Samstag, 31. Oktober 2020

Bremen gegen Corona: Maske tragen!

Bremen gegen Corona: Maske tragen!

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle und weiterführende Informationen:

https://www.bremen.de/corona

 

BDZ Berlin-Brandenburg: Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Berlin - ASOG-Entwurf in erster Lesung im Berliner Abgeordnetenhaus zugestimmt

BDZ Berlin-Brandenburg: Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Berlin - ASOG-Entwurf in erster Lesung im Berliner Abgeordnetenhaus zugestimmt

Der BDZ BV Berlin-Brandenburg berichtet über den Sachstand der Eilzuständigkeit in Berlin - dem ASOG-Entwurf hat das Berliner Abgeordnetenhaus in erster Lesung zugestimmt: 

"24.10.2020 Aus dem Vorstand

Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Berlin

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat dem ASOG-Entwurf in erster Lesung zugestimmt.

Wie wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichteten, verhandelt der BDZ mit der Berliner Landespolitik bereits seit 2018 über die Einführung einer sog. Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte. Sie würde es den dort eingesetzten Kolleginnen und Kollegen im Rahmen ihrer Tätigkeit ermöglichen, polizeiliche Amtshandlungen vorzunehmen, wenn die zuständige Polizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann.

Die dazu erforderliche Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) hat nunmehr die erste Lesung des Gesetzgebungsverfahrens im Berliner Abgeordnetenhaus durchlaufen. Bevor der Änderungsentwurf - hoffentlich noch in diesem Jahr - auch die zweite Lesung durchläuft, wird derzeit im Innenausschuss darüber beraten.

Eingeführt ist die Eilzuständigkeit mittlerweile in 13 Bundesländern.
Am 7. Oktober dieses Jahres ist Rheinland-Pfalz hinzugekommen.
In Bremen steht die Einführung unmittelbar bevor (14. Bundesland).

Wir bleiben weiter dran und werden berichten, sowie sich etwas tut!

Dr. Carsten Weerth (Verhandlungsführer Eilzuständigkeit für die Länder Bremen und Berlin), Peter Seifert (stellv. Vorsitzender beim BV Berlin-Brandenburg)"

Quelle: BDZ BV Berlin-Brandenburg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/berlin-brandenburg/bv-berlin-brandenburg-medien/nachrichten/details/news/eilzustaendigkeit-fuer-zollvollzugskraefte-in-berlin.html


 

Freitag, 30. Oktober 2020

#CoronaVirusDE, Inzidenzwerte Stand heute (30.10.2020): 345 Kreise und Städte über dem Inzidenzwert von 50 #LockdownLight, #Maskeauf

#CoronaVirusDE, Inzidenzwerte Stand heute (30.10.2020): 345 Kreise und Städte über dem Inzidenzwert von 50 #LockdownLight, #Maskeauf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Zeit Online, URL: www.zeit.de
 

 

#CoronaVirusDE: Inzidenzwert für #Bremen von #RadioBremen, #butenunbinnen, heute - 196,1 (30.10.2020)

#CoronaVirusDE: Inzidenzwert für #Bremen von #RadioBremen, #butenunbinnen heute - 196,1 (30.10.2020)


#BDZ und #dbb: #EKR20 - Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen - Reduzierung der Arbeitszeit steht noch aus

#BDZ und #dbb: #EKR20 - Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen - Reduzierung der Arbeitszeit steht noch aus

Obschon der #BMI die Corona-Sonderzahlung umgehend mit der Eilgesetzgebung für die Bundesbeamten anstößt - Dank und Respekt hierfür - steht die Reduzierung der Arbeitszeit auf. Die Angleichung für den Tarifbereich Ost im TvÖD wurde vereinbart, insofern ist zwingen die Arbeitszeit der Bundesbeamten auf 39 Stunden zurückzuführen. Die #EKR20 ist erst nach Abschluss aller Verhandlungen mit Ergebnissen beendet...

"dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Schäfer, Dewes

28.10.2020 Einkommensrunde 2020

Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am 27. Oktober 2020 einen Eilgesetzentwurf für eine einmalige Sonderzahlung an Beamtinnen und Beamte des Bundes vorgelegt.
Damit wird eine Zusage aus der Tarifeinigung umgesetzt.

Am 25. Oktober 2020 hatten sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften in der Einkommensrunde auf den Tarifvertrag „Corona-Sonderzahlung 2020“ geeinigt.
Dieser sieht Sonderzahlungen in Höhe von 600 Euro für die untersten Entgeltgruppen, 400 Euro für mittlere Entgeltgruppen sowie 300 Euro für obere Entgeltgruppen vor.

Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister des Innern, hat bereits einen Eilgesetzentwurf zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung an Besoldungsberechtigte des Bundes vorgelegt. Der Gesetzentwurf überträgt die einmalige Corona-Sonderzahlung auf den Beamtenbereich bis einschließlich der Besoldungsordnung A 15.

Demnach bekommen Beamtinnen und Beamte eine Corona-Sonderzahlung in folgender Höhe:

  • Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 600 Euro.
  • Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 400 Euro
  • Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 300 Euro

Der Gesetzentwurf soll noch Anfang November vom Bundeskabinett beschlossen werden, um eine rechtzeitige Auszahlung der steuerfreien Sonderzahlung an die Besoldungsberechtigten zu ermöglichen.

Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes begrüßte den Eilgesetzentwurf: „Der Umsetzung der Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich sind wir mit dem Gesetzentwurf einen erheblichen Schritt nähergekommen. Bundesinnenminister hat Wort gehalten und alles getan, um die von dbb und BDZ eingeforderte Zahlbarmachung noch im Jahre 2020 zu ermöglichen. Die Einkommensrunde ist für uns jedoch erst beendet, wenn eine vollständige Übertragung des Volumens des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte erfolgt ist und hierbei insbesondere die zentralen Linearanpassungen für die Jahre 2021 und 2022 in einem eigenständigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz erfasst sind.“

Insondere die Anpassung der Arbeitszeit auf #39Stunden für #Bundesbeamte steht noch aus...

(für die Bemerkung: Dr. Carsten Weerth, BDZ OV Bremen) 


 

 

 

 

 

 

 

 


 

#EKR20: Einkommensrunden Bund & Kommunen von 2010 - 2019 im Vergleich - zur Einordnung des Corona-Kompromisses

#EKR20: Einkommensrunden Bund & Kommunen von 2010 - 2019 im Vergleich - zur Einordnung des Corona-Kompromisses

#Statista visualisiert die Tarifabschlüsse Bund & Kommunen von 2011 - 2019. Das dient der Veranschaulichung der derzeitigen Situation (zwischen der Wirtschaftskrise 2008 und Corona-Pandemie 2020), #EKR20, #dbb, #dbbjugend.


 

 

(Quelle: https://de.statista.com/infografik/7645/tarifentwicklung-im-oeffentlichen-dienst/) 



#RKI-Grafik zu COVID-19: AHAL-Regeln, Abstand, Hygiene, Lüften...

#RKI-Grafik zu COVID-19: AHAL-Regeln, Abstand, Hygiene, Lüften...



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle:  RKI, https://www.rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/Teaser_Corona_AHA.jpg?__blob=normal&v=3

dbb jugend: Tarifergebnis steht! Schritt in die richtige Richtung...

dbb jugend: Tarifergebnis steht! Schritt in die richtige Richtung...

"Tarifergebnis steht!

„Die erzielte Einigung zeugt von Verantwortungsbewusstsein gerade auf Arbeitnehmer*innenseite und ist angesichts der schwierigen Verhandlungen und unter den aktuellen Bedingungen ein Schritt in die richtige Richtung. Besonders in den Bereichen Krankenhaus, Pflege und öffentlicher Gesundheitsdienst konnten wichtige Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen erzielt werden. 
Darüber hinaus wird es noch in diesem Jahr für alle Beschäftigten eine steuerfreie Corona Prämie geben. Dass unserer Forderung nach einer gerechten Erhöhung für Auszubildende mit zwei mal 25 € nur bedingt entsprochen wurde, wirft allerdings einen Schatten auf das Ergebnis“, so die Vorsitzende der dbb jugend Karoline Herrmann.

