Die Generalzolldirektion (GZD) hat häufig gestellte Fragen zur Versorgung im Internet veröffentlicht:
"Häufige Fragen zur Versorgung
Persönliche Veränderungen
Was muss ich meiner Versorgungsdienststelle anzeigen?
Nähere Informationen zu Ihren Anzeigepflichten entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte.
Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte
Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte
Was habe ich bei einem Umzug ins Ausland zu beachten?
Wesentliche Informationen für Versorgungsberechtigte mit Wohnsitz im Ausland finden Sie im Merkblatt Auslandsversorgung.
Merkblatt Auslandsversorgung PDF | 33 KB
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Ich beabsichtige, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Was habe ich zu beachten?
Näheres finden Sie im Bereich "Anrechnungen auf Versorgungsbezüge".
Ihre Anzeigepflichten entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte.
Anrechnungen auf Versorgungsbezüge Merkblatt für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
Ihre Anzeigepflichten entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte.
Anrechnungen auf Versorgungsbezüge Merkblatt für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
Was muss ich tun, wenn ich jemanden bevollmächtigen möchte?
Eine
Bevollmächtigung muss dem zuständigen Service-Center schriftlich mit
dem Formular 03605 "Vertretungsvollmacht für Versorgungsempfänger"
angezeigt werden.
Zuständiges Service-Center Formular 03605
Zuständiges Service-Center Formular 03605
Meine Ehe ist geschieden worden. Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Versorgungsausgleich?
Umfassende
Informationen zum Verfahrensablauf und zu den Auswirkungen eines
Versorgungsausausgleichs infolge einer Ehescheidung finden sie auf der
Seite "Ablauf des Verfahrens zum Versorgungsausgleich".
Ablauf des Verfahrens zum Versorgungsausgleich
Ablauf des Verfahrens zum Versorgungsausgleich
Informationen zur Zahlung
Wem muss ich meine neue Bankverbindung mitteilen?
Die
Änderung der Bankverbindung ist schriftlich dem für die Zahlung Ihrer
Versorgungsbezüge zuständigen Service-Center anzuzeigen. Die für die
Überweisung der Versorgungsbezüge zuständige Bundeskasse kann keine
Änderung der Bankverbindung vornehmen.
Sie können die Änderung formlos oder mit dem Formular 3602 "Änderung der Bankverbindung" anzeigen. Bei einer Änderung der Bankverbindung sollte das alte Konto erst aufgelöst werden, wenn die erste Überweisung der Versorgungsbezüge auf dem neuen Konto eingegangen ist. Denken Sie bitte an eine frühzeitige Mitteilung.
Zuständiges Service-Center Formular 03602
Sie können die Änderung formlos oder mit dem Formular 3602 "Änderung der Bankverbindung" anzeigen. Bei einer Änderung der Bankverbindung sollte das alte Konto erst aufgelöst werden, wenn die erste Überweisung der Versorgungsbezüge auf dem neuen Konto eingegangen ist. Denken Sie bitte an eine frühzeitige Mitteilung.
Zuständiges Service-Center Formular 03602
Wann werden meine Versorgungsbezüge überwiesen?
Die
Versorgungsbezüge werden monatlich zum letzten bankoffenen Werktag im
Voraus gezahlt. Wann die Gutschrift auf Ihrem Konto erfolgt, hängt von
Ihrer Hausbank ab. Bei Zahlung nach dem Tag der Fälligkeit besteht kein
Anspruch auf Verzugszinsen. Die Kontoeinrichtungs-, Kontoführungs- und
Buchungsgebühren trägt der Empfänger. Die Überweisung von Bezügen auf
ein Konto bei einer ausländischen Bank kann zeitlich verzögert sein.
Im Todesfall - Hinterbliebenenleistungen
Was ist im Fall des Todes einer oder eines Versorgungsberechtigten zu tun?
Beim
Tod von Versorgungsberechtigten wenden Sie sich bitte umgehend an das
für die Zahlung der Versorgungsbezüge zuständige Service-Center. War die
oder der Verstorbene noch nicht im Ruhestand, informieren Sie bitte die
zuständige Personalstelle.
Zuständiges Service-Center
Wie lang wird mein Versorgungsbezug nach meinem Tod weitergezahlt?
Die für den Sterbemonat gezahlten Versorgungsbezüge werden belassen.
Wie lange kann ich Waisengeld erhalten?
Bis
zum 18. Lebensjahr wird Waisengeld von Amts wegen gezahlt. Nach
Vollendung des 18. Lebensjahres wird Waisengeld nur auf Antrag gezahlt,
solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, längstens bis zum
vollendeten 27. Lebensjahr. Im Falle einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung gelten besondere Vorschriften. Bitte beachten Sie
hierzu das Merkblatt für Hinterbliebenenversorgung.
Merkblatt Hinterbliebenenversorgung PDF | 104 KB
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Ich bin im Ruhestand und werde wieder heiraten. Bekommt mein Ehepartner später eine Hinterbliebenenversorgung?
Auch
wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft erst nach Eintritt
in den Ruhestand geschlossen wurde, kann ein Anspruch auf
Hinterbliebenenversorgung bestehen.
Dies gilt nur, sofern Sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes zum Zeitpunkt der Eheschließung oder Verpartnerung nicht bereits erreicht hatten, und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Es wird jedoch auch in diesen Fällen geprüft, ob ein Unterhaltsbeitrag zu gewähren ist. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Hinterbliebene.
