Montag, 31. Mai 2021

t@cker-leitartikel 5/2021: Politikverdrossenheit

t@cker-leitartikel 5/2021: Politikverdrossenheit

"Politikverdrossenheit

Kraft, Mut und Engagement gesucht

Was aus dem politischen Berlin in diesen Tagen und Wochen vor der Bundestagswahl wieder zu hören ist, könnte sich kaum jemand für ein illustres Nachmittags-TV-Format besser ausdenken. Eine Bundesregierung, die nicht regierungsfähig ist, wenn sie es sein sollte; der zum Teil rücksichtslose Testosteron-gesteuerte Kampf um das Kanzleramt; pöbelnde Demokratiefeinde in der Opposition; Minister die zu lange überlegen müssen; gespickt mit Affären rund um den Infektionsschutz.
Wer bis dato durch die ganzen Pandemienachrichten noch nicht müde war, die einschlägigen Nachrichtenformate zu konsultieren, der ist es sicher spätestens jetzt.

Politische Teilhabe für die junge Generation

Dabei ist es höchste Zeit zu handeln. Der Wunsch nach Jugendbeteiligung in politischen Belangen ist so hoch wie lange nicht mehr. Unsere Generation wünscht sich Gehör und Teilhabe. Und so sieht man aus diesen Reihen derzeit verständnisloses Kopfschütteln über das Kleinklein und die Scharmützel in Berlin. Es ist ein unbefangenes Kopfschütteln einer Generation, die politische Teilhabe anders definiert als sie derzeit gelebt wird - im Diskurs, mit Visionen, mit Lösungen.
Und nicht ablehnend oder überbürokratisch, weil man etwas schon immer so gemacht hat, es uns doch gut geht und dieses Internet sich sicher nicht durchsetzen wird …
In der Pandemie hat es sich bewährt auf Expertinnen und Experten zu hören (und damit sind natürlich nicht die selbsternannten gemeint). Wer kann denn besser Wissen zu Jugendbelangen beisteuern, als Vertreterinnen und Vertreter der Generation selbst!? Ich maße es mir ja auch nicht an, über Belange von Rentnerinnen und Rentnern zu urteilen.
Um Politikverdrossenheit in unserer Generation entgegenzuwirken braucht es frischen Wind. Zum Beispiel ist es an der Zeit, die „Alte weiße Männer“-Mentalität zu durchbrechen.
Die Belange unserer Generation fordern Mut und Aufbruch. Auch in den alteingesessenen Parteien. Traurigerweise sehen wir von diesem frischen Wind für meinen Geschmack noch überall viel zu wenig. Eine Kanzlerkandidatin ohne Regierungserfahrung ist da allerdings schon ein gutes Beispiel für den Mut, den ich mir in der Politik wünsche.

Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Nicht nur mutig, sondern längst überfällig ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Aktuell sind doppelt so viele Menschen über 60 Jahren wahlberechtigt wie unter 30-Jährige. Mit einer Absenkung des Wahlalters würden rund 1,5 Millionen 16- und 17-Jährige die Möglichkeit bekommen, wählen zu gehen.
Ich wünsche mir von der Politik der nächsten Jahre eine Wertschätzung junger Menschen, ich wünsche mir eine diverse Bundesregierung, ich wünsche mir Kraft, Mut und Engagement in den politischen Prozessen – nicht in den Hinterzimmern der Parteizentralen.
Politikverdrossen ist unsere Generation nicht, davon bin ich überzeugt. Lasst es uns zeigen. Nicht nur an der Wahlurne, sondern auch im täglichen Handeln.
Unsere Generation verdient ein politisches Gehör und mehr Beteiligung in einer Politik mit Upgrade.

Florian Schütz
stellv. Vorsitzender dbb jugend"

Quelle: t@cker-leitartikel 5/2021, S. 2. 


 

Samstag, 29. Mai 2021

t@cker-editorial 5/2021: Superwahljahr

t@cker-editorial 5/2021: Superwahljahr

"Es ist Superwahljahr, denn neben der Bundestagswahl finden in diesem Jahr auch zahlreiche Landtags- und Kommunalwahlen statt.
Die dbb jugend macht auf allen politischen Ebenen Druck, um Verbesserungen für junge Menschen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu erreichen.
Unsere Forderungen an die Parteien haben wir in dieser t@cker-Ausgabe nochmal zusammengestellt.
Wichtig sind für uns vor allem mehr Mitsprache und Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen.
Ein Prozess bei dem sich derzeit alle Bürgerinnen und Bürger einbringen können, ist die Suche nach einem Endlagerstandort für den radioaktiven Atommüll.
Ende 2022 gehen die letzten Atomkraftwerke in Deutschland vom Netz und bis 2031 soll ein geeigneter Standort für die Endlagerung gefunden sein. Wir haben mit Jorina Suckow über die Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen im Standortauswahlverfahren gesprochen. In den t@cker-tipps stellen wir euch das klicksafe-Handbuch „Meinungsbildung in der digitalen Welt“ vor, das junge Menschen im Umgang mit Fake News und Verschwörungstheorien schult. Für t@cker-inside berichtet mein Kollege Philipp Mierzwa von einem Seminar der dbb jugend nrw zu diesem Thema. Sein Fazit: Die Auseinandersetzung ist wichtig, denn von Verschwörungserzählungen und ihren Anhängern geht eine ganz konkrete Gefahr aus, die sich in Form von Gewalt auch immer wieder gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes richtet. Dieser Gefahr treten wir als Gewerkschaft mit aller Entschiedenheit entgegen.
In diesem Sinne wünsche ich uns viel Kraft für den Wahlkampf und die Küchentisch-Gespräche mit Freunden und Familie im Vorfeld der Bundestagswahl.
Ich freue mich, euch bald alle wieder zu sehen!
Karoline Herrmann
Vorsitzende dbb jugend
"

Quelle: t@cker-editorial 5/2021, S. 2


 

