Samstag, 27. April 2019

GZD: Häufige Fragen zur Versorgung

GZD: Häufige Fragen zur Versorgung

Die Generalzolldirektion (GZD) hat häufig gestellte Fragen zur Versorgung im Internet veröffentlicht:

"Häufige Fragen zur Versorgung

Persönliche Veränderungen

Was muss ich meiner Versorgungsdienststelle anzeigen?

Nähere Informationen zu Ihren Anzeigepflichten entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte.
Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte

Was habe ich bei einem Umzug ins Ausland zu beachten?

Wesentliche Informationen für Versorgungsberechtigte mit Wohnsitz im Ausland finden Sie im Merkblatt Auslandsversorgung.
Merkblatt Auslandsversorgung PDF | 33 KB

Ich beabsichtige, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Was habe ich zu beachten?

Näheres finden Sie im Bereich "Anrechnungen auf Versorgungsbezüge".
Ihre Anzeigepflichten entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte.

Anrechnungen auf Versorgungsbezüge Merkblatt für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

Was muss ich tun, wenn ich jemanden bevollmächtigen möchte?

Eine Bevollmächtigung muss dem zuständigen Service-Center schriftlich mit dem Formular 03605 "Vertretungsvollmacht für Versorgungsempfänger" angezeigt werden.
Zuständiges Service-Center Formular 03605

Meine Ehe ist geschieden worden. Welche Auswirkungen ergeben sich durch den Versorgungsausgleich?

Umfassende Informationen zum Verfahrensablauf und zu den Auswirkungen eines Versorgungsausausgleichs infolge einer Ehescheidung finden sie auf der Seite "Ablauf des Verfahrens zum Versorgungsausgleich".
Ablauf des Verfahrens zum Versorgungsausgleich

Informationen zur Zahlung

Wem muss ich meine neue Bankverbindung mitteilen?

Die Änderung der Bankverbindung ist schriftlich dem für die Zahlung Ihrer Versorgungsbezüge zuständigen Service-Center anzuzeigen. Die für die Überweisung der Versorgungsbezüge zuständige Bundeskasse kann keine Änderung der Bankverbindung vornehmen.
Sie können die Änderung formlos oder mit dem Formular 3602 "Änderung der Bankverbindung" anzeigen. Bei einer Änderung der Bankverbindung sollte das alte Konto erst aufgelöst werden, wenn die erste Überweisung der Versorgungsbezüge auf dem neuen Konto eingegangen ist. Denken Sie bitte an eine frühzeitige Mitteilung.
Zuständiges Service-Center Formular 03602

Wann werden meine Versorgungsbezüge überwiesen?

Die Versorgungsbezüge werden monatlich zum letzten bankoffenen Werktag im Voraus gezahlt. Wann die Gutschrift auf Ihrem Konto erfolgt, hängt von Ihrer Hausbank ab. Bei Zahlung nach dem Tag der Fälligkeit besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen. Die Kontoeinrichtungs-, Kontoführungs- und Buchungsgebühren trägt der Empfänger. Die Überweisung von Bezügen auf ein Konto bei einer ausländischen Bank kann zeitlich verzögert sein.

Im Todesfall - Hinterbliebenenleistungen

Was ist im Fall des Todes einer oder eines Versorgungsberechtigten zu tun?

Beim Tod von Versorgungsberechtigten wenden Sie sich bitte umgehend an das für die Zahlung der Versorgungsbezüge zuständige Service-Center. War die oder der Verstorbene noch nicht im Ruhestand, informieren Sie bitte die zuständige Personalstelle. Zuständiges Service-Center

Wie lang wird mein Versorgungsbezug nach meinem Tod weitergezahlt?

Die für den Sterbemonat gezahlten Versorgungsbezüge werden belassen.

Wie lange kann ich Waisengeld erhalten?

Bis zum 18. Lebensjahr wird Waisengeld von Amts wegen gezahlt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Waisengeld nur auf Antrag gezahlt, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung gelten besondere Vorschriften. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt für Hinterbliebenenversorgung.
Merkblatt Hinterbliebenenversorgung PDF | 104 KB

Ich bin im Ruhestand und werde wieder heiraten. Bekommt mein Ehepartner später eine Hinterbliebenenversorgung?

