Im Portrait: Tanja Mildenberger, Leiterin der Abteilung Zoll, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern (BMF Monatsbericht 7/2019)
Im Portrait: Tanja Mildenberger, Leiterin der Abteilung Zoll, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern (BMF Monatsbericht 7/2019)
"Wie sieht Ihre Rolle im BMF genau aus?
Meine Arbeit als Leiterin der Abteilung Zoll, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern
ist vielseitig geprägt. Zum einen ist damit die strategische Steuerung
der Zollverwaltung verbunden. So kurz und prägnant der Begriff „Zoll“
scheint, so vielfältig sind die Aufgaben und Themenbereiche, die sich
dahinter verbergen: von der Aus- und Fortbildung, der
Außenwirtschaftsüberwachung als Teil der Exportkontrolle über die
Bekämpfung der Geldwäsche u. a. durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), die Erhebung der Verbrauchsteuern wie der Energie- und Stromsteuer, der Kfz- und Luftverkehrsteuer, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)Schwarzarbeit (FKS), die internationale Zollzusammenarbeit, die (Weiter-)Entwicklung zeitgemäßer IT-Verfahren,
die Warenabfertigung bis hin zur klassischen Erhebung von
Einfuhrabgaben und Zöllen.
Hier gilt es, u. a. über Zielvereinbarungen
strategische Schwerpunkte zu setzen.
Des Weiteren bereiten wir die jeweils zugrunde liegenden
Gesetzentwürfe vor und unterstützen die Leitung des Hauses bei den
Beratungen im Finanzausschuss und im Bundesrat. Gerade haben wir
beispielsweise das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und
Sozialleistungsmissbrauch erfolgreich abgeschlossen; der Gesetzentwurf
zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes befindet sich
aktuell im parlamentarischen Verfahren.
Das Zollrecht ist, wie auch die Verbrauchsteuern und die
Umsatzsteuer, zudem stark europäisch geprägt. Verhandlungen in den
Ratsarbeitsgruppen in Brüssel zählen daher als dritte Säule zu den
wesentlichen Schwerpunkten unserer Arbeit. Und schließlich stimmen wir
uns regelmäßig zu Fragen des Umsatzsteuerrechts in den verschiedenen
Gremien mit den Ländern ab. Insgesamt ein abwechslungsreicher Strauß an
Aufgaben, bei deren Erledigung ich mich immer auf meine engagierten
Kolleginnen und Kollegen verlassen kann.
Was ist die Ihrer Meinung nach aktuell größte Herausforderung in Ihrem BMF-Verantwortungsbereich
So vielseitig wie unsere Themen in der Abteilung sind auch die aktuellen Herausforderungen.
Die Klimaschutzdebatte, und hier insbesondere das Instrument einer CO2-Bepreisung,
beschäftigt uns derzeit – gemeinsam mit der Abteilung I – intensiv.
Mittlerweile gibt es die verschiedensten Gutachten zu möglichen
Modellen. Hier gilt es, Maßnahmen zu erarbeiten, die einen Beitrag zur
Reduktion des CO2-Ausstoßes und damit zum Erreichen der Klimaziele leisten und zugleich sozial ausgewogen sind.
Daneben verändert derzeit die Digitalisierung nicht nur
wirtschaftliche Prozesse, auf die sich die Zollverwaltung beständig
einstellen muss. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist eine
leistungsfähige, effiziente Zollverwaltung unerlässlich. Moderne
IT-Verfahren und die Nutzung neuer Technologien sind hierfür ein
wesentlicher Baustein. Unser Abfertigungssystem ATLAS, das Bürger- und
Geschäftskundenportal der Generalzolldirektion, die Weiterentwicklung
der Risikoanalyse sowie das Projekt zur Modernisierung der Verbrauch-
und Verkehrsteuererhebung (MoeVe Zoll 2016) stehen dafür exemplarisch.
