Donnerstag, 18. April 2019

Beihilfeantrag online: Anwärter und Pensionäre haben manchmal gleiche Probleme...

Beihilfeantrag online: Anwärter und Pensionäre haben manchmal gleiche Probleme...

Anwärter und Pensionäre haben manchmal gleiche Probleme. 
Beispielsweise die Frage: Wo finde ich einen Beihilfeantrag?
Hier weiss der Ständige Ausschuss Jugend im BDZ guten Rat... 
Im Internet sind folgende Hinweise veröffentlicht (die natürlich auch für aktive Beamte gelten):


"Beihilfe

Mit welchem Antrag mache ich meinen Beihilfeanspruch geltend?

Unter folgendem Link kann der Beihilfeantrag aufgerufen werden:

Danach Links auf "Formularcenter" klicken und danach nach dem Formular
"5495 Antrag auf Beihilfe" suchen.


Ausfüllhinweise:
  1. Das mit dem oben aufgeführten Link geöffnete Dokument kann mit dem Computer oder ausgedruckt per Hand ausgefüllt werden. Sollte eine digitale Bearbeitung gewünscht sein, sind die oben (überhalb des Formulars) aufgeführten Symbole zum navigieren (4 Seiten) zu verwenden. Das Symbol PDF erstellt ein PDF Dokument, welches druckbar ist. Mit den XML Symbolen kann der Vordruck wiederbeschreibbar gespeichert und bei Bedarf – vorausgefüllt – hochgeladen werden. 
  2. Es ist der Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer (privat) und die Anschrift der Dienststelle anzugeben. Mangels eigenem Apparat ist die dienstliche Telefonnummer nicht anzugeben.
  3. Die Personalnummer wurde Dir von der Ausbildungsleitung mitgeteilt. Diese findest Du auch auf Deiner Bezügemitteilung. 
  4. Bei der erstmaligen Abgabe eines Beihilfeantrags sind alle im Antrag geforderten Daten anzugeben. Es ist darauf zu achten, dass beim ersten Antrag die Versicherungsbescheinigung vorgelegt wird – diese erhältst Du von Deiner privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Sollten bei den folgenden Beihilfeanträgen keine Änderung vorliegen, ist das Kästchen „keine Änderung gegenüber den letzten Angaben“ anzuhaken.
  5. Der Punkt 6 ist korrekt zu beantworten. Falschaussagen können in ein Disziplinarverfahren münden.
  6. Die Erklärung ist gründlich zu lesen und zu prüfen, ob die in der Erklärung beschriebenen Tatbestände erfüllt worden sind.
  7. Bei Minderjährigen ist eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten/in beizufügen.
  8. Auf der Seite 4 sind die Rechnungen anzugeben, welche erstattet werden sollen. Die Rechnungen sind zu nummerieren. In die Spalte „Beleg“ ist die jeweilige Nummer der Rechnung anzugeben. Die Felder „Datum der Rechnung“, „Rechnungsbeitrag EUR,Cent“ und „Kostenerstattung von anderer Seite, falls kein Prozenttarif, Währungsbetrag“ sind selbsterklärend. Die Erklärungen zum Feld „Art der Leistung“ sind in der Kopfzeile ausführlich beschrieben.
  9. Rechnungen, die auf dem Antrag angegeben worden sind, müssen dem Antrag beiliegen. Rezepte bitte als Kopie einreichen, diese werden nicht mehr zurückgesandt.
Tipp: Anwärter/-innen können auf Antrag von Eigenbehalten befreit werden (§ 50 Abs. 1 Bundesbeihilfeverordnung). Der Eigenbehalt ist normalerweise für Medikamente, Hilfsmittel, Fahrkosten sowie bei Krankenhaus- und Reha-Maßnahmen selbst zu tragen.
Hintergrund der Befreiung ist, dass die Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Einnahmen §39 Abs. 3 Satz 1 Bundesbeihilfeverordnung regelmäßig von den Nachwuchskräften überschritten wird, da Anwärterbezüge keine Einnahmen nach o. a. Verordnung darstellen.
Der Antrag kann mit folgendem Formular gestellt werden: Antrag auf Befreiung von Eigenbehalten.
Der Antrag muss für jedes Jahr neu gestellt werden!"

Quelle: BDZ, https://www.bdz.eu/gremien/jugend/zollcheck/beihilfe.html

Weitere Links:
Beihilfeformulare, direkt unter der URL: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do?%24csrf=3U3FD3JVH714Z0I720POU2S8



P.S.: Ein Dank an Ingrid Rentner für das Problem. Hier können wir die Lösung bringen...













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