Mittwoch, 30. September 2020

DPolG Bayern setzt sich für erweiterten Einsatz des Taser als Einsatzmittel für Vollzugsbeamte ein - BDZ begrüßt das

DPolG Bayern setzt sich für erweiterten Einsatz des Taser als Einsatzmittel für Vollzugsbeamte ein -
BDZ begrüßt das

#DPolG in Bayern (#DPolGBayern) setzt sich für den erweiterten Einsatz des #Taser ein.
Ein Thema, das auch für die
#BPol und den #Zoll (#GZD) von Bedeutung ist. Begrüßenswert! #BDZ, #BDZBremen, #DPolGNiedersachsen, #NBB, #DPolGBremen, #dbbberlin, #dbbhamburg


 

BDZ OV Bremen zur Absage der JHV 2020 und der Verschiebung der Neuwahlen auf 2021 (Corona-Krise)

BDZ OV Bremen zur Absage der JHV 2020 und der Verschiebung der Neuwahlen auf 2021 (Corona-Krise)

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Mitglieder,

die diesjährige Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung (JHV) hätte im April 2020 stattfinden sollen und sie wurde Corona-bedingt abgesagt. 

Wir als Vorstand hatten gehofft im Herbst/Winter 2020 eine JHV abhalten zu können. 

Nun haben sich auch alle Planungen die JHV gemeinsam mit der Weihnachtsfeier abzuhalten wegen steigender Infektionszahlen und der Schließung der Kantine in der GZD (DO Bremen) - Haus des Reichs - zerschlagen. Daher müssen wir die JHV auf 2021 verschieben. 

Ein Termin liegt noch nicht vor, aber angesichts des Infektionsgeschehens kann von einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Sommerfest ausgegangen werden (teilweise im Freien, bzw. überdacht).

In geraden Kalenderjahren müssen satzungsgemäß Neuwahlen des Vorstands durchgeführt werden. Das war nun Corona-bedingt nicht möglich. 

Der Gesetzgeber hat auf Grund der Corona-Pandemie im Frühjahr das Vereinsgesetz befristet geändert:

Am 27.03.2020 hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ (im Folgenden „Pandemie-Gesetz“) beschlossen.

Mit dem Gesetzsollen durch vorübergehende Änderungen des Zivilrechts, Insolvenzrechts sowie des Strafverfahrensrechts existenzielle Folgen und Nöte durch die Pandemie abgewendet werden.

Artikel 2 §§ 5, 7 des Gesetzes sehen auch Änderungen des Vereins- bzw. Stiftungsrechts vor:

"Artikel 2

§ 5 Vereine und Stiftungen

(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,

1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder

2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

 

§ 7 Übergangsregelungen

(5) § 5 ist nur auf im Jahr 2020 ablaufende Bestellungen von Vereins- oder Stiftungsvorständen und im Jahr 2020 stattfindende Mitgliederversammlungen von Vereinen anzuwenden.

Artikel 6 

(2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft."

Die Verschiebung der JHV 2020 wurde vom Vorstand beschlossen, da eine geregelte JHV nicht möglich war, insbes. um die Gesundheit der Mitglieder zu schützen.

Damit bleibt der bislang gewählte Vorstand des BDZ OV Bremen bis zur nächstmöglichen Neuwahl (voraussichtlich  Mitte 2021) im Amt. 

Der Vorstand


 

 


 



 

 

 

 

 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Ortsverband Bremen 

dbb jugend: Einkommensrunde Bund und Kommunen 2020 - Protest in Berlin

 dbb jugend: Einkommensrunde Bund und Kommunen 2020 - Protest in Berlin

Bild könnte enthalten: eine oder mehrere Personen und im Freien

BDZ im BPR der GZD: Echtbetriebsaufnahme der IT-Anwendung „Besonderes Behördenpostfach (beBPo-Web)“ bei der GZD sowie den Ortsbehörden der Zollverwaltung

BDZ im BPR der GZD:
Echtbetriebsaufnahme der IT-Anwendung „Be
sonderes Behördenpostfach (beBPo-Web)“ bei der GZD sowie den Ortsbehörden der Zollverwaltung

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der September-Sitzung folgende Inhalte mit der GZD erörtert:


"Echtbetriebsaufnahme der IT-Anwendung „Besonderes Behördenpostfach (beBPo-Web)“ bei der GZD sowie den Ortsbehörden der Zollverwaltung

Nach dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 sind die Behörden der Zollverwaltung in ihrer Funktion als Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden verpflichtet, seit 1. Januar 2018 die elektronische Einreichung von Dokumenten im Straf- und Bußgeldverfahren zu ermöglichen.
Besondere Anforde
rungen bestehen dabei hinsichtlich solcher Dokumente, für die im herkömmlichen Sinn ein Schriftformerfordernis besteht. Für diese Dokumente ist die Übermittlung entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (absenderbestätigte De-Mail und das besondere elektronische Anwalts- bzw. Behördenpostfach auf der Basis des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP)) zu ermöglichen.
Die Zollverwaltung war diesem
gesetzlichen Erfordernis in Abstimmung mit dem BMF bislang dadurch gerecht geworden, dass beim IWM Zoll ein zentrales besonderes Behördenpostfach (beB-Po) für die gesamte Zollverwaltung ausschließlich für den Empfang von Nachrichten eingerichtet war. Eingehende Nachrichten wurden von dort aus per E-Mail an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Diese
Lösung war allerdings nicht hinreichend praxistauglich, weshalb kein großflächiger Rollout in Betracht gezogen wurde.
Mit Erlass vom 3. Dezember 2019
hat das BMF die Zollverwaltung darüber informiert, dass das besondere Behördenpostfach (beBPo) seitens des ITZBund nunmehr auch webbasierend zur Verfügung steht und eingerichtet werden kann. Darüber hinaus hatte das BMF darum gebeten, die künftig einzurichtenden Postfächer für die Zollverwaltung anzugeben und sog. Hauptnutzer/innen und weitere (Neben-) Nutzer/innen für das Postfach zu benennen. Diese Lösung erschien hinreichend praxistauglich, um sie einer Pilotierung bei Ortsbehörden zu unterziehen.
Im Wesentlichen weist
die Software aus der Nutzersicht Eigenschaften eines mittlerweile weitgehend etablierten, normalen webbasierten E-Mail-Accounts auf.
Insbesondere ist es nun möglich,
beliebig viele Behörden der Zollverwaltung (und perspektivisch auch einzelne Sachgebiete u. ä.) mit einem eigenen Postfach auszustatten.
Die IT-Anwendung beBPo-Web
wurde seit dem 27. Mai 2020 bei den Hauptzollämtern Nürnberg, Regensburg und Schweinfurt im Sinne eines vorgezogenen Echtbetriebs pilotiert. Die Erfahrungen während der Pilotierung wurden strukturiert erhoben und in der Folge fachlich bzw. seitens des ITZBund technisch bewertet.
Die IT-Anwendung, die aktuell auch
schon bei weiteren 15 Bundesbehörden als Maßnahme aus der sog. Dienstekonsolidierung Bund zum Einsatz kommt, ist danach hinreichend geeignet, um in der gesamten Zollverwaltung ausgerollt zu werden.
Die Echtbetriebsaufnahme
ist zum 2. November 2020 vorgesehen."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info, September 2020, S. 3, URL:  https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200922_BPR_kompakt.pdf



DPolG Frauen: Protest in der Einkommensrunde 2020 Bund und Kommunen (Kreativität zählt)

DPolG Frauen: Protest in der Einkommensrunde 2020 Bund und Kommunen (Kreativität zählt)

Dienstag, 29. September 2020

dbb jugend, bdz jugend: Tim, 30, Zollhauptsekretär - ZHS - #systemrelevant #EKR20

dbb jugend, bdz jugend: Tim, 30, Zollhauptsekretär - ZHS - #systemrelevant #EKR20, #BDZ


 

 

 

 

 

dbb jugend: „Statt Anstand zu zeigen, gehen die Arbeitgeber auf Abstand zu den Beschäftigten"

dbb jugend: „Statt Anstand zu zeigen, gehen die Arbeitgeber auf Abstand zu den Beschäftigten"

"Mit diesen Worten beschrieb die Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann, das Verhalten der Arbeitgeberseite in den letzten Wochen. „Noch vor einigen Monaten wurden wir von Balkonen aus beklatscht und jetzt bekommen wir die Klatsche", so Herrmann vor rund 150 Demonstrierenden in Berlin. „Rechnungen lassen sich davon wohl kaum bezahlen."

Bild könnte enthalten: 1 Person, Text „dbbjugend beamtenbund undtarifunion ÖFFENT DIENST dbb.de DC dbb.de t Erst beklatscht und jetzt bekommen wir die Klatsche. bob“

Welche Aktionen zur Einkommensrunde wünscht ihr Euch?

dbb Jugend: #WeAreRelevant - Einkommensrunde 2020 Bund und Kommunen (wir sind systemrelevant)

dbb Jugend: #WeAreRelevant - Einkommensrunde 2020 Bund und Kommunen (wir sind systemrelevant)

 


 

BDZ erreicht weiteren Erfolg im Tarifbereich – die Förderung von Tarifbeschäftigten geht in die nächste Runde!

BDZ erreicht weiteren Erfolg im Tarifbereich die Förderung von Tarifbeschäftigten geht in die nächste Runde!

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft erreicht einen weiteren Erfolg im Tarifbereich:

"BDZ erreicht weiteren Erfolg im Tarifbereich – die Förderung von Tarifbeschäftigten geht in die nächste Runde!

Auch Bestandsbeschäftigte im Tarifbereich der Zollverwaltung haben einen Anspruch auf Personalentwicklung! Höher bewertete Dienstposten/Arbeitsplätze sind vor einer externen Besetzung grundsätzlich intern auszuschreiben!
Im Hinblick auf die weitere externe
Einstellung von weit über 1000 Beschäftigten in der Zollverwaltung haben die Fraktionen des BDZ im Bezirkspersonalrat und im Gesamtpersonalrat der Generalzolldirektion in intensiven Gesprächen mit dem Leitungsbereich der Generalzolldirektion vereinbaren können, dass Dienstposten/Arbeitsplätze, die zwar nach dem jeweiligen Eingangsbündel (BesGr A 7/A 8) bzw. (BesGr A 9g - A 11 / A 10 -12 (Lehre)) bewertet sind, bei denen allerdings der Arbeitsplatz höher als E5/E6 bzw. E9b/E9c (bzw. E 6/E7/E 10 für den technischen Bereich) bewertet ist, außerhalb der allgemeinen externen Personalgewinnungskampagnen – intern ausgeschrieben werden. 

Die Generalzolldirektion hat mit einer Verfügung vom 8. September 2020 folgende Vorgehensweise festgelegt:
Vor einer externen Ausschreibung von Dienstposten/Arbeitsplätzen (PNU und parallel öffentlicher Stellenmarkt) müssen diese erfolglos intern ausgeschrieben worden sein bzw. aufgrund der bisherigen Erfahrungen der Personalstelle für eine erfolgreiche interne Besetzung aussichtslos erscheinen.
Hierüber ist ein nachvollziehbarer,
schriftlicher Vermerk durch die Personalstelle zu fertigen. Im Hinblick auf die Förderung von Tarifbeschäftigten bietet sich hier eine interne Ausschreibung gezielt nur für diesen Bewerberkreis an.  

Erst dann kann im Anschluss eine externe Stellenausschreibung von höherbewerteten Arbeitsplätzen erfolgen. In diesen Fällen ist keine Beschränkung des Bewerberkreises auf nur externe Bewerber/innen vorzunehmen, um internen Bewerbern/innen stets die Möglichkeit einer Bewerbung zu eröffnen.
Sofern es bei Ausschreibungen
um die Gewinnung einer Vielzahl von besonders fach- und sachkundigen Experten/Expertinnen geht (z.B. im Bereich FIU, IT), ist ein Teil der Dienstposten/Arbeitsplätze rein intern auszuschreiben, um Fortkommensmöglichkeiten für die internen Beschäftigten zu sichern.
Der restliche Anteil an Dienstpos
ten/Arbeitsplätzen kann direkt extern ausgeschrieben werden, wobei auch hier keine Beschränkung lediglich auf den externen Bewerberkreis erfolgen soll.
Höher bewertete Dienstposten
(A 9m/A9m+Z bzw. A 12 u. A 13g) werden grundsätzlich nicht extern ausgeschrieben.
Eine Ausnahme
gibt es nur für außerordentliche und besonders begründete Einzelfälle, wobei hier vorab eine interne Stellenausschreibung zwingend durchzuführen ist.
Ein Abstellen
auf Erfahrungswerte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bezüglich
der für die aktuell laufende externe Personalgewinnungsmaßnahme vorgesehenen und bisher nicht ausgeschriebenen Dienstposten/Arbeitsplätze bittet die General-zolldirektion hinsichtlich der beschriebenen Verfahrensweise alle personalverwaltenden Stellen um Prüfung.
Erst danach kann eine
Veröffentlichung auf dem freien Stellenmarkt erfolgen.
Die Einze
lausschreibungen sind im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit jeweils mit den zuständigen Personalvertretungen abzustimmen.
Des Weiteren hat sich der BDZ-ge
führte Vorstand des Bezirkspersonalrats im Rahmen der letzten Gemeinschaftlichen Besprechung mit der Generalzolldirektion dafür ausgesprochen, dass künftig bei Ausschreibungen von geeigneten Dienstposten/Arbeitsplätzen in der FKS alle Tarifbeschäftigten bewerbungsberechtigt sind. Die hierzu noch zu führenden Gespräche mit der Generalzolldirektion bleiben abzuwarten.

Bundesweite Ausschreibung von Stellen für Tarifbeschäftigte zum 1. Oktober 2020 geplant!
Auf Grundlage der durch Verfügung
der Generalzolldirektion festgelegten regelmäßigen Förderung des Tarifbereichs in der Zollverwaltung ist zum 1. Oktober 2020 wieder eine bundesweite Ausschreibung nur für den Tarifbereich vorgesehen.
Allen
Bewerberinnen und Bewerbern wünschen wir viel Erfolg!
Der BDZ, wir gestalten den Tarifbe
reich für Zoll und Finanzen!"

Quelle: BDZ, TarifKOMPAKT 2/2020, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200925_Tarif.pdf