Sonntag, 30. Dezember 2018

12. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

12. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wurde mit Wirkung vom 29.12.2018 auf Grund der 12. VO zur Änderung der AWV geändert:

"Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Zwölfte Verordnung
zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Vom 19. Dezember 2018
Es verordnen auf Grund:
des § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 3 und mit § 5 Absatz 1 bis 3 und des § 11 Absatz 1 und 2 Nummer 1, jeweils in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Satz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) die Bundesregierung,
des § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 und mit § 12 Absatz 1 Satz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482), von denen § 12 Absatz 1 Satz 2 durch Artikel 297 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen und
des § 19 Absatz 4 Satz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482), der durch Artikel 297 Nummer 3 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Artikel 1

Die Außenwirtschaftsverordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2865), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2017 (BAnz AT 20.12.2017 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 60 die folgende Angabe eingefügt:
„§ 60a Stimmrechtsanteile“.
2.
Dem § 7 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Satz 1 gilt nicht für eine Erklärung, die abgegeben wird, um den Anforderungen einer wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme eines Staates gegen einen anderen Staat zu genügen, gegen den auch
1.
der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen,
2.
der Rat der Europäischen Union im Rahmen des Kapitels 2 des Vertrags über die Europäische Union oder
3.
die Bundesrepublik Deutschland
wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen beschlossen haben.“
3.
§ 55 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 4 wird das Wort „oder“ am Ende durch ein Komma ersetzt.
b)
In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch das Wort „oder“ ersetzt.
c)
Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:
„6.
ein Unternehmen der Medienwirtschaft ist, das mittels Rundfunk, Telemedien oder Druckerzeugnissen zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt und sich durch besondere Aktualität und Breitenwirkung auszeichnet.“
4.
§ 56 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Der unmittelbare oder mittelbare Stimmrechtsanteil des Erwerbers an dem inländischen Unternehmen muss nach dem Erwerb der Beteiligung
1.
an einem in § 55 Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Unternehmen 10 Prozent der Stimmrechte,
2.
an einem sonstigen Unternehmen 25 Prozent der Stimmrechte
erreichen oder überschreiten.“
b)
Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1.
an denen der Erwerber
a)
in einem Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens den dort genannten Anteil oder
b)
in einem Fall des Absatzes 1 Nummer 2 mindestens den dort genannten Anteil
der Stimmrechte hält oder“.
c)
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Im Fall des Erwerbs einer mittelbaren Beteiligung beträgt der Stimmrechtsanteil des Erwerbers an dem inländischen Unternehmen
1.
in einem Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens den dort genannten Anteil oder
2.
in einem Fall des Absatzes 1 Nummer 2 mindestens den dort genannten Anteil,
wenn der Erwerber und der jeweilige Zwischengesellschafter unter entsprechender Anwendung der Zurechnungsgrundsätze nach Absatz 2 mindestens den nach Nummer 1 oder Nummer 2 maßgeblichen Anteil der Stimmrechte an der jeweiligen Tochtergesellschaft halten.“
5.
In § 60 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 56“ durch die Angabe „§ 60a“ ersetzt.
6.
Nach § 60 wird der folgende § 60a eingefügt:
„§ 60a
Stimmrechtsanteile
(1) Der unmittelbare oder mittelbare Stimmrechtsanteil des Erwerbers an dem inländischen Unternehmen muss nach dem Erwerb 10 Prozent der Stimmrechte erreichen oder überschreiten.
(2) Bei der Berechnung der Stimmrechtsanteile sind dem Erwerber die Stimmrechte Dritter an dem inländischen Unternehmen zuzurechnen,
1.
an denen der Erwerber mindestens 10 Prozent der Stimmrechte hält, oder
2.
mit denen der Erwerber eine Vereinbarung über die gemeinsame Ausübung von Stimmrechten abgeschlossen hat.
(3) Im Fall des Erwerbs einer mittelbaren Beteiligung beträgt der Stimmrechtsanteil des Erwerbers an dem inländischen Unternehmen mindestens 10 Prozent, wenn der Erwerber und der jeweilige Zwischengesellschafter unter entsprechender Anwendung der Zurechnungsgrundsätze nach Absatz 2 mindestens 10 Prozent der Stimmrechte an der jeweiligen Tochtergesellschaft halten.“
7.
§ 76 wird wie folgt geändert:
a)
In Absatz 1 wird die Angabe „Absätze 2 bis 18“ durch die Angabe „Absätze 2 bis 17“ ersetzt.
b)
Absatz 14a wird wie folgt gefasst:
„(14a) Absatz 1 gilt in Bezug auf Südsudan für
1.
Güter, die ausschließlich für die Unterstützung des Personals der Vereinten Nationen, einschließlich der ­Mission der vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS) und der Interim-Sicherheitstruppe der Vereinten Nationen für Abyei (UNISFA) oder zur Nutzung durch sie bestimmt sind,
2.
nichtletale militärische Güter, die ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke bestimmt sind,
3.
Schutzkleidung, einschließlich kugelsicherer Westen und Militärhelmen, die von Personal der Vereinten Nationen, Medienvertretern, humanitären Helfern und Entwicklungshelfern sowie zugehörigem Personal ausschließlich zum persönlichen Gebrauch vorübergehend nach Südsudan ausgeführt wird,
4.
Güter, die vorübergehend von den Truppen eines Staates nach Südsudan ausgeführt werden, der im Einklang mit dem Völkerrecht ausschließlich und unmittelbar zu dem Zweck tätig wird, den Schutz oder die Evakuierung seiner Staatsangehörigen sowie von Personen, für die er die konsularische Verantwortung in Südsudan hat, zu erleichtern,
5.
Güter für den Regionalen Einsatzverband der Afrikanischen Union oder zu seiner Unterstützung, die ausschließlich für regionale Einsätze gegen die Widerstandsarmee des Herrn bestimmt sind,
6.
Güter, die ausschließlich zur Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens bestimmt sind, und
7.
den sonstigen Verkauf oder die sonstige Lieferung von Gütern.“
c)
Absatz 17 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa)
Nach der Angabe „(MINUSCA)“ werden das Komma und die Wörter „des Regionalen Einsatzverbandes der Afrikanischen Union (AU-RTF)“ gestrichen.
bb)
Nach dem Wort „Truppen“ werden die Wörter „sowie der Truppen anderer Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen“ eingefügt.
8.
In § 81 Absatz 1 Nummer 6 werden die Wörter „§ 59 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Nummer 1“ durch die Wörter „§ 59 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Nummer 1“ ersetzt.
9.
In § 82 Absatz 1 Satz 1 wird nach Nummer 5 folgende Nummer 5a eingefügt:
„5a.
Artikel 4h Absatz 1der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 (ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1117 (ABl. L 204 vom 13.8.2018, S. 9) geändert worden ist,“.
10.
Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 19. Dezember 2018
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister
für Wirtschaft und Energie