 

BDZ: Übernahme von Auszubildenden (Zoll)

BDZ: Übernahme von Auszubildenden (Zoll)

Der BDZ schreibt im BDZ TarifKOMPAKT 14 zur Übernahme von Auszubildenden in der Zollverwaltung:

"Mit einem Erlass hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Bereich der Generalzolldirektion (GZD) die Ermittlung geeigneter Arbeitsplätze zur Besetzung durch Auszubildende Kaufleute für Büromanagement nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung 2021 eingeleitet. Die GZD ist aufgefordert bis zum 31. Oktober 2021 die hierfür vorgesehenen Arbeitsplätze, dem Ergebnis der Neigungsabfrage unter den Auszubildenden mit erfolgreichem Abschluss sowie zur tatsächlichen Besetzung der Arbeitsplätze zu berichten. Sofern angebotene Arbeitsplätze nicht besetzt werden können, sind die Gründe darzulegen. Im Anschluss an die befristete Übernahme gemäß TVAöD ist bei Bewährung eine unbefristete Weiterbeschäftigung vorzusehen.
Hierzu soll die GZD bis
zum 1. August 2022 dem BMF berichten.
Der BDZ bleibt bei seiner
Forderung (siehe Tarif Kompakt Nr. 13) die tarifliche Ausbildung endlich zukunftsorientiert und mit einem verwaltungsnahen Ausbildungsberuf zu modernisieren und der Zollverwaltung anzupassen.
Für den
BDZ ist es völlig unverständlich, warum die Verwaltung hier auf Zeit spielt!
Ein Umdenken ist dringend
notwendig."

Quelle: BDZ TarifKOMPAKT 14, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210520_Tarif.pdf


 

 

Donnerstag, 27. Mai 2021

BDZ-TarifKOMPAKT 14/2021 erschienen

BDZ-TarifKOMPAKT 14/2021 erschienen 

Das BDZ-TarifKOMPAKT 14/2021 ist erschienen und berichetet über folgende Themen:

- Anrechnung von vorherigen Beschäftigungszeiten und

- Übernahme von Auszubildenden (Zoll).

Der BDZ OV Bremen wünscht viel Spaß beim Lesen.

Quelle: BDZ TarifKOMPAKT 14/2021, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210520_Tarif.pdf



Montag, 24. Mai 2021

BDZ BV Hannover informiert zur Corona-Impfkampagne: Was Sie als Privatversicherte jetzt wissen müssen

BDZ BV Hannover informiert zur Corona-Impfkampagne:
Was Sie als Privatversicherte jetzt wissen müssen

Der BDZ BV Hannover informiert zur derzeit laufenden Corona-Impfkampagne gegen COVID-19 in der Pandemie: 

"18.04.2021 Corona-Pandemie: Was gilt aktuell für Privatversicherte

Corona-Impfung: Was Privatversicherte jetzt wissen müssen?

Alle Erwachsenen in Deutschland sind aufgerufen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Jedoch ist die Impfung gegen das Coronavirus freiwillig. Die Regelungen bezüglich Anspruch, Durchführung und Kostenübernahme sind grundsätzlich für alle gleich – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Dennoch gibt es immer wieder PKV-spezifische Fragen. Antworten dazu wie auch allgemeine Informationen des PKV Verbands finden Sie nachstehend.

Wer führt Ihre Corona-Impfung durch?

Die Impfungen finden momentan in den ausgewiesenen Impfzentren statt oder werden von den angebundenen mobilen Impfteams übernommen. Insgesamt gibt es ca. 440 Impfzentren deutschlandweit. Für die Organisation und den Betrieb sind die Bundesländer zuständig. Seit dem 6. April sind zudem vertragsärztliche Hausärztinnen und -ärzte (sog. Kassenärzte) in die Impfkampagne einbezogen.

In den Impfzentren sind Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Assistenzpersonal tätig. Die Zuständigkeiten des Personals sind dabei klar geregelt: Während die Impfaufklärung zwingend von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden muss, kann die Impfung selbst auch an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden. Der Betrieb eines Impfzentrums ist eine logistische Herausforderung. Zur Unterstützung können die Impfzentren daher Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen in den Betrieb einbinden.

Wie sieht es mit Impfungen durch rein privatärztliche Praxen aus?

Privatversicherte, die in einer der seltenen hausärztlichen Privatpraxen (ohne gleichzeitige vertragsärztliche Versorgung) betreut werden, können dort derzeit leider noch nicht geimpft werden. Hintergrund ist die Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums vom 31. März, in der Apotheken angewiesen werden, „Impfstoffe gegen Covid-19 ausschließlich an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztpraxen abzugeben“. Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Begrenzung der Impfstoffvergabe mit den derzeit noch begrenzten Liefermengen.

Dennoch können auch die betroffenen Privatpatientinnen und -patienten selbstver-ständlich eine kostenlose Impfung erhalten. Dies ist möglich

  • in Impfzentren
  • durch angegliederte mobile Impf-Teams
  • in Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und
  • in Arztpraxen, die von einem Impfzentrum beauftragt wurden, auch wenn sie nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Privatärztinnen und -ärzte dürfen ihre Patientinnen und Patienten selbstverständlich rund um die Impfung beraten sowie auch notwendige Atteste ausstellen. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin das weitere Vorgehen ab.

Der PKV-Verband unterstützt das Anliegen, dass die Privatärztinnen und -ärzte gleichberechtigt in die Impfkampagne der niedergelassenen Arztpraxen eingebunden werden, sobald in den nächsten Wochen die Impfstoff-Lieferungen wie erwartet ansteigen. Zudem sollten zeitnah auch Betriebsärztinnen und -ärzte Impfungen durchführen dürfen, um die Impfkampagne zu beschleunigen.

Wer übernimmt die Kosten für die Corona-Impfungen?

Für die Impfung müssen Sie nicht bezahlen. Sie ist für die Bevölkerung kostenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus. Der Bund beschafft, verteilt und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen – auch in Arztpraxen.

Die Kosten für den Aufbau und die Organisation der Impfzentren tragen die Bundesländer. Die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung beteiligen sich an diesen Kosten entsprechend ihrem Versichertenanteil. Darunter fallen neben den Sach- und Personalkosten für die Errichtung, Vorhaltung und den laufenden Betrieb von Impfzentren einschließlich der mobilen Impfteams auch die Kosten der für die Terminvergabe durch die Länder oder durch beauftragte Dritte betriebenen Callcenter.

Bei der Ausstellung Ihres ärztlichen Attests als Nachweis für Ihren bevorzugten Anspruch auf die Corona-Impfung erhält die Arztpraxis als Vergütung pauschal 5 Euro – sowie weitere 90 Cent, wenn Ihnen der Nachweis nach einem Telefonat per Post zugesendet wird. Das gilt für Privatversicherte und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Die Arztpraxen rechnen diese Leistung mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Die Kosten werden vom Bundesamt für Soziale Sicherung (ehemals Bundesversicherungsamt) erstattet. Eine Abrechnung der ärztlichen Zeugnisse nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist nach der Impfverordnung nicht möglich.

Erhalten Sie Ihre Impfung in einer Arztpraxis, ergibt sich die Vergütung der ärztlichen Leistung aus § 9 Coronavirus-Impfverordnung. Dies gilt auch für Sie als Privatversicherte. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erhält je Impfung 20 Euro für die folgenden Leistungen:

  • Aufklärung und Impfberatung
  • symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien
  • Verabreichung des Impfstoffes
  • Beobachtung der Nachsorgephase unmittelbar nach Verabreichung des Impfstoffes
  • erforderliche medizinische Intervention, falls eine Impfreaktion auftritt

Erhalten Sie nur eine Impfberatung ohne anschließende Impfung, kann die Praxis einmalig 10 Euro bei Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen.

Wann können Sie Ihre Corona-Impfung erhalten?

Das Bundesgesundheitsministerium hat auf Basis der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) in der Impfverordnung die Reihenfolge der Impfungen festgelegt. Sie hat das Ziel, die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren. Vorrang haben daher zunächst die sogenannten "Risikogruppen". Ihre Priorisierung erfolgt nach drei Kategorien: höchste, hohe und erhöhte Priorität (zur Impfreihenfolge).

Informationen über weitere geplante Impfstoff-Lieferungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Wie erhalten Sie Ihren Impftermin?

Die impfenden Praxen regeln ihre Terminvergabe selbstständig telefonisch oder online und informieren ihre Patientinnen und Patienten, die bereits Anspruch auf eine Impfung haben.

Die Terminvergabe für die Impfzentren hängt von Ihrem Wohnort ab, denn Ihr Bundesland ist für die Organisation der Impfung, die Information der Impfberechtigten sowie die Vergabe der Impftermine zuständig. In den einzelnen Ländern ist das Verfahren teilweise unterschiedlich geregelt, in vielen Fällen werden kommunale Behörden tätig. Standardisierte bundeseinheitliche Abläufe zur Terminvergabe sind aktuell nicht vorgesehen.

Der PKV-Verband hat eine Liste mit Webseiten-Links zu den wichtigsten Informationsseiten der einzelnen Bundesländer erstellt, die laufend aktualisiert wird.

Welchen Nachweis müssen Sie für die Corona-Impfung vorlegen?

Wenn Sie zu den drei Personengruppen mit einem bevorzugten Anspruch auf die Corona-Impfung gehören, müssen Sie diesen Anspruch vor der Schutzimpfung im Impfzentrum oder gegenüber dem mobilen Impfteam nachweisen. Als Nachweis gelten laut Impfverordnung folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis
  • für Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor
  • Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis
  • Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten bzw. schwangeren Person

Wichtig: Welche weiteren Unterlagen die Anspruchsberechtigten zur Impfung mitbringen müssen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. So vergeben einige Bundesländer zum Beispiel Einladungscodes, die am Tag der Impfung vorgelegt werden müssen. Wer eine Impfeinladung hat, sollte sich rechtzeitig auf der Internetseite seines Bundeslandes informieren.

Das ärztliche Attest zum Nachweis einer chronischen Erkrankung erhalten Sie in der Praxis Ihres Haus- oder Facharztes bzw. -ärztin. In der Regel liegen dort alle erforderlichen Patientendaten vor, sodass Sie das Attest auch telefonisch anfordern können. Die Arztpraxis kann Ihnen den Nachweis dann per Post zusenden (Mehr Infos zu Rezeptgebühren unter: Wer übernimmt die Kosten für die Corona-Impfungen?)

Ist eine zweimalige Impfung notwendig?

Bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Injektion notwendig.

Bei den anderen drei Impfstoffen ist für eine vollständige Immunisierung eine Auffrischimpfung erforderlich. Die von der STIKO empfohlenen Zeiträume zwischen Erst- und Zweitimpfung sollten eingehalten werden. Für die Impfstoffe von Biontech und Moderna sind das 6 Wochen und für AstraZeneca 12 Wochen.

Nach der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums hat die zweite Impfung Vorrang vor dem Beginn der Schutzimpfung weiterer Personen.

Impfstofftypen und Anwendungsalter
(nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission - STIKO)

Biontech/Pfizer (Comirnaty)   ab 16 Jahren

Moderna                                    ab 18 Jahren

AstraZeneca                             ab 60 Jahren (aktuelle Informationen zum Impfstoff)

Johnson & Johnson                   ab 18 Jahren

Ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Impfstofftypen finden Sie auf der Themenseite des Robert Koch-Instituts.

Wie sicher ist der Corona-Impfstoff?

