Dienstag, 30. April 2019

Zoll: 190.000 Euro Schaden durch Schwarzarbeit

Zoll: 190.000 Euro Schaden durch Schwarzarbeit
Amtgericht spricht Urteil - 8 Monate auf  Bewährung

"Ermittlungen des Zolls führen zu Gerichtsentscheidungen

190.000 Euro Schaden durch Schwarzarbeit
Mit dem Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt und der gerichtlich ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung schloss der Zoll im März 2019 ein Ermittlungskomplex der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Schweinfurt ab.
Der osteuropäische Arbeitnehmer eines Personalleasingunternehmens bezog in den Jahren 2014 und 2015 in fünf Fällen Arbeitslosengeld II und nahm eine Beschäftigung auf. Dies meldete er dem Jobcenter überhaupt nicht oder nur unzureichend. 
Das Jobcenter wurde dadurch in Höhe von knapp 7.000 Euro geschädigt. 
Der 40-Jährige war strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und gestand die ihm zur Last gelegten Taten.
Der gesamte Ermittlungskomplex der FKS Schweinfurt erstreckte sich auf 15 Arbeitnehmer, darunter auch der im März Verurteilte, und den verantwortlich Handelnden einer Personalleasinggesellschaft. Insgesamt entstanden knapp 80.000 Euro Schaden durch Betrug zum Nachteil der Sozialleistungsträger und knapp 110.000 Euro Schaden durch Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gegenüber den Einzugsstellen. 
Aus den einzelnen Gerichtsurteilen heraus summieren sich die auf Bewährung verhängten Freiheitsstrafen der Arbeitnehmer insgesamt auf 27 Monate und 40.000 Euro Geldstrafen.
Der verantwortlich Handelnde des Personalleasingunternehmens wurde bereits im Jahr 2017 vom Amtsgericht Schweinfurt zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 2.000 Euro verurteilt.
Ermittlungen des Zolls sowie die strafrechtliche Bewertung durch die Gerichte können sich in komplexen oder vielschichtigen Verfahren über mehrere Jahre erstrecken."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z32_freiheitsstrafe.html

dbb jugend: jung. smart. digital.

„Jung. Smart. Digital.“

Nachdem die dbb jugend (Bund) das Jahr 2019 feierlich zum Digitalisierungsjahr erklärt hat, haben wir natürlich auch das passende Seminarangebot für Euch: "Jung. Smart. Digital." heißt unser brandneues Seminar, in dem wir uns gemeinsam diese vielbeschriebene Digitalisierung mal ein wenig näher anschauen wollen.
  • Was bedeutet Digitalisierung eigentlich?
  • Inwiefern betrifft sie uns als Beschäftigte im öffentlichen Dienst?
  • Was macht sie mit meinem Arbeitsplatz?
  • Wo haben wir als Gewerkschaft die Möglichkeit uns in diesem Digitalisierungskontext einzu-bringen und welche Rolle kommt uns als Gewerkschaftsjugend dabei zu?

Das sind nur ein paar der Fragen, denen wir uns in dem Seminar widmen wollen. Aber selbstverständlich gibt es auch darüber hinaus viele nützliche Informationen, spannende Beispiele und für alle Teilnehmenden natürlich die Möglichkeit eigene Erfahrungen und Ideen jederzeit einzubringen.

Zur Anmeldung und bei Fragen wendet euch bitte bis zum 12. Mai 2019 an die Geschäftsstelle der dbb jugend (Bund) unter info.dbbj@dbb.de.

Das Seminar findet vom 14. – 16. Juni 2019 in Königswinter statt."

Quelle: dbb jugend, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/jung-smart-digital.html


 

BDZ Bezirkstag Berlin-Brandenburg: Dagmar Bellin folgt auf Andreas Schwenke

BDZ Bezirkstag Berlin-Brandenburg: Dagmar Bellin folgt auf Andreas Schwenke

Auf dem BDZ Bezirkstag Berlin-Brandenburg v. 25.4.-26.4.2019 wurde Dagmar Bellin als neue BV-Vorsitzende gewählt. 
Sie folgt damit auf Andreas Schwenke, der zum Ehrenvorsitzenden gewählt worden ist.

