Mittwoch, 31. Juli 2019

DPolG: STERN Diskuthek, Streitgespräch: Sollten Zwölfjährige schon strafmündig sein?

DPolG: STERN Diskuthek, Streitgespräch: Sollten Zwölfjährige schon strafmündig sein?

Im Format STERN Diskuthek gab es einen argumentativen Austausch zum Thema, ob Zwölfjährige schon strafmündig sein sollten, wie von der Deutschen Polizeigewerkschaft im dbb (DPolG) gefordert worden ist:

"STERN Diskuthek

Streitgespräch: Sollten Zwölfjährige schon strafmündig sein?

Sollten Zwölfjährige schon strafmündig sein? 
Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert genau das. 
Gegenwind gibt es von Jugendrichter Andreas Müller. 
In der stern-DISKUTHEK diskutierten Bundesvorsitzender Rainer Wendt und Jugendrichter Andreas Müller miteinander. 
Die beiden streiten über die Frage, was eine Herabsetzung der Strafmündigkeit überhaupt bringen würde, wie man kriminelle Minderjährige angemessen zur Rechenschaft zieht – und ob wir in Deutschland dafür härtere Strafen brauchen.
Im Teaservideo des STERN bekommen Sie einen ersten Eindruck vom Schlagabtausch zwischen Richter Müller und Polizist Wendt. 
Die ganze Folge sehen Sie am 25. Juli um 17 Uhr auf stern.de und dem Youtube-Kanal des stern. 
Teaservideo von STERN Diskuthek"

Quelle: DPolG, URL: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/streitgespraech-sollten-zwoelfjaehrige-schon-strafmuendig-sein/



BDZ: Zollbeamte im Außendienst erhalten mit dem BesStMG (Gesetzentwurf) eine neue Verwaltungszulage, die bisherige Polizeizulage wird überprüft

BDZ: Zollbeamte im Außendienst erhalten mit dem BesStMG (Gesetzentwurf) eine neue Verwaltungszulage, die bisherige Polizeizulage wird überprüft 

Mit dem BesStMG (derzeit als Gesetzentwurf vorliegend) erhalten die Zollbeamten des Zollkriminalamts (ZKA) und bei örtlichen Behörden (HZÄ, ZFÄ) im Außendienst eine neue Verwaltungszulage, die bisherige Polizeizulage wird überprüft:



"29.07.2019 Zulagenwesen in der Zollverwaltung

Die Zollverwaltung erhält eine neue Verwaltungszulage, die Polizeizulage wird evaluiert!



Das Bundeskabinett hat am 3. Juli 2019 den Gesetzentwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) beschlossen. 
Gegenüber dem vorangegangenen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 31. Mai 2019 ist unter anderem auch die Anlage I Vorbemerkung Nummer 15 zur BBesO A und B folgendermaßen neu gefasst worden.

Anlage I Vorbemerkung Nummer 15 zur BBesO A und B
Zulage für Beamte beim Bundeskriminalamt, bei der Bundespolizei und der Zollverwaltung
(1) Beamte erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, wenn sie verwendet werden 
1. im Bundeskriminalamt, 
2. in der Bundespolizei oder 
3. in der Zollverwaltung 
a) im Zollkriminalamt oder 
b) in einer örtlichen Behörde der Zollverwaltung in Bereichen, in denen typischerweise Außendienst oder gefährdungsrelevante Tätigkeiten wahrgenommen werden. 
Die Bereiche nach Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b bestimmt das Bundesministerium der Finanzen durch allgemeine Verwaltungsvorschrift. 
(2) Die Zulage wird nicht neben einer Stellenzulage nach Nummer 9 oder Nummer 13 gewährt.
(3) Mit der Zulage werden auch die mit der Tätigkeit allgemein verbundenen Aufwendungen abgegolten. 

Monatsbeträge lt. Anlage IX
  • A 2 bis A 5        70,00 € 
  • A 6 bis A 9        90,00 €
  • A 10 bis A 13  110,00 €
  • A 14 u. höher 140,00 €
Die Vorbemerkung Nummer 15 zur BBesO A und B haben Vertreter des dbb beamtenbund und tarifunuion und BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft im gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahren unter Federführung des BMI am 29. Mai 2019 in Berlin mit einem enormen Einsatz für die Beschäftigten der Zollverwaltung erreicht – wir berichteten.

