Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gab dem Hauptpersonalrat (HPR) folgende Informationen:
"Nach langem hin und her ist es jetzt soweit. Der Hauptpersonalrat konnte dem fortgeschriebenen Eckpunktepapier für den dauerhaften Einsatz und Integration externer Bewerberinnen und Bewerber ohne zollspezifische Ausbildung zustimmen.
Dieses Eckpunktepapier umfasst ebenso die Verbeamtung von Stammtarifbeschäftigten der Zollverwaltung. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die inhaltlichen Vorgaben in der Praxis bewähren. Das Bundesministerium der Finanzen wird die Generalzolldirektion auffordern, das Eckpunktepapier zum 31. Juli 2021 zu evaluieren und in enger Abstimmung fortzuschreiben. Die Personalvertretungen aber auch jeder Tarifbeschäftigte, der von einer Verbeamtung auf Grundlage dieser Vorgaben Gebrauch macht, sollte seine Erfahrungen bis dahin einbringen, um für die Zukunft weiterhin gut aufgestellt zu sein.
Die BDZ-Tariffraktion im Hauptpersonalrat geht zurzeit davon aus, dass mit diesem Eckpunktepapier ein weiterer Meilenstein zur Personalentwicklung von Tarifbeschäftigten der Zollverwaltung auf den Weg gebracht wurde. Mit uns, dem BDZ, können Sie auch im Tarifbereich Zukunft gestalten. Wir haben die Kompetenz und setzen uns für Sie ein!"
Quelle: BDZ, Personalräte KOMPAKT, HPR-Info 7/2019, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190722_HPR.pdf
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