Donnerstag, 16. Juni 2022

BDZ in Bremen stark aufgestellt: dbb landesbund bremen Hauptvorstandssitzung am 15.6.2022

BDZ in Bremen stark aufgestellt: dbb landesbund bremen Hauptvorstandssitzung am 15.6.2022

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft ist in Bremen sehr gut vernetzt und stark aufgestellt.

Mit dem BDZ BV Hannover-Vorsitzenden Olaf Wietschorke (stv. Vorsitzender dbb landesbund bremen) und dem BDZ OV Bremerhaven-Vorsitzenden Oliver Mögenburg (Beisitzer im dbb landesbund bremen) sind gleich zwei BDZ-Gewerkschafter im Vorstand des dbb landesbundes.

Zusätzlich werden die beiden BDZ Ortsverbände Bremen und Bremen Zollfahndung zu den dbb landeshauptvorstandssitzungen eingeladen, die zweimal im Jahr stattfinden und alle 25 Fachverbände des dbb landesbundes versammeln.

Am 15.6.2022 fand die dbb landesbund bremen Hauptvorstandssitzung in der Überseestadt Bremen statt.

"15.06.2022 BDZ bei der dbb Bremen Landesvorstandssitzung stark vertreten

BV Hannover, OV Bremen, OV Bremen Zollfahndung und OV Bremerhaven vor Ort

An der Sitzung des dbb Bremen am 15.06.2022 in Bremen nahmen der BV Vorsitzende und die drei Vorsitzenden der zugehörigen Ortsverbände im dbb Landesbund teil.

Jürn Schulze, als dbb Landesvorsitzender, berichtete von der Sitzung des dbb Bundesvorstands in Kiel. Neben der Aufnahme der Vereinigung Cockpit in den dbb Beamtenbund unf Tarifunion informierte er die Anwesenden über die Planungen für den dbb Gewerkschaftstag im November in Berlin. Rege Diskussion erzeugte, aufgrund des Förderalismus, die unterschiedlichen Besoldungen und Zulagen hinsichtlich der Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst."


 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
BDZ-Gewerkschafter auf der dbb landesbund bremen Hauptvorstandssitzung am 15.6.2022 in der Überseestadt (v.l.n.r.) Oliver Mögenburg (OV Bremerhaven), Olaf Wietschorke (BV Hannover), Bernd Spille (OV Bremen Zollfahndung), Carsten Weerth (OV Bremen)  


Mittwoch, 15. Juni 2022

dbb: Vereinigung Cockpit (VC) tritt der dbb beamtenbund und tarifunion bei

dbb: Vereinigung Cockpit (VC) tritt der dbb beamtenbund und tarifunion bei


13.06.2022

Nr. 53/2022

dbb Bundeshauptvorstand

Vereinigung Cockpit wird Mitglied im dbb

Der dbb Bundeshauptvorstand hat die Aufnahme der Vereinigung Cockpit (VC) in den gewerkschaftlichen Dachverband beschlossen.

„Mit der Pilotenvereinigung Cockpit können wir ein neues Mitglied in der dbb-Familie begrüßen. Der Verkehrssektor steht wie so viele Branchen vor großen Herausforderungen, nicht nur aufgrund der Folgen des Klimawandels. Diesen Prozess wollen wir als dbb im Sinne unserer Mitglieder auf allen Ebenen gestalten, ob auf Schienen, Straßen, Kanälen oder im Flugverkehr“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach bei der Sitzung am 13. Juni 2022 in Kiel.

„Wir freuen uns, dass wir mit dem dbb einen starken Partner gefunden haben“, so VC-Präsident Stefan Herth. „Als große und einflussreiche Interessenvertretung gilt der dbb als konstruktiver Partner in Politik, Verwaltung und Gesellschaft, der die Fachexpertise seiner Mitgliedsverbände nutzt, um die Interessen seiner Mitglieder optimal zu vertreten. Als VC können wir speziell im Verkehrsbereich viel Expertise einbringen und Interessen bündeln. Ein weiteres Thema, das uns in den vergangenen Jahren stark beschäftigt hat und das wir weiterhin gemeinsam angehen werden, ist das Tarifeinheitsgesetz. Es sind genau solche Themen von übergeordneter Bedeutung, in denen wir Kräfte bündeln und durch diese Partnerschaft auch stärker sein können!"

Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 9.600 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.