Auf dieser rechtlichen Grundlage wird es nun in nächster Zeit zwischen BMF und dem BDZ-geführten Hauptpersonalrat erste Gespräche zur Erarbeitung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Bereiche in einer örtlichen Behörde der Zollverwaltung, in denen typischerweise Außendienst oder gefährdungsrelevante Tätigkeiten wahrgenommen werden, geben. Ziel aus Sicht der BDZ-Fraktion im HPR wird es sein, das bestmögliche Ergebnis für die Beschäftigten zu erreichen. 


Evaluierung der Polizeizulage
Im Schatten des BesStMG ist der BDZ-geführte HPR bei der Evaluierung der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung der Polizeizulage (VV-BMF-PolZul) und einer Erweiterung des zum Erhalt der Polizeizulage berechtigten Beschäftigtenkreises weiter „am Ball“ geblieben.
BDZ fordert die Gewährung der Polizeizulage für die künftigen Digitalfunkzentralen!
Angesichts der anstehenden Stellenausschreibungen für die voraussichtlich im Dezember 2019 geplante Aufnahme des Testbetriebs der – künftigen Digitalfunkzentrale (DFZ) des Sachgebietes C des HZA Stralsund, zeigt sich einmal mehr, dass das BMF im Zulagenbereich dringend handeln muss. 

Denn der Entwurf des Personalrahmenkonzepts der GZD zur Einrichtung der Digitalfunkzentralen in der Bundeszollverwaltung sieht erfreulicherweise die Gewährung der Polizeizulage für die Beschäftigten der DFZ vor. 
Der Entwurf des Personalrahmenkonzepts steht jedoch unter Vorbehalt der Zustimmung des BMF. Hier besteht aus Sicht des BDZ dringender Handlungsbedarf, da die potentiellen Bewerber/innen für die DFZ über mögliche Zulagenzahlungen bei der dann neuen Dienststelle (DFZ) im Vorfeld informiert werden müssen.


Erhalt der Polizeizulage für alle Beschäftigte der Sachgebiete C und E gefordert!
Der BDZ und seine Mehrheitsfraktion im HPR wiederholen an dieser Stelle nochmals ihre bereits mehrfach an das BMF vorgebrachte Forderung, die gesamten Sachgebiete C und E als zulageberechtigte Bereiche, in denen gemäß Bestimmung des BMF typischerweise vollzugspolizeilich geprägte Tätigkeiten wahrgenommen werden, in die Ziffer 4.3.5.2 Buchstaben a) und b) der VV-BMF-PolZul aufzunehmen. 
Damit würden alle Beschäftigten beider Sachgebiete komplett die Polizeizulage erhalten. 
Auch die langjährige BDZ-Forderung, dem Arbeitsbereich DVIII.A. 33 (Einzellfallunabhängige Analyse) der Generalzolldirektion (ZKA) mit Dienstsitz in Münster die Polizeizulage zu gewähren, ist durch die Wahrnehmung materieller Grenzabfertigungsaufgaben sowie aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber den übrigen Arbeitsbereichen DVIII. A.31 und DVIII.A .32 der Generalzolldirektion (ZKA) begründet.


Erschwerniszulagenverordnung
Mögliche Änderungen mit finanziellen Auswirkungen im Bereich der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV), die über den Entwurf einer Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des BesStMG (MantelVO) vorgenommen werden sollen, wurden zunächst zurückgestellt und sollen erst nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zum BesStMG – voraussichtlich zum Jahresende 2019 – im Kabinett beschlossen werden.
 
Derzeit wird damit gerechnet, dass das Inkrafttreten des BesStMG und die Änderungen in der EZulV zum 1. Januar 2020 erfolgen könnten. 