Auch wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft erst nach Eintritt in den Ruhestand geschlossen wurde, kann ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung bestehen.
Dies gilt nur, sofern Sie die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes zum Zeitpunkt der Eheschließung oder Verpartnerung nicht bereits erreicht hatten, und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Es wird jedoch auch in diesen Fällen geprüft, ob ein Unterhaltsbeitrag zu gewähren ist. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Hinterbliebene.

Merkblatt Hinterbliebenenversorgung PDF | 104 KB

Ich beziehe Witwen- oder Witwergeld und möchte wieder heiraten. Was muss ich beachten?

Sofern Sie Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung haben und erneut eine Ehe schließen oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen, erlischt der Versorgungsanspruch mit Ablauf des Monats, in dem die neue Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. Es wird jedoch eine Witwen- oder Witwerabfindung gezahlt. Diese beträgt das 24-Fache des letzten Bezuges. Endet die neue Ehe, zum Beispiel durch Tod oder Scheidung, lebt der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wieder auf. Leistungen aus der späteren Ehe sind jedoch auf das Witwen- oder Witwergeld anzurechnen.

Steuern und Sozialversicherung

Bisher wurden meine Versorgungsbezüge nach Steuerklasse III versteuert. Warum werden meine Versorgungsbezüge plötzlich nach Steuerklasse I versteuert?

Wann erhalte ich meine Lohnsteuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt?

Nach Abschluss des Kalenderjahres und des elektronischen Datenaustauschs mit der Finanzverwaltung erhalten Sie eine Lohnsteuerbescheinigung. Diese muss jedoch nicht zwingend beim Finanzamt vorgelegt werden, da zusätzlich eine elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt. Der Versand der Lohnsteuerbescheinigungen erfolgt zentral und kann durch den für Sie zuständigen Sachbearbeiter nicht beschleunigt werden.

Muss ich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten?

Wenn Sie Versorgungsbezüge oder Altersgeld erhalten und zudem Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie von den ihnen zufließenden Leistungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Dies gilt auch, wenn von einer neben den Versorgungsbezügen oder dem Altersgeld zustehenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Für Versorgungsbezüge gilt der volle allgemeine Beitragssatz.

Was muss ich bei einem Wechsel der Kranken- und Pflegeversicherung tun?

Änderungen teilen Sie bitte Ihrem zuständigen Service-Center mit dem Formular 3604 "Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung" mit.
Formular 3604

Die Bezügemitteilung

Was ist der Abzug für Pflegeleistungen?

Mit Wirkung vom 1. April 2004 wurden die Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs XI - Soziale Pflegeversicherung - dahingehend geändert, dass der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung, der bisher je zur Hälfte von den Rentnerinnen und Rentnern sowie von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde, nun in voller Höhe von den Rentnerinnen und Rentnern allein zu tragen ist.
Diese Änderung wurde wirkungs- und zeitgleich auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Die Reduzierung der Versorgungsbezüge dient dem Ausgleich der Belastungen, die dem Bund für die im Rahmen der Beihilfe zu tragenden Aufwendungen für Pflegeleistungen entstehen. Der in Ihren Abrechnungen ausgewiesene "Abzug Pflege" stellt demnach keinen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung dar. Aus diesem Grund kann auch keine gesonderte Bescheinigung zur Vorlage an das Finanzamt erstellt werden.

Was ist der Einbaufaktor Sonderzahlung?

Ab dem 1. Juli 2009 wurde die bisher an die aktiven Beamtinnen und Beamten des Bundes gewährte jährliche Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") in die Grundgehaltstabellen eingebaut. Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes erhielten jedoch seit 2004 eine gegenüber den aktiven Beschäftigten geringere Sonderzahlung. Die der Ermittlung des Ruhegehalts zugrunde zu legenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sowie der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag sind daher mit dem Faktor 0,9901 zu vervielfältigen.

Sonstiges

Wo und wie reiche ich meinen Antrag auf Versorgungsauskunft ein?

Wenn Sie eine Auskunft über die zu erwartenden Versorgungsbezüge wünschen, können Sie diese bei Ihrer personalaktenführenden Stelle mit dem Formular 03607 "Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft" beantragen.
Formular 03607

Kann ich im Ruhestand eine Altersvorsorgezulage für meine Riester-Rente erhalten?

Der Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage besteht für Versorgungsberechtigte nur, sofern sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgung/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html


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