Wie alle in Deutschland eingesetzten Impfstoffe werden auch die Mittel gegen eine Corona-Infektion vor ihrer Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die zuständigen Gremien bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) überprüft und bewertet. Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsverfahren finden Sie auf der Internetseite des PEI: www.pei.de

Nebenwirkungen treten bei zugelassenen Impfstoffen selten auf, können aber nie ganz ausgeschlossen werden. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist in Deutschland zuständig für die Beobachtung und Dokumentation auftretender Nebenwirkungen. Die Geimpften können das PEI dabei unterstützen und Verdachtsfälle von Impfkomplikationen direkt über die Webseite www.nebenwirkung.bund.de übermitteln. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Unternehmen sind zu den Meldungen verpflichtet. Darüber hinaus kann eine Meldung künftig auch über eine spezielle App erfolgen. Diese wird vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelt und ist in Kürze in den App-Stores verfügbar. Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.

Wer haftet bei Impfschäden?

Für Impfschäden kommt die öffentliche Hand nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) auf. Nach dem IFSG ist ein Impfschaden u. a. die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland.

Daneben kann es einen Anspruch gegen den Hersteller der Impfdosis geben. Nach der Gefährdungshaftung des § 84 AMG (Arzneimittelgesetz) haftet der pharmazeutische Unternehmer bei Gesundheitsbeeinträchtigungen des Geimpften, wenn sein Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.

Informationen entnommen aus den Nachrichten des PKV-Verbands im April 2021

derprivatpatient.de/infothek/nachgefragt/start-der-corona-impfung-was-privatversicherte-jetzt-wissen-muessen"

Quelle: BDZ BV Hannover, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/corona-impfung-was-privatversicherte-jetzt-wissen-muessen.html 


 

 

 



 

Samstag, 22. Mai 2021

Corona-Inzidenz in Bremen: 52,2 am 22.5.2021, Bremerhaven sinkt auf 59,5 - die dritte Welle ist gemeistert - 40,6 % Impfquote...

Corona-Inzidenz in Bremen: 52,2 am 22.5.2021, Bremerhaven sinkt auf 59,5 - die dritte Welle ist gemeistert - 40,6 % Impfquote...

butenunbinnen.de (Radio Bremen Fernsehen) berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 52,2 am 22.5.2021. Die Inzidenz in Bremerhaven sinkt auf 59,5.
Nachdem der härtere Lockdown light gewirkt hatte, stiegen die Zahlen seit Mitte März 2021 in der dritten Welle stark an... Hoffnung im Jahr 2021 geben die steigenden Impfzahlen - seit 27.12.2020 wird in Bremen und Bremerhaven geimpft...
Mit Stand vom 22.5.2021 wurden 39,7 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands geimpft, in Bremen (Bundesland) 40,6 Prozent. Die Impfgeschwindigkeit hat nach Ostern merklich an Fahrt aufgenommen, da seit diesem Zeitpunkt auch in Hausarztpraxen geimpft wird.
In der dritten Welle war es ein Impfen gegen Erkrankungen und weitere Todesfälle...
Am 11.3.2021 wurde von der Europäischen Kommission und der EMA die EU-Zulassung des vierten Impfstoffs erteilt (von diesem Impfstoff ist nur eine Dosis erforderlich).
Die Inzidenzzahlen in der dritten Welle sinken bundesweit und in Bremen.
Bundesweit sinkt der 7-Tage-Inzidenzwert am 22.5.2021 auf 66,8.
Die dritte Welle ist da mit einer starken Infektionsgeschwindigkeit, und das mit der ansteckenderen UK-Mutante (B117) mit mehr als 93 %.
Inzwischen ist auch die indische Mutation in Europa und Deutschland angekommen.

Die bundesweite Notbremse hat im April/Mai 2021 gewirkt. Hoffnung macht insgesamt die trotz Hindernissen gut anlaufende Impfkampagne in Bremen und Bremerhaven: Am 4.5.2021 wurde sogar bekannt, dass 2.000 Impfdosen mit AstraZeneca für Alterskohorten von 1961 bis 1966 freiwillig verfügbar sind. Am 18.5.2021 wurde bekannt, dass 4.000 Impfdosen von Johnson & Johnson für Alterskohorten von 1962 bis 1971 zusätzlich verfügbar sind.
Ab Juni 2021 sollen die Betriebsärzte in die Impfkampagne einbezogen werden.
Auch die Zollverwaltung startet für besonders betroffene Beschäftigte die COVID-19-Impfkampagne... Die Lage ist weiter sehr dynamisch! Der BDZ fordert die Impfung aller Zollbeschäftigten durch den betriebsärztlichen Dienst (BAD GmbH) - es ist erstaunlich und traurig, dass diese Forderungen öffentlich von der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft - die Gewerkschaft für die gesamte Zollverwaltung - öffentlich erhoben werden muss und das BMF und die Generalzolldirektion in der COVID-19-Pandemie nicht eigenständig und zeitnah auf diese Idee kommen und die erforderliche Initiative ergreifen.
Mit BionTech/Pfizer hat der erste Vakzin-Hersteller bei der EMA die Zulassung eines Impfstoffs für Jugendliche ab 12 Jahren beantragt - ein weiterer Hoffnungsschimmer für den Sommer 2021.
Aktuelle Informationen bei Radio Bremen unter der URL: https://www.butenunbinnen.de...

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

BDZ BV Hannover: Virtuelle, außerordnentliche Hauptvorstandssitzung

BDZ BV Hannover: Virtuelle, außerordnentliche Hauptvorstandssitzung 

"12.05.2021 BeHaVo-TeamViewerMeeting vom 11. Mai 2021 beschließt Sitzungstermine

Präsenzsitzung der nächsten BeHaVo in Schnerdingen

Das Landhotel Schnuck in Schneverdingen bietet uns die Möglichkeit auch unter Einhaltung der zur Zeit bestehenden Corona-Auflagen die nächste BeHaVo in Präsenz durchzuführen.

