HPR-Info: Neues vom BMF zum Zulagenwesen für Bundesbeamte - Erschwerniszulage, Polizeizulage, Prüferzulage
Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert im "BDZ Personalräte KOMPAKT" Oktober 2018 über neue Entwicklungen im Zulagenwesen für Bundesbeamte im Geschäftsbereich des BMF.
"Zahlung der Polizeizulage an Tarifbeschäftigte
der FKS in typisierten
Bereichen
Mit Erlass vom 11.09.2018 - Z B 4
a – P 2152/15/10006:002 hat das
BMF ergänzende Hinweise zu Ziffer
4.6 der VV-BMF-PolZul herausgegeben.
Demnach erhalten nur die
mit Wirkung vom 1. Januar 2004
nach § 437 Abs. 2 SGB III gesetzlich
in den Dienst der Zollverwaltung
übergeleiteten Tarifbeschäftigten
die Polizeizulage rückwirkend ab
dem 1. Januar 2014 und dies auch
nur dann, wenn sie in einem typisierten
Bereich eingesetzt sind. Im
Interesse der Gleichbehandlung mit
dem Beamtenbereich wurde nunmehr
im Einvernehmen mit dem
BMI im Rahmen einer übertariflichen
Maßnahme zugestanden, auf
die sechsmonatige Ausschlussfrist
nach § 37 TVÖD zu verzichten. Die
BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat
hatte die rückwirkende Gewährung
der Polizeizulage bereits in der
gemeinschaftlichen Besprechung
zwischen BMF und HPR am 6. März
2018 ausdrücklich begrüßt. Im o.a.
Erlass führt das BMF weiter aus:
„Sonstige Tarifbeschäftigte der
Zollverwaltung hingegen gehören
weiterhin nicht zum zulageberechtigten
Personenkreis; deren Ausschluss
gilt daher auch bei Verwendung
in einem Bereich nach Ziffer
4.3.5.2 VV-BMF-PolZul, in dem
gemäß Bestimmung des BMF typischerweise
vollzugspolizeiliche Tätigkeiten
wahrgenommen werden.“
Diese Auffassung des BMF teilen
der BDZ und seine Fraktion im HPR
ausdrücklich nicht. Wir vertreten
auch weiterhin die Rechtsauffassung,
nach der verschiedene Statusgruppen,
die gleiche Tätigkeiten
verrichten, auch entsprechend
vergleichbar vergütet bzw. besoldet
werden müssen. Der BDZ wird sich
daher im Rahmen der aktuell laufenden
Evaluation der VV-BMF-PolZul
dieser Ungleichbehandlung
selbstverständlich weiter annehmen
und auch hier auf Schaffung
bzw. Gewährung einer entsprechenden
außertariflichen Maßnahme
drängen.
Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten
Personen oder Gegenständen
nach § 17 Erschwerniszulagenverordnung
(EZulV)
Derzeit erreichen den HPR und
den BDZ eine Vielzahl von Anfragen
nach dem Sachstand der Umsetzung
der Zulage für Tätigkeiten
mit kontaminierten Personen oder
Gegenständen nach § 17 EZulV,
die bereits zum 1. Mai 2017 in Kraft
getreten ist. Bereits im Mai 2018
fand dazu eine durch den BDZ initiierte
Ressortbesprechung zwischen
BMF und BMI statt. Auf der
Personalrätekonferenz des BDZ
in Kassel erklärte die Leiterin der
Zentralabteilung im BMF, Frau Dr.
Martina Stahl-Hoepner, dazu, dass
das BMI als federführendes Ressort
nunmehr beabsichtigt, in einem
mit dem BMF abgestimmten
Rundschreiben an alle obersten
Dienstbehörden Hinweise zur Präzisierung
des § 17 EZulV zu geben.
Wir werden darauf drängen, dass
es nicht noch zu weiteren zeitlichen
Verzögerungen kommt.
