Freitag, 4. September 2020

BDZ im HPR beim BMF: Die BDZ-Fraktion im HPR kämpft weiterhin für die Beibehaltung der Pausenlosen Arbeitszeit!

BDZ im HPR beim BMF: Die BDZ-Fraktion im HPR kämpft weiterhin für die Beibehaltung der Pausenlosen Arbeitszeit!

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der August-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:

"Die BDZ-Fraktion im HPR kämpft weiterhin für die Beibehaltung der Pausenlosen Arbeitszeit!
 
Der Bundesrechnungshof hat in einer Prüfungsbemerkung zu den „Besoldungsrechtlichen Auswirkungen der Arbeitszeit ohne Anrechnung von Pausen in ausgewählten Bereichen der Bundesverwaltung“ Ende November 2018 festgestellt, dass die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit nach § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AZV gemäß dem BMF-Erlass vom 26. Juni 2015 in den Sachgebieten C, E und im Grenzabfertigungsdienst mit Schichtdienst teilweise uneinheitlich angewandt wird. Wir berichteten dazu bereits im HPR KOMPAKT 2/2020 und in der BDZ-Publikation vom 12.06.2020.
Das BMF hatte die
GZD Direktion I (Leuchtturm Arbeitszeit) bis Mitte Mai 2020 gebeten, einen ersten Bericht zu einer vollumfänglichen Bestandsaufnahme hinsichtlich der Handhabung der Anrechnung von Pausenzeiten auf die Arbeitszeit vorzulegen.
Die
GZD kam dabei zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit in Abhängigkeit von ggf. vorhandenen örtlichen Regelungen unterschiedlich sind. Das BMF hat in der Folge mit Erlass vom 8. August 2020 die GZD gebeten, entsprechende Vorschläge zur Schaffung einheitlicher Anwendungsszenarien unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen bis Ende Oktober 2020 vorzulegen. Untersucht werden soll dabei u.a., wo, wie und in welchem Umfang unter Berücksichtigung der personalwirtschaftlichen, organisatorischen und ggf. örtlichen Gegebenheiten eine Vereinheitlichung in den Sachgebieten C, E und der Grenzabfertigung mit Schichtdienst möglich und geboten ist und zugleich sachgerecht und interessengerecht erscheint.
Der Vorlagebericht der GZD an das BMF soll u.a. auch zu verschiedenen Fragen Stellung nehmen. Die BDZ-Fraktion im HPR zeigt sich kritisch gegenüber zwei von insgesamt fünf Fragestellungen. Die Fragestellung, welche personellen, organisatorischen und haushaltsmäßigen Folgen sich aus einer vorgeschlagenen Anpassungsmaßnahme bzw. -regelung ergeben könnten, bedeutet eine Abkehr von der bislang kommunizierten Vorgehensweise. Zum zweiten stellt die Überprüfung der Übertragung etwaiger Anpassungsmaßnahmen bzw. -Regelungen auf den Zollfahndungsdienst (Mindestabwesenheit im Außendienst) einen wiederholten Richtungswechsel dar.
Die GZD – Direktion I (Leuchtturm Arbeitszeit) hat für die Erarbeitung des vom BMF angeforderten Berichts eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Ortsebene zur Schaffung einheitlicher Maßstäbe einberufen.
Die Beteiligungsgre
mien auf der Ebene der GZD werden eingebunden.
Das BMF macht vor
sorglich darauf aufmerksam, dass zum Ergebnis der Bestandsaufnahme und dem weiteren Vorgehen seitens BMF eine Einbindung des HPR beabsichtigt ist. Der BDZ und die BDZ-geführten Mehrheitsfraktionen in den Stufenvertretungen werden sich entschieden gegen eine Verschlechterung bei der An-rechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit einsetzen. Wir werden weiter berichten!"


Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, August/2020, S. 4, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200828_HPR.pdf





 

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