Peter Altmaier"
Quelle: BAnz AT 28.12.2018 V1

Samstag, 29. Dezember 2018

BDZ-Jahresrückblick - Teil 3: Viele Neuerungen in der Kommunikation

BDZ-Jahresrückblick 2018 - Teil 3: Viele Neuerungen in der Kommunikation

Der BDZ OV Bremen-Jahresrückblick 2018 wird mit Teil 3 fortgesetzt: 
ein Blick auf die vielen Neuerungen im BDZ OV Bremen...

Das Kalenderjahr 2018 ging mit der Neuwahl des BDZ-OV-Bremen-Vorstands (/bdzovbremen.blogspot.com/2018/12/bdz-bericht-Jahreshauptversammlung-2018-Neuwahlen.html) los und brachte für alle Mitglieder seitdem zahlreiche Änderungen:

Eine neue Vorsitzende (Heike Kunert), ein neuer stv. Vorsitzender (Carsten Weerth, neben drei bisherigen stv. Vorsitzenden Jan Hollmann, Ralf Reinke, Bernd Spille) und ein Rücktritt von allen Ämtern (Hartmut Rolbiecki).

Die Datenschutz-GrundVO der EU macht es allen Vereinen und Verbänden schwer, mit ihren Mitgliedern weiterhin einfach und direkt zu kommunizieren. Wir sind weiterhin für alle Mitglieder erreichbar, u.a. per E-Mail (OV-Bremen@bdz.email) und über die im Impressum genannten Kontaktdaten, https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/07/impressum-bdz-ortsverband-bremen.html).

Erst nach Vorliegen aller Zustimmungen der Mitglieder können wir die Mitglieder, die damit einverstanden sind, weiterhin mit Informationen per E-Mail versorgen. 

Insbesondere von den Pensionären sind nur etwa ein Drittel Zustimmungen eingegangen - das bedeutet, dass diese Mitglieder keine Informationen per E-Mail mehr erhalten dürfen.