Gelten die Neuerungen im Zulagewesen auch für Tarifbeschäftigte?
Der BDZ wird sich, weiterhin beim BMF dafür einsetzen, dass die Zulagenregelungen der Beamten im Rahmen von außertariflichen Regelungen mit dem BMI auch auf die Tarifbeschäftigten übertragen werden. Wir berichteten hierzu bereits im BDZ Bundesmagazin (Ausgabe Juni 2019). Eine Gleichbehandlung von Beamten/innen mit Tarifbeschäftigten versteht sich nach Ansicht des BDZ in dieser Frage von selbst!"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/die-zollverwaltung-erhaelt-eine-neue-verwaltungszulage-die-polizeizulage-wird-evaluiert.html










dbb Chef Silberbach kritisiert: Digitale Verwaltung - Deutschland ist weiterhin ein "Entwicklungsland"

dbb Chef Silberbach kritisiert: Digitale Verwaltung - Deutschland ist weiterhin ein "Entwicklungsland"

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach kritisiert, dass Deutschland hinsichtlich der Digitalen Verwaltung weiterhin ein Entwicklungsland sei und rät, bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung nicht allein auf künstliche Intelligenz (KI) zu setzen:


Digitalisierung der Verwaltung

Deutschland immer noch „Entwicklungsland“

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach rät, bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung nicht allein auf künstliche Intelligenz (KI) zu setzen.
Im „Interview der Woche“ mit dem Bayerischen Rundfunk (B5, 27.7.2019) erklärte der dbb Chef, dass Deutschland im internationalen Vergleich in Sachen digitale Verwaltung immer noch „Entwicklungsland“ sei. 
Silberbach: „Bürgerin und jeder Bürger, die heute in eine Verwaltung kommen, haben doch kein Verständnis dafür, dass sie mit ihrem Handy die halbe Welt bewegen können, aber es nicht schaffen, eine normale Verwaltungsdienstleistung digital abzurufen."

Das Onlinezugangsgesetz der Regierung sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, gehe aber beispielsweise beim Thema bundeseinheitliche Standards nicht weit genug. 
Auch was Zeitplan, Fortbildungsangebote für die Beschäftigte und zur Verfügung stehende Budgets angeht, müsse Deutschland ambitionierter vorgehen, „sonst landen wir in der Steinzeit 3.0“, so Silberbach.

Es geht bei der Digitalisierung der Verwaltung vor allem um die Automatisierung von Routinevorgängen. Bei den meisten wichtigen und folgenschweren Entscheidungen sei weiterhin das Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters entscheidend, so der dbb Chef. 
Hier stößt der Einsatz Künstlicher Intelligenz schnell an seine Grenzen: 
„Wenn ich ein betagter Mitbürger bin, und habe ein komplexeres Problem, dann möchte ich von Mensch zu Mensch reden. Dann will ich, dass ich mein Problem schildern kann und ich will eine Lösung mit den Kolleginnen und Kollegen vom Amt erarbeiten. 
Das kann die Maschine nicht, die kann Hilfestellung geben bei der Entscheidung, aber sie darf niemals die Entscheidung treffen.“

BDZ: Personalteilversammlung beim Information Technik Zentrum Bund (ITZBund) in Nürnberg

BDZ: Personalteilversammlung beim Information Technik Zentrum Bund (ITZBund) in Nürnberg

Die Personalteilversammlung am ITZBund wurde in Anwesenheit des GPR-Vorsitzenden und Stv. BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel durchgeführt:

"Personalteilversammlung beim Information Technik Zentrum Bund (ITZBund) in Nürnberg

Christiane Gattner (Vorsitzende des Personalrats beim ITZBund und BDZ), Uwe Silbernagel (Mitglied im Personalrat beim ITZBund und BDZ), Wolfgang Cremer (Stellvertretender Direktor beim ITZBund), Thomas Liebel (Stellv. BDZ Bundesvorsitzender) und Joachim Weißer (Vorsitzender des Gesamtpersonalrats beim ITZBund und BDZ)