Abnutzungsentschädigung
für hauptamtliche Sporttrainer
und hauptamtliche Sportlehrende
beim BWZ
Die Berichterstatter hatten gegenüber
den Abteilungen Z und III gewichtige
fachliche Gründe vorgetragen,
die es rechtfertigen, die für die
hauptamtlichen Sporttrainer /innen
und für die hauptamtlichen Sportlehrenden
beim BWZ zunächst vorgesehene
steuerfreie Abnutzungsentschädigung
in Höhe von 5 Euro/
mtl. zu erhöhen. Das BMF hat sich
nach Prüfung der Argumente der
Meinung angeschlossen und im laufenden
Abstimmungsprozess mit
den gewerkschaftlichen Dachverbänden
zur Verwaltungsvorschrift
zu § 70a des Bundesbesoldungsgesetzes
über die Dienstkleidung der
Beamten der Zollverwaltung (VwV
- DKL Zoll) die Abnutzungsentschädigung
verdoppelt. Vorgesehen sind
nun lt. laut Entwurf VwV – DKL Zoll
10,00 Euro (vgl. Anlage 3 Nr. 1 b).
Der BDZ wird im gewerkschaftlichen
Beteiligungsverfahren jetzt
alles unternehmen, dass dieser Erfolg
auch tatsächlich schnellstmöglich
umgesetzt wird.
Evaluation Polizeizulage
Wie bereits ausgeführt, hat das BMF
nunmehr den Evaluationsprozess
zur Gewährung der Polizeizulage
wieder aufgenommen. Die gewerkschaftlichen
Positionen dazu und zu
anderen Zulagen und Aufwandsentschädigungen
hat der BDZ mit den
durch ihn geführten Personalräten unlängst in Kassel aufeinander abgestimmt.
Im Vorfeld des jetzt anstehenden
Beteiligungsprozesses
zum Entwurf eines Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetzes
werden die herausgearbeiteten
Positionen und Forderungen exakt
formuliert und in der Folge an
entsprechender Stelle im BMF und
BMI eingefordert. So wird sich der
BDZ z.B. bezüglich der vorgesehenen
Erhöhung der Prüferzulage
entschieden gegen eine seitens des
BMI angestrebte Reduzierung der
durch das BMF ursprünglich vorgesehenen
Erhöhung im Rahmen
des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens
aussprechen (mittlerer
Dienst: 17,91 € auf 40,27 € und gehobener
Dienst: 40,00 € auf 85,00
€). Im laufenden Evaluierungsprozess
der VV-BMF-PolZul fordern
der BDZ und seine Fraktion im HPR
hauptsächlich
• die Typisierung der Sachgebiete
C und E
• die Gewährung der Polizeizulage
für den Arbeitsbereich 33
des ZKA (ehem. ZORA Münster),
• eine außer- bzw. übertarifliche
Regelung zur Gewährung der
Polizeizulage und der Zulage
nach § 17 EZulV für Tarifbeschäftigte,
die vergleichbare
Tätigkeiten von Beamten ausüben sowie
• eine eingehende Prüfung hinsichtlich
der Möglichkeiten
zur Gewährung der Polizeizulage
für die Sachgebiete F der
Hauptzollämter.
Daneben bleiben eine deutliche Erhöhung
der Polizeizulage und deren
Ruhegehaltsfähigkeit auch weiterhin
Kernforderungen des BDZ.
Zudem
• muss der § 5 Abs. 2 EZulV (Kürzung
der Zulage für Dienst zu
ungünstigen Zeiten - DuZ -
für Empfänger der Bordzulage
nach § 23b EZulV) als letzte
noch verbliebene Konkurrenzregelung
endlich gestrichen
werden,
• ist die FIU-Zulage ebenfalls
deutlich zu erhöhen,
• muss auch der § 17 a bis d
EZulV (Dienst zu wechselnden
Zeiten) u.a. im Hinblick auf die
allgemeinen Voraussetzungen
und die Höhe der Zulage hin
überprüft werden und
• ist es aus Sicht des BDZ an der
Zeit, die Einführung einer Abfertigungszulage
für die Binnenzollämter
zu prüfen."
Quelle:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2018/181022_HPR.pdf
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