Montag, 15. Juli 2019

Zoll verhindert illegale Abfallverbringung von 17.000 Kilogramm Altkleidern

Zoll verhindert illegale Abfallverbringung von 17.000 Kilogramm Altkleidern

Kontrollbeamte des Hauptzollamts Dresden haben eine illegale Abfallverbringung von 17.000 Kilogramm Altkleidern verhindert:

"Zoll verhindert illegale Abfallverbringung

Lkw mit 17.000 Kilogramm Altkleider gestoppt

Görlitzer Zöllner zogen am 27. Juni 2019 auf der Autobahn 4 in Höhe Niederseifersdorf einen polnischen Lkw aus dem fließenden Verkehr und führten diesen einer Röntgenkontrolle zu.
"Und die Kollegen trafen ins Schwarze. 
Der Lkw transportierte rund 17.000 Kilogramm Abfall in Form von Altkleidern", sagte Heike Wilsdorf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dresden.
In Säcken verpackt und lose im Laderaum gestapelt sollte die Lieferung über Deutschland und Frankreich nach Spanien verbracht werden. 
Der Fahrer des Lkws konnte weder die erforderlichen Nachweise vorlegen noch war das Fahrzeug wie vorgeschrieben als Abfalllieferung gekennzeichnet.
Nach Rücksprache mit der Landesdirektion Sachsen wurde der Lkw mit seiner Ladung nach Polen zurückgewiesen.

Zusatzinformation

Die Zollverwaltung kontrolliert innergemeinschaftliche Abfalltransporte durch Deutschland. Das Verbringen von Abfällen innerhalb der Europäischen Union wird durch eine entsprechende Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates sowie durch das deutsche Abfallverbringungsgesetz geregelt.
Wenn jemand innerhalb der Europäischen Union Abfall zur weiteren Verwertung transportieren will, muss er mindestens einen nachvollziehbaren Nachweis über die Art der Verwertung mitführen. Die Firmen müssen für den Transport und die Verwertung zugelassen und registriert sein (je nach Art des Abfalls)."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/z41_abfall_dd.html



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