Kontrollbeamte des Hauptzollamts Dresden haben eine illegale Abfallverbringung von 17.000 Kilogramm Altkleidern verhindert:
"Zoll verhindert illegale Abfallverbringung
"Und die Kollegen trafen ins Schwarze.
Der Lkw transportierte rund 17.000 Kilogramm Abfall in Form von Altkleidern", sagte Heike Wilsdorf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dresden.
In Säcken verpackt und lose im Laderaum gestapelt sollte die Lieferung über Deutschland und Frankreich nach Spanien verbracht werden.
Der Fahrer des Lkws konnte weder die erforderlichen Nachweise vorlegen noch war das Fahrzeug wie vorgeschrieben als Abfalllieferung gekennzeichnet.
Nach Rücksprache mit der Landesdirektion Sachsen wurde der Lkw mit seiner Ladung nach Polen zurückgewiesen.
Zusatzinformation
Die Zollverwaltung kontrolliert
innergemeinschaftliche Abfalltransporte durch Deutschland. Das
Verbringen von Abfällen innerhalb der Europäischen Union wird durch eine
entsprechende Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates
sowie durch das deutsche Abfallverbringungsgesetz geregelt.
Wenn jemand innerhalb der Europäischen Union Abfall zur weiteren Verwertung transportieren will, muss er mindestens einen nachvollziehbaren Nachweis über die Art der Verwertung mitführen. Die Firmen müssen für den Transport und die Verwertung zugelassen und registriert sein (je nach Art des Abfalls)."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/z41_abfall_dd.html
Wenn jemand innerhalb der Europäischen Union Abfall zur weiteren Verwertung transportieren will, muss er mindestens einen nachvollziehbaren Nachweis über die Art der Verwertung mitführen. Die Firmen müssen für den Transport und die Verwertung zugelassen und registriert sein (je nach Art des Abfalls)."
Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/z41_abfall_dd.html
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