsimpfungen bei homologer oder heterologer Impfserie mit einem Vektorimpfstoff durchgeführt werden?

Personen, die ihre erste homologe oder heterologe Impfserie mit dem Vektorimpfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca erhalten haben, können in der Regel sechs Monate nach der Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff vornehmen lassen. Diejenigen, die mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson  geimpft wurden, sollten vier Wochen nach der Impfung eine Optimierung der Grundimmunisierung erhalten und können ihren Impfschutz dann wiederum nach sechs Monaten auffrischen lassen.

Beachten Sie hierzu auch die aktuelle Empfehlung

der Ständigen Impfkommission (STIKO). Mehr Informationen zu Auffrischungsimpfungen finden Sie hier.

Stand: 06.12.2021

Warum sollen Personen, die eine Grundimmunisierung mit dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen® (Johnson & Johnson) erhalten haben, eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten?

Es wird empfohlen, die Grundimmunisierung nach Impfung mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson mit einer weiteren Dosis eines mRNA-Impfstoffs zu optimieren, da aktuelle Studien zeigen, dass für diesen Impfstoff – im Unterschied zu den anderen zugelassenen COVID-19-Impfstoffen – eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der aktuell vorherrschend zirkulierenden Delta-Variante besteht. Zudem zeigt sich beim Vergleich der Schutzwirkung der COVID-19-Impfstoffe nach vollständiger Impfung, dass die meisten Infektionen trotz Impfung (sogenannte Impfdurchbrüche) bisher bei Personen beobachtet werden, die einmalig mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson geimpft wurden.
Zur Optimierung des Impfschutzes wird eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ab vier Wochen nach der Janssen-Impfung empfohlen.

Stand: 16.11.2021"

Quelle: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/aufklaerung-zum-impftermin/auffrischungsimpfung/