"Dagmar Bellin - neue Vorsitzende des Bezirksverbandes Berlin-Brandenburg
Auf dem Bezirkstag des Bezirksverbandes Berlin - Brandenburg wurde Dagmar Bellin mit einem überzeugenden Ergebnis zur neuen Vorsitzenden gewählt. Andreas Schwenke wurde für seine Verdienste zum Ehrenvorsitzenden ernannt.
Der Bundesvorsitzende gratulierte im Namen der Bundesleitung und bedankte sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern."
Bild könnte enthalten: 3 Personen, Personen, die lachen, Anzug






















Quelle: BDZ-facebookseite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.2743616125680190/2743618192346650/?type=3&theater

DPolG: Überlastungsanzeigen bei der Polizei - Polizei fährt permanent Überlast

DPolG: Überlastungsanzeigen bei der Polizei - Polizei fährt permanent Überlast

Der Landesbund Baden-Württemberg der DPolG im dbb teilt mit, dass die Polizei permanent im Überlastungsmodus arbeitet und verweist auf die vielen Überlastungsanzeigen:

"Überlastungsanzeigen bei der Polizei

DPolG-Vize: "Die Polizei fährt permanent Überlast"

Kriminalitätsbekämpfung, Großeinsätze, Terrorgefahr - die Polizei arbeitet an der Grenze ihrer Belastbarkeit. In Baden-Württemberg leisteten 24.327 Polizeibeamtinnen und -beamte 2018 im Vollzugsdienst mehr als drei Millionen „Mehrarbeitsstunden“, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte. DPolG Landesvorsitzender Ralf Kusterer sagte gegenüber der Ludwigsburger Kreiszeitung: „Die Polizei fährt permanent Überlast“. 
Die Folgen seien nicht nur „gesundheitliche Defizite bis hin zum Burn-out“. 
„Total überforderte“ Beamte würden vor Aktenbergen sitzen und es nicht immer schaffen, alles durchzuarbeiten.
„Uns sind Fälle bekannt, in denen Polizeibeamte deshalb sogar wegen einer Strafvereitelung in Amt angeklagt wurden“, berichtet der Gewerkschaftschef und warnt: 
„Auf den Tischen der Polizei liegen Vorgänge, bei denen wir jeden Tag hoffen, dass nichts passiert. Und dabei handelt es sich nicht um irgendwelche Akten zum Ladendiebstahl.“ 
Es gehe auch um Gefährder und Schwerstkriminelle."

Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-vize-die-polizei-faehrt-permanent-ueberlast/



Montag, 29. April 2019

dbb unterstützt Kampagne „Make Europe Yourope!“

dbb unterstützt Kampagne „Make Europe Yourope!“

Der dbb unterstützt die Europäische Bewegung Deutschland mit einer Testimonial-Kampagne

"Countdown zur Europawahl läuft

dbb unterstützt Kampagne „Make Europe Yourope!“

  • Ulrich Silberbach
Der dbb unterstützt die Testimonial-Kampagne der Europäischen Bewegung Deutschlands (EBD) zur Europawahl 2019 – Motto: „Make Europe Yourope!“. Genau einen Monat vor dem deutschen Wahltermin am 26. Mai 2019 starten heute die dbb Testimonials.
„Ich will ein Parlament mit Parteien, die Politik für die Menschen und den Zusammenhalt in Europa machen“, sagt dbb Chef Ulrich Silberbach in seinem Kampagnen-Statement, und: „Deutschland ist stark, wenn Europa stark ist.“ Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass der dbb als gewerkschaftlicher Dachverband auch für Europa eintrete. „Die Europäische Union hat unserem Kontinent eine noch nie dagewesene Phase des Friedens und der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit gesichert. All das steht auf dem Spiel, wenn wir diese Nationengemeinschaft nicht ernst nehmen und leben“, unterstreicht der dbb Bundesvorsitzende.

Neben Silberbach werben zahlreiche weitere dbb Protagonisten dafür, am 26. Mai 2019 zur Europawahl zu gehen. dbb Vize Kirsten Lühmann, MdB, die auch Mitglied im Vorstand der EBD ist, betont: „Bei dieser Wahl dürfen wir uns wirklich entscheiden: Wählen wir Parteien, die für ein besseres Europa kämpfen? Oder wählen wir Parteien, die Europa abschaffen möchten? Meine Entscheidung ist eindeutig.“ Karoline Herrmann, Vorsitzende der dbb jugend, macht deutlich: „Europa betrifft die Beschäftigten im öffentlichen Dienst jeden Tag. Europa ist so vielfältig wie der öffentliche Dienst. Europa geht uns alle an.“

Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb Bundesfrauenvertretung, weiß: „Frauen, die nichts fordern, bekommen nichts. Deshalb: Melde Dich zu Wort, werde sichtbar und unterstütze die Demokratie in Europa mit Deiner Stimme.“ Mit klaren Worten wirbt auch Horst Günther Klitzing, der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung für die Teilnahme an der Europawahl: „Wir müssen den populistischen und nationalistischen Kräften, die sich aktuell in Europa ausbreiten, entschlossen entgegentreten. Die Europawahl bietet die Chance, unsere demokratischen Grundwerte zu sichern und Europa in seiner Einzigartigkeit als Kultur-, Kommunikations- und Wirtschaftsraum zu bewahren.“