Viele Informationen des BDZ BV Hannover und des BDZ OV Bremen wurden seit März 2018 über die neue Homepage des BDZ BV Hannover verteilt, URL: hannover.bdz.eu

Seit Juli 2018 betreibt der BDZ OV Bremen die neue Homepage bdzovbremen.blogspot.com
Als Inhalte werden neue Informationen der BDZ-Bundesleitung, der dbb-Bundesleitung sowie regionale und örtliche Informationen des BDZ und andere relevante Informationen verbreitet (z.B. zu Neuerungen bei der Beihilfe des Bundes).

Die Informationsquellen und -möglichkeiten im Internet des 21. Jahrhunderts sind so vielfältig und unübersichtlich geworden, dass es nicht mehr ausreicht, nur PDF-Dokumente weiterzuleiten. 
Wir haben nun den Anspruch, wichtige Neuigkeiten im Sachzusammenhang darzustellen und zu erläutern und so eine Auswahl der verschiedenen Informationsangebote aufzubereiten. 
Jeder einzelne hat darüber hinaus die Möglichkeit, direkt auf den genannten Internetseiten mehr, vertieft und selbstverantwortlich nachzulesen. 
Wir versuchen bei der Auswahl der Neuigkeiten und Informationen sehr aktuell zu sein, sind aber von den anderen Informationsquellen abhängig... 
Auch haben wir den Anspruch, alle Leserkreise gleichmäßig zu informieren: Frauen, Männer, Jugend, Menschen mit Behinderungen, BDZ-Informationen, dbb-Informationen, Pensionäre, Beihilfe-Themen, Events/Veranstaltungen des BDZ, BDZ-Sportthemen, uvm.

Zum 1. August 2018 sind beim Hauptzollamt Bremen 85 Nachwuchskräfte eingestellt worden. Die gute Nachwuchswerbung des BDZ OV Bremen hat zu einer unvergleichlichen Eintrittswelle geführt - 56 BDZ-Neumitglieder konnten begrüßt werden (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/09/54-neueintritte-bdz-erfolg-bei-der.html).

Mehr Neumitglieder bedeutet eine - sicherlich unbedingt erforderliche - Verjüngung der Mitglieder. Damit einher geht auch eine Neuausrichtung und Modernisierung der Kommunikationsstrategie des BDZ OV Bremen
Neben der Homepage wird der BDZ OV Bremen seit November 2018 verstärkt in den Sozialen Medien aktiv: auf Twitter, Google+ und bei Xing, bei denen gleichzeitig mit Veröffentlichung auf der Homepage auf eben diese BDZOVBremen-Veröffentlichung hingewiesen wird (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/bdz-ov-bremen-in-den-sozialen-medien.html).

Darüber hinaus wird seit November 2018 ein regelmäßiger Newsletter per E-Mail verbreitet, der auf die aktuellen Inhalte der Homepage hinweist (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/erster-bdz-ov-bremen-newsletter.html, https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/12/zweiter-bdz-ov-bremen-newsletter.html).

Wir wünschen allen BDZ-Mitgliedern und Lesern einen guten Rutsch ins Jahr 2019!

Die ersten beiden Teile des Jahresrückblicks 2018 finden sich hier:

Der 1. Teil des BDZ-Jahresrückblicks beschäftigt sich mit mit der Gewerkschaftspolitik (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/12/bdz-jahresrueckblick-2018-teil-1-gewerkschaftspolitik.html). 


Der 2. Teil des BDZ-Jahresrückblicks beschäftigt sich mit den Sozialen Events/Veranstaltungen/Festen (http://bdzovbremen.blogspot.com/2018/12/bdz-jahresrueckblick-2018-teil-2-soziale-events-veranstaltungen-feste.html).

Donnerstag, 27. Dezember 2018

BDZ-Bericht über die Jahreshauptversammlung 2018

BDZ-Bericht über die Jahreshauptversammlung 2018

Am 11.4.2018 wurde der Vorstand des BDZ-Ortsverbandes Bremen neu gewählt. 
Alle zwei Jahre stehen diese Vorstandswahlen an.

In diesem Jahr trat die bisherige Vorsitzende Ingrid Rentner nicht mehr zur Wahl an.