Am 22. Juli 2019 folgten etwa 50 Beschäftigte des ITZBund am Dienstsitz Nürnberg der Einladung zur Personalteilversammlung in den Räumlichkeiten des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Die Personalteilversammlung wurde vom Personalrat beim ITZBund unter Vorsitz von Christiane Gattner (BDZ) einberufen.
Für den Gesamtpersonalrat beim ITZBund war dessen Vorsitzender Joachim Weißer (BDZ) und für den BDZ der stellvertrende Bundesvorsitzende Thomas Liebel bei der Personalteilversammlung vertreten.
Neben dem allgemeinen Geschäftsbericht des Personalrats bildeten die Schwerpunktthemen der Personalversammlung die derzeitigen Verhandlungen zum Abschluss einer Dienstvereinbarung für Mobiles Arbeiten sowie die Ausgestaltung von gesundheitsfördernden Maßnahmen innerhalbe des ITZBund.
Wolfgang Cremer (Stellvertretender Direktor beim ITZBund) informierte die anwesenden Beschäftigten u. a. über den gegenwärtigen Stand der IT-Konsolidierung Bund, der Dienstekonsolidierung und weiterer Ertüchtigungsprojekte.
Thomas Liebel berichtete über den erfolgreichen Einsatz des BDZ zur gesetzlichen Einführung einer Zulage für Bedienstete des ITZBund im Zuge des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG), welches bereits durch das Bundeskabinett verabschiedet wurde. Der BDZ war als einzige Fachgewerkschaft für den Zoll im Rahmen eines gewerkschaftlichen Beteiligungsgespräch des BMI zur Beratung des Referentenentwurfs des BesStMG vertreten. 
Der BDZ wird sich im nächsten Schritt dafür einsetzen, dass die Zulage sowohl für Beamte/innen als auch Tarifbeschäftigte des ITZBund gezahlt wird. 
Weiterhin berichete der stellv. BDZ Bundesvorsitzende über die Herausforderungen bei der personellen Besetzung der (Plan-)Stellenzuwächse für die Bundesfinanzverwaltung."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/personalteilversammlung-beim-information-technik-zentrum-bund-itzbund-in-nuernberg.html

Dienstag, 30. Juli 2019

GZD: BJAV-Vorsitzender im Gespräch mit der Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher

GZD: BJAV-Vorsitzender im Gespräch mit der Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher

Die Präsidentin der Generalzolldirektion (GZD) hat sich mit dem Bezirks-Jugend- und Ausbildungsvertretungs-Vorsitzenden (BJAV) zu zahlreichen Themen ausgetauscht:

"BJAV-Vorsitzender im Gespräch mit der Präsidentin der Generalzolldirektion 
Im Nachgang zur 11. Sitzung (09. Juli bis 11. Juli 2019) der Bezirks-, Jugend- & Auszubildendenvertretung (BJAV) traf sich deren Vorsitzender, Nico Hellmuth (BDZ), zu einem Gespräch mit der Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, bei dem die aktuellen Themen der Ausbildung in der Zollverwaltung beleuchtet wurden. 
Neben der Präsidentin nahm auch Dr. Peters, als Vertreter Direktion I.A. an der Besprechung teil.

Zentrale Reisekostenstelle
Auf Grundlage vermehrter Eingaben bezüglich der Bearbeitungsdauer der eingereichten Anträge von Reisekosten, Umzugskosten und des Trennungsgeldes der Nachwuchskräfte, führte die BJAV eine bundesweite Abfrage bei diesen durch. 
Zuständig für die Bearbeitung vorgenannter Anträge ist, für alle Anwärterinnen und Anwärter, die zentrale Reisekostenstelle der Direktion IX in Plessow. Eine, im Ergebnis der Abfrage festgestellte, Bearbeitungsdauer von durchschnittlich 60 Werktagen, bis hin zu Spitzenwerten von über 100 Werktagen, ist aus Sicht der BJAV nicht hinnehmbar. 
Deren Vorsitzender, Nico Hellmuth, machte gegenüber der Präsidentin klar, dass der Fehler hier nicht bei den Beschäftigten, sondern bei der deutlich zu geringen Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort liege. Wenn auf der einen Seite die Einstellungsermächtigungen rasant ansteigen, muss auf der anderen Seite auch der Personalkörper der zentralen Reisekostenstelle mit anwachsen.  
Um eine kurzfristige Entlastung zu schaffen ist nun geplant, dass die Arbeit aus der zentralen Reisekostenstelle temporär auch an den Service-Centern bearbeitet werden soll. Darüber hinaus ist ein Personalaufwuchs an den betroffenen Stellen vorgesehen. 

Sportmöglichkeiten für die Nachwuchskräfte am BWZ Standort Münster 
Da die Inbetriebnahme der Sporthalle, als Interimslösung für einen großen Hörsaal, am Standort des Bildungs- & Wissenschaftszentrums (BWZ) in Münster, ab Oktober 2019 geplant ist, steht diese danach nur noch sehr eingeschränkt für sportliche Aktivitäten zur Verfügung. Bereits in der Vergangenheit machte die BDZ geführte BJAV auf den drohenden Missstand aufmerksam. Seitens der Verwaltung wurde zugesichert, dass man sich nun nochmals intensiv mit Ausweichmöglichkeiten auseinandersetzen wird, um möglichst bald eine Alternative anbieten zu können.

