Freitag, 12. Juli 2019

dbb: Systemgerechte Übertragung der Mütterrente in das Beamtenversorgungsrecht des Bundes

dbb: Systemgerechte Übertragung der Mütterrente in das Beamtenversorgungsrecht des Bundes

Die dbb beamtenbund und tarifunion weist auf die systemgerechte Übertragung der Mütterrente in deas Beamtenversorgungsrecht des Bundes hin (Gesetzentwurf):

"Systemgerechte Übertragung der Mütterrente in das Beamtenversorgungsrecht des
Bundes
Im aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
– BesStMG) ist, wie berichtet, die Übertragung der Verbesserungen des Kindererziehungszuschlags für vor 1992 geborene Kinder in das Beamtenversorgungsrecht
des Bundes vorgesehen.
Bei der Neuregelung in § 50a BeamtVG sind zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden:
- Wurde das Kind innerhalb des Beamtenverhältnisses geboren, wird statt der bisherigen
Bewertung von pauschal sechs Monaten als ruhegehaltfähige Dienstzeit ab Geburt ein Kindererziehungszuschlag für 30 Monate entsprechend SGB VI gewährt.
Dies geschieht nicht von Amts wegen, sondern muss beantragt werden.
Dem Antrag wird stattgegeben, d. h., die Versorgungsbezüge werden neu festgesetzt, wenn die Gewährung des neuen Kindererziehungszuschlags bei gleichzeitigem Wegfall der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach altem Recht (6 Monate) eine finanzielle Verbesserung bewirkt.
- Wurde das Kind vor der Berufung in ein Beamtenverhältnis geboren, wird ein Kindererziehungszuschlag unter Berücksichtigung von 30 Monaten statt wie bisher
von 12 Monaten gewährt. Dies wird von Amts wegen berücksichtigt, muss also
nicht gesondert beantragt werden.
Damit wird eine zentrale Forderung des dbb und der dbb bundesseniorenvertretung zur
Schließung einer Gerechtigkeitslücke bei Beamtinnen und Beamten des Bundes erfüllt.
Die Regelung wird hoffentlich als Vorbild für diejenigen Länder sein, in denen bis heute
eine nicht begründbare Benachteiligung von Beamtinnen und Beamten mit vor 1992
geborenen Kindern besteht.
Zunächst müssen jedoch die Gesetzesänderungen von Bundesregierung und Deutschem
Bundestag beschlossen werden. Über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens
werden wir informieren."






Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen