Die BDZ-Bundesleitung fordert, dass die neuen Bewertungsobergrenzen endlich ausgenutzt werden müssen:
"Beförderungsgeschehen in der Zollverwaltung
Bewertungsobergrenzen müssen endlich ausgenutzt werden!
Im Vergleich der vorhandenen Bewertungsmöglichkeiten mit
den aktuell ausgebrachten und genutzten Bewertungsmöglichkeiten wird
ersichtlich, dass vielfach die zur Verfügung stehenden
Bewertungsmöglichkeiten für die Spitzenämter – insbesondere im gehobenen
Dienst – nicht ausgenutzt werden. Ein erheblicher Anteil dieser
ungenutzten Beförderungsmöglichkeiten ist bei den Zollfahndungsämtern
und den Hauptzollämtern verortet. Daher war es überfällig auf die
Forderung des BDZ zu reagieren und mit Blick auf die Personalentwicklung
die vorhandenen Bewertungsmöglichkeiten auszunutzen.
Im Ergebnis können im Rahmen dieser Aktion bundesweit
Der BDZ stellt dabei klar, dass diese Fortkommensmöglichkeiten insbesondere für eine Vielzahl von Kollegen/innen des gehobenen Dienstes ohne die gewerkschaftliche Einflussnahme im Rahmen der Personalrätekonferenz des BDZ auf lange Sicht nicht ausgeschöpft worden wären. Das Handeln einzelner Ortsbehörden zur Ausnutzung der Bewertungsobergrenzen muss daher dringend unter übergeordneten und organisatorischen Gesichtspunkten und insbesondere mit Blick auf die Beförderungsentwicklung von Beamten/innen sowie Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten künftig stärker begleitet werden. Denn vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsverhandlungen ist zu erwarten, dass den Forderungen des BDZ entsprochen wird und weitere Planstellen und Stellen für die Zollverwaltung kegelgerecht zur Verfügung gestellt werden."
Quelle: URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bewertungsobergrenzen-muessen-endlich-ausgenutzt-werden.html
Im Ergebnis können im Rahmen dieser Aktion bundesweit
- 69 Beschäftigte der Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgruppe A 13g,
- 130 Beschäftigte der Besoldungsgruppe A 11 nach Besoldungsgruppe A 12 sowie
- 58 Beschäftigte der Besoldungsgruppe A 8 nach Besoldungsgruppe A 9m/ A 9m+Z
Der BDZ stellt dabei klar, dass diese Fortkommensmöglichkeiten insbesondere für eine Vielzahl von Kollegen/innen des gehobenen Dienstes ohne die gewerkschaftliche Einflussnahme im Rahmen der Personalrätekonferenz des BDZ auf lange Sicht nicht ausgeschöpft worden wären. Das Handeln einzelner Ortsbehörden zur Ausnutzung der Bewertungsobergrenzen muss daher dringend unter übergeordneten und organisatorischen Gesichtspunkten und insbesondere mit Blick auf die Beförderungsentwicklung von Beamten/innen sowie Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten künftig stärker begleitet werden. Denn vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsverhandlungen ist zu erwarten, dass den Forderungen des BDZ entsprochen wird und weitere Planstellen und Stellen für die Zollverwaltung kegelgerecht zur Verfügung gestellt werden."
Quelle: URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bewertungsobergrenzen-muessen-endlich-ausgenutzt-werden.html
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