BDZ im HPR beim BMF:
Einstellungsermächtigungen 2021 für den Zoll - Vorläufige Festsetzung für den mittleren und gehobenen Dienst –
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesfinanzministerium (BMF) hat in der August-Sitzung folgende Inhalte behandelt und mit dem BMF erörtert:
"Einstellungsermächtigungen 2021 für den Zoll-Vorläufige Festsetzung für den mittleren und gehobenen Dienst –
Mit Erlass vom 3. August 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen die vorläufigen Einstellungsermächtigungen für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Zolldienst bekannt gegeben. Demnach sollen im kommenden Jahr 800 AK im gehobenen Dienst (inkl. Aufstiegsbeamte/innen g. D.) und 1.350 AK im mittleren Dienst eingestellt werden. Darüber hinaus können zusätzlich 28 Nachwuchskräfte für den Studiengang Verwaltungsinformatik (VIT) eingestellt werden, die auf die oben genannte Ermächtigung nicht anzurechnen sind.
Die genannten Zahlen sind insofern noch vorläufig, als dass der Bundeshaushalt 2021 erst noch verabschiedet werden muss. Auf Basis der vorläufigen Einstellungsermächtigungen können den Hauptzollämtern durch die Generalzolldirektion so genannte Einstellungsmargen mitgeteilt werden, nach denen sie ihre jeweiligen Auswahlverfahren frühzeitiger ausrichten können.
Die Berechnung der Einstellungsmargen erfolgt unter Berücksichtigung politisch-strategischer Zielsetzungen (z. B dem Bereich der FKS) und allgemeiner Kriterien der einzelnen Dienststellen (insbesondere Demografie und Fehlbestand).
Für den Bewerbungskorridor ab 1. Oktober 2020 soll mit der in PVS bereits bestehenden Komponente eRec den Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit einer online-Übersendung ihrer Bewerbung eröffnet werden.
Für den BDZ ist in diesem Prozess entscheidend, dass bereits bei der Verteilung der Einstellungs-ermächtigungen eine regionale Schwerpunktsetzung erfolgt, die eine spätere Verwendung der ausgebildeten Nachwuchskräfte unter dem Gesichtspunkt „aus der Region – für die Region“ zulässt. Denn eine erfolgreiche Rekrutierung von geeigneten Nachwuchskräften setzt frühzeitige Einstellungszusagen für die Bewerber/innen sowie ein Einstellungsverfahren unter dem Prinzip „aus der Region – für die Region“ voraus.
Der BDZ wird sich angesichts der anstehenden Planstellenzuwächse sowie der Altersabgänge in der Zollverwaltung für eine weitere Erhöhung der Einstellungsermächtigungen im politischen Raum einsetzen. Dabei gilt es auch die Aus- und Fortbildungskapazitäten weiter zu stärken. Sobald der endgültige Einstellungserlass vorliegt, werden wir erneut berichten."
Die Berechnung der Einstellungsmargen erfolgt unter Berücksichtigung politisch-strategischer Zielsetzungen (z. B dem Bereich der FKS) und allgemeiner Kriterien der einzelnen Dienststellen (insbesondere Demografie und Fehlbestand).
Für den Bewerbungskorridor ab 1. Oktober 2020 soll mit der in PVS bereits bestehenden Komponente eRec den Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit einer online-Übersendung ihrer Bewerbung eröffnet werden.
Für den BDZ ist in diesem Prozess entscheidend, dass bereits bei der Verteilung der Einstellungs-ermächtigungen eine regionale Schwerpunktsetzung erfolgt, die eine spätere Verwendung der ausgebildeten Nachwuchskräfte unter dem Gesichtspunkt „aus der Region – für die Region“ zulässt. Denn eine erfolgreiche Rekrutierung von geeigneten Nachwuchskräften setzt frühzeitige Einstellungszusagen für die Bewerber/innen sowie ein Einstellungsverfahren unter dem Prinzip „aus der Region – für die Region“ voraus.
Der BDZ wird sich angesichts der anstehenden Planstellenzuwächse sowie der Altersabgänge in der Zollverwaltung für eine weitere Erhöhung der Einstellungsermächtigungen im politischen Raum einsetzen. Dabei gilt es auch die Aus- und Fortbildungskapazitäten weiter zu stärken. Sobald der endgültige Einstellungserlass vorliegt, werden wir erneut berichten."
Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, August/2020, S. 3, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200828_HPR.pdf
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