Dieser einstimmige Beschluss würde gestern vom BeHaVo während eines kurzfristig einberufenen TeamViewerMeeting verabschiedet. Die BeHaVo am 1. und 2. November 2021 ist gleichzeitg die Generalprobe in dem Landhotel für den vom 16. bis 18. Mai 2022 durchzuführenden Bezirkstag 2022 des BV Hannover e.V.!"

Quelle: BDZ BV Hannover, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/praesenzsitzung-der-naechsten-behavo-in-schnerdingen.html


 

BDZ BV Nürnberg: dbb Bundesbesoldungstabellen mit Stand 1.4.2021

BDZ BV Nürnberg: dbb Bundesbesoldungstabellen mit Stand 1.4.2021

Mit Stand 1.4.2021 wurden die Besoldungstabellen des Bundes angepasst. Der BDZ BV Nürnberg teilt die aktuellen dbb Bundesbesoldungstabellen:

"03.05.2021 Tarifergebnisse

Besoldungserhöhung zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022

Mit dem nun beschlossenen Gesetz werden – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst:

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht übernommen.

Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versor- gungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis

·         −  zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und

·         −  zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfänger/innen der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen.

Der Unterschiedsbetrag gegenüber einer nicht nach § 14a Absatz 2 Satz 1 BBesG verminderten Anpassung wird gemäß § 14a Absatz 2 Satz 3 BBesG der Versor- gungsrücklage zugeführt.

Die vom BDZ und DBB nachdrücklich geforderte Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit wurde wieder nicht gewährt.

Die aktuelle Besoldungstabelle des dbb finden sie hier."

Quellen: BDZ BV Nürnberg, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/nuernberg/bv-nuernberg-medien/nachrichten/details/news/besoldungserhoehung-zum-1-april-2021-und-zum-1-april-2022.html und https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Bezirksverbaende/BV_Nuernberg/PDF/besoldungstab_bund_210401.pdf



 



 

Donnerstag, 20. Mai 2021

BDZ fordert Corona-Impfangebot für alle Zollbeschäftigten!

BDZ fordert Corona-Impfangebot für alle Zollbeschäftigten!

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft fordert ein Corona-Impfangebot für alle Zollbeschäftigten ab Juni 2021:

"Priorisierung bei Impfstoffvergabe endet am 7. Juni (2021):

BDZ fordert Impfangebot für alle Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung!

Bei den Corona-Impfungen soll nach einem Beschluss der Ressortchefs von Bund und Ländern ab dem 7. Juni keine festgelegte Reihenfolge mehr gelten. Die Priorisierung soll ab diesem Zeitpunkt aufgehoben werden, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach entsprechenden Beratungen mit den Bundesländern mit.
Die Priorisierungslisten nach Alter, Erkrankungen und Beruf sollen demnach in Arztpraxen, regionalen Impfzentren sowie bei Betriebsärzten wegfallen.

Der gesetzliche Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus wird gegenwärtig über die Priorisierungsentscheidungen der Coronavirus-Impfverordnung geregelt.
Dem BDZ ist bewusst, dass sich mit einer Aufhebung dieser Priorisierungsentscheidungen nicht innerhalb weniger Tage die Engpässe der Impfkapazitäten beseitigen lassen. „Gleichwohl braucht es perspektivisch ein dienstliches Impfangebot für alle Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung unter Berücksichtigung des Prinzips der Freiwilligkeit“, fordert BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

Ferner bedarf es einer Bündelung der Kapazitäten des betriebsärztlichen Dienstes (BAD GmbH), des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und des medizinischen Dienstes der Bundespolizei für ein möglichst rasches und flächendeckendes Impfangebot für alle interessierten Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung – was ohnehin die Erwägung zur Implementierung eines eigenen medizinischen Dienstes für die Bundesfinanzverwaltung erfordert.

Das erforderliche Angebot des Dienstherrn umfasst nach der Forderung des BDZ auch die Nachwuchskräfte des Zolls, des ITZBund und des BZSt, die hinsichtlich einer qualitativen Ausbildung von dem praktischen Dienstbetrieb nicht ausgeschlossen bleiben dürfen.
Das Ziel des BDZ ist die Eindämmung der Pandemie im Dienstbetrieb – dafür setzen wir uns ein und werden weiter berichten. Bleibt bitte gesund!"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-fordert-impfangebot-fuer-alle-beschaeftigte-der-bundesfinanzverwaltung.html



Montag, 17. Mai 2021

BDZ im BPR der GZD: Corona-Impfungen für alle Zollbeschäftigten durch die BAD GmbH gefordert

BDZ im BPR der GZD: Corona-Impfungen für alle Zollbeschäftigten durch die BAD GmbH gefordert

Die BDZ-Fraktion im Bezirkspersonalrat der Generalzolldirektion fordert in der Mai 2021 - Ausgabe die Impfung aller Zoll-Beschäftigten ab Juni 2021 durch den betriebsärztlichen Dienst der BAD GmbH - der BDZ OV Bremen forderte die Corona-Impfung aller Beschäftigten ab Juli 2021 bereits im März 2021:

