Montag, 24. Mai 2021

BDZ BV Hannover informiert zur Corona-Impfkampagne: Was Sie als Privatversicherte jetzt wissen müssen

BDZ BV Hannover informiert zur Corona-Impfkampagne:
Was Sie als Privatversicherte jetzt wissen müssen

Der BDZ BV Hannover informiert zur derzeit laufenden Corona-Impfkampagne gegen COVID-19 in der Pandemie: 

"18.04.2021 Corona-Pandemie: Was gilt aktuell für Privatversicherte

Corona-Impfung: Was Privatversicherte jetzt wissen müssen?

Alle Erwachsenen in Deutschland sind aufgerufen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Jedoch ist die Impfung gegen das Coronavirus freiwillig. Die Regelungen bezüglich Anspruch, Durchführung und Kostenübernahme sind grundsätzlich für alle gleich – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Dennoch gibt es immer wieder PKV-spezifische Fragen. Antworten dazu wie auch allgemeine Informationen des PKV Verbands finden Sie nachstehend.

Wer führt Ihre Corona-Impfung durch?

Die Impfungen finden momentan in den ausgewiesenen Impfzentren statt oder werden von den angebundenen mobilen Impfteams übernommen. Insgesamt gibt es ca. 440 Impfzentren deutschlandweit. Für die Organisation und den Betrieb sind die Bundesländer zuständig. Seit dem 6. April sind zudem vertragsärztliche Hausärztinnen und -ärzte (sog. Kassenärzte) in die Impfkampagne einbezogen.

In den Impfzentren sind Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Assistenzpersonal tätig. Die Zuständigkeiten des Personals sind dabei klar geregelt: Während die Impfaufklärung zwingend von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden muss, kann die Impfung selbst auch an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden. Der Betrieb eines Impfzentrums ist eine logistische Herausforderung. Zur Unterstützung können die Impfzentren daher Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen in den Betrieb einbinden.

Wie sieht es mit Impfungen durch rein privatärztliche Praxen aus?

Privatversicherte, die in einer der seltenen hausärztlichen Privatpraxen (ohne gleichzeitige vertragsärztliche Versorgung) betreut werden, können dort derzeit leider noch nicht geimpft werden. Hintergrund ist die Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums vom 31. März, in der Apotheken angewiesen werden, „Impfstoffe gegen Covid-19 ausschließlich an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztpraxen abzugeben“. Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Begrenzung der Impfstoffvergabe mit den derzeit noch begrenzten Liefermengen.

Dennoch können auch die betroffenen Privatpatientinnen und -patienten selbstver-ständlich eine kostenlose Impfung erhalten. Dies ist möglich

  • in Impfzentren
  • durch angegliederte mobile Impf-Teams
  • in Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und
  • in Arztpraxen, die von einem Impfzentrum beauftragt wurden, auch wenn sie nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Privatärztinnen und -ärzte dürfen ihre Patientinnen und Patienten selbstverständlich rund um die Impfung beraten sowie auch notwendige Atteste ausstellen. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin das weitere Vorgehen ab.

Der PKV-Verband unterstützt das Anliegen, dass die Privatärztinnen und -ärzte gleichberechtigt in die Impfkampagne der niedergelassenen Arztpraxen eingebunden werden, sobald in den nächsten Wochen die Impfstoff-Lieferungen wie erwartet ansteigen. Zudem sollten zeitnah auch Betriebsärztinnen und -ärzte Impfungen durchführen dürfen, um die Impfkampagne zu beschleunigen.

Wer übernimmt die Kosten für die Corona-Impfungen?

Für die Impfung müssen Sie nicht bezahlen. Sie ist für die Bevölkerung kostenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus. Der Bund beschafft, verteilt und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen – auch in Arztpraxen.

Die Kosten für den Aufbau und die Organisation der Impfzentren tragen die Bundesländer. Die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung beteiligen sich an diesen Kosten entsprechend ihrem Versichertenanteil. Darunter fallen neben den Sach- und Personalkosten für die Errichtung, Vorhaltung und den laufenden Betrieb von Impfzentren einschließlich der mobilen Impfteams auch die Kosten der für die Terminvergabe durch die Länder oder durch beauftragte Dritte betriebenen Callcenter.

Bei der Ausstellung Ihres ärztlichen Attests als Nachweis für Ihren bevorzugten Anspruch auf die Corona-Impfung erhält die Arztpraxis als Vergütung pauschal 5 Euro – sowie weitere 90 Cent, wenn Ihnen der Nachweis nach einem Telefonat per Post zugesendet wird. Das gilt für Privatversicherte und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Die Arztpraxen rechnen diese Leistung mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Die Kosten werden vom Bundesamt für Soziale Sicherung (ehemals Bundesversicherungsamt) erstattet. Eine Abrechnung der ärztlichen Zeugnisse nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist nach der Impfverordnung nicht möglich.

Erhalten Sie Ihre Impfung in einer Arztpraxis, ergibt sich die Vergütung der ärztlichen Leistung aus § 9 Coronavirus-Impfverordnung. Dies gilt auch für Sie als Privatversicherte. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erhält je Impfung 20 Euro für die folgenden Leistungen:

  • Aufklärung und Impfberatung
  • symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien
  • Verabreichung des Impfstoffes
  • Beobachtung der Nachsorgephase unmittelbar nach Verabreichung des Impfstoffes
  • erforderliche medizinische Intervention, falls eine Impfreaktion auftritt

Erhalten Sie nur eine Impfberatung ohne anschließende Impfung, kann die Praxis einmalig 10 Euro bei Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen.

