Sonntag, 27. Juni 2021

BDZ kritisiert: Kein Bundestags-Wahlkampf zu Lasten der FIU! (zum Unions-Wahlprogramm 2021)

BDZ kritisiert: Kein Bundestags-Wahlkampf zu Lasten der FIU! (zum Unions-Wahlprogramm 2021)

Die BDZ-Bundesleitung kritisiert mit deutlichen Worten die Forderung der Union im Wahlprogramm 2021, die Finanical Intelligence Unit (FIU) - Direktion X der Generalzolldirektion - aufzulösen und die Aufgabe an das Bundeskriminalamt (BKA) zurückzugeben:

"Unions-Wahlprogramm

„FIU-Beschäftigte nicht für den Wahlkampf missbrauchen“!

Am 21. Juni 2021 verabschiedeten CDU und CSU ihr Programm für die Bundestagswahl 2021 „Gemeinsam für ein modernes Deutschland“. Das gemeinsame Wahlprogramm sieht unter dem Aspekt der Stärkung der Sicherheitsbehörden vor, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) wieder an das Bundeskriminalamt anzukoppeln.
Der BDZ kritisiert diese bloße Wahlkampf-Attacke vehement. „Statt einen seriösen Wettstreit der Ideen zu betreiben, werden die Zöllnerinnen und Zöllner der FIU als Leidtragende im Wahlkampfthema Geldwäsche“, kritisiert der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim BMF, Thomas Liebel.

Die Änderung der parteipolitischen Sichtweise zur organisatorischen Angliederung der FIU verwundert zudem sehr, wenn man bedenkt, dass sich der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (ebenfalls CDU) aus guten Gründen für die Verlagerung der FIU des Bundeskriminalamts in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen eingesetzt hatte. Ziel der Neuausrichtung der FIU war es insbesondere, im Einklang mit den europäischen Vorgaben und den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) das wichtigste internationale Gremium zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine „echte“ Zentralstelle einzurichten, die auf Basis verstärkter Kompetenzen nur solche Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt, die sie im Rahmen der Ausübung ihrer Filterfunktion als werthaltig identifiziert.
Die FIU ist dabei fachlich unabhängig. So entscheiden die Analysten/innen der FIU unabhängig, ob und wie sie Informationen erheben, verarbeiten, bewerten und an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten.

Angehörige von Strafverfolgungsbehörden und die Medien haben teilweise ein anderes Verständnis von den Aufgaben einer administrativen FIU in Abgrenzung zur eher repressiven Ausrichtung der vormaligen FIU beim BKA. So wird die FIU unter anderem fälschlich als „Vorermittlungsstelle“ der Strafverfolgungsbehörden gesehen. Diese Sichtweise verkennt die Aufgaben der FIU als „IntelligenceBehörde“.

Geldwäsche konsequenter bekämpfen, statt strukturell schwächen!

Die Wahlkampfattacke der Union greift zudem der noch nicht abgeschlossenen FATF-Prüfung vor. Dabei geht der BDZ davon aus, dass die von CDU/CSU geforderte Neukonzeption der FIU beim Onsite-Termin der laufenden FATF-Deutschlandprüfung im November 2021 ebenfalls auf herbe Kritik stoßen wird. Die Verlagerung der zentralen FIU-Aufgaben löst nach Auffassung des BDZ die grundsätzlichen Herausforderungen der FIU nicht.
Das Gesamtmeldeaufkommen steigt seit der Neuerrichtung der FIU bei der Generalzolldirektion kontinuierlich stark an: im Kalenderjahr 2019 erreichten die FIU etwa 115.000 Verdachtsmeldungen – ein Anstieg von ca. 49 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Dem Einsatz von Informationstechnologie kommt hier eine besondere Bedeutung zu, der ohne Zweifel weiterhin ausbaufähig ist. An dieser Stelle zur Erinnerung: die FIU übernahm bei ihrer Errichtung ein Verfahren, das vorsah, die GeldwäscheVerdachtsmeldung ausschließlich per Fax durch die Verpflichtenden an die FIU zu übersenden.
Dieser Versand erfolgt zwischenzeitlich automatisiert.

Maßgeblich für eine schlagkräftigere FIU ist somit die Optimierung von Prozessabläufen und gesetzlicher Befugnisse. Diese umfassen aus Sicht des BDZ unter anderem:

  • die zwingende Aufnahme einer risikobasierten Arbeitsweise der FIU im Geldwäschegesetz unter Berücksichtigung der in der EU-Geldwäscherichtlinie verankerten Vorgaben zur Risikoorientierung bei Filter und Analyseprozessen im Hinblick auf eine effektivere Bewertung von Verdachtsmeldungen,
  • Zugriffsrechte auf relevante polizeiliche Datenbanken des Bundes und der Länder sowie alle notwendigen Steuerdaten der Länder,
  • den technischen Ausbau weiterer automatisierter Abruf/und Abgleichverfahren (u.a. zum Transparenzregister) sowie
  • die Implementierung innovativer Analysetools und Auswertesoftware für die Analystinnen und Analysten der FIU.

Daneben haben die Initiatoren dieser Wahlkampf-Attacke den eintretenden Effekt bei der Aufgabe der Filterfunktion einer administrativen FIU völlig außer Acht gelassen.
In der Konsequenz würde die Anzahl von Verdachtsmeldungen bei den Strafverfolgungsbehörden massiv ansteigen und die eigentliche Entlastung der Strafverfolgungsbehörden der Länder ginge verloren. Und genau hier sollten die zuständigen Innenminister der unionsgeführten Bundesländer vor ihrer eigenen Haustür kehren, anstelle das BKA in die Versuchung zu verleiten, sich die Finger nach dem Stellenkegel der FIU wund zu lecken: nämlich den überfälligen Stellenaufwuchs bei der operativen Bekämpfung der Geldwäsche und hier insbesondere der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFGen), den Polizeipräsidien und Staatsanwaltschaften. Die Bearbeitungssockel haben sich bereits in der Vergangenheit in diesen Bereichen als problematisch erwiesen.
Zudem wurden dringende fachliche Erfordernisse, wie z. B. die Einführung einer Bargeldobergrenze oder die Beweislastumkehr bei der Bekämpfung der Geldwäsche, bislang nicht von den politischen Verantwortlichen aufgegriffen.
Der BDZ wird diese notwendigen Ansätze einer effektiveren Geldwäschebekämpfung im politischen Raum einfordern und dabei jeglichem unsachlichen Wahlkampf zu Lasten von Zöllnerinnen und Zöllner eine klare Absage erteilen."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/fiu-beschaeftigte-nicht-fuer-den-wahlkampf-missbrauchen.html


 

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