„Über die Angleichung der Arbeitszeit Ost an West sollte man 30 Jahre nach der Wiedervereinigung eigentlich gar nicht mehr diskutieren müssen, hier konnte ein Kompromiss erzielt werden, sodass die Angleichung ab 01.01.2022 in zwei Stufen umgesetzt wird“, erläuterte Herrmann.

Es bleibe festzustellen, dass der öffentliche Dienst mit diesem soliden Ergebnis von

 - 1,4 Prozent (mind. 50€) zum 01.04.2021 und
 - 1,8 Prozent zum 01.04.2022 bei einer
 - Laufzeit von 28 Monaten

mit Planungssicherheit in die Zukunft gehe. Herrmann: „2023 werden wir dann die Lage neu bewerten und nicht vergessen haben, welche Versprechungen uns für eine andere Ausgangslage, eine ohne Pandemie, gemacht wurden.“

Weitere wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung:
- Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5% (für E1-8)
- einmalige Corona-Sonderzahlung
- E1-8 600€
- E9-12 400€,
- E13-15 300€
- Azubis VKA 225€
- Azubis Bund 200€
- monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle
- zum 1.1.2021 70€
- zum 1.1.2022 nochmal 50€
- insgesamt 120€
- Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 (Januar 2022) und 39 Stunden (Januar 2023)

Was haltet ihr vom Tarifergebnis?"

Quelle: dbb jugend-facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/dbbjugend/photos/a.3396135420426582/4889294821110627/

 

Bild könnte enthalten: 1 Person, Text „dbbjugend beam tenbund undtarifumion Karoline Herrmann: „Die erzielte Einigung zeugt von Verantwortungsbewusstsein gerade auf Arbeitnehmer*innenseite."“

 

BDZ OV Bremen: BremPolG-Entwurf erneut Thema in der Innendeputation (mit der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in § 143 BremPolG-E)

BDZ OV Bremen: BremPolG-Entwurf erneut Thema in der Innendeputation (mit der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in § 143 BremPolG-E)

Am 29.10.2020 hat die Staatliche Innendeputation der Freien Hansestadt Bremen (der Innenausschuss des Bremischen Bürgerschaft, des Landtags von Bremen) erneut auf einer Sondersitzung den leicht geänderten Entwurf zum Bremischen Polizeigesetz (BremPolG) debattiert - mehrere hundert Seiten des Brem-PolG-E und der Synopse aller Änderungen sind im Parlementssystem nachverfolgbar. Es ist zu erwarten, dass die Innendeputation diesem Entwurf zustimmt und im Novenber 2020 eine Befassung der Bremischen Bürgerschaft in zweiter Lesung erfolgen kann (Beschlussfassung und Verabschiedung), so dass Bremen als 14. Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte einführt. Am 7.10.2020 hatte Rheinland-Pfalz als 13. Bundesland die Eilzuständigkeit eingeführt. Zugleich verhandelt der BDZ in Berlin und Thüringen. In Berlin ist die erste Lesung des 23. Gesetzes zur Änderung des ASOG Bln (mit der Eilzuständigkeit) erfolgt, die Befassung des Innenausschusses in Berlin steht noch aus.

(Text: Dr. Carsten Weerth)







BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen

 

Weiterführender Hinweis zum Vorgang:
https://sd.bremische-buergerschaft.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYl_NVfx1Ewq3zz4eFIjcJk  und

https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZW5spipJv4BiCKTvIW_KIi5hhBPf9qdjE0qv0gaq8xRv/Oeffentliche_Sitzungsunterlagen_Staatliche_Deputation_fuer_Inneres_-_20._WP_29.10.2020.pdf


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Donnerstag, 29. Oktober 2020

#EKR20: Visualisierung des Tarifabschlusses Bund & Kommunen 2020 - Infografik (#Statista)

#EKR20: Visualisierung des Tarifabschlusses Bund & Kommunen 2020 - Infografik (#Statista)

#Statista visualisiert den Tarifabschluss Bund & Kommunen von 2020. Der Corona-Kompromiss ist ein Abschluss in der Wirtschaftskrise (Corona-Pandemie 2020), #EKR20, #dbb, #dbbjugend, #CoronaVirusDE. 10 Seiten Tarifergebnis in einer #Infografik? Naja...


