Mittwoch, 24. Oktober 2018

HPR-Info: Zusammenlegung der Hamburger Hauptzollämter am 1.1.2019

HPR-Info: Zusammenlegung der Hamburger Hauptzollämter am 1.1.2019

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert im "BDZ Personalräte KOMPAKT" Oktober 2018 über die bevorstehende Zusammenlegung der Hamburger Hauptzollämter zum 1.1.2019 mit dem Ziel der Gründung des Hauptzollamts Hamburg. Das HZA Hamburg-Jonas wird zunächst nicht integriert, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen.


"Pünktlich zur Sitzungswoche lagen dem HPR nunmehr alle notwendigen Informationen bezüglich der geplanten Zusammenlegung von Hauptzollämtern in der Freien und Hansestadt Hamburg vor. Nach intensiver Beschäftigung mit der Planung und insbesondere auch den vorliegenden Stellungnahmen von BPR und den örtlichen Personalräten erhob der HPR schlussendlich keine formellen Einwendungen. Somit wird – nach Aufhebung der HZÄ Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt – zum 01.01.2019 das HZA Hamburg errichtet. Zu einem bis dato noch nicht feststehenden Zeitpunkt soll dann – nach neuerlicher personalvertretungsrechtlicher Beteiligung - auch noch das HZA Hamburg-Jonas in das HZA Hamburg integriert werden. Wir werden selbstverständlich zu gegebener Zeit weiter berichten."
 

Quelle:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2018/181022_HPR.pdf

BMF zum Zulagenwesen für Bundesbeamte - Erschwerniszulage, Polizeizulage, Prüferzulage

HPR-Info: Neues vom BMF zum Zulagenwesen für Bundesbeamte  - Erschwerniszulage, Polizeizulage, Prüferzulage

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert im "BDZ Personalräte KOMPAKT" Oktober 2018 über neue Entwicklungen im Zulagenwesen für Bundesbeamte im Geschäftsbereich des BMF.

"Zahlung der Polizeizulage an Tarifbeschäftigte der FKS in typisierten Bereichen 
Mit Erlass vom 11.09.2018 - Z B 4 a – P 2152/15/10006:002 hat das BMF ergänzende Hinweise zu Ziffer 4.6 der VV-BMF-PolZul herausgegeben. Demnach erhalten nur die mit Wirkung vom 1. Januar 2004 nach § 437 Abs. 2 SGB III gesetzlich in den Dienst der Zollverwaltung übergeleiteten Tarifbeschäftigten die Polizeizulage rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 und dies auch nur dann, wenn sie in einem typisierten Bereich eingesetzt sind. Im Interesse der Gleichbehandlung mit dem Beamtenbereich wurde nunmehr im Einvernehmen mit dem BMI im Rahmen einer übertariflichen Maßnahme zugestanden, auf die sechsmonatige Ausschlussfrist nach § 37 TVÖD zu verzichten. Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat hatte die rückwirkende Gewährung der Polizeizulage bereits in der gemeinschaftlichen Besprechung zwischen BMF und HPR am 6. März 2018 ausdrücklich begrüßt. Im o.a. Erlass führt das BMF weiter aus: „Sonstige Tarifbeschäftigte der Zollverwaltung hingegen gehören weiterhin nicht zum zulageberechtigten Personenkreis; deren Ausschluss gilt daher auch bei Verwendung in einem Bereich nach Ziffer 4.3.5.2 VV-BMF-PolZul, in dem gemäß Bestimmung des BMF typischerweise vollzugspolizeiliche Tätigkeiten wahrgenommen werden.“ Diese Auffassung des BMF teilen der BDZ und seine Fraktion im HPR ausdrücklich nicht. Wir vertreten auch weiterhin die Rechtsauffassung, nach der verschiedene Statusgruppen, die gleiche Tätigkeiten verrichten, auch entsprechend vergleichbar vergütet bzw. besoldet werden müssen. Der BDZ wird sich daher im Rahmen der aktuell laufenden Evaluation der VV-BMF-PolZul dieser Ungleichbehandlung selbstverständlich weiter annehmen und auch hier auf Schaffung bzw. Gewährung einer entsprechenden außertariflichen Maßnahme drängen. 

Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen nach § 17 Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) 
Derzeit erreichen den HPR und den BDZ eine Vielzahl von Anfragen nach dem Sachstand der Umsetzung der Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen nach § 17 EZulV, die bereits zum 1. Mai 2017 in Kraft getreten ist. Bereits im Mai 2018 fand dazu eine durch den BDZ initiierte Ressortbesprechung zwischen BMF und BMI statt. Auf der Personalrätekonferenz des BDZ in Kassel erklärte die Leiterin der Zentralabteilung im BMF, Frau Dr. Martina Stahl-Hoepner, dazu, dass das BMI als federführendes Ressort nunmehr beabsichtigt, in einem mit dem BMF abgestimmten Rundschreiben an alle obersten Dienstbehörden Hinweise zur Präzisierung des § 17 EZulV zu geben. Wir werden darauf drängen, dass es nicht noch zu weiteren zeitlichen Verzögerungen kommt. 

Abnutzungsentschädigung für hauptamtliche Sporttrainer und hauptamtliche Sportlehrende beim BWZ 

Die Berichterstatter hatten gegenüber den Abteilungen Z und III gewichtige fachliche Gründe vorgetragen, die es rechtfertigen, die für die hauptamtlichen Sporttrainer /innen und für die hauptamtlichen Sportlehrenden beim BWZ zunächst vorgesehene steuerfreie Abnutzungsentschädigung in Höhe von 5 Euro/ mtl. zu erhöhen. Das BMF hat sich nach Prüfung der Argumente der Meinung angeschlossen und im laufenden Abstimmungsprozess mit den gewerkschaftlichen Dachverbänden zur Verwaltungsvorschrift zu § 70a des Bundesbesoldungsgesetzes über die Dienstkleidung der Beamten der Zollverwaltung (VwV - DKL Zoll) die Abnutzungsentschädigung verdoppelt. Vorgesehen sind nun lt. laut Entwurf VwV – DKL Zoll 10,00 Euro (vgl. Anlage 3 Nr. 1 b). Der BDZ wird im gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahren jetzt alles unternehmen, dass dieser Erfolg auch tatsächlich schnellstmöglich umgesetzt wird.  

Evaluation Polizeizulage 
Wie bereits ausgeführt, hat das BMF nunmehr den Evaluationsprozess zur Gewährung der Polizeizulage wieder aufgenommen. Die gewerkschaftlichen Positionen dazu und zu anderen Zulagen und Aufwandsentschädigungen hat der BDZ mit den durch ihn geführten Personalräten unlängst in Kassel aufeinander abgestimmt. Im Vorfeld des jetzt anstehenden Beteiligungsprozesses zum Entwurf eines Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetzes werden die herausgearbeiteten Positionen und Forderungen exakt formuliert und in der Folge an entsprechender Stelle im BMF und BMI eingefordert. So wird sich der BDZ z.B. bezüglich der vorgesehenen Erhöhung der Prüferzulage entschieden gegen eine seitens des BMI angestrebte Reduzierung der durch das BMF ursprünglich vorgesehenen Erhöhung im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens aussprechen (mittlerer Dienst: 17,91 € auf 40,27 € und gehobener Dienst: 40,00 € auf 85,00 €). Im laufenden Evaluierungsprozess der VV-BMF-PolZul fordern der BDZ und seine Fraktion im HPR hauptsächlich
• die Typisierung der Sachgebiete C und E 
• die Gewährung der Polizeizulage für den Arbeitsbereich 33 des ZKA (ehem. ZORA Münster), 
• eine außer- bzw. übertarifliche Regelung zur Gewährung der Polizeizulage und der Zulage nach § 17 EZulV für Tarifbeschäftigte, die vergleichbare Tätigkeiten von Beamten ausüben sowie • eine eingehende Prüfung hinsichtlich der Möglichkeiten zur Gewährung der Polizeizulage für die Sachgebiete F der Hauptzollämter. Daneben bleiben eine deutliche Erhöhung der Polizeizulage und deren Ruhegehaltsfähigkeit auch weiterhin Kernforderungen des BDZ. 
Zudem 
• muss der § 5 Abs. 2 EZulV (Kürzung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten - DuZ - für Empfänger der Bordzulage nach § 23b EZulV) als letzte noch verbliebene Konkurrenzregelung endlich gestrichen werden, 
• ist die FIU-Zulage ebenfalls deutlich zu erhöhen, 
• muss auch der § 17 a bis d EZulV (Dienst zu wechselnden Zeiten) u.a. im Hinblick auf die allgemeinen Voraussetzungen und die Höhe der Zulage hin überprüft werden und • ist es aus Sicht des BDZ an der Zeit, die Einführung einer Abfertigungszulage für die Binnenzollämter zu prüfen."
 
Quelle:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2018/181022_HPR.pdf