Einbringung in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ab März 2019
Der stv. Vorsitzende des BDZ BV Nord Sandro Kappe hat die Gelegenheit auf dem CDU-Parteitag in Hamburg dazu genutzt, um sich mit Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier (CDU) über die Einführung der Eilzuständigkeit nach § 12d ZollVG auszutauschen. Dieser sagte die Einbrigung des Gesetzgebungsverfahrens für März 2019 zu.
Hier die Meldung des BDZ BV Nord:
"12.12.2018
Austausch mit dem Innenminister von MV: Eilzuständigkeit kommt
Caffier teilt mit, dass noch rechtliche Anpassungen vom
BMF erforderlich seien. Diese wurden bereits mit dem BMF erörtert und
sollen zeitnah umgesetzt werden. Danach wird er sich persönlich dafür
einsetzen, dass die Eilzuständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern zeitnah
geschaffen wird.
Er geht davon aus, dass im März 2019 die Lesungen im Landtag erfolgen werden.
Der BDZ kämpft für die Interessen der Beschäftigen. Wir kämpfen für den Zoll.
Wir sind DIE Zollgewerkschaft.
Warum ist die Umsetzung der Eilzuständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern elementar?
Außerhalb der originären Zuständigkeit kann ein „eilmäßiges“ Tätigwerden nur im Rahmen der allgemeinen Notwehr und Nothilferegelungen gem. § 34 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. eine Festnahme nur auf das sog. Jedermannrecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) gestützt werden. Handeln die Beschäftigten im Rahmen des Jedermannrechts und erleidet eine Verletzung, handelt es sich um keinen Dienstunfall. Die Vollzugsbeamten werden täglich in Kontrollsituationen mit der fehlenden polizeilichen Eilkompetenz konfrontiert. Daher ist die Umsetzung der Eilzuständig elementar.
(Autor: Sandro Kappe, stellv. BV-Nord-Vorsitzender)"
Quelle: BDZ BV Nord, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/nachrichten/details/news/austausch-mit-dem-innenminister-von-mv-eilzustaendigkeit-kommt.html
Mecklenburg-Vorpommern hatte die Einführung der Eilzuständigkeit im November 2017 zugesagt, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/eilzustaendigkeit-auch-in-mecklenburg-vorpommern-in-sicht.html.
Anfang Dezember 2018 haben neun von 16 Bundesländer die Eilzuständigkeit in den Polizeigesetzen oder Gefahrenabwehrgesezen eingeführt.
Drei weitere (MV, Hamburg, RP) haben die Einführung zugesagt.
In Kürze werden damit 12 von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte eingeführt haben.
In drei weiteren Ländern verhandelt der BDZ aktiv über die Einführung (Bremen, Niedersachsen, Berlin), URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/sachstand-der-einfuhrung-der.html und URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/rheinland-pfalz-sagt-die-einfuhrung-der.html.
Er geht davon aus, dass im März 2019 die Lesungen im Landtag erfolgen werden.
Der BDZ kämpft für die Interessen der Beschäftigen. Wir kämpfen für den Zoll.
Wir sind DIE Zollgewerkschaft.
Warum ist die Umsetzung der Eilzuständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern elementar?
Außerhalb der originären Zuständigkeit kann ein „eilmäßiges“ Tätigwerden nur im Rahmen der allgemeinen Notwehr und Nothilferegelungen gem. § 34 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. eine Festnahme nur auf das sog. Jedermannrecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) gestützt werden. Handeln die Beschäftigten im Rahmen des Jedermannrechts und erleidet eine Verletzung, handelt es sich um keinen Dienstunfall. Die Vollzugsbeamten werden täglich in Kontrollsituationen mit der fehlenden polizeilichen Eilkompetenz konfrontiert. Daher ist die Umsetzung der Eilzuständig elementar.
(Autor: Sandro Kappe, stellv. BV-Nord-Vorsitzender)"
Quelle: BDZ BV Nord, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/nachrichten/details/news/austausch-mit-dem-innenminister-von-mv-eilzustaendigkeit-kommt.html
Mecklenburg-Vorpommern hatte die Einführung der Eilzuständigkeit im November 2017 zugesagt, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/eilzustaendigkeit-auch-in-mecklenburg-vorpommern-in-sicht.html.
Anfang Dezember 2018 haben neun von 16 Bundesländer die Eilzuständigkeit in den Polizeigesetzen oder Gefahrenabwehrgesezen eingeführt.
Drei weitere (MV, Hamburg, RP) haben die Einführung zugesagt.
In Kürze werden damit 12 von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte eingeführt haben.
In drei weiteren Ländern verhandelt der BDZ aktiv über die Einführung (Bremen, Niedersachsen, Berlin), URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/sachstand-der-einfuhrung-der.html und URL: https://bdzovbremen.blogspot.com/2018/11/rheinland-pfalz-sagt-die-einfuhrung-der.html.
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