"Impfungen durch die BAD GmbH gefordert 

Die Impfungen der priorisierten Kolleginnen und Kollegen in der Zollverwaltung sind in vollem Gange. Die Beschäftigten der Kategorie II haben nahezu vollständig die Erstimpfung erhalten, viele auch bereits die Zweite. Die Impfung der Beschäftigten der Kategorie III hat begonnen. Beschäftigte der Kategorie III erhalten auf Wunsch eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung, so dass sie sich auch bei ihrem Impfzentrum einen Termin buchen können.
Nach den An
kündigungen des Bundesgesund-heitsministers soll spätestens im Juni 2021 deutlich mehr Impfstoff zur Verfügung stehen und auch die Betriebsärzte in die Impfungen eingebunden werden. Der Vorsitzende des BPR, Christian Beisch (BDZ), hat die Leitung der GZD aufgefordert, den Betriebsarzt der Zollverwaltung, die BAD GmbH, mit Corona-Impfungen zu beauftragen.
Damit könnte die Verwaltung allen
nicht kategorisierten Beschäftigten, insbesondere auch den Nachwuchskräften ein Impfangebot unterbreiten. Das Impfgeschehen würde sich dadurch deutlich beschleunigen und die Kolleginnen und Kollegen müssten nicht auf einen Termin bei ihrem zuständigen Impfzentrum warten. Auf diese Weise könnten die Beschäftigten der Zollverwaltung in kürzester Zeit durchgeimpft werden.
Dies ist ein
wichtiger Schritt zurück in die Normalität.
Aus Sicht der BDZ-Frakti
on im BPR muss die Corona-Impfung durch die BAD GmbH genauso normal sein, wie die jährliche Grippeschutzimpfung. Wir werden weiter berichten."


Quelle: BDZ, PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info Mai/2021, S. 1/2, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210512_BPR.pdf


 

Sonntag, 16. Mai 2021

SPON: Die dritte Welle von COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser - Intensivbettenbelegung sinkt auf 4.123

SPON: Die dritte Welle von COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser - Intensivbettenbelegung sinkt auf 4.123

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert die Belegung der Intensivbetten durch COVID-19-Patienten bundesweit. Erkennbar ist hier, dass der härtere Lockdown light seit Jahresanfang 2021 deutlich gewirkt hat. Allerdings steigt die Belegungszahl in der dritten Welle wieder an.
Die Vereinigung der Intensivmediziner forderte daher ein Fortsetzen der Lockdown-Maßnahmen, obwohl es zugleich Lockerungen, z.B. für KiTas und Grundschulen seit 1.3.2021 gibt, Frisöre und andere körpernahe Dienstleistungen mit strengen Hygieneauflagen wieder öffnen dürfen und auch Museen und der Einzelhandel für Termin-Shopping wieder öffnen.
In der dritten Welle steigt die Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten deutlich an. Mit Stand vom 26.4.2021 waren bereits wieder 5.166 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt. Bis 16.5.2021 sanken die Intensivbettenbelegungen auf 4.123.
Die Bundes-Notbremse wird mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz seit 24.4.2021 umgesetzt.
Die Bundes-Notbremse mit strikten Schließungen und Ausgangssperren sorgte für ein Drücken der Infektionszahlen und der Intensivbettenbelegung.

(Text: Dr. Carsten Weerth) 

 

Quelle & Copyright: SPON.de (Datenquelle DIVI-Intensivbettenregister)

 

BDZ TarifKOMPAKT 13 (2021) erschienen

BDZ TarifKOMPAKT 13 (2021) erschienen

Der BDZ TarifKOMPAKT 13 (2021) ist erschienen.

Der BDZ OV Bremen wünscht viel Spaß bei der Lektüre.

Fundstelle: BDZ.eu, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210510_Tarif.pdf


 

SPON: In der COVID-19-Pandemie ist die dritte Welle in Deutschland gebrochen - die Bundesnotbremse war erfolgreich

SPON: In der COVID-19-Pandemie ist die dritte Welle in Deutschland gebrochen - die Bundesnotbremse war erfolgreich

Der Spiegel Online (SPON.de) visualisiert die Infektionen mit SARS-CoV-2 in Deutschland: Die Bundes-Notbremse hat Erfolg gehabt und die dritte Welle ist seit Anfang Mai 2021 gebrochen. Die Infektionszahlen sinken deutlich. Impfungen sind ein wichtiger Grund:
Mitte Mai 2021 sind mehr als 35 % der Gesamtbevölkerung mindestens einmal geimpft.

(Text: Dr. Carsten Weerth)


















Quellen & Copyright: SPON.de und RKI.de

Samstag, 15. Mai 2021

Corona-Inzidenz in Bremen: 65,0 am 14.5.2021, Bremerhaven sinkt auf 86,2 - die dritte Welle ist gemeistert - 36 % Impfquote...

Corona-Inzidenz in Bremen: 65,0 am 14.5.2021, Bremerhaven sinkt auf 86,2 - die dritte Welle ist gemeistert - 36 % Impfquote...

butenunbinnen.de (Radio Bremen Fernsehen) berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 65,0 am 14.5.2021. Die Inzidenz in Bremerhaven sinkt auf 86,2.
Nachdem der härtere Lockdown light gewirkt hatte, stiegen die Zahlen seit Mitte März 2021 in der dritten Welle stark an... Hoffnung im Jahr 2021 geben die steigenden Impfzahlen - seit 27.12.2020 wird in Bremen und Bremerhaven geimpft...
Mit Stand vom 14.5.2021 wurden 35,9 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands geimpft, in Bremen (Bundesland) 36,9 Prozent. Die Impfgeschwindigkeit hat nach Ostern merklich an Fahrt aufgenommen, da seit diesem Zeitpunkt auch in Hausarztpraxen geimpft wird.
In der dritten Welle war es ein Impfen gegen Erkrankungen und weitere Todesfälle...
Am 11.3.2021 wurde von der Europäischen Kommission und der EMA die EU-Zulassung des vierten Impfstoffs erteilt (von diesem Impfstoff ist nur eine Dosis erforderlich).
Die Inzidenzzahlen in der dritten Welle sinken bundesweit und in Bremen.
Bundesweit sinkt der 7-Tage-Inzidenzwert am 14.5.2021 auf 96,5.
Die dritte Welle ist da mit einer starken Infektionsgeschwindigkeit, und das mit der ansteckenderen UK-Mutante (B117) mit mehr als 93 %. Inzwischen ist auch die indische Mutation in Europa und Deutschland angekommen.
Die bundesweite Notbremse hat im April/Mai 2021 gewirkt. Hoffnung macht insgesamt die trotz Hindernissen gut anlaufende Impfkampagne in Bremen und Bremerhaven: Am 4.5.2021 wurde sogar bekannt, dass 2.000 Impfdosen mit AstraZeneca and Alterskohorten von 1961 bis 1966 freiwillig verfügbar sind.
Ab Juni 2021 sollen die Betriebsärzte in die Impfkampagne einbezogen werden.
Auch die Zollverwaltung startet für besonders betroffene Beschäftigte die COVID-19-Impfkampagne... Die Lage ist weiter sehr dynamisch!
Mit BionTech/Pfizer hat der erste Vakzin-Hersteller bei der EMA die Zulassung eines Impfstoffs für Jugendliche ab 12 Jahren beantragt - ein weiterer Hoffnungsschimmer für den Sommer 2021.
Aktuelle Informationen bei Radio Bremen unter der URL: https://www.butenunbinnen.de...

