Donnerstag, 25. Juli 2019

Zoll: Schmuggel von über 60.000 Zigaretten im Reiseverkehr verhindert

Zoll: Schmuggel von über 60.000 Zigaretten im Reiseverkehr verhindert

Kontrollbeamte am Zollamt Frankfurt Flughafen haben den Zigarettenschmuggel im Reiseverkehr von über 60.000 verhindert:

"Schmuggel von über 60.000 Zigaretten im Reiseverkehr

Steuerstrafverfahren gegen mutmaßlich gewerbliche Schmuggler eingeleitet

Am 18. Juni 2019 kontrollierten Zollbeamte am Frankfurter Flughafen zwei Koffer eines Reisenden, der bei seiner Einreise aus Moskau (Russland) diese ohne Anmeldung durch den grünen Ausgang bringen wollte.
In den beiden Koffern des 39-jährigen Armeniers stellten sie insgesamt 26.420 Zigaretten fest. Die Zöllner fanden ein weiteres Flugticket bei dem Reisenden, was darauf hindeutete, dass dieser mutmaßlich nicht allein unterwegs war. Tatsächlich machten die Zollbeamten die im Ticket ausgewiesene Person, eine 38-jährige Armenierin, ausfindig und kontrollierten deren Gepäck ebenfalls. Die Zöllner stellten weitere 33.600 Zigaretten sicher.
Gegen die beiden mutmaßlich gewerblichen Schmuggler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die insgesamt 60.020 Zigaretten wurden als Beweismittel sichergestellt. 
Der so verhinderte Steuerschaden beträgt rund 13.000 Euro.
Zusatzinformation

Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden.
Im Jahr 2018 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main insgesamt 1.225 Steuerstrafverfahren gegen Reisende eingeleitet und ein Steuerschaden von 1,2 Millionen Euro verhindert. 3.880 Steuerstrafverfahren wurden erledigt. 13.843 Fälle von Zuwiderhandlungen konnten mit der Festsetzung eines Zuschlags geahndet werden.
Auffällig war, dass häufig Zigaretten im Reiseverkehr nicht angemeldet wurden, meistens mit gewerblichem Hintergrund. Insgesamt konnten 50 Schmuggelfälle mit circa 1,3 Millionen Zigaretten sowie 584 Kilogramm Tabak aufgedeckt werden. 
Der hier verhinderte Gesamtsteuerschaden betrug 357.288 Euro."

Quelle: GZD, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Zigaretten/2019/z46_zigaretten_flughafen.html 

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