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quelle:  https://de.statista.com/infografik/23284/tarifsteigerungen-im-oeffentlichen-dienst-von-bund-und-kommunen/


 

dbb: #EKR20 - Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen - Eilgesetzgebung für Corona-Prämien

dbb: #EKR20 - Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen - Eilgesetzgebung für Corona-Prämien

Bundesinnenminister (BMI) Horst Seehofer hat Wort gehalten und die Tarifergebnisse der Einkommensrunde 2020 für Bund und Kommunen umgehend in die Umsetzung gegeben: Ein Eilentwurf für die Gesetzgebung zur Auszahlung der Corona-Prämien wurde vorgelegt. Das ist anerkennenswert und der #dbb bedankt sich dafür.
Die Einkommensrunde 20 ist jedoch für Bundesbeamte noch nicht abgeschlossen: die Reduzierung der Arbeitszeit auf 39 Stunden ist (analog zum ausgehandelten Angleich der Arbeitszeit für das Tarifgebiet Ost ist die Arbeitszeit zu reduzieren).

"Tarifeinigung für Bund und Kommunen

Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen 

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, hat am 27. Oktober 2020 einen Eilgesetzentwurf für eine einmalige Sonderzahlung an Beamtinnen und Beamte des Bundes vorgelegt.
Damit wird eine Zusage aus der Tarifeinigung umgesetzt.

„Der Umsetzung der Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich sind wir einen erheblichen Schritt nähergekommen. Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister des Innern, hat Wort gehalten und bereits einen Eilgesetzentwurf zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung an Besoldungsberechtigte des Bundes vorgelegt. Damit ist ein ganz zentraler Teil der im Tarif getroffenen Einkommensverbesserungen auch für die Beamten angegangen.
Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen und verdient Anerkennung“, sagte der dbb Vize und Fachvorstand für Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer.

Am 25. Oktober 2020 hatten sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften in der Einkommensrunde auf den Tarifvertrag „Corona-Sonderzahlung 2020“ geeinigt.
Dieser sieht Sonderzahlungen in Höhe von 600 Euro für die untersten Entgeltgruppen, 400 Euro für mittlere Entgeltgruppen sowie 300 Euro für obere Entgeltgruppen vor.
Der Gesetzentwurf überträgt die einmalige Corona-Sonderzahlung auf den Beamtenbereich bis einschließlich der Besoldungsordnung A 15.
Demnach bekommen Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro. Für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 sind 400 Euro und für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 300 Euro vorgesehen.
Der Gesetzentwurf soll noch Anfang November vom Bundeskabinett beschlossen werden, um eine rechtzeitige Auszahlung der steuerfreien Sonderzahlung an die Besoldungsberechtigten zu ermöglichen.

„Wir erleben hier tatsächlich den Gleichklang der Entwicklung im Tarif und Beamtenbereich. Dies ist gut und richtig – und ist Forderung des dbb. Die Einkommensrunde ist für den dbb erst beendet, wenn eine vollständige Übertragung des Volumens des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte stattgefunden hat und hier insbesondere die zentralen Linearanpassungen für die Jahre 2021 und 2022 in einem eigenständigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz erfasst sind“, sagte Schäfer.
„Der Bundesminister und die Bundesregierung haben Wort gehalten und alles getan, um die vom dbb eingeforderte Zahlbarmachung noch im Jahre 2020 zu ermöglichen.
Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen.“

Mehr zum Thema

Ergebnisse der Einkommensrunde 2020 (dbb.de)"

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/corona-sonderzahlung-fuer-den-beamtenbereich-angestossen.html

 



BBB-Umfrage zum Homeoffice nach der Corona-Krise: 84 % wünschen auch danach teilweise Homeoffice

BBB-Umfrage zum Homeoffice nach der Corona-Krise:
84 % wünschen auch danach teilweise Homeoffice

Der Bayrische Beamtenbund (BBB) hat mit einer Online-Umfrage ermittelt, dass sich 84 % der Teilnehmer auch nach der Corona-Krise teilweise oder vollständige Dienstverrichtung im Homeoffice wünschen:

"BBB-Umfrage zu Homeoffice im öffentlichen Dienst

Über einen Zeitraum von zwei Monaten hat der BBB dieses Jahr eine Online-Umfrage durchgeführt, um mehr über die Ansichten der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zum Thema Homeoffice herauszufinden.

Wie groß ist der Anteil der Beschäftigten, die schon vor oder während Corona im Homeoffice arbeiten? Wünschen sie sich, auch nach der Pandemie weiterhin im Homeoffice bleiben zu können und wie sind die bisherigen Erfahrungen?

Das und weiteres galt es herauszufinden.

Die Auswertung zeichnete ein recht klares Stimmungsbild ab: Über 61 Prozent der Befragten wünschen sich generell unbedingt mehr Homeoffice im öffentlichen Dienst. Fast 84 Prozent aller Probanden wünschen sich, nach Corona (teilweise oder komplett) im Homeoffice arbeiten zu können.

Viele Umfrageteilnehmer äußerten sich, dass sie das Arbeiten von Zuhause aus für ein bis zwei Tage pro Woche ideal fänden. „Der genaue Umfang, die Art der zu erledigenden Aufgaben und die nötige Ausstattung wird sich aber immer nach den Gegebenheiten vor Ort richten müssen“, betonte BBB-Chef Rainer Nachtigall in diesem Zusammenhang.

Hier geht es zur vollständigen Auswertung der Umfrage sowie zur offiziellen BBB-Presseerklärung zu diesem Thema.

Grafik: BBB"

Quelle: BBB, URL: https://www.bbb-bayern.de/bbb-umfrage-zu-homeoffice-im-oeffentlichen-dienst/

bbb_logo 

 

#EKR20 ist erst dann abgeschlossen, wenn die systemgleiche #Übertragung auf #Bundesbeamte erfolgt ist - #39Stunden jetzt!

#EKR20 ist erst dann abgeschlossen, wenn die systemgleiche #Übertragung auf #Bundesbeamte erfolgt ist - #39Stunden - jetzt! #dbb, #dbbjugend, #bdz, #dpolgbpolg, #dpolgbund, #vbob, #vbb, #GdS, #vbba

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Ortsverband Bremen

 

Mittwoch, 28. Oktober 2020

Niedersachsen gegen Corona: Wir sind stärker! Verantwortung tragen auf Niedersächsisch.

Niedersachsen gegen Corona: Wir sind stärker! Verantwortung tragen auf Niedersächsisch.



BDZ: Einigung in der Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen - Übertragung auf Bundesbeamte - Reduzierung der Arbeitszeit

BDZ: Einigung in der Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen

Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes begrüßt die Tarifeinigung und fordert die systemgleiche Übertragung auf die Bundesbeamten - und die Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 41 Stunden:

"Einigung in der Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen

Am 25. Oktober haben die Tarifvertragsparteien in der Einkommensrunde 2020 eine Einigung erzielt. Nachdem die Arbeitgeberseite in den ersten beiden Verhandlungsrunden keinerlei Verhandlungsbereitschaft gezeigt und eine Nullrunde mit langer Laufzeit verlangt hatte, konnte in der dritten Runde Schritt für Schritt und Thema für Thema ein Kompromiss erzielt werden.

Der BDZ Bundesvorsitzende begrüßte das Verhandlungsergebnis als einen unter den derzeitigen Bedingungen respektablen Abschluss, der Geleistetes anerkennt und hilft, den öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen, ohne dabei zu ignorieren, dass die Pandemie die wirtschaftlichen Möglichkeiten in unserem Land aktuell nachhaltig beeinflusst.

Er dankte dem dbb Bundesvorsitzenden Uli Silberbach, der als Verhandlungsführer für den dbb die langwierigen und schwierigen Verhandlungen zu einem tragbaren Kompromiss geführt hat.

Der Dank gilt aber auch Adelheid Tegeler, die an der Verhandlungskommission als BTK-Mitglied teilgenommen hat sowie den BDZ-Mitgliedern, die durch ihre starke Präsenz bei den Demonstrationen, insbesondere am 24. September in Berlin, maßgeblich dazu beigetragen haben, die Blockadehaltung der Arbeitgeberseite aufzulösen.

Das Einigungspapier von dbb, Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sieht insbesondere folgende Punkte vor:

Entgelt

Lineare Entgelterhöhung

Die Tabellenentgelte werden – einschließlich der individuellen Zwischen- und Endstufen und der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü – wie folgt erhöht:

  • ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro
  • ab dem 1. April2022 um weitere 1,8 Prozent

Die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD werden wie folgt erhöht:

  • ab dem 1. April 2021 um 25 Euro
  • ab dem 1. April2022 um weitere 25 Euro

Es wurde eine Laufzeit von 28 Monaten bis zum 31. Dezember 2022 vereinbart.

Corona-Sonderzahlung

Beschäftigte des Bundes, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Dezember-Entgelt 2020. Diese beträgt

  • in den Entgeltgruppen 1 bis 8 600 Euro,
  • in den Entgeltgruppen 9a bis 12 400 Euro und
  • in den Entgeltgruppen 13 bis 15 300 Euro brutto.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig.

Für Auszubildende im Bereich des Bundes beträgt die Zahlung 200 Euro.

Die Zahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass das Arbeitsverhältnis beziehungsweise Ausbildungsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und in dem Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt (beziehungsweise Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschuss, Krankengeld nach § 45 SGB V, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld) bestand.

Bei der Zahlung handelt es sich um eine Beihilfe beziehungsweise Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise, die in einer Höhe bis 1.500 Euro steuer-und sozialversicherungsfrei sind.
Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der hier vereinbarten Corona-Sonderzahlung hängt davon ab, inwieweit der Freibetrag von 1.500 Euro individuell bereits ausgeschöpft wurde.

Konsequenzen für den Beamtenbereich

Für BDZ und dbb ist die Einkommensrunde erst dann beendet, wenn das Tarifergebnis auf die Bundesbeamt(innen) und Versorgungsempfänger(innen) übertragen worden ist.
Wir haben Bundesinnenminister Horst Seehofer daher umgehend aufgefordert, das Volumen der Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen.
Das Bundesinnenministerium hat dazu mittlerweile erklärt, dass - wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart - der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen werden soll.

Die Übertragung auf den Beamtenbereich wird in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren des Bundes durch Erlass eines Bundesbesoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetzes erfolgen, das sicher die Besoldungsanpassung für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ab dem 1. April 2021 um 1,4 %, mindestens aber um 50 Euro, und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 % enthalten wird.

Daneben gilt es nun, wichtige Fragen wie die Umsetzung der Corona-Sonderzahlung und die Anhebung der Anwärterbezüge zu regeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bereits nächste Woche ins Kabinett eingebracht werden, um die Netto-Zahlbarmachung der Corona-Sonderzahlung noch in diesem Jahr sicherzustellen.

Vor allem aber ist für den Beamtenbereich auch über die dringend notwendige und langjährig überfällige Abschaffung – jedenfalls jedoch Rückführung – der Sonderbelastung der einseitig erhöhten Arbeitszeit nur für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte zu reden.
Hier muss endlich mit dieser Einkommensrunde ein Einstieg geschaffen werden.
Wir brauchen keine Zeitachse wie bei der Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit im Tarifbereich, um zumindest mit einem Einstieg zu beginnen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/einigung-in-der-einkommensrunde-2020-mit-bund-und-kommunen.html 

 BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Ortsverband Bremen