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

BDZ zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz: Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität!

BDZ zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz:
Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität!

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft im dbb kritisiert gemeinsam mit dem Bundesverband der Tabakwirtschaft e.V. das neue Gesetzesvorhaben:

"Tabaksteuermodernisierungsgesetz

Ein Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität!

Mit dem Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG) wird für Heat-not-Burn-Produkte (erhitzter Tabak) ab dem 1. Januar 2022 eine zusätzliche Steuer eingeführt, so dass diese zukünftig wie Zigaretten besteuert werden sollen. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sind ab dem 1. Juli 2022 Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen damit als solche der Tabaksteuer. Zudem sollen die Steuersätze für Zigaretten schrittweise erhöht werden.
Der BDZ kritisiert in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben an das BMF, dass ein etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln bei der Bundesfinanzverwaltung finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen werden soll.
Das heißt: keine zusätzliche personelle Verstärkung des Zolls.

Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes prognostiziert ein Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität. Denn die Kontroll- und Fahndungseinheiten des Zolls sind aufgrund ihrer personellen und materiellen Ausstattung nur noch bedingt in der Lage, die illegale Einfuhr von Zigaretten und Tabakerzeugnissen sowie der nach dem Gesetzesvorhaben vorgesehenen Steuergegenstände von erhitztem Tabak und E-Zigaretten effektiv zu bekämpfen. Das zeigt auch der Boom zur illegalen Herstellung von Wasserpfeifentabak, der vorrangig dazu dient, kriminelle Clanstrukturen zu schaffen. Der Schwarzmarkt boomt!

Der Schwarzmarkt für unversteuerte Zigaretten ist seit Jahren unverändert groß und gewinnt darüber hinaus bei Wasserpfeifentabak immer mehr an Bedeutung. Nach Angaben der Zigarettenindustrie liegt der Verbrauch unversteuerter Zigaretten in Deutschland bei ca. 19 Milliarden Stück. Der dadurch entstehende Steuerschaden wird auf 1,2 Milliarden Euro geschätzt. Originalzigaretten, Fälschungen und sogenannte uncommon Brands bestimmen den Schwarzmarkt für Zigaretten. Die bisher seit Jahren bekannten Schmuggelwege, Transportrouten und genutzten Fahrzeuge bestehen nach wie vor und erfordern weiterhin hohe Aufmerksamkeit bei den Kontroll- und Ermittlungseinheiten. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen eine immer weiter zunehmende Professionalisierung auf Täterseite.
Es hat sich eine konkrete Schattenwirtschaft gebildet, die alle Aspekte des Wirtschaftslebens abdeckt – illegale Produktion, Transport und Lagerung sowie Geldwäsche inkriminierter Gelder.

Neue Steuertarife wirken wie ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt

Bedingt durch die erhebliche Steuerlast auf bspw. Liquids wird sich zwangsläufig auch ein Schwarzmarkt zur Steuervermeidung entwickeln. Dafür kommen einerseits Importe der „neuen“ steuerpflichtigen Produkte wie Liquids aus dem Drittland in Betracht, aber ebenso das Verbringen aus Mitgliedstaaten der EU. Der Schmuggel und der Verkauf von illegal hergestellten und unversteuerten Waren werden massiv zunehmen. Die Steuererhöhung wird auch den Online-Handel mit Erhitztem Tabak und E-Zigaretten aus nicht seriösen Quellen aus dem EU-Ausland deutlich beleben. In der Bekämpfung des Schmuggels kommt erschwerend hinzu, dass Heat-not-Burn-Produkte und Liquids in anderen Mitgliedstaaten nicht der Tabaksteuer unterliegen und deshalb nicht durch Steuerzeichen gekennzeichnet sind.
Der Preis für eine Packung Heat-not-Burn-Produkte kostet auf Basis des derzeitigen Steuertarifs 6 Euro und würde sich im ersten Steuerschritt auf knapp 10 Euro verteuern.
In Polen kostet dieselbe Packung ca. 3,15 Euro.

In Deutschland werden etwa 185.000 unterschiedliche Produkte zur Verwendung in E-Zigaretten von ca. 500 bis 1.000 Herstellern produziert. Der jährliche Umsatz beim Vertrieb von E-Zigaretten und deren nikotinhaltigen Substanzen wird auf mehr als 500 Millionen Euro beziffert. Diese werden künftig Steuergegenstand und unterliegen damit der Besteuerung durch das Tabaksteuergesetz. Seit mehr als 20 Jahren gab es für den Zoll keine wesentliche Personalaufstockung im Bereich der Kontrolleinheiten oder der Zollfahndung.
Deren Aufgabenentwicklung ist jedoch massiv gestiegen und ist in der Gesamtheit komplexer und gefährlicher geworden. Der BDZ fordert daher eine massive Aufstockung der Einsatzkräfte im Kampf gegen die organisierte Kriminalität im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Daneben bedarf es sichtbarer Investitionen in Verbesserungen von Material und Ausstattung der ZöllnerInnen – z. B. bzgl. digitaler Erreichbarkeit, Einsatzfahrzeugen oder Detektionstechnik.

