Donnerstag, 24. September 2020

VBB-Stellungnahme: Der Entwurf zum neuen BPersVG - Ein Lichtblick - aber noch lange nicht das Ende des Tunnels!

VBB-Stellungnahme: Der Entwurf zum neuen BPersVG - Ein Lichtblick - aber noch lange nicht das Ende des Tunnels!

Der VBB im dbb hat zum Entwurf der Novellierung des BPersVG folgende Stellungnahme abgegeben:

"Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat in diesem Sommer seinen Entwurf zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vorgestellt. Ziel ist es, dass Gesetz noch im Herbst in den Bundestag zu bringen und jedenfalls in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (VBB) detailliert Stellung bezogen. Unsere Stellungnahme haben wir mit den Stellungnahmen der anderen Bundesbeamtengewerkschaften im dbb beamtenbund und tarifunion und mit dem dbb abgestimmt. Der Konsens, auf dessen  Grundlage der dbb gegenüber dem BMI Stellung genommen hat, war schnell gefunden. Wir sind uns einig:
Der Entwurf ist ein echter Fortschritt, aber er greift noch deutlich zu kurz.

Bundesinnenminister Seehofer hatte auf der Jahrestagung des dbb im Januar 2020 in Köln persönlich angekündigt, dass die Novellierung noch in diesem Jahr angefasst wird und, dass Mitbestimmungsrechte dabei nicht verkürzt werden. Er hat Wort gehalten. Das ist dem BMI hoch anzurechnen, nachdem seit Jahrzehnten und über mehrere diverse Koalitionen hinweg die Rufe der Gewerkschaften, Berufsverbände und der Personalräte ungehört verhallten. Schon lange ist das Gesetz aus dem Jahr 1974 renovierungsbedürftig, manche sagen:
Abriss reif. Nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass 1974 Lochstreifen technisch „state of the art" der Kommunikation waren und Digitalisierung heute eines der Kernthemen moderner Verwaltung ist. 

Aber von vorne:

Was ist neu? 

Das Gesetz ist neu strukturiert. Die Kolleginnen und Kollegen im BMI haben es sich nicht leicht gemacht: Sie haben das Gesetz gründlich durchforstet und es systematisch teilweise vom Kopf auf die Füße gestellt. Die Neugliederung macht das Gesetz logischer und verständlicher. Mitbestimmungstatbestände findet man jetzt da, wo man sie auch vermutet. Das ist gut, denn man darf nicht vergessen, dass viele Anwender dieses Gesetzes ehrenamtliche Personalräte  sind. Und nicht nur diese tun sich zuweilen schwer, die verstreuten Mitbestimmungstatbestände richtig zuzuordnen.  

Einige wichtige inhaltliche Änderungen (Auswahl):

-        Absenkung der Altersgrenze für Personalratswahlen auf 16 Jahre (Wahlberechtigung, nicht Wählbarkeit)

-        Aufhebung der Altersgrenze bei der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung - alle Auszubildenden können jetzt wählen und gewählt werden

-        Gesetzliche Einführung eines Übergangspersonalrates bei Umstrukturierungsmaßnahmen: Anmerkung: Das hatten wir in der Bundeswehr 2013 schon einmal mit Unterstützung der Verbände erfolgreich „geübt“. Es hat sich gezeigt, dass dies allemal besser ist als personalratslose Zeiten.

-        Eigene Mitbestimmungstatbestände zur Einführung Telearbeit und mobilem Arbeiten sowie zu Grundsätzen des betrieblichen Gesundheitsmanagements - letztere sind, eher gesetzliche Klarstellungen der entwickelten Rechtsprechung, die aber zumindest Streitigkeiten in der Zukunft verringern sollten - wie auch viele weitere Klarstellungen zur Mitbestimmungspflicht bei Personalgestellung von Arbeitnehmern, zur Anordnung von Mehrarbeit oder zur Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle

Schließlich ist die Einführung der Mitwirkung bei Privatisierung von Aufgaben zu erwähnen hiermit trägt das Gesetz der zunehmenden Relevanz von Privatisierungen Rechnung.

Was ist nicht drin?

Corona bedingt  hatten wir in diesem Jahr ja schon eine kleine Novellierung von Wahlvorschriften und des Gesetzes, die ein erster Schritt in die digitalisierte Welt war: Nämlich die legalisierte Möglichkeit zur Tagung ohne Präsenz, sprich unter Nutzung der modernen Kommunikationsmedien. Diese Änderung sind jedoch zeitlich auf die vermeintliche Corona Pandemie befristet und fallen im nächsten Jahr wieder weg.

Dass dieser noch sehr vorsichtige erste Schritt zur Nutzung moderner Technik im neuen Gesetzentwurf nicht mehr enthalten ist, stößt sowohl beim VBB/dbb als auch der ganzen MdB Gemeinschaft auf Unverständnis.

Wenn man ein Gesetz von vorgestern anfasst, dann macht man es nicht für gestern, sondern für morgen.

Die  Stellungnahme gegenüber dem BMI ist an dieser Stelle sehr deutlich.

