BDZ kritisiert: Kein Bundestags-Wahlkampf zu Lasten der FIU! (zum Unions-Wahlprogramm 2021)
Die BDZ-Bundesleitung kritisiert mit deutlichen Worten die Forderung der Union im Wahlprogramm 2021, die Finanical Intelligence Unit (FIU) - Direktion X der Generalzolldirektion - aufzulösen und die Aufgabe an das Bundeskriminalamt (BKA) zurückzugeben:
"Unions-Wahlprogramm
„FIU-Beschäftigte nicht für den Wahlkampf missbrauchen“!
Die Änderung der parteipolitischen Sichtweise zur
organisatorischen Angliederung der FIU verwundert zudem sehr, wenn man
bedenkt, dass sich der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
(ebenfalls CDU) aus guten Gründen für die Verlagerung der FIU des
Bundeskriminalamts in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen eingesetzt hatte. Ziel der Neuausrichtung der FIU war es
insbesondere, im Einklang mit den europäischen Vorgaben und den
internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) das
wichtigste internationale Gremium zur Verhinderung und Bekämpfung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine „echte“ Zentralstelle
einzurichten, die auf Basis verstärkter Kompetenzen nur solche
Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt, die sie
im Rahmen der Ausübung ihrer Filterfunktion als werthaltig
identifiziert.
Die FIU ist dabei fachlich unabhängig. So entscheiden die
Analysten/innen der FIU unabhängig, ob und wie sie Informationen
erheben, verarbeiten, bewerten und an die Strafverfolgungsbehörden
weiterleiten.
Angehörige von Strafverfolgungsbehörden und die Medien haben teilweise ein anderes Verständnis von den Aufgaben einer administrativen FIU in Abgrenzung zur eher repressiven Ausrichtung der vormaligen FIU beim BKA. So wird die FIU unter anderem fälschlich als „Vorermittlungsstelle“ der Strafverfolgungsbehörden gesehen. Diese Sichtweise verkennt die Aufgaben der FIU als „IntelligenceBehörde“.
Geldwäsche konsequenter bekämpfen, statt strukturell schwächen!
Die Wahlkampfattacke der Union greift zudem der noch nicht
abgeschlossenen FATF-Prüfung vor. Dabei geht der BDZ davon aus, dass
die von CDU/CSU geforderte Neukonzeption der FIU beim Onsite-Termin der
laufenden FATF-Deutschlandprüfung im November 2021 ebenfalls auf herbe
Kritik stoßen wird. Die Verlagerung der zentralen FIU-Aufgaben löst nach
Auffassung des BDZ die grundsätzlichen Herausforderungen der FIU nicht.
Das Gesamtmeldeaufkommen steigt seit der Neuerrichtung der FIU bei der
Generalzolldirektion kontinuierlich stark an: im Kalenderjahr 2019
erreichten die FIU etwa 115.000 Verdachtsmeldungen – ein Anstieg von ca.
49 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Dem Einsatz von
Informationstechnologie kommt hier eine besondere Bedeutung zu, der ohne
Zweifel weiterhin ausbaufähig ist. An dieser Stelle zur Erinnerung: die
FIU übernahm bei ihrer Errichtung ein Verfahren, das vorsah, die
GeldwäscheVerdachtsmeldung ausschließlich per Fax durch die
Verpflichtenden an die FIU zu übersenden.
Dieser Versand erfolgt
zwischenzeitlich automatisiert.
Maßgeblich für eine schlagkräftigere FIU ist somit die Optimierung von Prozessabläufen und gesetzlicher Befugnisse. Diese umfassen aus Sicht des BDZ unter anderem:
- die zwingende Aufnahme einer risikobasierten Arbeitsweise der FIU im Geldwäschegesetz unter Berücksichtigung der in der EU-Geldwäscherichtlinie verankerten Vorgaben zur Risikoorientierung bei Filter und Analyseprozessen im Hinblick auf eine effektivere Bewertung von Verdachtsmeldungen,
- Zugriffsrechte auf relevante polizeiliche Datenbanken des Bundes und der Länder sowie alle notwendigen Steuerdaten der Länder,
- den technischen Ausbau weiterer automatisierter Abruf/und Abgleichverfahren (u.a. zum Transparenzregister) sowie
- die Implementierung innovativer Analysetools und Auswertesoftware für die Analystinnen und Analysten der FIU.
Daneben
haben die Initiatoren dieser Wahlkampf-Attacke den eintretenden Effekt
bei der Aufgabe der Filterfunktion einer administrativen FIU völlig
außer Acht gelassen.
In der Konsequenz würde die Anzahl von
Verdachtsmeldungen bei den Strafverfolgungsbehörden massiv ansteigen und
die eigentliche Entlastung der Strafverfolgungsbehörden der Länder
ginge verloren. Und genau hier sollten die zuständigen Innenminister der
unionsgeführten Bundesländer vor ihrer eigenen Haustür kehren, anstelle
das BKA in die Versuchung zu verleiten, sich die Finger nach dem
Stellenkegel der FIU wund zu lecken: nämlich den überfälligen
Stellenaufwuchs bei der operativen Bekämpfung der Geldwäsche und hier
insbesondere der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFGen), den
Polizeipräsidien und Staatsanwaltschaften. Die Bearbeitungssockel haben
sich bereits in der Vergangenheit in diesen Bereichen als problematisch
erwiesen.
Zudem wurden dringende fachliche Erfordernisse, wie z. B. die
Einführung einer Bargeldobergrenze oder die Beweislastumkehr bei der
Bekämpfung der Geldwäsche, bislang nicht von den politischen
Verantwortlichen aufgegriffen.
Der BDZ wird diese notwendigen Ansätze
einer effektiveren Geldwäschebekämpfung im politischen Raum einfordern
und dabei jeglichem unsachlichen Wahlkampf zu Lasten von Zöllnerinnen
und Zöllner eine klare Absage erteilen."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/fiu-beschaeftigte-nicht-fuer-den-wahlkampf-missbrauchen.html
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