Dienstag, 29. Juni 2021

BDZ BV Westfalen hat neuen Vorstand gewählt (Bezirkstag 2021)

BDZ BV Westfalen hat neuen Vorstand gewählt (Bezirkstag 2021)

Der BDZ BV Westfalen hat auf seinem 32. Bezirkstag einen neuen Vorstand gewählt:

"BV Westfalen

32. Bezirkstag wählt neuen Vorstand

Am 19.05.2021 endete am frühen Nachmittag der 32. Bezirkstag des Bezirksverbands Westfalen mit dem Motto „BDZ Westfalen – Klar besser“, an dem rund 50 Delegierte teilgenommen haben. Aufgrund der Vorgaben der Corona-Schutzverordnung in NRW, musste die Teilnehmerzahl auf ein Minimum reduziert werden, sodass keine Gäste oder Ehrengäste geladen werden konnten.
Darüber hinaus waren weitere Vorgaben nach den Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Nach der Begrüßung durch den Bezirksverbandsvorsitzenden, Stefan Walter, und der Wahl der Verhandlungsleitung standen die Beratungen zu den Satzungsänderungen an.
Im weiteren Verlauf folgten die Tätigkeitsberichte des Vorstands und der Kassenprüfer, die abschließend die Entlastung des Vorstands beantragten.
Nach der erfolgreichen Entlastung war der Weg für die anstehenden Neuwahlen frei.

Aufgrund der jeweils erfolgten Wahlen und Abstimmungen setzt sich der neue Vorstand bzw. Hauptvorstand des BDZ Bezirksverbands Westfalen wie folgt zusammen:

  • Vorsitzender: Stefan Walter (BDZ OV Dortmund)
  • Drei Stellvertreter/innen: Sebastian Teßmer (BDZ OV Münster), Steffen Knaak (BDZ OV Münster) und Astrid Haase (BDZ OV BWZ Münster)
  • Beisitzer für Ruhestandsangelegenheiten: Gerd Teuber (BDZ OV Paderborn)
  • Schriftführerin: Adelheid Tegeler (BDZ OV Münster)
  • Kassierer: Martin Seier (BDZ OV Münster)
  • Obfrau für Tariffragen: Sabine Mierau (BDZ OV Bielefeld)
  • Frauenvertreterin: Dagmar Witte-Osbahr (BDZ OV Dortmund)
  • Bezirksjugendleiter: Marcel Borrmann (BDZ OV Paderborn)
  • Rechnungsprüfer: Alexander Karsten (BDZ OV Dortmund) und Heinrich Hundrup (BDZ OV BWZ Münster)

Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes gratulierte allen gewählten Mitgliedern in seinem Grußwort recht herzlich und wünschte dem BDZ Westfalen weiterhin viel Erfolg für die nächsten fünf Jahre der Amtszeit.

In seinem anschließenden Bericht zur aktuellen gewerkschaftlichen Lage betonte Dewes, dass die politische Leitung im BMF endlich handeln muss, um die vielen Baustellen in der Zollverwaltung abzubauen.

Am Beispiel der Kontrolleinheiten machte er deutlich, wie prekär die Lage teilweise ist.
Sowohl die Personalausstattung, als auch die Sachausstattung müsste deutlich verbessert werden. So sei beispielsweise die Forderung des BDZ Westfalen nach einem Einsatzstock (kurz) nur folgerichtig. Auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wäre eine gewisse Wertschätzung und lange überfällig.

Dass es ebenfalls noch Nachholbedarf bei der IT-Ausstattung gibt, machte Dieter Dewes anhand der überfälligen Einführung von Smartphones und der Ausstattung für mobiles Arbeiten deutlich. Die Digitalisierung muss weiter vorangetrieben werden, auch bei der entsprechenden Hardware. Die nötigen Haushaltsmittel ständen dafür schließlich zur Verfügung, was er auch in den Haushaltsgesprächen mit der Politik anbringen wird.

Die Anhebung des Eingangsamtes im gehobenen Zolldienst auf A 10 ist weiterhin erklärtes Ziel des BDZ, ebenso die Durchlässigkeit der Laufbahnen. Nur so kann der Zoll als attraktiver Arbeitgeber bestehen und den Kolleginnen und Kollegen gewisse berufliche Perspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten bieten.

Abschließend zeigte Dieter Dewes die weiteren gewerkschaftlichen Forderungen des BDZ auf. Als einzige Fachgewerkschaft in der Zollverwaltung wird der BDZ die Interessen der Beschäftigten weiterhin umfassend vertreten. Getreu dem Motto: BDZ – Klar besser!"

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/32-bezirkstag-waehlt-neuen-vorstand.html





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Montag, 28. Juni 2021

Corona-Inzidenz in Bremen: 8,3 am 27.6.2021, Bremerhaven sinkt auf 0,0 - die dritte Welle ist gemeistert - 60,0 % Impfquote (Erstimpfungen)... Die vierte Welle droht.

