Die dbb-Kommunkatikonsgewerkschaft DPVKOM fordert eine bessere Kontrolle des Mindestlohns im Paketdienst:
"Sinkende Löhne bei den Paketzustellern
Gesetzlichen Mindestlohn stärker kontrollieren!
„Der
 Wettbewerb in der boomenden Paketbranche findet seit Jahren allein über
 den Preis und damit auch über die Löhne der Beschäftigten statt. Damit 
muss Schluss sein. Paketzusteller haben einen knochenharten Job, der 
anständig bezahlt werden muss.“ Mit diesen Worten reagiert die 
Bundesvorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM), Christina
 Dahlhaus, auf heute bekannt gewordene Presseberichte, wonach die 
Einkommen der Paketzusteller in den vergangenen zehn Jahren um etwa 13 
Prozent gesunken sind. 
Danach 
bekommen Zusteller in der Paketbranche ein mittleres Bruttomonatsentgelt
 von 2478 Euro. Vor zehn Jahren waren es noch 2859 Euro.Aus Sicht der Fachgewerkschaft DPVKOM ist die Anwendung und Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen ein erster wichtiger Schritt, um das in der Paketbranche grassierende Lohn- und Sozialdumping zu stoppen. Christina Dahlhaus: „Es muss gewährleistet werden, dass der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro eingehalten und beispielsweise nicht durch unbezahlte Überstunden unterlaufen wird. Hierzu sind flächendeckende, regelmäßige und umfassende Kontrollen durch die zum Zoll gehörende Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erforderlich. Das geht jedoch nur mit mehr Personal.“
Dessen ungeachtet sollte in der Politik und bei den Arbeitgebern der Branche über einen branchenspezifischen Mindestlohn diskutiert werden, der natürlich höher als der aktuelle gesetzliche Mindestlohn sein muss. Und nicht zuletzt müssen die Unternehmen auch ihre seit Jahren verfehlte Preispolitik schnellstmöglich beenden. „Es kann nicht sein, dass die Dienstleistung Paketzustellung weit unter Wert – nicht zuletzt durch für den Kunden versandkostenfreie Retou¬ren – mitunter geradezu verramscht wird. Die Arbeit der Paketzusteller ist deutlich mehr wert. Das muss sich auch in den Löhnen der Beschäftigten widerspiegeln“, so Christina Dahlhaus."
Quelle: DPVKOM, URL: https://www.dpvkom.de/aktuelles/news/gesetzlichen-mindestlohn-staerker-kontrollieren/

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