Donnerstag, 6. Dezember 2018

E-Commerce: Neue Herausforderungen in der Postabfertigung ab 2021 - erheblicher Personalaufwuchs erforderlich

Neue Herausforderungen in der Postabfertigung ab 2021 - erheblicher Personalaufwuchs in der Postabfertigung auf Zollämtern erforderlich
Die BDZ-Bundesleitung weist darauf hin, dass die Änderung der Rahmenbedingungungen für die Postabfertigung von Kleinsendungen (der Wegfall der 150-Euro-Wertgrenze für Geschenksendungen und die Absenkung auf nur 22 Euro für Zoll und EUSt) zu einem erheblichen Mehraufwand in der Zollabfertigung von Postsendungen (Postabfertigung) führen wird, die mit weiteren Wartezeiten und einer starken personellen Belastung einhergehen wird.

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Umsatzsteuerrechtliche Änderungen werden zur neuen Herausforderung für die Zollpostabfertigung



Seit Jahren verzeichnen die Zollämter steigende Sendungsmengen im Post- und Kurierverkehr. Der Online-Handel boomt. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr mehr als 3 Milliarden Pakete zugestellt, und jedes Jahr werden es noch mehr. Schätzungsweise werden davon mehr als 100 Millionen Post- und Kuriersendungen außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland eingeführt. Mit dem sogenannten Digitalpaket (Richtlinie (EU) Nr. 2017/2455) werden umsatzsteuerrechtliche Änderungen im Bereich des E-Commerce weitere Herausforderungen für die Postabfertigung bei den Zollämtern mit sich bringen. Dabei wird sich insbesondere die Streichung der Befreiung von Einfuhrumsatzsteuer für Importe von Kleinsendungen bis 22 EUR aus Drittstaaten wesentlich auf das tägliche Zollabfertigungsgeschäft auswirken. Weiterhin sollen unter dem Gesichtspunkt der Betrugsbekämpfung auch Handelsplattformen in die Lieferkette einbezogen werden. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2021 rechtlich in Kraft treten.

Der Internethandel oder E-Commerce umfasst Ein- und Verkaufsvorgänge mittels Internet. Der Onlineshop an sich ist eine spezielle Form des Versandhandels, bei dem ein Händler oder Hersteller gewerbliche Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf oder zur Miete anbietet. Die Kommunikation zwischen Anbieter und Interessenten erfolgt zum großen Teil über das Internet. Über Shopping-Apps werden Onlineshops auch auf Smartphones oder Tablet-PCs zugänglich gemacht (Mobile Shopping). Beim eigentlichen Bestellvorgang ist für den Verbraucher jedoch Aufmerksamkeit geboten. Scheinbare Internet-Schnäppchen können so zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen – beispielsweise aufgrund des Imports gefälschter Markenartikel. Der stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, warnte in der Fernsehsendung „Marktcheck“ des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR) vor den Gefahren beim Online-Handel anhand des Beispiels „Wish App“. „Wish“ ist mittlerweile auf Platz drei der am meisten heruntergeladenen Shopping-Apps - nach Amazon und Ebay. Aber die Beschwerden über Produktfälschungen häufen sich. Für eine unkomplizierte Abwicklung sollte bei einer Bestellung im Internet unbedingt darauf geachtet werden, ob das Angebot einen seriösen Eindruck macht und ob die bestellten Waren den Einfuhrbestimmungen entsprechen. Auf einen zu schnellen „Klick“ sollte verzichtet werden, betont Liebel im Interview.
Denn der Zoll spielt eine zentrale Rolle im internationalen Postverkehr. Für Sendungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (Drittland) sind bei der Einfuhr möglicherweise Einfuhrabgaben sowie für Sendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Verbrauchsteuern zu erheben. Bei allen internationalen Sendungen überwacht der Zoll gleichermaßen, ob die eingeführten Waren Verboten oder Beschränkungen unterliegen und ob Postsendungen Barmittel enthalten. Besonders starke Branchen im Internethandel sind der Textil-, der Buch- und Musikversand. Im Zuge des Internetbooms gegen Ende des 20. Jahrhunderts gewannen Onlineshops immer mehr an Bedeutung.