Corona-Inzidenz in Bremen: 8,3 am 27.6.2021, Bremerhaven sinkt auf 0,0 - die dritte Welle ist gemeistert - 60,0 % Impfquote (Erstimpfungen)... Die vierte Welle droht.

butenunbinnen.de (Radio Bremen Fernsehen) berichtet über die aktuelle Corona-Inzidenzzahl in Bremen mit 8,3 am 27.6.2021. Die Inzidenz in Bremerhaven sinkt auf 0,0.
Nachdem der härtere Lockdown light gewirkt hatte, stiegen die Zahlen seit Mitte März 2021 in der dritten Welle stark an... Hoffnung im Jahr 2021 geben die steigenden Impfzahlen - seit 27.12.2020 wird in Bremen und Bremerhaven geimpft...
Mit Stand vom 27.6.2021 wurden 53,3 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands geimpft, in Bremen (Bundesland) 60,1 Prozent (Einmalimpfung).
Die Impfgeschwindigkeit hat nach Ostern merklich an Fahrt aufgenommen, da seit diesem Zeitpunkt auch in Hausarztpraxen geimpft wird.
In der dritten Welle war es ein Impfen gegen Erkrankungen und weitere Todesfälle...
Am 11.3.2021 wurde von der Europäischen Kommission und der EMA die EU-Zulassung des vierten Impfstoffs erteilt (von diesem Impfstoff ist nur eine Dosis erforderlich).
Die Inzidenzzahlen in der dritten Welle sinken bundesweit und in Bremen.
Bundesweit sinkt der 7-Tage-Inzidenzwert am 27.6.2021 auf 5,7.
Die dritte Welle war mit einer starken Infektionsgeschwindigkeit angekommen, und das mit der ansteckenderen UK-Mutante (B117) mit mehr als 93 % der Infektionen.
Inzwischen ist auch die indische Mutation in Europa und Deutschland angekommen - die vierte Welle droht im Sommer und Herbst 2021.

Die bundesweite Notbremse hat im April/Mai 2021 gewirkt. Hoffnung macht insgesamt die trotz Hindernissen gut anlaufende Impfkampagne in Bremen und Bremerhaven:
Seit Juni 2021 sind auch die Betriebsärzte in die Impfkampagne einbezogen worden.
Auch die Zollverwaltung startete für besonders betroffene Beschäftigte die COVID-19-Impfkampagne... Die Lage ist weiter sehr dynamisch! Der BDZ fordert die Impfung aller Zollbeschäftigten durch den betriebsärztlichen Dienst - es ist erstaunlich und traurig, dass diese Forderungen öffentlich von der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft - die Gewerkschaft für die gesamte Zollverwaltung - öffentlich erhoben werden muss und das BMF und die Generalzolldirektion in der COVID-19-Pandemie nicht eigenständig und zeitnah auf diese Idee kommen und die erforderliche Initiative ergreifen. Erst jetzt springt die GZD auf den Zug auf und bereitet ein Impfangebot für alle vor. Gut so, aber deutlich zu spät...
Mit BionTech/Pfizer  und Moderna haben die ersten Vakzin-Hersteller bei der EMA die Zulassung eines Impfstoffs für Jugendliche ab 12 Jahren beantragt - ein weiterer Hoffnungsschimmer für den Sommer 2021.
Angesichts der stark verbreitenden indischen Delta-Variante scheint die Tendenz erkennbar, dass nur zweifach geimpfte Menschen besser vor Ansteckungen und Erkrankungen geschützt sind.
Das lässt insbesondere für den nur einfach verimpften Impfstoff Johnson & Johnson die Frage offen, ob der Impfschutz ausreichend ist.
Aktuelle Informationen bei Radio Bremen unter der URL: https://www.butenunbinnen.de...

(Text: Dr. Carsten Weerth)


 

BDZ: Erfolgreiche Initiative zur Erhöhung der Polizeizulage!

BDZ: Erfolgreiche Initiative zur Erhöhung der Polizeizulage!

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags hat für eine Erhöhung der Polizeizulage um 20 % gestimmt - eine erfolgreiche Initiative der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft:

"Erhöhung der Polizeizulage

BDZ-Initiative gegenüber der CSU-Landesgruppe des Deutschen Bundestags zahlt sich aus!

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags votierte am gestrigen Mittwoch mehrheitlich für eine Erhöhung der Polizeizulage um 20 Prozent. Das Votum basiert auf einen Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion, der eine Anhebung der Polizeizulage von derzeit 190 Euro auf künftig 228 Euro pro Monat vorsieht.
Die erneute Erhöhung der Polizeizulage unter besoldungsrechtlicher Berücksichtigung der betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner geht unter anderem auf eine gewerkschaftspolitische Initiative des BDZ gegenüber der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag vom Januar dieses Jahres zurück.

