BDZ im HPR beim BMF: Prozessübergreifendes Röntgenkonzept auf dem personalvertretungsrechtlichen Prüfstand?!
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der September-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:
"BDZ im HPR beim BMF: Prozessübergreifendes Röntgenkonzept auf dem personalvertretungsrechtlichen Prüfstand?!
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Deutschen Bundestags hat in seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 ein prozessübergreifendes Röntgenkonzept der Generalzolldirektion (GZD), bei dem die voll- und teilmobilen Röntgenanlagen der Zollverwaltung wirksamer eingesetzt werden können, zur Kenntnis genommen (BDZ Nachricht vom 25.06.2020).
In der Folge hat das BMF aus strategischer Sicht dem allgemeinen Röntgenkonzept sowie dem Fachkonzept Großröntgentechnik der GZD zugestimmt.
Die Beschaffung der Großröntgenanlagen kann nunmehr in die Wege geleitet werden, weil die entsprechenden Haushaltsmittel nicht mehr gesperrt sind. In einem ersten Schritt ist beabsichtigt, zunächst drei neue Vollmobile Röntgenanlagen (VMR) zu beschaffen, die in den nächsten Jahren nach Außerbetriebnahme der Röntgenanlagen des Typs CAB 2000 in den Dienst gestellt werden sollen. Die notwendigen Planstellen für den personellen Aufwuchs sollen rechtzeitig zur Verfügung stehen, allerdings fehlt für die Umsetzung ein Personalrahmenkonzept für die Zuführung des Personals an den vorgesehenen VMR-Standorten und die sozialverträgliche Abfederung der frei werdenden Beschäftigten des auslaufenden Typs CAB 2000. Angesichts fehlender Konzepte ist es dem BDZ schleierhaft, wie zum Beispiel die Personalgewinnung der für den Betrieb der VMR unentbehrlichen Strahlenschutzbeauftragten (SSB) erfolgen soll.
Auf Grund mangelhafter Transparenz sind dem Vernehmen nach bereits jetzt schon Abwanderungstendenzen der SSB zu erkennen.
Sichtweise der Interessenvertretungen war bisher nur bedingt gefragt!
Zur Erläuterung sei ausgeführt, dass dieser bedeutende Themenkomplex in seiner Gesamtheit sowohl Mitbestimmungs- wie Mitwirkungsrechte der Interessenvertretungen berührt. Dem RPA wurden Konzepte zur Entscheidungsfindung vorgelegt, ohne dass eine wirkliche Beteiligung der Personalvertretung stattfand.
Der Bezirkspersonalrat wurde aus diesem Grund gegenüber der Präsidentin der GZD initiativ, um das ausstehende formelle Beteiligungsverfahren einzufordern.
Frau MR ́in Dr. Jakob, Referatsleiterin III A 4, und Frau ORR ́in Barth, Referat III A 1, folgten bereits während der HPR-Sitzung im August der Einladung des Vorsitzenden Thomas Liebel, um sich als Sachverständige im Gremium offenen und strittigen Fragen zum prozessübergreifenden Röntgenkonzept zu stellen.
Einerseits machte das BMF deutlich, dass nach Hausmeinung auf Ebene der obersten Dienstbehörde keine formellen Beteiligungstatbestände vorliegen würden, während andererseits der HPR dieser Ansicht vehement entgegentrat.
Schlussendlich wurde der zugesicherten Übersendung der Konzepte im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit nachgekommen. Der HPR hat das zwischenzeitlich vorliegende Konzept an die Interessenvertretungen der GZD weitergeleitet.
Viele Fragen der Umsetzung bleiben offenRückblickend betrachtet wurde die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen BMF und dem Hauptpersonalrat (HPR) auf eine harte Probe gestellt. In der Folge bleibt die Einhaltung der Zusage des BMF abzuwarten, in weiteren Abstimmungsfragen zu den Auswirkungen des Röntgenkonzepts mit dem HPR im engen Kontakt zu bleiben.
Denn viele Fragen der Umsetzung – die auch zwischen dem Bezirkspersonalrat und der Generalzolldirektion abzustimmen sind – bleiben offen:
Mit dem Röntgenkonzept ist eine Reduzierung der Anzahl der Standorte mit Großröntgentechnik in den Bezirken der an der östlichen Bundesgrenze gelegenen Hauptzollämter von fünf auf drei verbunden.
• Wie erfolgt die sozialverträgliche Umsetzung der Beschäftigten, die von Standortverlagerungen betroffen sind?
• Wann werden die Beschäftigten über die weitere Vorgehensweise informiert?
Zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der Personalzuführung und der Personalanschlussverwendung werden in den Konzepten nicht ansatzweise aufgegriffen.
• Welche personalrelevanten und dienstrechtlichen Folgewirkungen hat die mögliche organisatorische Anbindung von mobilen Großröntgenanlagen an Binnenzollämter?
• Welche Liegenschaftsfragen stehen im Zusammenhang mit der Zuweisung mobiler Großröntgenanlagen?
• Fragen der Aus- und Fortbildung, der Arbeitszeit und des Status von Vollzugsbediensteten, die auch eine Anpassung der OrgDV, der KontrollDV und der Waffenvorschriften erfordern könnten, müssen im Interesse der Beschäftigten zeitnah geklärt werden. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Interessenvertretungen in der weiteren Umsetzung der Konzepte beteiligt werden. Die BDZ geführten Interessenvertretungen (Hauptpersonalrat beim BMF und Bezirkspersonalrat bei der GZD) werden die personalvertretungsrechtliche Beteiligung und Mitwirkung weiterhin einfordern und betrachten eine enge Einbindung als Grundlage der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der GZD und dem BMF. Sie ist von großer Bedeutung im Interesse der betroffenen Beschäftigten und der erfolgreichen Beschaffung neuer mobiler Großröntgentechnik."
Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, September/2020, S. 1-2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200928_HPR.pdf
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