Mit der Kampagne werben insgesamt mehr als 100 Testimonials aus den 245 EBD-Mitgliedsorganisationen mit Argumenten aus der Lebenswirklichkeit für einen proeuropäischen Wahlentscheid. Die Aktion zielt darauf ab, die Alltagsrelevanz europäischer Themen zu verdeutlichen. Die Wahl-Kampagne läuft nicht nur in Deutschland, sondern wird auf europäischer Ebene von der Europäischen Bewegung International (EMI) übernommen. Auch EBD-Präsidentin Linn Selle macht mit und appelliert: „Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, Reise- und Meinungsfreiheit sind keine unveräußerlichen Werte, sondern von politischen Entscheidungen abhängig. 
Sorgen wir für ein Europäisches Parlament, das sie verteidigt.“

Die Europäische Bewegung Deutschland (EBD) ist das größte Netzwerk für Europapolitik in Deutschland und fördert die europäische Integration in Deutschland ebenso wie die grenzüberschreitende Kooperation der europäischen Zivilgesellschaft. Zusätzlich unterstützt das Netzwerk seine Mitgliedsorganisationen in europäischen Informations-, Kooperations- und Bildungsaktivitäten. Die 245 Mitgliedsorganisationen, unter ihnen auch der dbb und zahlreiche seiner Mitgliedsgewerkschaften, repräsentieren nahezu alle gesellschaftlichen Gruppen."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/dbb-unterstuetzt-kampagne-make-europe-yourope.html























































dbb zur Umsetzung der Mütter-Rente

dbb zur Umsetzung der Mütter-Rente

Nach dem öffentlichen Bekenntnis des Bundesinnenministers Horst Seehofer zur Umsetzung der Mütter-Rente für Bundesbeamte erwartet der dbb eine zeitnahe Übertragung:

"Mütter-Rente

Zeitnahe Übertragung erwartet

Die dbb bundesseniorenvertetung hat die deutliche Positionierung von Bundesinnenminister Horst Seehofer bezüglich der so genannten Mütter-Rente begrüßt. Diese soll laut Bundesinnenminister endlich auf die Beamtenschaft des Bundes übertragen werden, wie er im Interview mit dem dbb magazin (Ausgabe 3/2019) zu Protokoll gab.
„Es ist höchste Zeit, dass in dieser Frage etwas passiert, damit Kindererziehungszeiten beim Bund und in allen Ländern unabhängig von der Statusgruppe der Eltern die gleiche Anerkennung finden“, sagte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertetung Horst Günther Klitzing am 10. April 2019 in Berlin. 
„Wir erwarten im Bund nun die zeitnahe Übertragung auf die Versorgung.“

Unter der „Mütter-Rente“ wird die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht verstanden. Die zweite Stufe dieser Reform gilt seit dem 1. März 2019. 
Der dbb hat sich stets für eine systemgerechte Übertragung auf das Versorgungsrecht im Beamtenbereich eingesetzt.

Konkret sollen die entsprechenden Regelungen in das „Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz“ aufgenommen werden, dessen Entwurf das Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf, den das BMI grundsätzlich bereits auf der dbb Jahrestagung im Januar 2019 angekündigt hat, sieht neben einer Modernisierung der Besoldungsstrukturen auf Bundesebene auch die Neuregelung von Zulagen vor. Durch ihn würden viele langjährige Forderungen des dbb endlich erfüllt."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/zeitnahe-uebertragung-erwartet.html

 

Erste Sitzung des BDZ-Bundesvorstands nach dem Gewerkschaftstag (BV Nürnberg)

Erste Sitzung des BDZ-Bundesvorstands nach dem Gewerkschaftstag (BV Nürnberg)

"Der BDZ tagt

Erste Sitzung des Bundesvorstands nach dem Gewerkschaftstag



Vom 8. bis 10. April tagte der Bundesvorstand des BDZ in Düsseldorf. Dieser setzt sich zusammen aus der Bundesleitung, den Vorsitzenden der Bezirksverbände sowie den Vertretern der ständigen und der neu installierten Fachausschüsse.
Für den BV Nürnberg (Nordbayern/Thüringen/Westsachsen) eV waren Peter Krieger und Karl-Heinz Wißmeier zusammen mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Thomas Liebel angereist. 

Die Hauptdiskussionspunkte waren die Vorbereitung einer großen Forumsveranstaltung in Berlin im Herbst 2019 und die Neuwahlen der Jugend- und Personalvertretungen auf allen Stufen im nächsten Jahr.
Bei seinen Berichten über die zahlreichen Gespräche mit der Politik konnte der Vorsitzende Positives verkünden: die gute
Beförderungssituation wird auch weiterhin auf ihrem hohen Niveau bleiben.
Enttäuscht wurde die Abkehr der Verwaltung von dem Ansatz „aus der Region - für die Region“ bei der Verteilung der Prüfungsabgänger zur Kenntnis genommen.
Die Details können Sie im nächsten BDZ-Magazin nachlesen.
"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nuernberg/bv-nuernberg-medien/nachrichten/details/news/erste-sitzung-des-bundesvorstands-nach-dem-gewerkschaftstag.html





Sonntag, 28. April 2019

dbb Sachsen-Anhalt: Wieder mehr Verbeamtungen

dbb Sachsen-Anhalt: Wieder mehr Verbeamtungen

Der dbb Sachsen-Anhalt teilt mit, dass es wieder mehr Verbeamtungen gibt:

"Änderung der Laufbahnverordnung:

Wieder mehr Verbeamtungen in Sachsen-Anhalt

Der Beamtenbund begrüßt ausdrücklich, dass in Sachsen-Anhalt wieder mehr verbeamtet werden soll. Dazu werden die Zugangsmöglichkeiten zu verschiedenen bereits eingerichteten Laufbahnen erweitert und Laufbahnen neu- bzw. wiedereingerichtet, wie die Laufbahnen im Technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtungen „Maschinen- und Elektrotechnik“, „Stadtbauwesen“ und „Bahnwesen“. „Die Landesregierung hat die Zeichen der Zeit erkannt und bietet künftig auch in den Verwaltungen des Landes und der Kommunen dringend benötigten Ingenieuren den Beamtenstatus an. Besonders für an Naturwissenschaft und Technik Interessierte wird eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit der Einrichtung technischer Laufbahnen wieder interessant. Nach Zulagen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit werden nun auch laufbahnrechtliche Voraussetzungen geschaffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, sagte dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck.
Das Kabinett hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt zur Verbandsanhörung freigegeben. 
Mit einer Änderung der Anlagen der Laufbahnverordnung sollen die Möglichkeiten der Verbeamtung erweitert werden. Die Landesregierung will damit die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen und mit dazu beitragen, qualifiziertes Fachpersonal in Bereichen mit ungenügender Bewerberzahl zu gewinnen. Auch ein Wechsel von verbeamteten Fachkräften aus anderen Bundesländern und vom Bund nach Sachsen-Anhalt soll erleichtert werden. Die Aufgabe zahlreicher Laufbahnen bei der Reform des Beamtenrechts 2010 führte dazu, dass wechselwilligen verbeamteten Bewerbern aus anderen Bundesländern und vom Bund in Sachsen-Anhalt lediglich eine Stelle im Angestelltenverhältnis angeboten werden konnte. Neben der Einrichtung neuer Laufbahnen und der Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten zu bestehenden Laufbahnen ist außerdem vorgesehen, die Laufbahn des „Besonderen Verwaltungsdienstes“ zu schließen. Die bisher darin gebündelten Studiengänge werden nach dem Schwerpunkt der Fachrichtungen zwei neuen Laufbahnen zugeordnet: Für die Studiengänge der Verwaltungswissenschaften, der Sozialwissenschaften und der politischen Wissenschaften wird die Laufbahn „Dienst als Politologin/Politologe“ geschaffen. Wie die Laufbahn des Besonderen Verwaltungsdienstes beginnt die neue Laufbahn mit dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2. 
Die wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge sollen den Zugang zu der neuen Laufbahn „Wirtschaftsverwaltungsdienst“ in der Laufbahngruppe 2 mit dem ersten Einstiegsamt A 9 eröffnen. Damit wird einem besonders von den Kommunen geäußerter Bedarf an Verbeamtungen im Bereich des ehemals gehobenen Dienstes entsprochen."

Quelle: dbb Sachsen-Anhalt, URL: https://www.sachsen-anhalt.dbb.de/aktuelles/news/wieder-mehr-verbeamtungen-in-sachsen-anhalt/



DPolG: Misstrauen der Grünen ist unangebracht

DPolG: Misstrauen der Grünen ist unangebracht

"Baden-Württemberg

DPolG Landeschef: Misstrauen der Grünen ist unangebracht

Die DPolG hat den Vorstoß der Landtags-Grünen für eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Polizei scharf zurückgewiesen. «Uns stört das ständige Misstrauen der Grünen, das sie denjenigen entgegenbringen, die den Staat verteidigen», sagte Landeschef Ralf Kusterer am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. «
«Die haben offenbar keine Ahnung, was die Polizei an Arbeit verrichtet, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.» Man könne den Eindruck gewinnen, dass sich die Grünen mehr als Täterschutzpartei verstünden als Recht und Gesetz in Baden-Württemberg zu garantieren
www.welt.de"

Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-landeschef-weitere-praeventive-massnahmen-gegen-reichsbuerger/

Samstag, 27. April 2019

Zoll: Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit zu 20 Monaten Haft verurteilt

Zoll: Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit zu 20 Monaten Haft verurteilt

Das Amtsgericht Chemnitz hat im Februar 2019 einen 52-jährigen Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit zu 20 Monaten Haft verurteit:

"Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit zu 20 Monaten Haft verurteilt

Schadenssumme beläuft sich auf 200.000 Euro

Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte im Februar 2019 einen 52-jährigen Bauunternehmer aus Chemnitz wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 56 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Bei Baustellenkontrollen stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung der Arbeitnehmer in einer Firma. Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Chemnitz wiesen die Beamten nach, dass dadurch den Sozialkassen Beiträge in Höhe von 170.000 Euro und der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft Beiträge in Höhe von 30.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren vorenthalten wurden.
Neben ordnungsgemäß angemeldeten Arbeitnehmern beschäftigte der inzwischen rechtskräftig Verurteilte auch Arbeitnehmer, die nicht oder nicht im vollen Umfang bei den Sozialkassen angemeldet waren. Zur Verschleierung seiner Taten legte der 52-Jährige Scheinrechnungen vermeintlicher Subunternehmer vor."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z41_bauunternehmer_verurteilt.html



BDZ-Bundeshauptvorstand tagte in Düsseldorf (BV Westfalen)

BDZ-Bundeshauptvorstand tagte in Düsseldorf (BV Westfalen)

Der BDZ BV Westfalen berichtet über die BDZ-Bundeshauptvorstandssitzung im April 2019:

"Nachrichten
11.04.2019        Bundesvorstandssitzung

Bundesvorstand tagte in der Landeshauptstadt



Vom 08. – 10. April 2019 tagte der BDZ Bundesvorstand in Düsseldorf. 
Es war die erste Sitzung des Gremiums nach dem Gewerkschaftstag im Januar 2019.



Auf der reinen Arbeitstagung wurde eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet, die zum Beispiel die Umsetzung der Beschlüsse des Gewerkschaftstages beinhaltete. 
Aber auch die Vorbereitungen zu den Personalratswahlen 2020, die Erstellung einer Wahl- und Geschäftsordnung des Bundesvorstands sowie zahlreiche Anträge des Ständigen Ausschusses Jugend und der Bezirksverbände rundeten die Tagung ab. 
Am Abend des zweiten Tages wurde der Bundesvorstand vom gastgebenden Bezirksverband Düsseldorf in die Altstadt eigeladen.
Vom BDZ Bezirksverband Westfalen haben Adelheid Tegeler (stellv. Bundesvorsitzende) und Stefan Walter (Vorsitzender des BV Westfalen) teilgenommen."

Quelle: BDZ BV Westfalen, URL:  https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/westfalen/bv-westfalen-medien/nachrichten/details/news/bundesvorstand-tagte-in-der-landeshauptstadt.html

GZD: Häufige Fragen zur Versorgung

GZD: Häufige Fragen zur Versorgung

Die Generalzolldirektion (GZD) hat häufig gestellte Fragen zur Versorgung im Internet veröffentlicht:

"Häufige Fragen zur Versorgung

Persönliche Veränderungen

Was muss ich meiner Versorgungsdienststelle anzeigen?

Nähere Informationen zu Ihren Anzeigepflichten entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte.
Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte

Was habe ich bei einem Umzug ins Ausland zu beachten?

Wesentliche Informationen für Versorgungsberechtigte mit Wohnsitz im Ausland finden Sie im Merkblatt Auslandsversorgung.
Merkblatt Auslandsversorgung PDF | 33 KB

Ich beabsichtige, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Was habe ich zu beachten?

Näheres finden Sie im Bereich "Anrechnungen auf Versorgungsbezüge".
Ihre Anzeigepflichten entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte.

Anrechnungen auf Versorgungsbezüge Merkblatt für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

Was muss ich tun, wenn ich jemanden bevollmächtigen möchte?

Eine Bevollmächtigung muss dem zuständigen Service-Center schriftlich mit dem Formular 03605 "Vertretungsvollmacht für Versorgungsempfänger" angezeigt werden.
Zuständiges Service-Center Formular 03605

Meine Ehe ist geschieden worden. Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Versorgungsausgleich?

Umfassende Informationen zum Verfahrensablauf und zu den Auswirkungen eines Versorgungsausausgleichs infolge einer Ehescheidung finden sie auf der Seite "Ablauf des Verfahrens zum Versorgungsausgleich".
Ablauf des Verfahrens zum Versorgungsausgleich

Informationen zur Zahlung

Wem muss ich meine neue Bankverbindung mitteilen?