Hier ein BDZ-Bericht der Jahreshauptversammlung des BDZ OV Bremen (aus der BDZ-Regionalbeilage Bezirksverband Hannover 7/2018): 
"Am 11. April 2018 fand die Jahreshauptversammlung des OV Bremen im Haus des Reichs statt. Neben dem Ehrenmitglied des BV Hannover Ronald Hilgert, konnte auch Olaf Wietschorke als BV-Vorsitzender begrüßt werden. In der gut besuchten Kantine des Haus des Reichs fanden dieses Jahr die Wahlen zum Vorstand statt. Als neue Vorsitzende des OV Bremen wurde Heike Kunert einstimmig gewählt. Heike Kunert übernimmt das Amt von Ingrid Rentner, die altersbedingt ihr Amt als Vorsitzende niederlegte. Als Stellvertreter wiedergewählt wurden die Kollegen Bernd Spille, Ralf Reinke, Hartmuth Rolbiecki und Jan Hollmann. Neu im Team der Stellvertreter ist der Kollege Dr. Carsten Weerth. Die Kollegin Mareike Busche übernimmt das Amt von Heike Rudolph als Schriftführerin und der Kollege Peter Burmeister übernimmt weiterhin den Posten des Rechnungsführers. Des Weiteren wurden die folgenden Ämter wie folgt besetzt; Beauftragte für Frauen: Ingrid Rentner / Beauftragte für die Jugend: Mareike Busche / Beauftrage für die Senioren: Heiko Rudolph, Hartmuth Rolbiecki und Manfred Willers. Als Rechnungprüfer gewählt wurden Manfred Makowski und Johann Bollmann. 
Im Anschluss berichtete Olaf Wietschorke ausführlich über die aktuelle gewerkschaftliche Lage. Der Vorsitzende ging unter anderem auf folgende Themen ein: Sachstand über die Einführung der Eilzuständigkeit in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, die Dauer der Bearbeitung der Beihilfeanträge, die Verwendung der Nachwuchskräfte bei den Hotspots. Die an seinem Vortrag anschließenden Fragen aus der Runde der Mitglieder konnten von ihm beantwortet werden. Traditionell wurde die Versammlung mit dem Verzehr von Bockwurst mit Kartoffelsalat geschlossen!
Jan Hollmann"  
Quelle: BDZ-Regionalbeilage BV Hannoer 7/2018, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Bezirksverbaende/BV_Hannover/Medien/Regionalbeilage/2018/BDZ_magazin_Regionalbeilage_Hannover_JuliAugust_2018.pdf

Anmerkung: 
Hartmuth Rolbiecki ist im Sommer 2018 von allen Ämtern zurückgetreten.

Der aktuelle Vorstand des BDZ OV Bremen ist hier einsehbar:
https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/07/bdz-deutsche-zoll-und.html und 
https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/ortsverbaende/ortsverband-bremen.html.


Heike Kunert wird von Olaf Wietschorke (Vorsitzender BDZ BV Hannover)
zur Wahl als Vorsitzende des BDZ OV Bremen beglückwünscht.

Dienstag, 25. Dezember 2018

BDZ-Jahresrückblick 2018 - Teil 2: Soziale Events/Veranstaltungen/Feste

BDZ-Jahresrückblick 2018 - Teil 2: Soziale Events/Veranstaltungen/Feste

Der BDZ OV Bremen-Jahresrückblick 2018 wird mit Teil 2 fortgesetzt: 
ein Blick auf die Sozialen Events/Veranstaltungen/Feste vor Ort...

Das terminlich und inhaltlich sehr volle Jahr startete im April 2018 mit der Neuwahl des BDZ-OV-Bremen-Vorstands (https:///bdzovbremen.blogspot.com/2018/12/bdz-bericht-Jahreshauptversammlung-2018-Neuwahlen.html). 

Im Sommer folgte das mittlerweile sehr gut besuchte und erfolgreiche 3. BDZ-Sommerfest an der Weser (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/07/3-grillfest-des-bdz-ortsverbandes-bremen.html).

Erneut nahmen mehr als 20 Teilnehmer mit großer Unterstützung des BDZ-OV-Bremen am 11. BMW-Firmenlauf in Bremen teil - einem Gruppenevent bei dem es um Geschlossenheit und gute Außendarstellung des Unternehmens geht (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/07/erfolgreiche-teilnahme-am-11.html).

Am 29.6.2018 wurde unsere bisherige Vorsitzende und jetzige Obfrau für Frauen, Ingrid Rentner, auch mit BDZ-Beteiligung aus dem aktiven Dienst verabschiedet (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/07/verabschiedung-von-ingrid-rentner-nach.html).

Anfang Juli 2018 fanden in Sonthofen die 1. Internationalen Deutschen Zollmeisterschaften mit großer Beteiligung des BDZ OV Bremen statt (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/07/impressionen-der-1-int-deutschen.html).

Dabei gewann ein Team aus vier Läufern den 4 x 2,5 KM-Staffeltitel (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/07/ehrung-der-neuen-bremer-internationalen.html).

Am 12.12.2018 wurde das soziale Jahr mit einer großen BDZ-Weihnachtsfeier beschlossen, auf der das ausgeschiedene Vorstandsmitglied Hartmuth Rolbiecki geehrt und verabschiedet worden ist (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/12/bdz-weihnachtsfeier-2018-ein-voller-erfolg.html).
 
Der 1. Teil des BDZ-Jahresrückblicks beschäftigt sich mit mit der Gewerkschaftspolitik (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/12/bdz-jahresrueckblick-2018-teil-1-gewerkschaftspolitik.html). 


Der 3. Teil des BDZ-Jahresrückblicks beschäftigt sich mit den vielen Neuerungen, die das Jahr gebracht hat (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/12/bdz-jahresrueckblick-2018-teil-3-viele-neuerungen-kommunikation.html)... 

Sonntag, 23. Dezember 2018

BDZ-Jahresrückblick 2018 - Teil 1: Gewerkschaftspolitik

BDZ-Jahresrückblick 2018 - Teil 1: Gewerkschaftspolitik

Der BDZ OV Bremen-Jahresrückblick 2018 startet mit Teil 1: ein Blick auf die Gewerkschaftspolitik vor Ort...

Das sehr volle Jahr startete mit einer Initiative gegenüber den Parteien in der Bremischen Bürgerschaft zur Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG in das bremische Polizeigesetz. 

Im Januar 2018 trafen sich Jan Hollmann und Carsten Weerth mit Björn Fecker (MdBB), Stv. Fraktionsvorsitzender der Grünen und innenpolitischer Sprecher zu einem inhaltsreichen und guten Austausch, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/bdz-verhandlungserfolg-in-bremen.html.

Wir brachten uns auch gemeinsam mit dem BDZ BV Hannover erfolgreich in Sachsen-Anhalt zur Einführung der Eilzuständigkeit in das SOG LSA ein und erhielten bereits im April 2018 die Zusage von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) zur Einführung der Eilzuständigkeit in Sachsen-Anhalt, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/zusage-von-innenminister-holger-stahlknecht-cdu-zur-umsetzung-der-gesetzesinitiative-im-sommer-201.html.

Auf Grund unserer politischen und zollrechtlichen Erfahrungen begleiteten wird die Gespräche mit den Landespolitikern in Niedersachsen zur Einführung der Eilzuständigkeit inhaltlich und bereiteten die Anhörung vor dem Innenausschuss im niedersächsischen Landtag mit vor, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/bdz-bv-hannover-erneut-im-gespraech-mit-der-niedersaechsischen-spd-fraktion.html, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/diskussion-ueber-das-npog.html, https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/bdz-bv-hannover-ev-fordert-die-einfuehrung-des-103-nds-sog.html.

Im Mai 2018 führten Jan Hollmann und Carsten Weerth erste, intensive Gespräche mit der Bremer Bundestagsabgeordneten Sarah Ryglewski (MdB) der SPD, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/wahlkreis-gespraech-mit-sarah-ryglewski-mdb-spd-finanzausschussrechtsausschuss.html, die in der Folge intensiviert werden.

Im Juni 2018 führten Jan Hollmann und Carsten Weerth auf Einladung von Wilhelm Hinners (MdBB), innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, mit dem CDU-Fachausschuss für Inneres und Recht sehr gute Gespräche zur Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG im bremischen Polizeigesetz. In der Folge brachte die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der angedachten Polizeigesetzreform u.a. mit der Eilzuständigkeit in § 81 bremPolG in die Bremische Bürgerschaft ein, der jedoch in seiner Gesamtheit in der Bremischen Bürgerschaft scheiterte (v.a. wegen der geplanten Fußfesseln für Gefährder und der Einschränkung der Grundrechte zur Überwachung von Smartphones), URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/konstruktive-gespraeche-mit-mdbb-wilhelm-hinners-vorsitzender-der-innendeputation-im-cdu-fachaussch.html.

In Bremen ist in der Sache die Einführung der Eilzuständigkeit in § 81 bremPolG kein strittiger Punkt mehr (SPD, Grüne, CDU sind sich einig), allerdings wird es vor der anstehenden Neuwahl am 26.5.2019 keine Änderung des bremPolG mehr geben.

