Montag, 28. September 2020

BDZ im BPR der GZD: BDZ fordert die Einführung eines Einsatzstocks

BDZ im BPR der GZD:
BDZ fordert die Einführung eines Einsatzstocks

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Generalzolldirektion (GZD) hat in der September-Sitzung folgende Inhalte mit der GZD erörtert:

"BDZ fordert die Einführung eines Einsatzstocks

Im Juni 2019 wurde in der GZD ein Workshop zur Evaluierung der Trainings- und Waffenvorschriften gebildet. Begleitet wurde die AG durch ein BPR Mitglied des BDZ.
Ein Thema dieser AG war die Einführung eines Einsatzstocks.
Flä
chendeckend wurde von allen HZÄ und ZFÄ die Notwendigkeit der Einführung des Einsatzstocks, für die Schusswaffen führenden Bediensteten des Zolls, befürwortet.
In den letzten Jahren ist eine Zu
nahme der Angriffe auf Zollvollzugsbeamte festzustellen. Jedoch rechtfertigt nicht jede Gefährdungslage einen Schusswaffengebrauch, sondern nur den Einsatz eines milderen Mittels. Der Einsatz des Reizstoffsprühgeräts ist in bestimmten Situationen, wie z.B. bei dynamischen Lagen, kein optimales Einsatzmittel.
Es besteht beim
Einsatz immer die Gefahr der Eigenkontamination oder die Kontamination von Unbeteiligten.

Vorteile
Der Einsatzstock kann beim Ab
drängen von Personen, bei der Abwehr von Tierangriffen und bei Angriffen von Beteiligten eingesetzt werden. Vorteil des Einsatzstocks ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schusswaffengebrauchs minimiert wird. Aufgrund dessen muss die bisherige Einsatzmittellücke zwischen dem Reizstoffsprühgerät und der Schusswaffe geschlossen werden. Erfahrungen von den Polizeien der Länder und der BPol zeigen, dass eine hohe Anzahl von drohenden Angriffen bereits durch Ziehen des Einsatzstocks unterbunden werden kann. 

Aus- und Fortbildung
Die Erweiterung der Einsatzmittel wird von der DIX als unkritisch angesehen.
Die erstmalige Unterwei
sung der Zollvollzugsbeamten wird im Rahmen des Zolltrainings auf Ortsebene durchgeführt. Nach einer 8-stündigen Einweisung in Theorie und praktischen Übungen wird der Einsatzstock ausgehändigt und ist die Berechtigung zum Führen im Vollzugsdienst gegeben.

Fazit
Es kann nach unserer Ansicht nicht
hingenommen werden, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Schusswaffen führenden Bereichen aufgrund nicht ausreichender Einsatzmittel verletzt werden.
Wir als
BDZ geführter BPR werden uns für die bundesweite Einführung des Einsatzstocks starkmachen
."

Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info, September 2020, S. 2, URL:  https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2020/200922_BPR_kompakt.pdf


 

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