BDZ OV Bremen zur Absage der JHV 2020 und der Verschiebung der Neuwahlen auf 2021 (Corona-Krise)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitglieder,
die diesjährige Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung (JHV) hätte im April 2020 stattfinden sollen und sie wurde Corona-bedingt abgesagt.
Wir als Vorstand hatten gehofft im Herbst/Winter 2020 eine JHV abhalten zu können.
Nun haben sich auch alle Planungen die JHV gemeinsam mit der Weihnachtsfeier abzuhalten wegen steigender Infektionszahlen und der Schließung der Kantine in der GZD (DO Bremen) - Haus des Reichs - zerschlagen. Daher müssen wir die JHV auf 2021 verschieben.
Ein Termin liegt noch nicht vor, aber angesichts des Infektionsgeschehens kann von einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Sommerfest ausgegangen werden (teilweise im Freien, bzw. überdacht).
In geraden Kalenderjahren müssen satzungsgemäß Neuwahlen des Vorstands durchgeführt werden. Das war nun Corona-bedingt nicht möglich.
Der Gesetzgeber hat auf Grund der Corona-Pandemie im Frühjahr das Vereinsgesetz befristet geändert:
Am
27.03.2020 hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der
Covid-19-Pandemie“ (im Folgenden „Pandemie-Gesetz“) beschlossen.
Mit dem Gesetzsollen durch vorübergehende Änderungen
des Zivilrechts, Insolvenzrechts sowie des Strafverfahrensrechts existenzielle
Folgen und Nöte durch die Pandemie abgewendet werden.
Artikel 2 §§
5, 7 des Gesetzes sehen auch Änderungen des Vereins- bzw. Stiftungsrechts vor:
"Artikel 2
§ 5 Vereine
und Stiftungen
(1) Ein
Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf
seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines
Nachfolgers im Amt.
(2)
Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der
Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
1. an der Mitgliederversammlung
ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege
der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
2. ohne
Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der
Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
(3)
Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss
ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden,
bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre
Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen
Mehrheit gefasst wurde.
§ 7
Übergangsregelungen
(5) § 5 ist
nur auf im Jahr 2020 ablaufende Bestellungen von Vereins- oder
Stiftungsvorständen und im Jahr 2020 stattfindende Mitgliederversammlungen von
Vereinen anzuwenden.
Artikel 6
(2) Artikel 2 tritt am Tag nach der
Verkündung in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft."
Die Verschiebung der JHV 2020 wurde vom Vorstand beschlossen, da eine geregelte JHV nicht möglich war, insbes. um die Gesundheit der Mitglieder zu schützen.
Damit
bleibt der bislang gewählte Vorstand des BDZ OV Bremen bis zur
nächstmöglichen Neuwahl (voraussichtlich Mitte 2021) im Amt.
Der Vorstand
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Ortsverband Bremen