Samstag, 19. September 2020

BDZ BV Nord: Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Rechnungshof sowie Kolleginnen und Kollegen kritisieren die Prüfungszielvorgabe der GZD – Woher kommt die Vorgabe eigentlich?

BDZ BV Nord: Finanzkontrolle Schwarzarbeit Rechnungshof sowie Kolleginnen und Kollegen kritisieren die Prüfungszielvorgabe der GZD –
Woher kommt die Vorgabe eigentlich?

Der BDZ BV Nord stellt die Frage zur FKS:

Woher kommt die Vorgabe eigentlich? Und beantwortet sie folgendermaßen:

"Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Rechnungshof sowie Kolleginnen und Kollegen kritisieren die Prüfungszielvorgabe der GZD – Woher kommt die Vorgabe eigentlich?

Jährlich 55.000 bundesweite Prüfungen der Geschäftsunterlagen bei Arbeitgebern seit 2017. So die Vorgaben der GZD. Jahr für Jahr bewegen sich die Beschäftigten der FKS in einem Hamsterrad. Einerseits müssen besonders langwierige und hochverschachtelte Fälle anklagereif für die Staatsanwaltschaft aufbereitet werden, zum anderen erwartet die Politik aber auch, dass der Präventivcharakter durch Kontrollmaßnahmen in Form von Prüfungen vor Ort (reine Personenerfassung) nicht verloren gehen darf.

Also heißt es, Erfassungsbögen bei etwa den Hotel- oder Baustellenprüfungen zu füllen und anschließend oftmals „einfach nur zu archivieren“. Diese Praxis wird vom Rechnungshof, den Medien sowie von vielen Kolleginnen und Kollegen verständlicherweise scharf kritisiert. Verschärfend erhält die FKS seit Jahren durch Gesetzesänderungen immer neue zusätzliche Kompetenzen, wie etwa dem Aufdecken von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung oder auch dem missbräuchlichen Anbieten von Schrottimmobilien sowie dem Kindergeldmissbrauch. Neben diesen auslastenden Aufgaben gibt es besonders in den Ballungsräumen wie Hamburg sog. „Tipps“ – also Hinweise auf mögliche Verstöße, denen ebenso nachzugehen ist. Mit dem vorhandenen Personal ist die Vielzahl der Aufgaben schlichtweg nicht leistbar. Man bemüht sich zwar, das Personal aufzustocken, jedoch haben insbesondere die Ballungsräume – so auch Hamburg – teilweise arge Schwierigkeiten Personal außerhalb der Nachwuchskräfte zu gewinnen. Der notwendige Personalaufwuchs für die FKS ist aus unserer Sicht mehr als dürftig. Im Haushalt 2020 standen für die Fachaufgabe Finanzkontrolle Schwarzarbeit rechnerisch 8.462 Planstellen zur Verfügung.
Hiervon waren zum Stichtag 30. Juni 2020 7.055 Planstellen/Stellen besetzt. Im Jahr 2013 waren es 6.117 besetze Stellen (siehe dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/214/1921q481.pdf).
In Relation zu der gestiegenen Aufgabenbelastung seit 2013, insbesondere durch das Mindestlohngesetz, ist der Personalaufwuchs nicht ausreichend. Hier ist auch unserer Sicht nachzusteuern. Doch warum besteht das BMF überhaupt auf eine hohe Zielvorgabe bei den Arbeitgeberprüfungen? Aufgrund der massiven erfolgten bzw. angedachten personellen Verstärkung der FKS, fragen die Oppositionsparteien im Bundestag, insbesondere die Parteien „Die.Linke“ und „Bündnis 90/Grüne“, immer wieder bei der Bundesregierung nach, ob und in welchem Ausmaß die FKS ihrer Aufgabe nachkommt. Häufig wird dabei nachgefragt, wie viele Prüfungen erfolgten und warum trotz mehr Personal bei der FKS keine Steigerung der Prüfungen erfolgte. Auch wenn der Hintergrund zunächst sinnvoll erscheint, führt dies jedoch dazu, dass die Bundesregierung möglichst hohe Zahlen (also Anzahl der GU-Prüfungen) melden möchte, um sich nicht angreifbar zu machen. Dass die Sache an sich, also dem Nachkommen des gesetzlichen Auftrags, bei reiner Zielvorgabe, ohne Rücksichtnahme auf den Sinn und Zweck der Prüfung, durchaus abhandenkommen kann, liegt somit auf der Hand. Mehrere Beschäftigte bestätigten diesen Eindruck. Ihrer Meinung nach kollidiert der eigentliche Sinn der GU-Prüfungen – den Verfolgungsdruck aufrechtzuerhalten und werthaltige Verfahren zu generieren – aufgrund des Drucks, möglichst viele GU-Prüfungen durchzuführen. So bleibt die Qualität zugunsten der Quantität auf der Strecke.
Wie Sie den BDZ-Infos entnehmen konnten, versuchen wir bei vielen persönlichen Gesprächen als einzige Gewerkschaft seit Jahren die Oppositionsparteien davon zu überzeugen von derlei Anfragen Abstand zu nehmen. Leider steht offensichtlich die mögliche mediale Aufmerksamkeit einer konstruktiven Zusammenarbeit im Wege.
Wir fordern vom BMF und der Politik, sich von reinen Zahlen zu verabschieden und der FKS mehr Raum für ihre Aufgabenwahrnehmung einzuräumen!
Dafür werden wir uns bei unseren zahlreichen Politikergesprächen weiterhin einsetzen.
Der BDZ hat sich erfolgreich für zusätzliche Planstellen für die FKS eingesetzt.
Diese werden bis 2029 noch deutlich ansteigen.
Damit einhergehend liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Forderungen im erfolgreich zu absolvierendem ESB-Lehrgang (Eigensicherung und Bewaffnung). Nicht erst durch Corona ist es ungemein schwer und langwierig, zeitnah einen der begehrten Plätze zu erhalten.
Teils dauerte es bis zu einem Jahr, bis der ESB-Lehrgang absolviert werden konnte.
Die Ausbildungskapazitäten bewegen sich bundesweit seit mehreren Jahren an der Grenze zum Machbaren. Hier muss unsere Verwaltung endlich nachsteuern, Mittel in die Hand nehmen, Entscheidungen schneller treffen und zeitnah für eine schnellere Ausbildung aller sorgen! Weitere für die FKS interessante Bundestagsanfragen fügen wir Ihnen im Folgenden bei: dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/186/1918621.pdf dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/185/1918583.pdf

Wir bleiben dran! BDZ – Die kümmern sich.

(Autoren: Christian Beisch und Sebastian Harms)"

Quelle: BDZ BV Nord, URL:  https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nord/bv-nord-medien/nachrichten/details/news/finanzkontrolle-schwarzarbeit-rechnungshof-sowie-kolleginnen-und-kollegen-kritisieren-die-pruefungs.html



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