In Deutschland werden die Postabfertigungen exorbitant ansteigen

Im Zuge von politischen Maßnahmen gegen Mehrwertsteuerbetrug von außerhalb der Europäischen Union (EU), beabsichtigt die EU die gesetzliche Mehrwertsteuer-Befreiung von Kleinsendungen mit einem Wert von weniger als 22 Euro abzuschaffen. In die EU eingeführte Kleinsendungen mit einem Wert von weniger als 22 EUR sind derzeit von der Mehrwertsteuer befreit. Mit rund 150 Mio. Paketen, die jedes Jahr mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt werden, ist dieses System nach Ansicht der EU-Kommission für massenhaften Betrug und Missbrauch anfällig, womit beträchtliche Wettbewerbsverzerrungen zulasten von Unternehmen in der EU entstehen. Die Kommission begründet ihr Gesetzvorhaben u. a. damit, dass Unternehmen innerhalb der EU gegenüber ihren nicht in der EU ansässigen Wettbewerbern eindeutig benachteiligt werden, da sie vom ersten Eurocent an mehrwertsteuerpflichtig sind. Zudem enthalten die Einfuhrunterlagen für hochwertige Waren wie Smartphones und Tablets systematisch zu niedrigere Wertangaben oder falsche Warenbeschreibungen, damit diesen die Mehrwertsteuerbefreiung gewährt wird. Die Kommission hat daher beschlossen, diese Befreiung zum Jahr 2021 abzuschaffen. 

BDZ erwartet Unterstützung für die Zollämter
Mit dem Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung für Postsendungen schätzen Experten ein Arbeitsaufkommen für die Zollämter von etwa 100 Mio. zusätzlicher Pakete pro Jahr. Der BDZ forderte bereits vor über drei Jahren im Rahmen der letzten Organisationsreform der Strukturen der Binnenzollämter schlüssige Personalkonzepte, um dem neuen Aufgabenprofil der Zollämter mit einer bedarfsgerechteren Personalausstattung Rechnung zu tragen. Diese blieben bis heute aus. Und dies obwohl die Aufgaben der Zollämter durch die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sowie des boomenden Internethandels deutlich angestiegen sind.
Konkret kritisiert der BDZ, dass sich der Personalbedarf an den Zollämtern nach den politischen Vorgaben des Projekts Strukturentwicklung Zoll aus dem Jahr 2007 bemessen hat. Der damalige personelle IST-Bestand wurde als SOLL-Bestand für die Aufgabenerledigung der Zollämter festgelegt und blieb bis heute unverändert. Die Folgen jahrelanger Stelleneinsparungen und die vernachlässigte Zuführung von Nachwuchskräften in diesen sogenannten „nichtpriorisierten Bereichen“ sind bekannt und machen sich nunmehr in voller Breite bemerkbar. Nicht zuletzt auch aufgrund der gestiegenen Altersabgänge.
Mit Blick auf den Brexit sowie dem Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung im internationalen Postverkehr kommen auf die Zollabfertigung nie da gewesene „Worst-Case Szenarien“ zu, die überfällige Konzepte zur kurzfristigen Personalverstärkung erfordern. Sofern rechtlich möglich bedarf es daher auch einer Optimierung der Abläufe bei der Postzollabfertigung – z. B. durch Verzicht auf die Anwesenheit des Empfängers beim Zollamt oder eine stärkere Nutzung von elektronisch unterstützter Abfertigungsprozesse im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Es müssen jedoch schnellstmöglich nachhaltige Personalaufwüchse bei den Zollämtern eingeplant werden."

Quelle: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/umsatzsteuerrechtliche-aenderungen-werden-zur-neuen-herausforderung-fuer-die-zollpostabfertigung.html

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