Zu einem gemeinsamen Statement zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz von BDZ und BVTE – Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartige Erzeugnisse– gelangen Sie hier:

www.bvte.de/de/presse/pressemitteilung/statements-zu-den-gefahren-des-geplanten-tabaksteuermodernisierungsgesetzes-bdz-und-bvte-warnen-vor-neuen-schwarzm%C3%A4rkten.html

Quelle: BDZ.eu, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/ein-konjunkturprogramm-fuer-die-organisierte-kriminalitaet.html



 

 

 

Donnerstag, 6. Mai 2021

Corona-Inzidenz in Bremen: 106,4 am 6.5.2021, Bremerhaven sinkt auf 132,9 - Impfungen sind wichtiger als Öffnungen - Dritte Welle rollt, Notbremse ist bundesweit in Kraft - und sie wirkt! 30 % Impfquote...

Corona-Inzidenz in Bremen: 106,4 am 5.5.2021, Bremerhaven sinkt auf 132,9 - Impfungen sind wichtiger als Öffnungen - Dritte Welle rollt, Notbremse ist bundesweit in Kraft - und sie wirkt! 30 % Impfquote...

butenunbinnen.de (Radio Bremen Fernsehen) berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 106,4 am 6.5.2021. Die Inzidenz in Bremerhaven sinkt auf 132,9.
Nachdem der härtere Lockdown light gewirkt hatte, steigen nun die Zahlen seit Mitte März 2021 in der dritten Welle stark an... Hoffnung im Jahr 2021 geben die steigenden Impfzahlen - seit 27.12.2020 wird in Bremen und Bremerhaven geimpft...
Mit Stand vom 6.5.2021 wurden 30,6 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands geimpft, in Bremen (Bundesland) 31,4 Prozent. Die Impfgeschwindigkeit hat nach Ostern merklich an Fahrt aufgenommen, da seit diesem Zeitpunkt auch in Hausarztpraxen geimpft wird.
In der dritten Welle ist es tatsächlich ein Impfen gegen Erkrankungen und weitere Todesfälle...
Am 11.3.2021 wurde von der Europäischen Kommission und der EMA die EU-Zulassung des vierten Impfstoffs erteilt (von diesem Impfstoff ist nur eine Dosis erforderlich).
Seit 3.3.2021 wurden neue Zielwerte vereinbart (50/100 in einer 5-Punkte-Öffnungsstrategie mit Notbremse bei Inzidenzwerten über 100). Bremen öffnet seit 8.3.2021 vorsichtig Gartenzentren und den Buchhandel, den Einzelhandel mit dem sog. Terminshopping und Kultureinrichtungen nach vorheriger Buchung mit strengem Hygienekonzept.
Doch die Inzidenzzahlen in der dritten Wellen steigen bundesweit und in Bremen.
Bundesweit sinkt der 7-Tage-Inzidenzwert am 6.5.2021 auf 129,1.
Die dritte Welle ist da mit einer starken Infektionsgeschwindigkeit, und das mit der ansteckenderen UK-Mutante (B117) mit mehr als 93 %.
Seit 1.3.2021 wurden Grundschulen und KiTa-Einrichtung wieder in voller Besetzung geöffnet. Auch die Frisöre machten zur großen Erleichterung der Bevölkerung wieder auf, auch wenn es schwierig ist, Termine zu vereinbaren. Seit der Bundes-Notbremse übrigens mit negativem Coronatest-Ergebnis.
Aber bei Inzidenzwerten von über 100 gilt jetzt die bundesweite Notbremse... Museen sollen wieder schließen... Schulen werden ggf. auf Wechselunterricht wechseln und ab 165 völlig schließen (Distanzunterricht mit Notbetreuung, die auch für die KiTas gilt).
Hoffnung macht insgesamt die trotz Hindernissen gut anlaufende Impfkampagne in Bremen und Bremerhaven: Am 4.5.2021 wurde sogar bekannt, dass 2.000 Impfdosen mit AstraZeneca and Alterskohorten von 1961 bis 1966 freiwillig verfügbar sind.
Ab Juni 2021 sollen die Betriebsärzte in die Impfkampagne einbezogen werden.
Auch die Zollverwaltung startet für besonders betroffene Beschäftigte die COVID-19-Impfkampagne... Die Lage ist weiter sehr dynamisch!
Hinsichtlich der Seitwärtsbewegung des Infektionsgeschehens in der dritten Welle droht ein Jojo von Schließungen und Öffnungen bis zur vollständigen Umsetzung der Impfkampagne im Juni/Juli 2021.
Mit BionTech/Pfizer hat der erste Vakzin-Hersteller bei der EMA die Zulassung eines Impfstoffs für Jugendliche ab 12 Jahren beantragt - ein weiterer Hoffnungsschimmer für den Sommer 2021.
Aktuelle Informationen bei Radio Bremen unter der URL: https://www.butenunbinnen.de...

(Text: Dr. Carsten Weerth)





Bremen feiert eine Impfquote von 30 % (Zahl des Tages) Corona-Erstimpfungen

Bremen feiert eine Impfquote von 30 % (Zahl des Tages) Corona-Erstimpfungen


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: twitter.com

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Mittwoch, 5. Mai 2021

dbb jugend: Bundesvorsitzende Karoline Herrmann am Donnerstag 6.5.2021 im Twitter-Interview!

dbb jugend: Bundesvorsitzende Karoline Herrmann am Donnerstag 6.5.2021 im Twitter-Interview!

"Wir starten mit #TwitterSpaces! Fax & Fernsprecher - Der Talk zur Verwaltung der Zukunft. Zum Start sprechen wir mit von wie attraktiv der Öffentliche Dienst für junge Nachwuchskräfte ist. Folgt uns, um am Donnerstag live dabei zu sein"

Quelle: twitter.com/Next_Public