Die Änderung der Bankverbindung ist schriftlich dem für die Zahlung Ihrer Versorgungsbezüge zuständigen Service-Center anzuzeigen. Die für die Überweisung der Versorgungsbezüge zuständige Bundeskasse kann keine Änderung der Bankverbindung vornehmen.
Sie können die Änderung formlos oder mit dem Formular 3602 "Änderung der Bankverbindung" anzeigen. Bei einer Änderung der Bankverbindung sollte das alte Konto erst aufgelöst werden, wenn die erste Überweisung der Versorgungsbezüge auf dem neuen Konto eingegangen ist. Denken Sie bitte an eine frühzeitige Mitteilung.
Zuständiges Service-Center Formular 03602

Wann werden meine Versorgungsbezüge überwiesen?

Die Versorgungsbezüge werden monatlich zum letzten bankoffenen Werktag im Voraus gezahlt. Wann die Gutschrift auf Ihrem Konto erfolgt, hängt von Ihrer Hausbank ab. Bei Zahlung nach dem Tag der Fälligkeit besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen. Die Kontoeinrichtungs-, Kontoführungs- und Buchungsgebühren trägt der Empfänger. Die Überweisung von Bezügen auf ein Konto bei einer ausländischen Bank kann zeitlich verzögert sein.

Im Todesfall - Hinterbliebenenleistungen

Was ist im Fall des Todes einer oder eines Versorgungsberechtigten zu tun?

Beim Tod von Versorgungsberechtigten wenden Sie sich bitte umgehend an das für die Zahlung der Versorgungsbezüge zuständige Service-Center. War die oder der Verstorbene noch nicht im Ruhestand, informieren Sie bitte die zuständige Personalstelle. Zuständiges Service-Center

Wie lang wird mein Versorgungsbezug nach meinem Tod weitergezahlt?

Die für den Sterbemonat gezahlten Versorgungsbezüge werden belassen.

Wie lange kann ich Waisengeld erhalten?

Bis zum 18. Lebensjahr wird Waisengeld von Amts wegen gezahlt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Waisengeld nur auf Antrag gezahlt, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung gelten besondere Vorschriften. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt für Hinterbliebenenversorgung.
Merkblatt Hinterbliebenenversorgung PDF | 104 KB

Ich bin im Ruhestand und werde wieder heiraten. Bekommt mein Ehepartner später eine Hinterbliebenenversorgung?

Auch wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft erst nach Eintritt in den Ruhestand geschlossen wurde, kann ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung bestehen.
Dies gilt nur, sofern Sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes zum Zeitpunkt der Eheschließung oder Verpartnerung nicht bereits erreicht hatten, und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Es wird jedoch auch in diesen Fällen geprüft, ob ein Unterhaltsbeitrag zu gewähren ist. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Hinterbliebene.

Merkblatt Hinterbliebenenversorgung PDF | 104 KB

Ich beziehe Witwen- oder Witwergeld und möchte wieder heiraten. Was muss ich beachten?

Sofern Sie Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung haben und erneut eine Ehe schließen oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen, erlischt der Versorgungsanspruch mit Ablauf des Monats, in dem die neue Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. Es wird jedoch eine Witwen- oder Witwerabfindung gezahlt. Diese beträgt das 24-Fache des letzten Bezuges. Endet die neue Ehe, zum Beispiel durch Tod oder Scheidung, lebt der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wieder auf. Leistungen aus der späteren Ehe sind jedoch auf das Witwen- oder Witwergeld anzurechnen.

Steuern und Sozialversicherung

Bisher wurden meine Versorgungsbezüge nach Steuerklasse III versteuert. Warum werden meine Versorgungsbezüge plötzlich nach Steuerklasse I versteuert?

Wann erhalte ich meine Lohnsteuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt?

Nach Abschluss des Kalenderjahres und des elektronischen Datenaustauschs mit der Finanzverwaltung erhalten Sie eine Lohnsteuerbescheinigung. Diese muss jedoch nicht zwingend beim Finanzamt vorgelegt werden, da zusätzlich eine elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt. Der Versand der Lohnsteuerbescheinigungen erfolgt zentral und kann durch den für Sie zuständigen Sachbearbeiter nicht beschleunigt werden.

Muss ich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten?

Wenn Sie Versorgungsbezüge oder Altersgeld erhalten und zudem Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie von den ihnen zufließenden Leistungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Dies gilt auch, wenn von einer neben den Versorgungsbezügen oder dem Altersgeld zustehenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Für Versorgungsbezüge gilt der volle allgemeine Beitragssatz.