Auch der stetig wachsende Internethandel, insbesondere mit
Drittstaaten wie China, ist eine Herausforderung sowohl für den Zoll als
auch im Bereich der Umsatzsteuer. Auf europäischer Ebene wurde mit dem
sogenannten Mehrwertsteuer -Digital-Paket eine Reihe von Regelungen
verabschiedet, die es nun gilt, gemeinsam mit der Zollverwaltung, den
Ländern und der Wirtschaft effektiv umzusetzen. Um möglichem
Umsatzsteuerbetrug bei E-Commerce
wirksam begegnen zu können, haben wir dazu bereits im Vorgriff auf die
europäischen Regelungen national eine Haftung für Plattformbetreiber
eingeführt. Und die Verhandlungen über ein endgültiges
Mehrwertsteuersystem werden uns auf europäischer Ebene ebenfalls weiter
intensiv beschäftigen.
Im Fokus steht zudem die Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung. Dieser Herausforderung müssen sich die
verschiedenen staatlichen Behörden national wie international in einem
vernetzten Ansatz gemeinsam stellen. Der weitere Ausbau der FIU wird
hier weiterhin eine wichtige Rolle spielen, aber auch die gemeinsame
Arbeit des Zolls mit der Polizei in den Gemeinsamen
Finanzermittlungsgruppen.
Auch wenn es dazu vermeintlich gerade etwas ruhiger ist, beschäftigt
uns in hohem Maße die weitere Entwicklung hinsichtlich des Brexits.
Eines möchte ich hier betonen:
Die Zollverwaltung war auf einen harten
Brexit bereits zum 29. März dieses Jahres vorbereitet, die Maßnahmen
hierzu werden fortgeführt.
Worum geht es konkret beim Gesetz gegen illegale Beschäftigung und
Sozialleistungsmissbrauch, das in diesem Monat in Kraft tritt?
Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug
schädigen die Gemeinschaft auf vielfältige Weise. Eine zentrale Aufgabe
des Staates ist es daher, illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und
Sozialleistungsbetrug wirksam einzudämmen und die Einhaltung der
zwingenden Mindestarbeitsbedingungen zu sichern.
Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug
wird die FKS massiv gestärkt. Sie erhält eine Vielzahl zusätzlicher
Befugnisse und deutlich mehr Personal, um noch konsequenter und
effektiver gegen illegale Beschäftigung und den Missbrauch staatlicher
Leistungen vorgehen zu können. Konkret kann die FKS beispielsweise nun
auch bei Verdacht auf Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel
ermitteln und damit die Arbeit der Polizei ergänzen. Auch die
Prüfkompetenzen der FKS werden erweitert. Illegale Beschäftigung, die
über Briefkastenfirmen oder mittels Online-Plattformen abgewickelt wird,
kann dann auch ohne Kenntnis des konkreten Arbeitsorts verfolgt werden.
Darüber hinaus bestimmt das Gesetz Maßnahmen für die bessere Vernetzung
der beteiligten Behörden und schafft Regelungen im Zusammenhang mit dem
Kindergeldbezug.
Insgesamt werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem
Gesetz besser vor Bezahlung unterhalb des Mindestlohns, vor
Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und vor Ausbeutung
geschützt. Zugleich sichert das Gesetz die für Zukunftsinvestitionen
benötigten staatlichen Einnahmen und stärkt die vielen redlichen
Unternehmen.
Der Zoll sucht derzeit verstärkt Nachwuchs – was zeichnet den Zoll als Arbeitgeber aus?
Nicht nur wegen der neuen Kompetenzen, sondern auch mit Blick auf die
altersbedingten Personalabgänge in den nächsten Jahren haben wir die
Ausbildungskapazitäten beim Zoll deutlich erhöht. In diesem Jahr werden
fast 2.000 Anwärterinnen und Anwärter in die Laufbahnen des mittleren
und gehobenen Dienstes eingestellt. Diese neuen Kolleginnen und Kollegen
erwartet ein vielseitiges Berufsleben bei einem der größten Arbeitgeber
des Bundes. Ich kenne keine andere Verwaltung, die ein ähnlich breit
gefächertes Aufgabenspektrum aufweisen kann. Zusammen mit den guten
Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet der
Zoll ein attraktives Gesamtpaket und einen sicheren Arbeitsplatz."
Tanja Mildenberger, Leiterin der Abteilung Zoll, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern
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