Shuttle am BWZ Standort Leipzig 
Zum August 2019 wird das neue BWZ am Standort Leipzig seinen Echtbetrieb, für die Ausbildung des mittleren Zolldienstes aufnehmen. Momentan ist für den rund 6 km vom Hauptbahnhof Leipzig entfernten Standort kein Shuttle Service, wie er an den anderen BWZ Standorten besteht, vorgesehen. Der BJAV-Vorsitzende, Nico Hellmuth, führte aus, dass insbesondere der Umstand, dass bei Anreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr der letzte Abschnitt zu Fuß zurückgelegt werden muss und die Anzahl der Gepäckstücke, aufgrund des Erstbezugs der Unterkünfte am BWZ, erfahrungsgemäß hoch ist, einen Shuttle Service zu Beginn des Einführungslehrgangs notwendig macht. Frau Hercher teilte die Auffassung des Vorsitzenden und sagte eine umgehende Prüfung zu. 

Flächendeckendes WLAN an den Ausbildungsstandorten
Auf Grundlage der im vergangenen Jahr abgeschlossenen Rahmendienstvereinbarung über die dienst- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für digitales Lernen in der Bundesfinanzverwaltung, soll das Studium im gehobenen Dienst zukünftig stärker mit digitalen Inhalten versehen werden. 
Seitens der BDZ geführten BJAV wird eine gut durchdachte Flexibilisierung der Ausbildung begrüßt. Gegenüber der Präsidentin wurde nun erneut deutlich gemacht, dass die Grundlage für eine solche, das Bestehen einer flächendeckenden Ausstattung mit WLAN, an den Ausbildungsstandorten, sein muss. Frau Hercher verwies diesbezüglich auf die geplante WLAN Ausstattung am neuen BWZ Standort in Leipzig. Aufbauend darauf, soll nun sukzessiv an einer Verfügbarkeit an den anderen Ausbildungsstandorten gearbeitet werden. 
Bearbeiter: Hellmuth"

Quelle: BDZ, PERSONALRÄTE KOMPAKT, BPR-Info Juli/2019, S. 1-2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190724_BPR.pdf

 

