Der BDZ BV Rheinland-Pfalz berichtet über die bevorstehende Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), die nur noch eine Formsache ist (die Verkündung im GVBl. RLP steht noch aus):
"Eilzuständigkeit in Rheinland-Pfalz nur noch Formsache
Es ist vollbracht: Rheinland-Pfalz führt die Eilzuständigkeit für
Zollvollzugsbeamte ein.
Wir hatten bereits im Juli über die geplante
Einführung der Eilzuständigkeit berichtet.
Am 16.09.2020 fand nun die
abschließende Beratung zum Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des
Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie beamtenrechtlicher Vorschriften (POG) in der Plenarsitzung des Rheinland-Pfälzischen Landtages statt.
Mit einigen wenigen Änderungen und nach Reden von u. a. Wolfgang
Schwarz und Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) wurde der
Gesetzesentwurf angenommen.
Somit hat Rheinland-Pfalz nach der
noch ausstehenden Veröffentlichung im Amtsblatt als 13. Bundesland die
Eilzuständigkeit eingeführt und damit dem Bedürfnis nach einer dringend
benötigten Rechtssicherheit für unsere Zöllnerinnen und Zöllner Rechnung
getragen.
Da auch die Bundesländer Bremen und Berlin vor einer
Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte
stehen, schließt sich langsam aber sicher der formell-rechtliche
Flickenteppich behördlicher Zuständigkeiten."
Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://de-de.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.150130448362117/4610060175702433/?type=3&theater
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