Samstag, 15. Mai 2021

BDZ zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz: Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität!

BDZ zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz:
Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität!

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft im dbb kritisiert gemeinsam mit dem Bundesverband der Tabakwirtschaft e.V. das neue Gesetzesvorhaben:

"Tabaksteuermodernisierungsgesetz

Ein Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität!

Mit dem Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG) wird für Heat-not-Burn-Produkte (erhitzter Tabak) ab dem 1. Januar 2022 eine zusätzliche Steuer eingeführt, so dass diese zukünftig wie Zigaretten besteuert werden sollen. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sind ab dem 1. Juli 2022 Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen damit als solche der Tabaksteuer. Zudem sollen die Steuersätze für Zigaretten schrittweise erhöht werden.
Der BDZ kritisiert in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben an das BMF, dass ein etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln bei der Bundesfinanzverwaltung finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen werden soll.
Das heißt: keine zusätzliche personelle Verstärkung des Zolls.

Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes prognostiziert ein Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität. Denn die Kontroll- und Fahndungseinheiten des Zolls sind aufgrund ihrer personellen und materiellen Ausstattung nur noch bedingt in der Lage, die illegale Einfuhr von Zigaretten und Tabakerzeugnissen sowie der nach dem Gesetzesvorhaben vorgesehenen Steuergegenstände von erhitztem Tabak und E-Zigaretten effektiv zu bekämpfen. Das zeigt auch der Boom zur illegalen Herstellung von Wasserpfeifentabak, der vorrangig dazu dient, kriminelle Clanstrukturen zu schaffen. Der Schwarzmarkt boomt!

Der Schwarzmarkt für unversteuerte Zigaretten ist seit Jahren unverändert groß und gewinnt darüber hinaus bei Wasserpfeifentabak immer mehr an Bedeutung. Nach Angaben der Zigarettenindustrie liegt der Verbrauch unversteuerter Zigaretten in Deutschland bei ca. 19 Milliarden Stück. Der dadurch entstehende Steuerschaden wird auf 1,2 Milliarden Euro geschätzt. Originalzigaretten, Fälschungen und sogenannte uncommon Brands bestimmen den Schwarzmarkt für Zigaretten. Die bisher seit Jahren bekannten Schmuggelwege, Transportrouten und genutzten Fahrzeuge bestehen nach wie vor und erfordern weiterhin hohe Aufmerksamkeit bei den Kontroll- und Ermittlungseinheiten. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen eine immer weiter zunehmende Professionalisierung auf Täterseite.
Es hat sich eine konkrete Schattenwirtschaft gebildet, die alle Aspekte des Wirtschaftslebens abdeckt – illegale Produktion, Transport und Lagerung sowie Geldwäsche inkriminierter Gelder.

Neue Steuertarife wirken wie ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt

Bedingt durch die erhebliche Steuerlast auf bspw. Liquids wird sich zwangsläufig auch ein Schwarzmarkt zur Steuervermeidung entwickeln. Dafür kommen einerseits Importe der „neuen“ steuerpflichtigen Produkte wie Liquids aus dem Drittland in Betracht, aber ebenso das Verbringen aus Mitgliedstaaten der EU. Der Schmuggel und der Verkauf von illegal hergestellten und unversteuerten Waren werden massiv zunehmen. Die Steuererhöhung wird auch den Online-Handel mit Erhitztem Tabak und E-Zigaretten aus nicht seriösen Quellen aus dem EU-Ausland deutlich beleben. In der Bekämpfung des Schmuggels kommt erschwerend hinzu, dass Heat-not-Burn-Produkte und Liquids in anderen Mitgliedstaaten nicht der Tabaksteuer unterliegen und deshalb nicht durch Steuerzeichen gekennzeichnet sind.
Der Preis für eine Packung Heat-not-Burn-Produkte kostet auf Basis des derzeitigen Steuertarifs 6 Euro und würde sich im ersten Steuerschritt auf knapp 10 Euro verteuern.
In Polen kostet dieselbe Packung ca. 3,15 Euro.

In Deutschland werden etwa 185.000 unterschiedliche Produkte zur Verwendung in E-Zigaretten von ca. 500 bis 1.000 Herstellern produziert. Der jährliche Umsatz beim Vertrieb von E-Zigaretten und deren nikotinhaltigen Substanzen wird auf mehr als 500 Millionen Euro beziffert. Diese werden künftig Steuergegenstand und unterliegen damit der Besteuerung durch das Tabaksteuergesetz. Seit mehr als 20 Jahren gab es für den Zoll keine wesentliche Personalaufstockung im Bereich der Kontrolleinheiten oder der Zollfahndung.
Deren Aufgabenentwicklung ist jedoch massiv gestiegen und ist in der Gesamtheit komplexer und gefährlicher geworden. Der BDZ fordert daher eine massive Aufstockung der Einsatzkräfte im Kampf gegen die organisierte Kriminalität im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Daneben bedarf es sichtbarer Investitionen in Verbesserungen von Material und Ausstattung der ZöllnerInnen – z. B. bzgl. digitaler Erreichbarkeit, Einsatzfahrzeugen oder Detektionstechnik.

Zu einem gemeinsamen Statement zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz von BDZ und BVTE – Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartige Erzeugnisse– gelangen Sie hier:

www.bvte.de/de/presse/pressemitteilung/statements-zu-den-gefahren-des-geplanten-tabaksteuermodernisierungsgesetzes-bdz-und-bvte-warnen-vor-neuen-schwarzm%C3%A4rkten.html

Quelle: BDZ.eu, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/ein-konjunkturprogramm-fuer-die-organisierte-kriminalitaet.html



 

 

 

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