dbb vorteilswelt: Cool bleiben am Steuer - Entspannt kommt man sicherer ans Ziel

dbb vorteilswelt: Cool bleiben am Steuer - Entspannt kommt man sicherer ans Ziel

"Cool bleiben am Steuer: Entspannt kommt man sicherer ans Ziel




Im heutigen Straßenverkehr mit seiner Hektik und seinem Stress führen heftige Emotionen wie Ärger, Wut, Angst, Trauer, aber auch große Freude zu gefährlichen Situationen im Verkehrsgeschehen. Wer sicher unterwegs sein will, sollte Ruhe und Besonnenheit walten lassen.
Wohl kaum ein Autofahrer wird wohl ernsthaft von sich behaupten können, hinterm Steuer noch nie die Contenance verloren zu haben. Dafür ereignen sich im alltäglichen Verkehrsgeschehen einfach zu viele Situationen, in denen man, insbesondere wenn man gerade „nicht so gut drauf“ ist, aus der Haut fahren könnte. Sei es der nervende Drängler hinter einem, der schon fast Stoßstange auf Stoßstange fährt, sei es der rücksichtslose Rowdy, der an unübersichtlicher Stelle überholt und einen dabei „ausbremst“, sei es der gedankenlose Fußgänger, der einem ohne zu schauen vor das Auto läuft oder sei es der Rüpel, der einen auch noch mit einer beleidigenden Geste bedenkt, nachdem er sich unrechtmäßig die Vorfahrt erzwungen hat. Nahezu jeder Autofahrer kann nahezu jeden Tag von Vorfällen berichten, die ihn zornig machten.
ABER: Es gibt auch andere, die in solchen Situationen kühlen Kopf und ruhiges Blut bewahren. Ihnen ist es meist zu verdanken, wenn aufregende Erlebnisse nicht noch eskalieren. Da muss man gar nicht die Fälle erwähnen, in denen Verkehrsteilnehmer gegen andere handgreiflich wurden. Darüber wird dann in den Medien berichtet. Viel häufiger passiert es dagegen, dass ein aufgebrachter Autofahrer mal wieder Selbstjustiz übt, etwa indem er ohne Vorwarnung und ohne Grund mal kurz abbremst. 
Dadurch werden jeden Tag zum Teil äußerst riskante Vorfälle heraufbeschworen, von denen man meist nur erfährt, wenn dabei etwas schief ging.
Die Liste der Ereignisse, in denen Verkehrsteilnehmer emotional überreagieren, ihren Zorn, Frust oder schlechten Tag abreagieren und wie sie dies tun, ließe sich beliebig erweitern. Doch das Prinzip bleibt fast immer gleich: Heftige Emotionen erzeugen im Straßenverkehr hohe Risiken. Deshalb empfehlen Sicherheitsexperten auch immer wieder, sich im Falle eines Falles nicht provozieren zu lassen oder in Ärger hineinzusteigern, sondern lieber die eigene Drehzahl zu senken, sprich die hochkochenden Emotionen herunterzufahren. 
Oder sich am besten erst gar nicht aufzuregen, sondern zu entspannen. Das fördert auch das eigene Wohlbefinden.
Denn wer mit Souveränität und Gleichmut auf Provokationen – insbesondere die vermeintlichen – und Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer reagiert, kann mögliche Eskalationen vielfach schon im Keim ersticken. Derjenige bleibt Herr der Situation, entscheidet selbst über sein Verhalten, lässt sich nicht aus der Laune heraus zu Unbedachtem hinreißen und beugt negativen Emotionen vor, die eine möglicherweise zuvor angenehme Stimmung vermiesen können.
Erstaunlich, aber wahr – auch besonders gute Laune kann am Steuer gefährlich sein. 
Denn diese Fahrer tendieren in ihrer Euphorie oft dazu, übermütig zu werden und Risiken zu unterschätzen. Die Folgen davon sind auch allzu oft Unfälle mit Verletzten.
Aus all diesen Gründen raten die Fachleute zu Gelassenheit am Steuer: sich nicht auf jeden vermeintlichen Machtkampf mit anderen Verkehrsteilnehmern einzulassen, nicht jede Gereiztheit anderer mit eigener Gereiztheit zu beantworten und sich im Zweifel, wenn „es mal wieder nicht vorangeht“, mit Geduld zu wappnen. Häufig kann man Stress am Steuer auch entgehen, indem man möglichem Zeitdruck vorbeugt und lieber ein wenig früher startet als unbedingt notwendig. Und wer sich selbst als sehr angespannt oder emotional aufgewühlt wahrnimmt, sollte besser erst mal einen Stopp einlegen, genauer gesagt sowohl die Fahrt als auch den stressigen Gedankenfluss unterbrechen und sich beruhigen. 
Das kann zum eigenen Wohl sowie dem anderer Verkehrsteilnehmer sehr nützlich sein.
Übrigens: Einer Studie der Universität Würzburg und der RWTH Aachen zufolge werden mehr als 50 Prozent der befragten Fahrer häufig bis sehr häufig aggressiv im Auto. 
Damit stellt rund jeder zweite Autofahrer ein erhebliches Gefährdungspotenzial im Straßenverkehr dar.

Falls es doch zum Streit kommt

Wenn man rechtliche Beratung benötigt oder gar Post vom Gericht oder gegnerischen Anwalt kommt, können hohe Kosten auf die Beteiligten des Rechtsstreit zukommen. 
Wer dann keine Rechtsschutzversicherung hat, muss alles aus der eigenen Tasche zahlen. Mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung ist man bestens abgesichert und gerät bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen nicht ins Hintertreffen.

Unser Tipp: Das dbb vorsorgewerk bietet einen Online-Vergleichsrechner für Rechtsschutzversicherungen an. 
dbb Mitglieder und ihre Angehörigen, die darüber eine Rechtsschutz-Police abschließen, profitieren von attraktiven Beitragsnachlässen (jetzt bis 15% Mitgliedsvorteil).

BDZ BV Berlin-Brandenburg: Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Berlin - ein Zwischenstand

BDZ BV Berlin-Brandenburg: Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Berlin - ein Zwischenstand

Der BDZ BV Berlin-Brandenburg verhandelt seit Dezember 2018 mit den Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus über die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte
Hier berichtet der BV Berlin-Brandenburg über einen Zwischenstand und Verhandlungserfolg:

"26.07.2019 Eilzuständigkeit

Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Berlin - ein Zwischenstand



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt die Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin - ASOG Bln - vor.

Seit Dezember 2018 verhandelt der BDZ BV Berlin-Brandenburg mit der Berliner Landespolitik über die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Berlin. 
Mit Einführung einer Eilzuständigkeit hätten die Kolleginnen und Kollegen in ihrem Handeln Rechtssicherheit, wenn während ihrer Tätigkeit allgemeinpolizeiliche Sachverhalte festgestellt werden. 
Mit Stand Juli 2019 haben 10 von 16 Bundesländern die Eilzuständigkeit nach ­§ 12d ZollVG eingeführt (zuletzt Sachsen-Anhalt und Niedersachsen), vier weitere haben die Einführung zugesagt (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz). 
Auch in Berlin ist die Sache in Bewegung. Die Verhandlungsführung des BDZ in Berlin hat alle im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien über die neue Rechtslage mit § 12d ZollVG und die Einführung der Eilzuständigkeit in den anderen Bundesländern informiert. 
Die Rückmeldungen der Regierungsparteien SPD, Grüne und Linke waren vielversprechend - auch die Opposition bedankte sich für die Informationen des BDZ. 
Nun ist es zu einem ersten Zwischenerfolg gekommen. Die Grünen haben ein sog. Freiheitsrechtestärkungspaket vorgelegt, in dem die Vorschläge für die Änderungen des Polizei- und Gefahrenabwehrrechts für Berlin zusammengefasst werden. 
Darin ist die Einführung der Eilzuständigkeit für die Zollvollzugsbeamten in
§ 8 Abs. 3 ASOG Bln enthalten. 


Wie geht es nun weiter? Steht die Einführung nun bevor? Nein, noch nicht! 
Die Einführung der Eilzuständigkeit für Berlin wurde bereits 2012 von der Piratenpartei vorgeschlagen - vorgenommen wurde sie allerdings nicht. 
Doch jetzt hat - und damit anders als im Jahr 2012 - auf Initiative des BDZ BV Berlin-Brandenburg eine der drei Regierungsparteien die Einführung vorgeschlagen. 
Auch lässt das Stimmungsbild bei allen anderen Parteien Positives hoffen. 
Ob es jedoch zu einer Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode kommen wird, die bis 2021 andauert, ist ungewiss.

Die Verhandlungsführung des BV Berlin-Brandenburg in Berlin wird weiter versuchen auf die zeitnahe Einführung hinzuwirken.



Quellenzitierung:
Aus dem Freiheitsrechtestärkungspaket der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. April 2019, Seite 25 
Zu § 8 ASOG Bln:
"5. § 8 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Beamtinnen und Beamte der Zollverwaltung, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs bei Ausübung öffentlicher Gewalt gestattet ist. Sie gelten ferner entsprechend für Bedienstete ausländischer Staaten mit polizeilichen Aufgaben, soweit völkerrechtliche Verträge oder Rechtsakte der Europäischen Union dies vorsehen oder die für Inneres zuständige Senatsverwaltung Amtshandlungen dieser Bediensteten allgemein oder im Einzelfall zustimmt.“  


Carsten Weerth und Andreas Schwenke (Verhandlungsleitung Eilzuständigkeit Berlin)
Peter Seifert (ÖA)"

Quelle: BDZ BV Berlin-Brandenburg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/berlin-brandenburg/bv-berlin-brandenburg-medien/nachrichten/details/news/eilzustaendigkeit-fuer-zollvollzugskraefte-in-berlin-ein-zwischenstand-die-gruenen-schlagen-die.html


Montag, 29. Juli 2019

GZD: Bestenförderung nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

GZD: Bestenförderung nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Die Generalzolldirektion (GZD) hat gegenüber dem Bezirkspersonalrat (BPR) folgendes Thema erläutert:

