Samstag, 13. Juli 2019

Zoll stellt wiederholt unzureichend gekühlte Döner-Fleisch-Transporte fest

Zoll stellt wiederholt unzureichend gekühlte Döner-Fleisch-Transporte fest

Kontrollbeamte des Hauptzollamts Dresden stellten wiederholt unzureichend gekühlte Döner-Fleisch-Transporte fest:

"Fast 2.000 Kilogramm Dönerfleisch "überhitzt" unterwegs



Zoll stoppt Berliner Kühltransporter





Eine Streife der gemeinsamen Verbundgruppe Zoll und Bundespolizei kontrollierte am Nachmittag des 26. Juni 2019 einen aus Polen kommenden Kühltransporter.
Der Fahrer gab an, Dönerfleisch zu transportieren, aus Berlin über Polen nach Dresden und weiter nach Tschechien. In Dresden sollten mehrere Adressen beliefert werden. 
Die Zöllner überprüften die Temperaturanzeige der Kühlung. 
Diese zeigte eine Temperatur von minus 6° Celsius. 
Allerdings sind für Tiefkühlerzeugnisse minus 18° Celsius vorgeschrieben.
In der Kühlzelle selbst befanden sich mehrere Dönerfleischkegel mit einem Gesamtgewicht von 1.330 Kilogramm. Schon durch leichten Fingerdruck gab das Fleisch nach. 
Das daraufhin informierte Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt in Löbau übernahm die Lieferung und bestätigte den Verstoß gegen die Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel.

Nur einen Tag später, am 27. Juni 2019, wiederholte sich das Ganze. 
Wieder überprüften Kollegen einer gemeinsamen Streife von Zoll und Bundespolizei einen Kühltransporter mit knapp 600 Kilogramm Dönerfleisch.
Laut Lieferschein stammten die Fleischspieße aus einem Betrieb in Brandenburg. 
Allerdings kam das Fahrzeug gerade aus Leipzig und wollte mehrere Empfänger im Landkreis Görlitz beliefern. 
In diesem Fall war nicht nur die Temperaturanzeige, sondern das ganze Kühlaggregat defekt.
Da die Zöllner auch hier von einer erheblichen Temperaturüberschreitung ausgehen konnten, wurde das Fahrzeug samt Lieferung ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde übergeben."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/z42_doenerfleisch_dd.html 

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