Zu diesem Zeitpunkt beschloss die CSU-Landesgruppe im Rahmen ihrer Klausurtagung sich für eine Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und weiterer attraktivitätssteigernder Maßnahmen für Bundespolizist*innen einzusetzen. Der BDZ forderte in diesem Zusammenhang die CSU-Landesgruppe im Bundestag auf, ihren Beschluss zur Verbesserung der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Modalitäten der Polizeizulage im Interesse der betroffenen Zöllner*innen – etwa 20.000 Zollvollzugskräfte – zu erweitern.
Der CSU-Landesgruppenvorsitzende, Alexander Dobrindt, MdB dankte dem BDZ für seine Initiative und teilte ferner mit, dass es außer Frage stehe, dass man sich auch für Zollvollzugsbeamt*innen, die einen wesentlichen Beitrag für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung leisten, hinsichtlich einer weiteren Verbesserung der verschiedenen Zulagen im Vollzugs-Bereich einsetze. Mit der erhöhten Zulage sollen die besonderen Herausforderungen der Vollzugskräfte im Zusammenhang mit der gestiegenen Gewaltbereitschaft und Aggressivität im Berufsalltag honoriert werden.
Es bleibt abzuwarten, ob der Deutsche Bundestag in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag zur Anhebung der Polizeizulage folgt.

Die Forderung zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wird der BDZ weiterhin im Rahmen seiner regelmäßigen politischen Abstimmungsgespräche sowie bei den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl einbringen. Ein Teilerfolg des BDZ – die 20-prozentige Erhöhung der Polizeizulage – kommt wahrscheinlich noch vor der Bundestagswahl erfolgreich zum Abschluss.

Neben der Erhöhung der Polizeizulage ist auch der Weg für eine Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamt*innen frei gemacht. Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedete der Ausschuss dazu mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022“ in modifizierter Fassung. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober vergangenen Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst.

Sie sieht eine lineare Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 vor, mit der „das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht“ übernommen wird. Die Erhöhung im laufenden Jahr berücksichtigt den Angaben zufolge einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent. Von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-initiative-gegenueber-der-csu-landesgruppe-des-deutschen-bundestags-zahlt-sich-aus.html


 

 

BDZ zum eCommerce: MWSt-Digitalpakt ab 1.7.2021, Wegfall der 22 Euro-Freigrenze - Personalunterstützung bleibt aus

BDZ zum eCommerce: MWSt-Digitalpakt ab 1.7.2021, Wegfall der 22 Euro-Freigrenze - Personalunterstützung bleibt aus

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft kritisiert angesichts des Wegfalls der 22-Euro-EUSt-Freigrenze ab 1.7.2021 den ausbleibenden Personalaufwuchs bei den Zollämtern und den Sachgebieten B der Hauptzollämter (Nacherhebung, Beschwerden, VuB):

"E-Commerce

Der Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung kommt zum 1. Juli 2021, die digitale und personelle Unterstützung bleibt aus!

Es ist so weit: Zum 1. Juli 2021 greifen die Regelungen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Damit gehen weitreichende und komplexe Änderungen im Bereich des E-Commerce einher. Die Zollverwaltung rechnet mit mehr als 100 Millionen zusätzlichen Zollanmeldungen pro Jahr. Doch die Unterstützung der Zollabfertigung bleibt vorerst aus.
Das in Aussicht gestellte IT-Fachverfahren ATLAS-IMPOST wird voraussichtlich erst zum 15. Januar 2022 in Betrieb gehen – übergangsweise soll die Allzweckwaffe „mit Mitteln der Bürokommunikation“ zur Bewältigung dieser Massenverfahren zum Einsatz kommen.

Auch das versprochene Personal bleibt aus, obwohl die Zollstellen derweilen massiv mit der Bewältigung der Auswirkungen des Brexits ausgelastet sind. Im Regierungsentwurf zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2022 wird deutlich, dass sich die politisch Verantwortlichen erneut ihrer Verantwortung gegenüber den Zöllnerinnen und Zöllnern entziehen.
Das berühmte Streichkonzert dringend benötigter Planstellen für die Zollabfertigung zeigt bereits Wirkung: 1.400 zusätzliche Planstellen wurden vom BDZ zur Bewältigung des E-Commerce gefordert, ein Personalmehrbedarf von 1.047 Arbeitskräften wurde von der Generalzolldirektion für den Bundeshaushalt 2022 angemeldet, zwischenzeitlich zeichnet sich eine Reduzierung der dringend benötigten Planstellen auf sage und schreibe 50 Arbeitskräfte ab – vorbehaltlich der Billigung des Parlaments.

Der BDZ warnte bereits seit geraumer Zeit vor den Szenarien des E-Commerce in der Zollabfertigung. Denn die Masse der zusätzlichen Zollanmeldungen wird ohne personelle und digitale Unterstützung zu Lasten der Arbeitsqualität, der Kontrollen und nicht zuletzt der Funktionsfähigkeit der Zollämter gehen.

Hintergrund

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket kommen rechtliche Änderungen, die erhebliche Auswirkungen vor allem auf die Abfertigung aber u.a. auch auf die Sachgebiete B der Hauptzollämter haben. Zum einen entfällt die Mehrwertsteuerbefreiung für kommerzielle Sendungen bis 22 Euro. Zum anderen muss zwingend für jede Sendung eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Die bisherigen Vereinfachungen für Sendungen unter 22 Euro entfallen. Darüber hinaus ist die Abgabe einer Zollanmeldung für den freien Verkehr für Sendungen, für die eine Zollbefreiung als Geschenksendung (bis 45 Euro) oder Sendung mit geringem Wert (bis 150 Euro) gemäß der Zollbefreiungsverordnung greift, nur noch im Bestimmungsland möglich, es sei denn es wird das so genannte IOSS-Verfahren (Import One Stop Shop) genutzt. Das bedeutet, dass derartige Sendungen, die für Deutschland bestimmt sind, auch hier zum freien Verkehr abgefertigt werden müssen.
Der BDZ hatte hierzu bereits umfangreich berichtet.

Das Abfertigungsvolumen steigt durch Brexit und E-Commerce exorbitant an, das Personal bleibt aus!

Insgesamt wird es durch die neuen Regelungen zu einer Vielzahl an zusätzlichen elektronischen Zollanmeldungen beim deutschen Zoll kommen, die risikoorientiert abzufertigen sind. Ursprünglich ging der Zoll von ca. 100 Millionen zusätzlichen Sendungen aus, die zollrechtlich abzufertigen sind. Inzwischen rechnen Experten jedoch mit deutlich mehr Zollanmeldungen. Auch sind entsprechende Abgaben zu erheben, welche auch Folgeprozesse im Bereich Erlass/Erstattung, aber auch im Kassenwesen mit sich ziehen werden. Doch der im Gesetzgebungsverfahren anerkannte Mehrbedarf von 1.030 Stellen kommt einfach nicht in der Fläche an. Grund hierfür ist, dass die notwendigen Stellen schlicht durch das BMF bereits im Bundeshauhalt 2021 nicht eingebracht wurden.
Durch die politisch Verantwortlichen des BMF wird gegenüber dem BDZ immer wieder betont, dass der Zoll eine hohe Priorität habe.
Das Ergebnis der Haushaltsaufstellung gibt jedoch Anlass zur Ernüchterung.
Nicht eine Stelle wurde im Bundeshaushalt 2021 für den E-Commerce eingebracht!
„Das ist ein Widerspruch in sich! Planstellen, die im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens eindeutig anerkannt wurden, müssen auch in den Bundeshaushalt eingebracht werden.
Hier müssen sich die verantwortlichen Akteure im BMF im Interesse der Zöllnerinnen und Zöllner durchsetzen,“ fordert der stellvertretende Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrates Thomas Liebel. „Der BDZ geht hier abermals ohne Rückhalt des eigenen Ressorts in die Verhandlungen um zusätzliche Stellen für den Zoll bei den zuständigen Berichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags“, so Liebel weiter.

Auch ein zunächst geplanter staffelweiser Erhalt von Stellen in den kommenden Jahren fällt wesentlich geringer aus, als ursprünglich gedacht. Nach aktuellen Überlegungen sollen nur 50 Planstellen für den E-Commerce im Bundeshauhalt 2022 eingebracht werden.
Der BDZ hatte bereits im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren vorgebracht, dass der errechnete Mehrbedarf sprichwörtlich „einem Tropfen auf den heißen Stein“ entspricht.
Umso unverständlicher ist, dass das Personal nun darüber hinaus nicht zeitnah zur Verfügung stehen kann oder zumindest der Mehrbedarf hierfür in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang im Bundeshaushalt nicht anerkannt wird. Die Zollämter benötigen zum 1. Juli 2021 dringend Unterstützung und nicht erst im Jahre 2023 oder noch später.
Durch den Brexit sind die Belastungsgrenzen bereits erreicht, wenn nicht sogar überschritten. Hier werden bewusst Belastungen für diejenigen Zöllnerinnen und Zöllner in Kauf genommen, die zur Sicherung der Einnahmenseite des Bundeshaushalts einen wesentlichen Beitrag leisten.

Erforderliche IT-Unterstützung bleibt vorerst aus!

Da das erforderliche IT-Fachverfahren ATLAS-IMPOST voraussichtlich erst im Januar 2022 in Betrieb genommen werden kann, werden die Kolleginnen und Kollegen in der Zollabfertigung unnötigen Zusatzaufgaben ausgesetzt. Prozesse, die elektronisch und teilweise automatisiert hätten abgewickelt werden können, müssen nun bis zur Echtbetriebsaufnahme von ATLAS-IMPOST manuell erledigt werden. Angemerkt sei hier, dass bisher keine Personalvertretung bei der Entwicklung des IT-Fachverfahrens eingebunden wurde. Stattdessen erfolgt ein Ping-Pong-Spiel der Zuständigkeiten zwischen BMF und Generalzolldirektion, um offensichtlich die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung zu umgehen. Denn nicht ohne Grund hält der Gesetzgeber die Einbeziehung der zuständigen Personalvertretung bei der Entwicklung von IT-Fachverfahren für erforderlich – z. B. zur Verhinderung von Leistungs- oder Erfolgskontrolle oder der Sicherstellung der Benutzerfreundlichkeit.