Nicht angefasst werden im Entwurf auch die Frage der Freistellungsstaffel, zur Größe von Personalräten (PR) oder Stufenvertretungen, Aufgabenabgrenzungen zwischen verselbständigten PR und den PR der Hauptdienststelle sowie dem Gesamtpersonalrat (GPR). Dieser Komplex ist im Vorfeld diskutiert worden, Abfragen des BMI in den Ressorts zur Anzahl der verselbständigten Personalräte waren beredtes Zeichen hierfür.

Warum sind diese Aspekte nicht angefasst worden?

Im Anschreiben des BMI ist der entscheidende Hinweis enthalten: „Der Gesetzentwurf beruht auf den … Eckpunkten…, die … „unter Konzentration auf die konsensbasierten Maßnahmen“ fortgeschrieben wurden.

Mit anderen Worten: Besser überhaupt ein Entwurf mit Verbesserungen, auf den wir uns einigen können, als ein Entwurf, bei dem wir uns all den schwierigen Streitfragen stellen müssen und für den wir in dieser Legislaturperiode garantiert keinen Konsens erzielen.

Dafür haben wir als VBB Verständnis. Die Alternative wäre: Es gibt erst mal keine Änderung.

Was muss noch bedacht werden?

Das komplexe Gefüge der Personalräte und ihrer Zuständigkeiten, Änderungen von Größenordnungen, verbunden mit sinnvollen Freistellungstaffeln etc., sinnvoll und beteiligungsfreundlich zu entwirren, ist ein dickes Brett. Hinzu kommen für die Bundeswehr noch die besonderen Auswirkungen, die Größenveränderungen wegen der Soldaten als „dritte Gruppe“ haben.

Zugleich gilt es, die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent fortzuschreiben: Wir können nicht die Verwaltung 4.0 propagieren, die Rechtsgrundlagen für Personalräte hinken diesem Anspruch aber hinterher. Gesetzesänderungen sind ein trägerer, langfristigerer Prozess als Änderungen von Verwaltungserlassen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Dem Grunde nach muss das Gesetz die Möglichkeiten der Digitalisierung also nicht für morgen planen, sondern für übermorgen. Anders gesagt:  Es muss so offen formuliert sein, dass das Gesetz mit dem nicht absehbaren technischen Fortschritt mithält und nicht ganz schnell wieder hinterherhinkt.

Corona hat uns gelehrt, was man mit Video- oder Telefonkonferenzen schaffen kann. Die Möglichkeiten digitaler Plattformen und Verfahren sind noch längst nicht ausgereizt. Klar geworden ist aber auch: Die technischen Möglichkeiten ersetzen die Begegnungen zwischen den Menschen nie vollständig. Der direkte Kontakt der Personalratsmitglieder untereinander, mit den Dienststellenleitungen, den Kolleginnen und Kollegen wird durch Technik nie vollständig ersetzbar sein. Es gilt daher, im Gesetz eine gute Balance zu finden. Technik ist als Hilfe zu begreifen und nicht als Ersatz für menschlichen Kontakt.

Innerhalb der Bundeswehr sollten wir, auch als VBB, diskutieren, ob „Ermessenspielräume“ auf gesetzlicher Grundlage geschaffen werden könnten, die die jeweiligen Strukturen der Zusammenarbeit innerhalb der Personalräte und mit den Dienststellenleitern je nach Größe und Dislozierung von Dienststellen berücksichtigt. Noch ist das Gesetz weitgehend starr; manche wegen organisatorischer Besonderheiten geübte Beteiligungspraxis steht nach den „Buchstaben des Gesetzes“, daher, vorsichtig ausgedrückt „auf rechtlich wackligen Beinen“.

Es gilt daher auch auszuloten, inwiefern etwa eine Erweiterung des Katalogs von Dienstvereinbarungen oder Öffnungsklauseln im Gesetz (Bsp.: …Abweichend hiervon kann im Einvernehmen zwischen Dienststelle und nach einstimmigem Beschluss des Personalrats…“ Erleichterung und Rechtssicherheit bringen können.

Über all das sollten wir nachdenken - um unseren Personalräten und den Dienststellen die Zusammenarbeit zu erleichtern.

Wie geht es also weiter?

Sollte die jetzige „kleine Novelle“ Ende diesen Jahres oder im kommenden  Jahr verabschiedet werden,  erwarten wir, dass die Bundesregierung - welche auch immer - konsequent die zweite Runde zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einläutet und sich der sicherlich schwierigen Diskussion, nicht verweigert,  wenn es um die noch notwenigen Änderungen geht, die jetzt noch nicht behandelt worden sind.

Wir werden unsere Argumente einbringen: Zum Wohle der Dienststelle und der Beschäftigten!

#WirsindVBB - Für das #Zivilpersonal der #Bundeswehr!"

Quelle: VBB, URL: https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/der-entwurf-zum-neuen-bpersvg-ein-lichtblick-aber-noch-lange-nicht-das-ende-des-tunnels/

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