Was muss ich bei einem Wechsel der Kranken- und Pflegeversicherung tun?

Änderungen teilen Sie bitte Ihrem zuständigen Service-Center mit dem Formular 3604 "Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung" mit.
Formular 3604

Die Bezügemitteilung

Was ist der Abzug für Pflegeleistungen?

Mit Wirkung vom 1. April 2004 wurden die Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs XI - Soziale Pflegeversicherung - dahingehend geändert, dass der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung, der bisher je zur Hälfte von den Rentnerinnen und Rentnern sowie von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde, nun in voller Höhe von den Rentnerinnen und Rentnern allein zu tragen ist.
Diese Änderung wurde wirkungs- und zeitgleich auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Die Reduzierung der Versorgungsbezüge dient dem Ausgleich der Belastungen, die dem Bund für die im Rahmen der Beihilfe zu tragenden Aufwendungen für Pflegeleistungen entstehen. Der in Ihren Abrechnungen ausgewiesene "Abzug Pflege" stellt demnach keinen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung dar. Aus diesem Grund kann auch keine gesonderte Bescheinigung zur Vorlage an das Finanzamt erstellt werden.

Was ist der Einbaufaktor Sonderzahlung?

Ab dem 1. Juli 2009 wurde die bisher an die aktiven Beamtinnen und Beamten des Bundes gewährte jährliche Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") in die Grundgehaltstabellen eingebaut. Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes erhielten jedoch seit 2004 eine gegenüber den aktiven Beschäftigten geringere Sonderzahlung. Die der Ermittlung des Ruhegehalts zugrunde zu legenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sowie der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag sind daher mit dem Faktor 0,9901 zu vervielfältigen.

Sonstiges

Wo und wie reiche ich meinen Antrag auf Versorgungsauskunft ein?

Wenn Sie eine Auskunft über die zu erwartenden Versorgungsbezüge wünschen, können Sie diese bei Ihrer personalaktenführenden Stelle mit dem Formular 03607 "Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft" beantragen.
Formular 03607

Kann ich im Ruhestand eine Altersvorsorgezulage für meine Riester-Rente erhalten?

Der Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage besteht für Versorgungsberechtigte nur, sofern sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgung/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html


Freitag, 26. April 2019

Zoll: 252 gefälschte Armbanduhren im Frachtverkehr sichergestellt

Zoll: 252 gefälschte Armbanduhren im Frachtverkehr sichergestellt

Beim Zollamt Frankfurt am Flughafen wurden im Frachtverkehr 252 gefälschte Armbanduhren im Frachtverkehr sichergestellt:

"252 gefälschte Armbanduhren

Vom Zoll am Frankfurter Flughafen beschlagnahmt

Bei der Kontrolle einer Frachtsendung aus Hongkong am 26. März 2019 beschlagnahmten Bedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main 252 mutmaßlich gefälschte Armbanduhren und 148 Papiertüten, die ebenfalls widerrechtlich mit den beiden geschützten Markennamen versehen waren.
Die beiden betroffenen Originalhersteller, darunter "Michael Kors", bestätigten den Fälschungsverdacht. Die Plagiate werden vernichtet. Der Wert vergleichbarer Originale beläuft sich auf circa 60.500 Euro. Die Frachtsendung kam aus Hongkong und sollte nach Albanien gehen.
Gefälschte Uhren 
Zusatzinformation

Im Jahr 2018 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main 9.155 Grenzbeschlagnahmeverfahren eröffnet. Die 521.911 Plagiate hatten einen Warenwert von rund 25,7 Millionen Euro. Sie wurden zu 85 Prozent aus China eingeführt. Es gab auch 539 Fälle mit 39.979 gefälschten Tabletten und Ampullen.
Weitere Herkunftsländer der Plagiate waren Hongkong, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur und die USA. Die Bandbreite reichte von Uhren und Kleidung, Taschen, Sonnenbrillen, Mobiltelefonen über Spielzeug bis hin zu Computerzubehör."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Produktpiraterie/2019/z86_gefaelschte_uhren.html



Zoll: Illegale Beschäftigung auf Großbaustelle des Strafjustizzentrums München - 14 Festnahmen


Zoll: Illegale Beschäftigung auf Großbaustelle des Strafjustizzentrums München - 14 Festnahmen

Das Hauptzollamt München - Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) - hat gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung München die Großbaustelle des Strafjustizzentrums am Leonradplatz in München kontrolliert und 14 Bauarbeiter vorläufig festgenommen:

"Illegale Beschäftigung auf Großbaustelle


14 Bauarbeiter festgenommen
Am 9. April 2019 wurde durch das federführende Hauptzollamt München - Finanzkontrolle Schwarzarbeit -, das Polizeipräsidium München und die Steuerfahndung München das Bauvorhaben Strafjustizzentrum am Leonrodplatz kontrolliert.
Auf der sich noch im Rohbau befindenden Baustelle wurden acht Firmen und 130 Personen überprüft. Insgesamt wurden 14 Bauarbeiter wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und der Urkundenfälschung festgenommen. Sie hatten unechte Passdokumente vorgelegt, um kroatische Staatsbürgerschaften vorzutäuschen, und waren unter falschem Namen aufgetreten. Des Weiteren wurden zusätzlich zwei Arbeitgeber wegen Verdachts des Einschleusens von Ausländern festgenommen.
Seitens des Hauptzollamts München haben sich verschiedene Sachverhalte ergeben, welche eine weitergehende und umfangreiche Prüfung erfordern.
Insgesamt waren 60 Einsatzkräfte von Zoll, Steuerfahndung und Polizei im Einsatz."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/z38_grossbaustelle.html


GZD-Seite zur Hinterbliebenenversorgung

GZD-Seite zur Hinerbliebenenversorgung

Die Generalzolldirektion (GZD) macht folgende Hinweise zur Hinterbliebenenversorgung:

"Hinterbliebenenversorgung

Das Alterssicherungssystem der Beamten- und Soldatenversorgung erstreckt sich im Todesfall auch auf die Hinterbliebenen.
Die Hinterbliebenenversorgung umfasst folgende Leistungen:
  • Sterbegeld
  • Witwen- oder Witwergeld
  • Witwen- oder Witwerabfindung
  • Waisengeld
  • Unterhaltsbeiträge
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind versorgungsrechtlich einer Ehe gleichgestellt. 

Bezüge für den Sterbemonat

Die für den Sterbemonat bereits gezahlten Dienst- oder Versorgungsbezüge verbleiben den Erben. Eine Rückforderung für den Anteil, der auf die Zeit nach dem Todestag entfällt, erfolgt nicht.

Sterbegeld

Das Sterbegeld beträgt das Zweifache der im Sterbemonat zustehenden Dienst- oder Versorgungsbezüge. Es wird dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner, den Kindern oder Enkelkindern gezahlt. Das Sterbegeld gehört nicht zum Nachlass. 
Sind diese Personen nicht vorhanden, werden demjenigen, der die Kosten der Bestattung oder letzten Krankheit getragen hat, erstattet. Die Höhe der zu erstattenden Aufwendungen ist durch das Zweifache der im Sterbemonat zustehenden Dienst- oder Versorgungsbezüge begrenzt.

Witwen- oder Witwergeld

Das Witwen- oder Witwergeld beträgt grundsätzlich 55 v.H. des Ruhegehalts, das der oder die Verstorbene erhalten hat oder hätte. 
Wurde die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen, und ist mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, beträgt das Witwengeld 60 v.H. 
Voraussetzung ist, dass die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat, und die Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte zum Zeitpunkt der Eheschließung die Altersgrenze nach dem Bundesbeamtengesetz noch nicht erreicht hat. 

Witwen- oder Witwerabfindung

Heiratet eine Witwe oder ein Witwer mit Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung erneut, erlischt dieser Anspruch mit Ablauf des Monats, in dem die neue Ehe geschlossen wurde. Es wird jedoch eine Abfindung gezahlt. Diese Witwenabfindung beträgt des 24-Fache der letzten Bezüge und ist einkommensteuerfrei. 

Waisengeld

Das Waisengeld beträgt 12 v.H. (für Halbwaisen) oder 20 v.H. (für Vollwaisen) des Ruhegehalts, das der oder die Verstorbene erhalten hat oder hätte. 
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird das Waisengeld nur gezahlt, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Längstens wird das Waisengeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. Eine Ausnahme besteht für Waisen, die aufgrund einer schweren Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten. 

Unterhaltsbeiträge

Hatte die Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits die Altersgrenze nach dem Bundesbeamtengesetz erreicht, steht dem überlebenden Ehegatten kein Witwen- oder Witwergeld zu. Es kann jedoch ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden. Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkünfte sind auf den Unterhaltbeitrag anzurechnen. 
Hatte ein geschiedener Ehegatte einen Anspruch auf einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich kann nach dem Tod der oder des Ausgleichspflichtigen unter Umständen ein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden. 

Weitere Informationen und Ansprechpartner 

Verstirbt Ihr Ehe- oder Lebenspartner wenden Sie sich bitte an das für die Zahlung der Versorgungsbezüge zuständige Service-Center. War der Verstorbene noch nicht im Ruhestand, informieren Sie bitte die zuständige Personalstelle. 
Weitere ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Hinterbliebenenversorgung.