Im Sommer 2018 wurde die ePetition 79906 im Deutschen Bundestag eingebracht, mit welcher die Bundesbeamten die Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 41 Stunden auf 39 Stunden erreichen wollen. Hier hat sich der BDZ OV Bremen sehr stark in die Diskussion eingebracht und die Argumente elektronisch im Petitionssystem des Deutschen Bundestags hinterlegt, vgl.
https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/07/der-bdz-deutsche-zoll-und.html.

Auch in der Folge verfolgten wir die Anhörung vor dem Petitionsausschuss und kommentierten die Ergebnisse (https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/39-stunden-woche-anhorung-vor-dem.html), bzw. bekamen Zuspruch von der Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag (durch Beate Müller-Gemmeke, MdB (MdB), da die Grünen die Reduzierung auf 39 Stunden für Bundesbeamte befürworten, URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/39-stunden-woche-fur-bundesbeamte.html).

Auf unserer neuen Homepage (bdzovbremen.blogspot.com), die wir seit Juli 2018 pflegen, verweisen wir auch auf aktuelle gewerkschaftspolitische Entwicklungen in anderen Bundesländern, die von den Politikern in anderen Landesparlamenten und Gewerkschaftern vor Ort genutzt werden, so die Zusage von Rheinland-Pfalz zur Einführung der Eilzuständigkeit (URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/rheinland-pfalz-sagt-die-einfuhrung-der.html) und die Verhandlungen über die Einführung der zugesagten Eilzuständigkeit in Hamburg (URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/eilzustandigkeit-in-hamburg-vor-der.html) und die Bestätigung der Einführung der Eilzuständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern durch Innenminister Caffier (CDU), URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/12/umsetzung-eilzustaendigkeit-mv-maerz-2019.html.

Am 22.11.2018 wurde die jährliche Personalversammlung mit großer Unterstützung der BDZ-Fachkompetenz durchgeführt (ÖPR-Vorsitzender Ralf Reinke führte durch das Programm, BPR-Vorsitzender Christian Beisch und BDZ BV-Hannover-Vorsitzener
Olaf Wietschorke und Carsten Weerth lieferten inhaltsreiche Wortbeiträge), URL: 
https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/schuppen-2-ueberseestadt-bremen-sehr-gut-besucht.html.

Ein gewerkschaftspolitisch sehr volles und erfolgreiches Jahr für den BDZ in Bremen und seine Mitglieder...

Wir wünschen allen Lesern ein geruhsames Weihnachtsfest im Rahmen ihrer Familien!


Der 2. Teil des BDZ-Jahresrückblicks wird sich mit den sozialen Events/Veranstaltungen/Festen beschäftigen. 

Der 3. Teil des BDZ-Jahresrückblicks beschäftigt sich mit den vielen Neuerungen, die das Jahr gebracht hat... 

Freitag, 21. Dezember 2018

BDZ-Gruß an den Weihnachtsdienst an der Grenze

BDZ-Gruß an den Weihnachtsdienst an der Grenze

Traditionell bedankt sich der BDZ OV Bremen bei den an Weihnachten Dienst verrichtenden Beamten an der Grenze im Sachgebiet Kontrollen mit einem anerkennenden Gruß.


"BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Ortsverband Bremen
                                                                                                                                                      Weihnachten 2018 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,





an Weihnachten übersenden wir in Anerkennung des Dienstes einen kleinen Gruß.



Vielen Dank für den tagtäglichen Dienst an der Gesellschaft für die innere Sicherheit, Gefahrenabwehr und die Sicherstellung der Steuereinnahmen!



Wir sind die Fachgewerkschaft der Zollverwaltung für die gesamte Zollverwaltung und setzen uns für bessere Arbeitsbedingungen in allen Bereichen ein – von der       Allgemeinen Verwaltung bis zum Vollzugsdienst. Dabei stehen wir für faire und gleiche Arbeitsbedingungen im gesamten Bundesgebiet und die Einheit der Zollverwaltung.



Wer mehr über uns erfahren möchte, kann gerne auf unserer BDZ-OV Bremen-Homepage nachsehen, auf der aktuelle Informationen verteilt werden, URL: https://bdzovbremen.blogspot.com, bzw. auf hannover.bdz.eu und bdz.eu.





