Zoll stellt Covid-19-Maske aus Krokodilleder sicher
Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde eine Maske aus Krokodilleder sichergestellt...
"Zoll stellt Covid-19-Maske aus Krokodilleder sicher
Empfänger der Postsendung aus den USA konnte keine Einfuhrgenehmigung vorweisen
Eine Covid-19-Maske aus Krokodilleder stellte der Zoll bei der Internationalen Frachtstation in Speyer sicher.
Das Päckchen kam aus den USA. Auf der Zollinhaltserklärung stand, dass es sich um eine "Face Mask" handele. Ein routinemäßiger Check ergab, dass sich in der Postsendung eine Covid-19-Maske aus Krokodilleder befand.
Die Krokodile sind durch den internationalen Handel bedroht und
werden deshalb vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen besonders
geschützt.
Der Handel mit diesen Tieren sowie allen daraus erzeugten und
verarbeiteten Produkten ist nur mit den entsprechenden Genehmigungen
möglich.
Die Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz lag der
Postsendung nicht bei und konnte auch in den letzten vier Wochen nicht
vorgelegt werden.
Damit ist die Einfuhr der Krokodilmaske nicht möglich -
auch nicht zu privaten Zwecken.
Ob den Berliner Paketempfänger straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen erwarten, entscheidet das Bundesamt für Naturschutz.
Bei der Internationalen Frachtstation
Speyer werden Postsendungen, die auf dem Landweg über Spanien, Portugal,
Frankreich und die Schweiz nach Deutschland kommen, sowie Postsendungen
aus den USA überprüft.
Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren
und Pflanzen beziehungsweise Teilen oder Erzeugnissen daraus nach den
Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als
auch im Reiseverkehr. Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen
verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein-
oder ausgeführt, werden sie vom Zoll beschlagnahmt.
Das Krokodil unterliegt - je nach Art - mindestens dem Schutzstatus nach Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Dadurch ist eine Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat ohne Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz ausgeschlossen.
Mit WISIA-online (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz, eine Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz) können Interessierte schnell und einfach recherchieren, welche Tier- und Pflanzenarten nach den in Deutschland geltenden Artenschutzregelungen geschützt sind.
Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz (WISIA)
Artenschutz im Urlaub"
Quelle: GZD/Zoll, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Artenschutz/2020/z90_krokodilleder.html
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