"Bestenförderung nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung
Im Verfahren nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) für den Laufbahnwechsel vom mittleren in den gehobenen Dienst sind zwischenzeitlich alle mündlichen Prüfungen abgeschlossen worden. Für alle Kolleginnen und Kollegen, die das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, hat die GZD beim Bezirkspersonalrat die Zustimmung zur Übertragung der Dienstposten an die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber beantragt. Der BDZ-geführte BPR hat diesen Anträgen zugestimmt.  
Die Übertragung der Dienstposten kann somit noch im August erfolgen. 
Somit können die Kolleginnen und Kollegen in die Beurteilungsrunde für den gehobenen Dienst zum Stichtag 01.09.2019 mit einbezogen werden. 
Die BDZ – Fraktion im BPR gratuliert den Kolleginnen und Kollegen herzlich und wünscht Ihnen viel Erfolg bei der Wahrnehmung der Aufgaben auf den neuen Dienstposten. Bearbeiter: Beisch"

Quelle: BDZ, PERSONALRÄTE KOMPAKT, BPR-Info Juli/2019, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190724_BPR.pdf

 

BDZ-Erfolg, Eingangsamt A 7: Regierungsentwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) sieht Eingangsamt A 7mD vor!

BDZ-Erfolg, Eingangsamt A 7: Regierungsentwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) sieht Eingangsamt A 7mD vor!

Der Regierungsentwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) sieht für den mittleren Zolldienst zwingend das Eingangsamt A 7 vor:

bb) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. in Laufbahnen
a) des mittleren nichttechnischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6,
b) des mittleren technischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6 oder A 7,
c) des mittleren nichttechnischen Dienstes bei der Zollverwaltung der Besoldungsgruppe A 7,“..


Hier der Link zum veröffentlichten Gesetzentwurf: BMI, URL: http://www.vrb.de/pdf/2019/190604_Referentenentwurf190527.pdf

Der geänderte Referentenentwurf vom 27.5.2019 wurde am 3.7.2019 von der Bundesregierung beschlossen und in das förmliche Gesetzgebungsverfahren in den Bundestag eingebracht. Dort wird über das BesStMG ab September 2019 nach der parlamentarischen Sommerpause weiter beraten und vermutlich noch im Herbst 2019 im Bundestag verabschiedet und im BGBl. verkündet.


Bei dieser Attraktivitätssteigerung des mittleren Zolldienstes hat der BDZ entscheidenen Anteil an zahlreichen Hintergrundgesprächen und offenen Verhandlungen mit Politikern aller Parteien im Bundestag. 
Ein großer Verhandlungserfolg des BDZ...

Weiterführende Quelle:
CDU, URL: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/union-staerkt-attraktivitaet-des-oeffentlichen-dienstes


Zoll: Shisha-Bars im Blickpunkt des Zolls - vier Steuerstrafverfahren eröffnet

Zoll: Shisha-Bars im Blickpunkt des Zolls - vier Steuerstrafverfahren eröffnet

Kontrollbeamte des Hauptzollamts Stuttgart durchsuchten vier Shisha-Bars und eröffnetetn gegen die vier Inhaber Steuerstrafverfahren:

"Shisha-Bars im Blickpunkt des Zolls

Zahl steuerrechtlicher Zuwiderhandlungen weiter auf hohem Niveau
Bei der Kontrolle mehrerer Shisha-Bars am Abend des 22. Juli 2019 sind dem Stuttgarter Zoll erneut tabaksteuerrechtliche Unregelmäßigkeiten in größerem Umfang aufgefallen. 
Die Beamten leiteten gegen alle der vier kontrollierten Lokalbetreiber ein Steuerstrafverfahren ein und stellten insgesamt mehr als 40 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher.
In den Bars wurde Shisha-Tabak unter Verstoß gegen den Verpackungszwang aus Gefäßen zwischen 250 und 1.000 Gramm zum Verbrauch abgegeben.
Darüber hinaus wurde der Kleinverkaufspreis durch den portionsweisen Verkauf des Tabaks überschritten.
Neben den Bestimmungen nach dem Tabaksteuergesetz stand auch die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz im Fokus der Zöllner. 
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit besteht in mindestens einem Fall der Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit.
Schon im vergangenen Monat wurden bei Kontrollen in Stuttgarter Shisha-Bars rund 85 Kilogramm Pfeifentabak aufgrund von Verstößen gegen den Verpackungszwang und den Kleinverkaufspreis sichergestellt."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2019/z44_shisha_bars_s.html