Mittwoch, 14. Oktober 2020

BDZ: Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Rheinland-Pfalz ist nur noch Formsache (Verkündung im GVBl. steht noch aus)

BDZ: Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte in Rheinland-Pfalz ist nur noch Formsache (Verkündung im GVBl. steht noch aus)

Der BDZ BV Rheinland-Pfalz berichtet über die bevorstehende Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), die nur noch eine Formsache ist (die Verkündung im GVBl. RLP steht noch aus):

"Eilzuständigkeit in Rheinland-Pfalz nur noch Formsache

Es ist vollbracht: Rheinland-Pfalz führt die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein.
Wir hatten bereits im Juli über die geplante Einführung der Eilzuständigkeit berichtet.
Am 16.09.2020 fand nun die abschließende Beratung zum Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie beamtenrechtlicher Vorschriften (POG) in der Plenarsitzung des Rheinland-Pfälzischen Landtages statt.

Mit einigen wenigen Änderungen und nach Reden von u. a. Wolfgang Schwarz und Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) wurde der Gesetzesentwurf angenommen.

Somit hat Rheinland-Pfalz nach der noch ausstehenden Veröffentlichung im Amtsblatt als 13. Bundesland die Eilzuständigkeit eingeführt und damit dem Bedürfnis nach einer dringend benötigten Rechtssicherheit für unsere Zöllnerinnen und Zöllner Rechnung getragen.

Da auch die Bundesländer Bremen und Berlin vor einer Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte stehen, schließt sich langsam aber sicher der formell-rechtliche Flickenteppich behördlicher Zuständigkeiten."

Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.150130448362117/4610060175702433/?type=3&theater 

 


  







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