BDZ: Erfolgreiche Initiative zur Erhöhung der Polizeizulage!
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags hat für eine Erhöhung der Polizeizulage um 20 % gestimmt - eine erfolgreiche Initiative der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft:
"Erhöhung der Polizeizulage
BDZ-Initiative gegenüber der CSU-Landesgruppe des Deutschen Bundestags zahlt sich aus!
Zu diesem Zeitpunkt beschloss die CSU-Landesgruppe im
Rahmen ihrer Klausurtagung sich für eine Wiedereinführung der
Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und weiterer
attraktivitätssteigernder Maßnahmen für Bundespolizist*innen
einzusetzen. Der BDZ forderte in diesem Zusammenhang die
CSU-Landesgruppe im Bundestag auf, ihren Beschluss zur Verbesserung der
besoldungs- und versorgungsrechtlichen Modalitäten der Polizeizulage im
Interesse der betroffenen Zöllner*innen – etwa 20.000 Zollvollzugskräfte
– zu erweitern.
Der CSU-Landesgruppenvorsitzende, Alexander Dobrindt,
MdB dankte dem BDZ für seine Initiative und teilte ferner mit, dass es
außer Frage stehe, dass man sich auch für Zollvollzugsbeamt*innen, die
einen wesentlichen Beitrag für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und
Ordnung leisten, hinsichtlich einer weiteren Verbesserung der
verschiedenen Zulagen im Vollzugs-Bereich einsetze. Mit der erhöhten
Zulage sollen die besonderen Herausforderungen der Vollzugskräfte im
Zusammenhang mit der gestiegenen Gewaltbereitschaft und Aggressivität im
Berufsalltag honoriert werden.
Es bleibt abzuwarten, ob der Deutsche
Bundestag in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag zur Anhebung der
Polizeizulage folgt.
Die Forderung zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wird der BDZ weiterhin im Rahmen seiner regelmäßigen politischen Abstimmungsgespräche sowie bei den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl einbringen. Ein Teilerfolg des BDZ – die 20-prozentige Erhöhung der Polizeizulage – kommt wahrscheinlich noch vor der Bundestagswahl erfolgreich zum Abschluss.
Neben der Erhöhung der Polizeizulage ist auch der Weg für eine Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamt*innen frei gemacht. Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedete der Ausschuss dazu mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022“ in modifizierter Fassung. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober vergangenen Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst.
Sie sieht eine lineare Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 vor, mit der „das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht“ übernommen wird. Die Erhöhung im laufenden Jahr berücksichtigt den Angaben zufolge einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent. Von der Erhöhung zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sind Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen B 11 und R 10 ausgenommen."
Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-initiative-gegenueber-der-csu-landesgruppe-des-deutschen-bundestags-zahlt-sich-aus.html
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