Donnerstag, 22. Oktober 2020

Zoll stellt Covid-19-Maske aus Krokodilleder sicher

Zoll stellt Covid-19-Maske aus Krokodilleder sicher

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde eine Maske aus Krokodilleder sichergestellt...

"Zoll stellt Covid-19-Maske aus Krokodilleder sicher

Empfänger der Postsendung aus den USA konnte keine Einfuhrgenehmigung vorweisen


Eine Covid-19-Maske aus Krokodilleder stellte der Zoll bei der Internationalen Frachtstation in Speyer sicher.

Das Päckchen kam aus den USA. Auf der Zollinhaltserklärung stand, dass es sich um eine "Face Mask" handele. Ein routinemäßiger Check ergab, dass sich in der Postsendung eine Covid-19-Maske aus Krokodilleder befand.

Die Krokodile sind durch den internationalen Handel bedroht und werden deshalb vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen besonders geschützt.
Der Handel mit diesen Tieren sowie allen daraus erzeugten und verarbeiteten Produkten ist nur mit den entsprechenden Genehmigungen möglich.

Die Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz lag der Postsendung nicht bei und konnte auch in den letzten vier Wochen nicht vorgelegt werden.
Damit ist die Einfuhr der Krokodilmaske nicht möglich - auch nicht zu privaten Zwecken.

Ob den Berliner Paketempfänger straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen erwarten, entscheidet das Bundesamt für Naturschutz.

Zusatzinformation

Bei der Internationalen Frachtstation Speyer werden Postsendungen, die auf dem Landweg über Spanien, Portugal, Frankreich und die Schweiz nach Deutschland kommen, sowie Postsendungen aus den USA überprüft.
Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen beziehungsweise Teilen oder Erzeugnissen daraus nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie vom Zoll beschlagnahmt.

Das Krokodil unterliegt - je nach Art - mindestens dem Schutzstatus nach Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Dadurch ist eine Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat ohne Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz ausgeschlossen.

Mit WISIA-online (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz, eine Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz) können Interessierte schnell und einfach recherchieren, welche Tier- und Pflanzenarten nach den in Deutschland geltenden Artenschutzregelungen geschützt sind.

Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz (WISIA)
Artenschutz im Urlaub"

Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Artenschutz/2020/z90_krokodilleder.html 



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen