Montag, 29. Juli 2019

GZD: Bestenförderung nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

GZD: Bestenförderung nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

Die Generalzolldirektion (GZD) hat gegenüber dem Bezirkspersonalrat (BPR) folgendes Thema erläutert:

"Bestenförderung nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung
Im Verfahren nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) für den Laufbahnwechsel vom mittleren in den gehobenen Dienst sind zwischenzeitlich alle mündlichen Prüfungen abgeschlossen worden. Für alle Kolleginnen und Kollegen, die das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, hat die GZD beim Bezirkspersonalrat die Zustimmung zur Übertragung der Dienstposten an die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber beantragt. Der BDZ-geführte BPR hat diesen Anträgen zugestimmt.  
Die Übertragung der Dienstposten kann somit noch im August erfolgen. 
Somit können die Kolleginnen und Kollegen in die Beurteilungsrunde für den gehobenen Dienst zum Stichtag 01.09.2019 mit einbezogen werden. 
Die BDZ – Fraktion im BPR gratuliert den Kolleginnen und Kollegen herzlich und wünscht Ihnen viel Erfolg bei der Wahrnehmung der Aufgaben auf den neuen Dienstposten. Bearbeiter: Beisch"

Quelle: BDZ, PERSONALRÄTE KOMPAKT, BPR-Info Juli/2019, S. 2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190724_BPR.pdf

 

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