Insgesamt herrscht bei den betroffenen Beschäftigten große Verunsicherung im Hinblick auf den Stichtag zum Wegfall der Mehrwertsteuerfreigrenze sowie insgesamt zu den Auswirkungen des E-Commerce auf die Zollabfertigung. Der BDZ ist an Ihrer Seite und wird die Kritik an den bestehenden Missständen auf allen Ebenen weiterhin vorbringen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/der-wegfall-der-mehrwertsteuerbefreiung-kommt-zum-1-juli-2021-die-digitale-und-personelle-unterst.html


 

BDZ-geführter Bezirkspersonalrat stimmt Kofferklausuren und Wegfall der mündlichen Laufbahnprüfung 2021 zu!

BDZ-geführter Bezirkspersonalrat stimmt Kofferklausuren und Wegfall der mündlichen Laufbahnprüfung 2021 zu!

Der BDZ hat eine BPR-Info-Sonderausgabe 6/2021 veröffentlicht:

"BDZ-geführter Bezirkspersonalrat stimmt Kofferklausuren und Wegfall der mündlichen Laufbahnprüfung 2021 zu!

In einer Sondersitzung hat heute der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat gemeinsam mit der BDZ-geführten Bezirks-Jugend- und Auszubildendenvertretung dem GZD-Konzept zur Durchführung der Abschlussprüfungen in diesem Jahr zugestimmt.
Damit schafft der BPR Klarheit für
die Nachwuchskräfte.

Das Konzept für die Abschlussprüfungen in diesem Jahr sieht vor, dass die schriftlichen Prüfungen in digitaler Form als so genannte Kofferklausuren durchgeführt werden.
Die mündliche Laufbahnprü
fung soll, wie im vergangenen Jahr, komplett entfallen.
Die BDZ-Jugend und der BDZ hat
ten bereits Anfang Mai 2021 gefordert, dass die Prüfungsmodalitäten schnellstmöglich geklärt werden.
Aus Infektionsschutzgründen hat
ten sich BDZ-Jugend und BDZ für die Durchführung von Kofferklausuren und den Wegfall der mündlichen Laufbahnprüfung ausgesprochen.
Nur auf diese Weise kann der
Infektionsschutz von Nachwuchskräften und Prüfungskommissionsmitgliedern gewährleistet werden, zumal den Nachwuchskräften bisher kein dienstliches Impfangebot gemacht wurde.
Nun hat die Ver
waltung die Forderung aufgegriffen. Bezüglich des Wegfalls der mündlichen Laufbahnprüfung steht der zustimmende Erlass des BMF noch aus.
Aus unserer Sicht können sich die
Nachwuchskräfte gezielt auf die schriftlichen Prüfungen vorbereiten.
Die BDZ-Fraktion im BPR
wünscht allen Prüflingen viel Erfolg bei den anstehenden Abschlussprüfungen."

Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, BPR-Info 6/2021, Sonderausgabe Juni 2021, URL:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210602_BPR.pdf
 


 

Sonntag, 27. Juni 2021

BDZ-Initiative erfolgreich: Mündliche Laufbahnprüfung im mD und gD werden 2021 erneut pandemiebedingt ausgesetzt!

BDZ-Initiative erfolgreich: Mündliche Laufbahnprüfung im mD und gD werden 2021 erneut pandemiebedingt ausgesetzt!




















Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.150130448362117/5776943105680795/?type=3&theater

BDZ zu den Laufbahnprüfungen 2021

BDZ zu den Laufbahnprüfungen 2021 

Quelle: BDZ-facebook-Seite, URL: https://www.facebook.com/BDZ.eu/photos/a.150130448362117/5843112682397170/?type=3&theater

Zoll zum Internationalen Tag des Öffentlichen Dienstes: Zoll-Karriere, komm zum Zoll!

Zoll zum Internationalen Tag des Öffentlichen Dienstes: Zoll-Karriere, komm zum Zoll!

"23. Juni 2021 -
Internationaler Tag des öffentlichen Dienstes

Zoll sucht auch in diesem Jahr interessierte Bewerber*innen

Am 23. Juni wird der Internationale Tag des öffentlichen Dienstes gefeiert. Dabei nimmt der Zoll als moderne Bürger- und Wirtschaftsverwaltung innerhalb des öffentlichen Dienstes eine wichtige Stellung ein, da sein Tätigkeitsspektrum von der reinen Dienstleistung bis zum hoheitlichen Handeln reicht. Mit dem Zuwachs an Aufgaben in den letzten Jahren hat die Arbeit des Zolls an Bedeutung gewonnen - sein Wirken ist heute wichtiger denn je.

Allein im vergangenen Jahr flossen dem Bundeshaushalt über die Zollverwaltung Einnahmen von fast 129 Milliarden Euro zu. Damit leisten die rund 44.000 Zöllnerinnen und Zöllner einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit Deutschlands.
Als Einnahmeverwaltung im Auftrag des Bundes sichert der Zoll das Gemeinwesen, fördert den Wirtschaftsstandort Deutschland, trägt zur Stabilität der Sozialsysteme bei und sorgt für Sicherheit und wirtschaftliche Gerechtigkeit.

Das Hauptzollamt Hamburg hat mit über 26 Milliarden Euro etwa ein Fünftel der Gesamteinnahmen des Zolls erwirtschaften können, was erneut die Bedeutung der Stadt Hamburg mit seinen Logistik-, Handels-oder Industriebranchen für den Zoll verdeutlicht.

Neben der Erhebung von Steuern leisten die knapp 2.100 Beschäftigten des Hauptzollamts Hamburg aber noch viel mehr: "Wir sind nicht nur eine äußerst effiziente Einnahmeverwaltung, sondern setzen uns mit unserer Arbeit für einen fairen Wettbewerb, den Kampf gegen Schwarzarbeit, Produktpiraterie und Kriminalität sowie für den Artenschutz ein", so Christian Schaade, Leiter des Hauptzollamts Hamburg.

Wer also einen vielseitigen und sicheren Job sucht, ist beim Hauptzollamt Hamburg richtig: "Die Rekordfunde an Betäubungsmitteln, die steigende Anzahl organisierter Schwarzarbeit oder die vielen illegalen Waren, die wir aus dem Verkehr ziehen, zeigen, dass wir und unsere Arbeit auch in Zukunft stark gefordert sein werden", so Schaade weiter.

Um auch in den kommenden Jahren gut aufgestellt zu sein, sucht der Zoll in diesem Jahr bundesweit erneut knapp 1.000 flexible und motivierte Bewerber*innen (männlich/weiblich/divers) für den gehobenen Dienst beziehungsweise 1.650 Bewerber*innen (männlich/weiblich/divers) für den mittleren Dienst, die Engagement und Teamfähigkeit für den großen Einsatzbereich des Zolls mitbringen.

Das Hauptzollamt Hamburg nimmt noch bis zum 15. September 2021 Bewerbungen für eine Ausbildung oder ein duales Studium (Ausbildungs-/Studienbeginn 1. August 2022) entgegen. Als besonderes Angebot für IT-Fans mit Abitur sind für den Einstellungsjahrgang 2022 bei der Generalzolldirektion bundesweit an diversen Standorten über 30 duale Studienplätze zum/zur Verwaltungsinformatiker/-in zu besetzen.

Weitere Hinweise zu Beruf und Karriere in der Zollverwaltung können auf unserer Website in der Rubrik "Karriere" sowie unter www.zoll-karriere.de oder auf den Social-Media-Kanälen des Zolls (Facebook, Instagram, YouTube: Zoll Karriere) abgerufen werden.

Rubrik "Karriere"
www.zoll-karriere.de

Quelle: GZD/Zoll.de, URL: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2021/z46_internationaler_tag_hh.html


 

BDZ fordert COVID-19-Impfangebot für alle Zoll-Beschäftigten!

BDZ fordert COVID-19-Impfangebot für alle Zoll-Beschäftigten!

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft fordert umgehend ein COVID-19-Impfangebot für alle Zoll-Beschäftigten (nach Wegfall der Priorisierung):

18.05.2021 Priorisierung bei Impfstoffvergabe endet am 7. Juni

BDZ fordert Impfangebot für alle Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung!

Bei den Corona-Impfungen soll nach einem Beschluss der Ressortchefs von Bund und Ländern ab dem 7. Juni keine festgelegte Reihenfolge mehr gelten. Die Priorisierung soll ab diesem Zeitpunkt aufgehoben werden, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach entsprechenden Beratungen mit den Bundesländern mit.
Die Priorisierungslisten nach Alter, Erkrankungen und Beruf sollen demnach in Arztpraxen, regionalen Impfzentren sowie bei Betriebsärzten wegfallen.

Der gesetzliche Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus wird gegenwärtig über die Priorisierungsentscheidungen der Coronavirus-Impfverordnung geregelt.
Dem BDZ ist bewusst, dass sich mit einer Aufhebung dieser Priorisierungsentscheidungen nicht innerhalb weniger Tage die Engpässe der Impfkapazitäten beseitigen lassen. „Gleichwohl braucht es perspektivisch ein dienstliches Impfangebot für alle Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung unter Berücksichtigung des Prinzips der Freiwilligkeit“, fordert BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

Ferner bedarf es einer Bündelung der Kapazitäten des betriebsärztlichen Dienstes (BAD GmbH), des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und des medizinischen Dienstes der Bundespolizei für ein möglichst rasches und flächendeckendes Impfangebot für alle interessierten Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung – was ohnehin die Erwägung zur Implementierung eines eigenen medizinischen Dienstes für die Bundesfinanzverwaltung erfordert.

Das erforderliche Angebot des Dienstherrn umfasst nach der Forderung des BDZ auch die Nachwuchskräfte des Zolls, des ITZBund und des BZSt, die hinsichtlich einer qualitativen Ausbildung von dem praktischen Dienstbetrieb nicht ausgeschlossen bleiben dürfen.
Das Ziel des BDZ ist die Eindämmung der Pandemie im Dienstbetrieb – dafür setzen wir uns ein und werden weiter berichten. Bleibt bitte gesund!"