Wann können Sie Ihre Corona-Impfung erhalten?

Das Bundesgesundheitsministerium hat auf Basis der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) in der Impfverordnung die Reihenfolge der Impfungen festgelegt. Sie hat das Ziel, die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren. Vorrang haben daher zunächst die sogenannten "Risikogruppen". Ihre Priorisierung erfolgt nach drei Kategorien: höchste, hohe und erhöhte Priorität (zur Impfreihenfolge).

Informationen über weitere geplante Impfstoff-Lieferungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Wie erhalten Sie Ihren Impftermin?

Die impfenden Praxen regeln ihre Terminvergabe selbstständig telefonisch oder online und informieren ihre Patientinnen und Patienten, die bereits Anspruch auf eine Impfung haben.

Die Terminvergabe für die Impfzentren hängt von Ihrem Wohnort ab, denn Ihr Bundesland ist für die Organisation der Impfung, die Information der Impfberechtigten sowie die Vergabe der Impftermine zuständig. In den einzelnen Ländern ist das Verfahren teilweise unterschiedlich geregelt, in vielen Fällen werden kommunale Behörden tätig. Standardisierte bundeseinheitliche Abläufe zur Terminvergabe sind aktuell nicht vorgesehen.

Der PKV-Verband hat eine Liste mit Webseiten-Links zu den wichtigsten Informationsseiten der einzelnen Bundesländer erstellt, die laufend aktualisiert wird.

Welchen Nachweis müssen Sie für die Corona-Impfung vorlegen?

Wenn Sie zu den drei Personengruppen mit einem bevorzugten Anspruch auf die Corona-Impfung gehören, müssen Sie diesen Anspruch vor der Schutzimpfung im Impfzentrum oder gegenüber dem mobilen Impfteam nachweisen. Als Nachweis gelten laut Impfverordnung folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis
  • für Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor
  • Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis
  • Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten bzw. schwangeren Person

Wichtig: Welche weiteren Unterlagen die Anspruchsberechtigten zur Impfung mitbringen müssen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. So vergeben einige Bundesländer zum Beispiel Einladungscodes, die am Tag der Impfung vorgelegt werden müssen. Wer eine Impfeinladung hat, sollte sich rechtzeitig auf der Internetseite seines Bundeslandes informieren.

Das ärztliche Attest zum Nachweis einer chronischen Erkrankung erhalten Sie in der Praxis Ihres Haus- oder Facharztes bzw. -ärztin. In der Regel liegen dort alle erforderlichen Patientendaten vor, sodass Sie das Attest auch telefonisch anfordern können. Die Arztpraxis kann Ihnen den Nachweis dann per Post zusenden (Mehr Infos zu Rezeptgebühren unter: Wer übernimmt die Kosten für die Corona-Impfungen?)

Ist eine zweimalige Impfung notwendig?

Bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Injektion notwendig.

Bei den anderen drei Impfstoffen ist für eine vollständige Immunisierung eine Auffrischimpfung erforderlich. Die von der STIKO empfohlenen Zeiträume zwischen Erst- und Zweitimpfung sollten eingehalten werden. Für die Impfstoffe von Biontech und Moderna sind das 6 Wochen und für AstraZeneca 12 Wochen.

Nach der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums hat die zweite Impfung Vorrang vor dem Beginn der Schutzimpfung weiterer Personen.

Impfstofftypen und Anwendungsalter
(nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission - STIKO)

Biontech/Pfizer (Comirnaty)   ab 16 Jahren

Moderna                                    ab 18 Jahren

AstraZeneca                             ab 60 Jahren (aktuelle Informationen zum Impfstoff)

Johnson & Johnson                   ab 18 Jahren

Ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Impfstofftypen finden Sie auf der Themenseite des Robert Koch-Instituts.

Wie sicher ist der Corona-Impfstoff?

Wie alle in Deutschland eingesetzten Impfstoffe werden auch die Mittel gegen eine Corona-Infektion vor ihrer Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die zuständigen Gremien bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) überprüft und bewertet. Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsverfahren finden Sie auf der Internetseite des PEI: www.pei.de

Nebenwirkungen treten bei zugelassenen Impfstoffen selten auf, können aber nie ganz ausgeschlossen werden. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist in Deutschland zuständig für die Beobachtung und Dokumentation auftretender Nebenwirkungen. Die Geimpften können das PEI dabei unterstützen und Verdachtsfälle von Impfkomplikationen direkt über die Webseite www.nebenwirkung.bund.de übermitteln. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Unternehmen sind zu den Meldungen verpflichtet. Darüber hinaus kann eine Meldung künftig auch über eine spezielle App erfolgen. Diese wird vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelt und ist in Kürze in den App-Stores verfügbar. Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.

Wer haftet bei Impfschäden?

Für Impfschäden kommt die öffentliche Hand nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) auf. Nach dem IFSG ist ein Impfschaden u. a. die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland.

Daneben kann es einen Anspruch gegen den Hersteller der Impfdosis geben. Nach der Gefährdungshaftung des § 84 AMG (Arzneimittelgesetz) haftet der pharmazeutische Unternehmer bei Gesundheitsbeeinträchtigungen des Geimpften, wenn sein Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.

Informationen entnommen aus den Nachrichten des PKV-Verbands im April 2021

derprivatpatient.de/infothek/nachgefragt/start-der-corona-impfung-was-privatversicherte-jetzt-wissen-muessen"

Quelle: BDZ BV Hannover, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/corona-impfung-was-privatversicherte-jetzt-wissen-muessen.html 


 

 

 



 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen