Nach umfangreichen Ermittlungen des Hauptzollamts Bielefeld, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, hat das Landgericht Detmold im Mai 2019 einen Altmetallhändler aus dem Kreis Lippe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung wegen Sozialleistungsbetrugs und Steuerverkürzung verurteilt:
"Zoll beendet Ermittlungen
Sozialleistungsbetrüger zu Freiheitsstrafe verurteilt
Nach umfangreichen Ermittlungen des Hauptzollamts Bielefeld,
Finanzkontrolle Schwarzarbeit, hat das Landgericht Detmold im Mai 2019
einen Altmetallhändler aus dem Kreis Lippe zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung wegen
Sozialleistungsbetrugs und Steuerverkürzung verurteilt. Bereits im Jahr 2011 war der Mann wegen Sozialleistungsbetrugs verurteilt worden, was ihn aber nicht daran hinderte, unbeeindruckt sein Treiben fortzusetzen.
In den Jahren 2012 bis 2014 stellte der Altmetallhändler erneut mehrere Anträge auf Arbeitslosengeld, obwohl er aus seiner Tätigkeit erhebliche Einkünfte erzielte.
Die Ermittlungen des Zolls haben für die Zeit von Januar 2012 bis Dezember 2014 Gesamteinnahmen von rund 123.000 Euro ergeben. Diese verschwieg er dem Jobcenter und erhielt ungerechtfertigt Sozialleistungen von rund 33.000 Euro.
Bei der Strafbemessung werteten die Richter als strafmildernd, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten umfänglich gestand. Außerdem erkannte das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund seiner Spielsucht.
Als strafverschärfend sah das Gericht die Liste der Vorstrafen wegen diverser Vermögensdelikte an. Gleichzeitig wurde ihm vorgeworfen, ein Bewährungsversager zu sein. Wegen seiner Drogen- und Spielsucht ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2019/y70_ermittlungen%20beendet.html
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