Der Vorstand des BDZ OV Bremen




Stellvertretend         Jan Hollmann                                 Ralf Reinke              Carsten Weerth






dbb-Vize Wagner: Behindertenpolitik muss Querschnittsaufgabe werden

dbb-Vize Wagner: Behindertenpolitik muss Querschnittsaufgabe werden

Der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner fordert mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben:

"Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Maik Wagner am 11. Dezember 2018 in Berlin anlässlich des Jahresempfangs des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, gefordert.
Wagner teilte die Auffassung Dusels, dass es der Bundesregierung gelingen müsse, in der laufenden Legislaturperiode deutlich mehr Menschen mit Einschränkungen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren: „Das macht Hoffnung, dass ein wenig frischer Wind in die Politik für Menschen mit Behinderung kommt.“ Derzeit beschäftige rund ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Unternehmen keinen einzigen Menschen mit Behinderung. „Das passt ganz und gar nicht zum aktuellen Fachkräftemangel. Da liegt sehr viel wertvolles Potenzial brach“, so Wagner. Entsprechend sei die Forderung des Behindertenbeauftragten an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Ausgleichsabgabe zu verdoppeln, zu begrüßen.

Dusel wird sich darüber hinaus für mehr bezahlbaren, barrierefreien Wohnraum einsetzen. Wenn die Barrierefreiheit nicht von Anfang an bei der Baukonzeption berücksichtigt werde, könne kaum von „sozialem Wohnungsbau“ gesprochen werden.

Stefan Burkötter, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Behindertenpolitik des dbb, setzt darauf, den Dialog mit der Politik weiter zu intensivieren, damit Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe deutlicher in den Fokus rückt.

Zumindest bei Bundesarbeitsminister Heil schienen die Ankündigungen bereits auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein, denn er konstatierte auf dem Empfang: „Dusel macht Dampf!“"
Quelle, dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/behindertenpolitik-muss-querschnittsaufgabe-werden.html

Donnerstag, 20. Dezember 2018

BDZ-Jugend: Erörterung der beengten Situation in der Ausbildung am BWZ

BDZ-Jugend: Erörterung der beengten Situation in der Ausbildung am BWZ

Die BDZ-Jugend traf sich zur Erörterung der derzeit sehr begrenzten Situation in den Ausbildungseinrichtungen der Bundeszollverwaltung - von begrenzten Kapazitäten in den Leersälen, die zur dauerhaften (Not-) Nutzung der Sporthallen beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum BWZ Münster zu Unterrichtszwecken führen, bis hin zur Unterbringung in Doppelzimmern, obwohl die Zollverwaltung im Internet mit Einzelzimmern um Nachwuchskräfte wirbt.

Diese begrenzten Ausbildungskapazitäten sind angesichts der hohen Einstellungszahlen in den nächsten Jahren ein großes Problem in der theoretischen und praktischen Ausbildung der Nachwuchskräfte.

Eine Reaktion der Zollverwaltung ist die Schaffung eines weiteren Bildungs- und Wissenschaftszentrums (BWZ) in Leipzig.

Hier der Wortlaut der BDZ-Jugend-Meldung:

Hellmuth, Schmitt, Gies, v.l.



"Ausbildung: Eine Frage der Einstellung


Zukünftig sollen in der Sporthalle am Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Münster Großvorlesungen abgehalten werden. Dies stellt sowohl für die Studierenden als auch für die Dozentinnen und Dozenten eine enorme Herausforderung dar. Dies ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Auch in vielen weiteren Punkten sowohl in der theoretischen als auch in der praktischen Ausbildung ist man nicht nur an der Kapazitätsgrenze angelangt, sondern sogar schon darüber hinaus.
Die Ausbildungssituation beim Zoll gestaltet sich für alle Beteiligten immer schwieriger. Der BDZ und die BDZ-geführten Haupt- Jugend und Auszubildendenvertretung (HJAV) sowie die Bezirks- Jugend- und Auszubildendenvertretung (BJAV) werden gemeinsam mit den zuständigen Personalvertretungen für die Schaffung von Entlastungsmöglichkeiten kämpfen. In einem Gespräch zwischen Jan Gies (HJAV), Nico Hellmuth (BJAV) und Peter Schmitt (BDZ-Jugend) wurden Vorschläge erarbeitet wie man Entlastungen und Erleichterungen für die Anwärterinnen und Anwärter, aber auch die mit der Ausbildung betrauten Ausbildungsbeamtinnen und -beamten sowie Dozentinnen und Dozenten schaffen kann. Vor dem Hintergrund des Personalmangels an den Dienststellen, kann die BDZ-Jugend eine Erhöhung der Einstellungszahlen nachvollziehen und begrüßt diese auch, da diese mittelfristig an den Dienststellen für Entlastung sorgen soll. Man sieht die Verwaltung aber nun unter Zugzwang, losgelöst von diversen Konzepten auch kurzfristig Lösungen zu präsentieren. Nur so kann eine Ausbildung angeboten werden, welche die Nachwuchskräfte für die Arbeit in der Zollverwaltung qualifiziert. Sowohl die BJAV als auch die HJAV werden deshalb zeitnah Gespräche mit den Leitungen der GZD und des BMF suchen. Peter Schmitt hierzu: „Diverse perspektivische Maßnahmen der Verwaltung (z.B. Ausbau der Dienstsitze der Bildungszentren) sollen eine mittel- und langfristige Entlastung in der Ausbildung mit sich bringen. Wir brauchen aber auch kurzfristige Maßnahmen, die uns sofort helfen. Diese müssen wir nun vehement einfordern. Nur dann wird man die Herausforderungen in der Ausbildung meistern können.“