 

 

BDZ kritisiert: Kein Bundestags-Wahlkampf zu Lasten der FIU! (zum Unions-Wahlprogramm 2021)

BDZ kritisiert: Kein Bundestags-Wahlkampf zu Lasten der FIU! (zum Unions-Wahlprogramm 2021)

Die BDZ-Bundesleitung kritisiert mit deutlichen Worten die Forderung der Union im Wahlprogramm 2021, die Finanical Intelligence Unit (FIU) - Direktion X der Generalzolldirektion - aufzulösen und die Aufgabe an das Bundeskriminalamt (BKA) zurückzugeben:

"Unions-Wahlprogramm

„FIU-Beschäftigte nicht für den Wahlkampf missbrauchen“!

Am 21. Juni 2021 verabschiedeten CDU und CSU ihr Programm für die Bundestagswahl 2021 „Gemeinsam für ein modernes Deutschland“. Das gemeinsame Wahlprogramm sieht unter dem Aspekt der Stärkung der Sicherheitsbehörden vor, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) wieder an das Bundeskriminalamt anzukoppeln.
Der BDZ kritisiert diese bloße Wahlkampf-Attacke vehement. „Statt einen seriösen Wettstreit der Ideen zu betreiben, werden die Zöllnerinnen und Zöllner der FIU als Leidtragende im Wahlkampfthema Geldwäsche“, kritisiert der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim BMF, Thomas Liebel.

Die Änderung der parteipolitischen Sichtweise zur organisatorischen Angliederung der FIU verwundert zudem sehr, wenn man bedenkt, dass sich der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (ebenfalls CDU) aus guten Gründen für die Verlagerung der FIU des Bundeskriminalamts in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen eingesetzt hatte. Ziel der Neuausrichtung der FIU war es insbesondere, im Einklang mit den europäischen Vorgaben und den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) das wichtigste internationale Gremium zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine „echte“ Zentralstelle einzurichten, die auf Basis verstärkter Kompetenzen nur solche Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt, die sie im Rahmen der Ausübung ihrer Filterfunktion als werthaltig identifiziert.
Die FIU ist dabei fachlich unabhängig. So entscheiden die Analysten/innen der FIU unabhängig, ob und wie sie Informationen erheben, verarbeiten, bewerten und an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten.

Angehörige von Strafverfolgungsbehörden und die Medien haben teilweise ein anderes Verständnis von den Aufgaben einer administrativen FIU in Abgrenzung zur eher repressiven Ausrichtung der vormaligen FIU beim BKA. So wird die FIU unter anderem fälschlich als „Vorermittlungsstelle“ der Strafverfolgungsbehörden gesehen. Diese Sichtweise verkennt die Aufgaben der FIU als „IntelligenceBehörde“.

Geldwäsche konsequenter bekämpfen, statt strukturell schwächen!

Die Wahlkampfattacke der Union greift zudem der noch nicht abgeschlossenen FATF-Prüfung vor. Dabei geht der BDZ davon aus, dass die von CDU/CSU geforderte Neukonzeption der FIU beim Onsite-Termin der laufenden FATF-Deutschlandprüfung im November 2021 ebenfalls auf herbe Kritik stoßen wird. Die Verlagerung der zentralen FIU-Aufgaben löst nach Auffassung des BDZ die grundsätzlichen Herausforderungen der FIU nicht.
Das Gesamtmeldeaufkommen steigt seit der Neuerrichtung der FIU bei der Generalzolldirektion kontinuierlich stark an: im Kalenderjahr 2019 erreichten die FIU etwa 115.000 Verdachtsmeldungen – ein Anstieg von ca. 49 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Dem Einsatz von Informationstechnologie kommt hier eine besondere Bedeutung zu, der ohne Zweifel weiterhin ausbaufähig ist. An dieser Stelle zur Erinnerung: die FIU übernahm bei ihrer Errichtung ein Verfahren, das vorsah, die GeldwäscheVerdachtsmeldung ausschließlich per Fax durch die Verpflichtenden an die FIU zu übersenden.
Dieser Versand erfolgt zwischenzeitlich automatisiert.

Maßgeblich für eine schlagkräftigere FIU ist somit die Optimierung von Prozessabläufen und gesetzlicher Befugnisse. Diese umfassen aus Sicht des BDZ unter anderem:

  • die zwingende Aufnahme einer risikobasierten Arbeitsweise der FIU im Geldwäschegesetz unter Berücksichtigung der in der EU-Geldwäscherichtlinie verankerten Vorgaben zur Risikoorientierung bei Filter und Analyseprozessen im Hinblick auf eine effektivere Bewertung von Verdachtsmeldungen,
  • Zugriffsrechte auf relevante polizeiliche Datenbanken des Bundes und der Länder sowie alle notwendigen Steuerdaten der Länder,
  • den technischen Ausbau weiterer automatisierter Abruf/und Abgleichverfahren (u.a. zum Transparenzregister) sowie
  • die Implementierung innovativer Analysetools und Auswertesoftware für die Analystinnen und Analysten der FIU.

