Donnerstag, 4. April 2019

BDZ: Dienststellenbesuch beim Zollkriminalamt in Köln

BDZ: Dienststellenbesuch beim Zollkriminalamt in Köln

Der Gesamtpersonalrat (GPR) bei der Generalzolldirketion (GZD) hat einen Dienststellenbesuch beim Zollkriminalamt (ZKA; GZD.DVIII) in Köln durchgeführt, der sich schwerpunktmäßig mit dem Zeugenschutz beschäftigt hat:

"Stellenausschreibung!



Anforderungsprofil: Schuldnerberater, Immobilienmakler, Haushaltshilfe, Behördengänger, Personenschützer….
Diese ironische Einleitung spiegelt die Bandbreite der Tätigkeiten einer Organisationseinheit des Zolls wider, deren vielfältiges Aufgabenspektrum vermutlich seinesgleichen sucht – den Zeugenschutz im Zollkriminalamt (ZKA), das Fachgebiet DVIII.C.233 der Generalzolldirektion. Am 12. März 2019 fand unter Beteiligung des Direktionspräsidenten des ZKA, Herrn Dr. Rainer Mellwig, ein Informationsbesuch von den beiden Vorstandsmitgliedern des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion, Thomas Liebel und Daniel Staufer (beide BDZ) im Bereich Zeugenschutz statt. Neben Herrn Dr. Mellwig begleiteten Abteilungsdirektor Jaeger (DVIII.C) sowie Oberregierungsrat Dr. Hertel (DVIII.C.23) den aufschlussreichen und interessanten Dienststellenbesuch. Für den Personalrat am personalvertretungsrechtlich verselbstständigten Standort Köln (ZKA), nahmen der Vorsitzende, Jürgen Drees, und Ludger Berning (zugleich Vorstandsmitglied im GPR) teil.
Gemäß § 2 des Gesetzes zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz – ZSHG) i.V.m. § 5 Absatz 2 des Gesetzes über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz – ZFdG) obliegt dem ZKA in Fällen, in denen es selbst oder ein Zollfahndungsamt Ermittlungen führt, der Schutz von Personen, deren Aussage zur Erforschung oder Wahrheit von Bedeutung ist oder war – gleiches gilt für deren Angehörige und sonstige ihnen nahe stehenden Personen.
Zusätzlich übernimmt das Fachgebiet DVIII.C.233 in bestimmten Fällen den Zeugenschutz für Personen, deren Schutzbedürftigkeit sich aus Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (DVII) ergeben. Mit der Neufassung des ZFdG wird diese Zuständigkeit der für den Zollfahndungsdienst angeglichen – es gibt dann keine Unterschiede mehr in Sachen Zeugenschutz oder operativer Opferschutz zwischen Ermittlungen der Fahndungsämter, des ZKA oder der FKS.
Der vorgenannten gesetzlichen Definition – die das Ausmaß der mit Zeugenschutzmaßnahmen einhergehenden Aufgaben nicht ansatzweise erahnen lässt – steht im Fachgebiet DVIII.C.233 eine Sollbesetzung von 14 AK gegenüber, von denen derzeit nur ca. 9 Stellen besetzt sind.
Unterstützt werden die Kolleginnen und Kollegen des ZKA von ca. 80 nebenamtlichen Zeugenschützern, welche originär bei den Zollfahndungsämtern tätig sind. Die Zeugenschutzdienststelle wurde 1994 ins Leben gerufen und existiert nunmehr seit fast 25 Jahren.
Die GPR-Vertreter konnten sich von der hohen Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen überzeugen und sicherten zu, sich hinsichtlich attraktivitätssteigernder Maßnahmen einzusetzen. Bisher ist der Bereich Zeugenschutz z.B. nicht in der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV) enthalten. Dieses berechtigte Anliegen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen wird der BDZ im Rahmen der weiteren gewerkschaftlichen Verhandlungen zur Ausgestaltung der Regelungen des Entwurfs eines Bundesbesoldungsstrukturmodernisierungsgesetzes gegenüber dem federführenden Bundesinnenministerium unterstützen. Zudem bedarf es aus Sicht der GPR-Vertreter – unabhängig von den mit dem Erfüllungsaufwand einhergehenden Zuwächsen (10 AK) durch den Gesetzesentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch – weiterer Personalzuführungen, um zu einer Entlastung der hoch motivierten Kolleginnen und Kollegen beizutragen. Aus Sicht des BDZ ist darüber hinaus zu prüfen, inwieweit die Tätigkeit für derzeit noch ausgenommene Probezeitbeamtinnen und -beamte zu öffnen ist.
Die BDZ-Vertreter bedanken sich für die interessanten Einblicke, welche mit nachfolgend abgedrucktem Interview mit einem Beschäftigen aus dem Bereich Zeugenschutz allen Leserinnen und Lesern zugänglich gemacht werden:
1. Wie lange sind Sie bereits im Zeugenschutz tätig?
Ich bin seit ca. 8 Jahren bei der Zeugenschutzdienststelle und habe es bis heute nicht bereut, mich damals auf einen hier ausgeschriebenen Dienstposten beworben zu haben.
2. Jetzt kennt man Zeugenschutz ja aus dem Fernsehen und hat eine „Filmvorstellung“ von der Tätigkeit. Wie sieht Ihr Alltag denn in Wirklichkeit aus? Kann man das in ein paar kurzen Sätzen zusammenfassen?
Ja, das stimmt, viele denken bei Zeugenschutz vielleicht an den Film „Schutzengel“ mit Til Schweiger, in dem andauernd geschossen und gesprengt wird.
Neben der Betreuung unserer Schutzpersonen zu unterschiedlichen Tag- und Nachtzeiten – das kann auch an Feiertagen und Weihnachten sein – sind wir die Schnittstelle zu allen Behörden, Ermittlungsdienststellen sowie den Familienangehörigen und Freunden. Wir regeln für die Zeugen das, was man auch aus seinem privaten Umfeld kennt: Behördengänge, Wohnungsanmietungen und -kündigungen, Bankgeschäfte, Arbeitssuche, Umzüge etc. – und das bundesweit von Köln aus. Unsere ganzen Schritte und Maßnahmen müssen wir natürlich auch verschriften.
Die Schutzpersonen sollen so schnell wie möglich wieder in ein neues soziales Umfeld integriert werden. Das Ziel, auf das wir hinarbeiten, ist ganz klar, dass die Schutzperson als Zeuge vor Gericht aussagt – auch wenn diese Aussage nur einen ganz kleinen Teil unserer Arbeit darstellt.
Von einem „Alltag“ oder „Standardfällen“ kann man bei uns nicht sprechen. Zeugenschützer sind oft fremdbestimmt und müssen flexibel und ad hoc reagieren.
3. Wie müsste Ihrer Meinung nach das Profil eines klassischen Zeugenschützers – oder natürlich auch -schützerin – in der Zollfahndung aussehen?
Er oder sie sollte auf jeden Fall absolut teamfähig sein. Ein gewisses Maß an Lebens- und Diensterfahrung schadet nicht. Wichtig ist vor allem eine hohe soziale Kompetenz und Empathie, um mit Schutzpersonen unterschiedlicher Altersklassen und verschiedener Ethnien umgehen zu können. Und natürlich muss man bereit sein, flexibel zu reagieren – auch wenn das mit erheblichen Einschnitten in das private Leben verbunden sein kann.
4. Was muss man denn tun, um Zeugenschützer zu werden und wie sieht dann die Fortbildung aus?
Zuerst bewirbt man sich ganz normal auf die ausgeschriebenen Dienstposten. Dann durchläuft man ein Auswahlverfahren; die Beurteilungspunktzahl spielt für die Auswahl also keine alleinige Rolle. Nach Dienstantritt bei der Zeugenschutzdienststelle schließt sich eine 6-monatige Probezeit an.
Es sind dann mehrere Fortbildungsmaßnahmen zu absolvieren, wie Grund- und Aufbaulehrgang Zeugenschutz, ein Personenschutzlehrgang sowie ein Fahrtraining. Laut unserem Fortbildungskonzept kommen dann noch weitere Fortbildungen dazu – bspw. Konflikt- und Stressmanagement, „Zeugen vor Gericht“, etc. Unsere regelmäßigen Fortbildungen, wie Schießen, waffenlose Selbstverteidigung und Einsatztraining sind den taktischen Vorgehensweisen im Zeugenschutz angepasst.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Spezialisierung. Sinnvoll ist z.B. eine Weiterbildung zum Schuldnerberater: viele unserer Zeugen haben Schulden in unterschiedlichen Ausprägungen und sind damit potentiellen Ausspähungen durch Inkassounternehmen oder Detekteien ausgesetzt. Wir streben deshalb immer eine möglichst schnelle Schuldenregulierung an.
Also zusammengefasst: die Bereitschaft, an den umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen im Zeugenschutz teilzunehmen, sollte schon sehr hoch sein.
5. Bekommen Sie für diese herausfordernde Tätigkeit besondere Zulagen?
Zurzeit gibt es für uns zwar die Polizeizulage, aber darüber hinaus keine besonderen Zulagen für diese anspruchsvolle Tätigkeit. Allerdings wird gerade darüber verhandelt, in der Erschwerniszulagenverordnung Bund die Zeugenschutzdienststelle mit aufzunehmen.
6. Gibt es aktuell noch freie Dienstposten und bei wem könnte man sich unmittelbar über die Tätigkeit informieren?
Ja, es gibt noch freie Dienstposten. Informieren kann man sich bei meinem Fachgebietsleiter, 0221 672-4930, oder bei meinem Arbeitsbereichsleiter, 0221 672-8216.
Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen, dass es auf jeden Fall Sinn macht, sich vor einer Bewerbung über die Tätigkeiten und Herausforderungen eines Zeugenschützers oder einer Zeugenschützerin in einem persönlichen Gespräch zu informieren. Auch sollte man in seinem privaten Umfeld vor einer Bewerbung die „Konsequenzen“ besprechen – wie mehrtägige bundesweite Dienstreisen, auch über das Wochenende, Bereitschaftsdienste und Dienst zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten. 

Wer aber dazu bereit ist, auf den wartet eine mit Sicherheit spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit! Vielen Dank für das Interview und viel Erfolg bei den zukünftigen Einsätzen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/stellenausschreibung.html


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