BDZ: Übernahme von Auszubildenden (Zoll)
Der BDZ schreibt im BDZ TarifKOMPAKT 14 zur Übernahme von Auszubildenden in der Zollverwaltung:
"Mit einem Erlass hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Bereich der Generalzolldirektion (GZD) die Ermittlung geeigneter Arbeitsplätze zur Besetzung durch Auszubildende Kaufleute für Büromanagement nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung 2021 eingeleitet. Die GZD ist aufgefordert bis zum 31. Oktober 2021 die hierfür vorgesehenen Arbeitsplätze, dem Ergebnis der Neigungsabfrage unter den Auszubildenden mit erfolgreichem Abschluss sowie zur tatsächlichen Besetzung der Arbeitsplätze zu berichten. Sofern angebotene Arbeitsplätze nicht besetzt werden können, sind die Gründe darzulegen. Im Anschluss an die befristete Übernahme gemäß TVAöD ist bei Bewährung eine unbefristete Weiterbeschäftigung vorzusehen.
Hierzu soll die GZD bis zum 1. August 2022 dem BMF berichten.
Der BDZ bleibt bei seiner Forderung (siehe Tarif Kompakt Nr. 13) die tarifliche Ausbildung endlich zukunftsorientiert und mit einem verwaltungsnahen Ausbildungsberuf zu modernisieren und der Zollverwaltung anzupassen.
Für den BDZ ist es völlig unverständlich, warum die Verwaltung hier auf Zeit spielt!
Ein Umdenken ist dringend notwendig."
Quelle: BDZ TarifKOMPAKT 14, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210520_Tarif.pdf
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