Daneben haben die Initiatoren dieser Wahlkampf-Attacke den eintretenden Effekt bei der Aufgabe der Filterfunktion einer administrativen FIU völlig außer Acht gelassen.
In der Konsequenz würde die Anzahl von Verdachtsmeldungen bei den Strafverfolgungsbehörden massiv ansteigen und die eigentliche Entlastung der Strafverfolgungsbehörden der Länder ginge verloren. Und genau hier sollten die zuständigen Innenminister der unionsgeführten Bundesländer vor ihrer eigenen Haustür kehren, anstelle das BKA in die Versuchung zu verleiten, sich die Finger nach dem Stellenkegel der FIU wund zu lecken: nämlich den überfälligen Stellenaufwuchs bei der operativen Bekämpfung der Geldwäsche und hier insbesondere der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFGen), den Polizeipräsidien und Staatsanwaltschaften. Die Bearbeitungssockel haben sich bereits in der Vergangenheit in diesen Bereichen als problematisch erwiesen.
Zudem wurden dringende fachliche Erfordernisse, wie z. B. die Einführung einer Bargeldobergrenze oder die Beweislastumkehr bei der Bekämpfung der Geldwäsche, bislang nicht von den politischen Verantwortlichen aufgegriffen.
Der BDZ wird diese notwendigen Ansätze einer effektiveren Geldwäschebekämpfung im politischen Raum einfordern und dabei jeglichem unsachlichen Wahlkampf zu Lasten von Zöllnerinnen und Zöllner eine klare Absage erteilen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/fiu-beschaeftigte-nicht-fuer-den-wahlkampf-missbrauchen.html


 

Montag, 7. Juni 2021

BDZ-TarifKOMPAKT 15/2021 erschienen

BDZ-TarifKOMPAKT 15/2021 erschienen 

Das BDZ-TarifKOMPAKT 15/2021 ist erschienen und berichetet über folgende Themen:

- Wirksame Übertragung von Tätigkeiten auf Tarifbeschäftigte: BDZ kritisiert die Belehrung der Tarifbeschäftigten über Direktionsrechte des Arbeitnehmers als unnötig!

Der BDZ OV Bremen wünscht viel Spaß beim Lesen.

Quelle: BDZ TarifKOMPAKT 15/2021, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2021/210601_Tarif.pdf


 

Sonntag, 6. Juni 2021

BGM: Unter #ÄrmelHoch werben Prominente für die Corona-Impfung

BGM: Unter #ÄrmelHoch werben Prominente für die Corona-Impfung

Das Bundesgesundheitsministerium werben unter #ÄrmelHoch Promiente wie Uschi Glas, Günther Jauch und Sepp Maier für die Corona-Impfung... (www.zusammen-gegen-corona.de)


Quelle:
URL: https://www.zusammengegencorona.de/mitmachen/deutschland-krempelt-die-aermel-hoch/


Dienstag, 1. Juni 2021

COVID-19-Pandemie: sofort-impfen.de

COVID-19-Pandemie: sofort-impfen.de

In der COVID-19-Pandemie versucht das neue Portal www.sofort-impfen.de Impfwillige mit Ärzten zusammenzubringen, die Impfdosen verimpfen. Eine tolle Initiative, bei der man sich online für den Wunsch-Impfstoff mit seiner Postleitzahl registrieren kann. Derzeit ist die Seite allerdings überlastet...


 

BDZ im HPR beim BMF: Leistungsbezahlung in der Zollverwaltung 2021

BDZ im HPR beim BMF: Leistungsbezahlung in der Zollverwaltung 2021

Die BDZ-Fraktion im HPR beim BMF berichtet im Personalräte Aktuell, HPR-Info 5/2021, über die Leistungsbezahlung 2021:

"Leistungsbezahlung im Jahr 2021; Gewährung von Leistungsprämien

Das BMF hat mit Erlass vom 22. April 2021 den Geschäftsbereich darüber informiert, dass in diesem Jahr Leistungsprämien für die Beamten*innen in Höhe von 6.000.000 €, für die Arbeitnehmer*innen in Höhe von 1.103.323,12 € vergeben werden können.

Diese Beträge teilen sich wie folgt auf:

             Beamten*innen             Tarifbeschäftigte

BMF             208.885 €                82.629,76 € 

Zoll            5.321.702 €              709.444,32 €
BZSt
             252.666 €                30.215,36 €
ITZBund       216.747 €              281.033,68 €

Die Leistungsprämien sollen für die Tarifbeschäftigten spätestens mit den
Entgelten für den Monat Oktober 2021, für die Besoldungsempfänger *innen mit den Bezügen für den Monat November 2021 ausgezahlt werden."

Quelle: BDZ-PersonalräteKOMPAKT, HPR-Info, 5/2021, S. 1