Die bereits vorhandenen Kapazitätsprobleme werden sich ohne kurzfristiges Handeln der Verwaltung noch weiter verschlimmern. Am Beispiel des BWZ in Münster sieht man, dass nicht nur die Unterbringung der Anwärterinnen und Anwärter ein Problem darstellt. Auch die Kapazität der Mensen ist bereits gänzlich ausgelastet. Dies bezieht sich nicht ausschließlich auf die Menge der Speisen, die zubereitet werden können, sondern auch auf die vorhandene Sitzplatzkapazität. Neben dem personellen Bedarf für das Abhalten des Unterrichts besteht natürlich auch ein räumlicher Bedarf an Lehrsälen. Deshalb soll nun die Sporthalle an der Liegenschaft am Gescherweg zum Hörsaal umfunktioniert werden, in dem zukünftig Großvorlesungen abgehalten werden sollen. Die Eignung der Sporthalle muss hier in Frage gestellt werden. Gerade die Umnutzung der Sporthalle zeigt exemplarisch die Mängel und Hürden in der Ausbildung. Die Sporthalle weist klare Defizite in Bezug auf die Akustik, die räumliche Gegebenheit in Bezug auf die Sicht zum Lehrmedium und die Belüftung auf. Aufgrund dieser Probleme und der Masse an Zuhörern im Raum wird es schwer bis gar nicht möglich sein Zwischenfragen zu stellen. Es wird vermehrt zu Frontalunterricht kommen. In vielen Fällen ist die grundsätzliche Eignung der Lerninhalte für Großvorlesungen in Frage zu stellen. Bei besonders komplexen Themengebieten in der Lehre muss die Möglichkeit bestehen einen engeren Austausch zwischen Studierenden und Dozenten zu ermöglichen. Hierzu kommt, dass man den Studierenden somit die gern genutzte Möglichkeit zum Nachmittagssport als Ausgleich zum mental anstrengenden jedoch bewegungsarmen Studierendenalltag fast gänzlich nimmt.

Gerade in der Zollverwaltung, die sich als moderne, gesundheitsfördernde und vor allem teamorientierte Verwaltung darstellt, ist das nur schwer verständlich. Auch im Hinblick auf eine spätere Verwendung in der Zollverwaltung ist der Erhalt der persönlichen Fitness von Bedeutung. Die BDZ-Jugend fordert hier ganz klar die Prüfung von Alternativen zum geplanten Abhalten von Großvorlesungen in der Turnhalle. Des Weiteren muss nach einer alternativen, kostenlosen Sportmöglichkeit für die Studierenden gesucht werden. Diese Summe an getroffenen Maßnahmen in der Ausbildung verschlechtert nicht nur die Qualität der Ausbildung, sondern erschwert nach Meinung des BDZ auch das Erreichen des Ausbildungsziels. Man muss sich an dieser Stelle fragen, ob der Zoll wirklich hält, was er bei der Nachwuchswerbung verspricht und seinen eigenen Ansprüchen gerecht wird. Verlorenes Vertrauen der Mitarbeiter wirkt sich auch auf die Motivation dieser aus und kann nur schwer zurückgewonnen werden. Wie ist also die Einstellung der Verwaltung zur Ausbildung? Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten."



Quelle: dbb, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/ausbildung-eine-frage-der-einstellung.html