Merkblatt Hinterbliebenenversorgung PDF | 104 KB
Dies gilt nur, sofern Sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes zum Zeitpunkt der Eheschließung oder Verpartnerung nicht bereits erreicht hatten, und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Es wird jedoch auch in diesen Fällen geprüft, ob ein Unterhaltsbeitrag zu gewähren ist. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Hinterbliebene.
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Ich beziehe Witwen- oder Witwergeld und möchte wieder heiraten. Was muss ich beachten?
Sofern
Sie Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung haben und erneut eine Ehe
schließen oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen, erlischt
der Versorgungsanspruch mit Ablauf des Monats, in dem die neue Ehe oder
Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. Es wird jedoch eine Witwen- oder
Witwerabfindung gezahlt. Diese beträgt das 24-Fache des letzten
Bezuges. Endet die neue Ehe, zum Beispiel durch Tod oder Scheidung, lebt
der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wieder auf. Leistungen aus
der späteren Ehe sind jedoch auf das Witwen- oder Witwergeld
anzurechnen.
Steuern und Sozialversicherung
Bisher wurden meine Versorgungsbezüge nach Steuerklasse III versteuert. Warum werden meine Versorgungsbezüge plötzlich nach Steuerklasse I versteuert?
Wann erhalte ich meine Lohnsteuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt?
Nach
Abschluss des Kalenderjahres und des elektronischen Datenaustauschs mit
der Finanzverwaltung erhalten Sie eine Lohnsteuerbescheinigung. Diese
muss jedoch nicht zwingend beim Finanzamt vorgelegt werden, da
zusätzlich eine elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung
erfolgt. Der Versand der Lohnsteuerbescheinigungen erfolgt zentral und
kann durch den für Sie zuständigen Sachbearbeiter nicht beschleunigt
werden.
Muss ich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten?
Wenn
Sie Versorgungsbezüge oder Altersgeld erhalten und zudem Mitglied in
einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie von den ihnen
zufließenden Leistungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
entrichten. Dies gilt auch, wenn von einer neben den Versorgungsbezügen
oder dem Altersgeld zustehenden Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung bereits Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
erhoben werden. Für Versorgungsbezüge gilt der volle allgemeine
Beitragssatz.
Was muss ich bei einem Wechsel der Kranken- und Pflegeversicherung tun?
Änderungen
teilen Sie bitte Ihrem zuständigen Service-Center mit dem Formular 3604
"Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung" mit.
Formular 3604
Formular 3604
Die Bezügemitteilung
Was ist der Abzug für Pflegeleistungen?
Mit Wirkung vom 1. April 2004 wurden die Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs XI
- Soziale Pflegeversicherung - dahingehend geändert, dass der Beitrag
zur sozialen Pflegeversicherung, der bisher je zur Hälfte von den
Rentnerinnen und Rentnern sowie von der gesetzlichen Rentenversicherung
gezahlt wurde, nun in voller Höhe von den Rentnerinnen und Rentnern
allein zu tragen ist.
Diese Änderung wurde wirkungs- und zeitgleich auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Die Reduzierung der Versorgungsbezüge dient dem Ausgleich der Belastungen, die dem Bund für die im Rahmen der Beihilfe zu tragenden Aufwendungen für Pflegeleistungen entstehen. Der in Ihren Abrechnungen ausgewiesene "Abzug Pflege" stellt demnach keinen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung dar. Aus diesem Grund kann auch keine gesonderte Bescheinigung zur Vorlage an das Finanzamt erstellt werden.
Diese Änderung wurde wirkungs- und zeitgleich auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Die Reduzierung der Versorgungsbezüge dient dem Ausgleich der Belastungen, die dem Bund für die im Rahmen der Beihilfe zu tragenden Aufwendungen für Pflegeleistungen entstehen. Der in Ihren Abrechnungen ausgewiesene "Abzug Pflege" stellt demnach keinen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung dar. Aus diesem Grund kann auch keine gesonderte Bescheinigung zur Vorlage an das Finanzamt erstellt werden.
Was ist der Einbaufaktor Sonderzahlung?
Ab
dem 1. Juli 2009 wurde die bisher an die aktiven Beamtinnen und Beamten
des Bundes gewährte jährliche Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") in die
Grundgehaltstabellen eingebaut. Die Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger des Bundes erhielten jedoch seit 2004 eine
gegenüber den aktiven Beschäftigten geringere Sonderzahlung. Die der
Ermittlung des Ruhegehalts zugrunde zu legenden ruhegehaltfähigen
Dienstbezüge sowie der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag sind
daher mit dem Faktor 0,9901 zu vervielfältigen.
Sonstiges
Wo und wie reiche ich meinen Antrag auf Versorgungsauskunft ein?
Wenn
Sie eine Auskunft über die zu erwartenden Versorgungsbezüge wünschen,
können Sie diese bei Ihrer personalaktenführenden Stelle mit dem
Formular 03607 "Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft"
beantragen.
Formular 03607
Formular 03607
Kann ich im Ruhestand eine Altersvorsorgezulage für meine Riester-Rente erhalten?
Der
Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage besteht für
Versorgungsberechtigte nur, sofern sie wegen Dienstunfähigkeit in den
Ruhestand versetzt wurden und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgung/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html
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