Quelle: dbb newsletter Nr. 53/2022 und
URL: https://www.dbb.de/artikel/vereinigung-cockpit-wird-mitglied-im-dbb.html


 

 

 

 


Dienstag, 14. Juni 2022

BDZ BV Hannover: Dienstvereinbarungen mobiles Arbeiten gelten ab dem 25. Mai 2022

BDZ BV Hannover: Dienstvereinbarungen mobiles Arbeiten gelten ab dem 25. Mai 2022

Nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung treten bundesweit die Dienstvereinbarungen Mobiles Arbeiten in Kraft. Einige Anmerkungen des BDZ BV Hannover:

"Dienstvereinbarungen mobiles Arbeiten gelten ab dem 25. Mai 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bestimmungen der SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­verordnung und die SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­regeln sind zum 25. Mai 2022 ausgelaufen. Das hat das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entschieden.

Damit sind die Dienststellen gefordert, auf der Grundlage des Arbeits­schutz­gesetzes und des Infektions­schutz­gesetzes die Gefährdungs­beneurteilung im Hinblick auf erforderliche betriebliche Infektions­schutz­maßnahmen zu aktualisieren.

Die Dienststellen müssen in enger Zusammenarbeit mit Betriebs­ärztinnen und -ärzten sowie Fachkräften für Arbeits­sicherheit unter Einbindung der Interessenvertretungen bewerten, ob und welche Maßnahmen für den Infektions­schutz getroffen werden müssen. Dazu können unter Berück­sichtigung  der inner­betrieblichen Prozesse tätig­keits­spezifische Infektions­gefahren erfasst und Maßnahmen vor­gegeben werden. Dies können sein:

  • AHA-L
  • Testangebote für Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher, wenn sinnvoll
  • Maßnahmen zur Verminderung betriebs­bedingter Personen­kontakte
  • Angebot von Homeoffice

Machen wir uns aber nichts vor: Viele Arbeiten kann ich im Homeoffice viel effizienter erledigen als im Büro. Aber nur vor Ort kann ich mit Kolleginnen und Kollegen in den direkten Austausch kommen, auch ohne sie anzuskypen. Der berühmte Flurfunk setzt wieder ein (in positivstem Sinne): Ich kann über den Tellerrand meiner Bereiche blicken und mich auch mal privat austauschen. Das Büro oder eine gewerkschaftliche Präsenzveranstaltung bleibt für mich der unverzichtbare Klebstoff zwischen mir, meinen Kolleginnen und Kollegen, meiner Gewerkschaft und meinem Dienstherrn. Unseren Werten und Zielen fühle ich mich dadurch stärker verbunden. Darum freue ich mich sehr, ab sofort wieder an zwei bis drei Tagen die Woche im Büro zu sein und von beiden Welten profitieren zu dürfen.

Herzliche Grüße

Olaf Wietschorke [Vorsitzender]"

Quelle: 

BDZ BV Hannover, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/hannover/bv-hannover-medien/nachrichten/details/news/dienstvereinbarungen-mobiles-arbeiten-gelten-ab-dem-25-mai-2022.html


 

Montag, 13. Juni 2022

BDZ: Zollmeisterschaft 2022 in Hameln

BDZ: Zollmeisterschaft 2022 in Hameln

BDZ und Deutsche Zollmeisterschaften - das gehört zusammen!

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft ist 2022 Hauptsponsor und erstmalig Schirmherr.

Die stv. Vorsitzenden des BDZ OV Bremen Jan Hollmann und Christian Klages sind zugleich sportlicher Leiter (Christian) und stv. Geschäftsführer (Jan) der Deutschen Zollsporthilfe (DZSH, dzsh.de).

"Zollmeisterschaft in Hameln

Vom 16. bis 18. Juni 2022 findet die 15. Deutsche Zollmeisterschaft in Hameln statt.
Der BDZ begleitet die Veranstaltung als Hauptpartner und in diesem Jahr erstmalig als Schirmherr.

Am 16. Juni wird im Kanu-Klub Hameln die Zollmeisterschaft mit einer Eröffnungsfeier beginnen, zu der sich zahlreiche Ehrengäste, Sportlerinnen und Sportler sowie Zöllnerinnen und Zöllner versammeln werden. Anschließend werden die Wettkämpfe mit einem Drachenbootrennen starten.

Die angebotenen Sportarten der Deutschen Zollmeisterschaft versprechen Höchstleistungen und Abwechslung. Angeboten werden Wettkämpfe in folgenden Bereichen: Drachenbootrennen, Fußball, Volleyball, Beachvolleyball, Dreikampf (100 m Lauf / Weitsprung / Kugelstoßen), 1500 m Lauf, 400 m Lauf, Hochsprung, Geländelauf, 4 x 2 km Staffellauf, 5 km, 10 km und Nordic Walking.

Der BDZ freut sich, dass nach der Corona-bedingten Zwangspause die Erfolgsgeschichte der Zollmeisterschaften nun fortgesetzt werden kann. Die Verantwortlichen bei der Deutschen Zollsporthilfe, die während der Corona-Krise ihre Arbeit unter erschwerten Bedingungen kreativ und erfolgreich fortgesetzt haben, haben in diesem Jahr eine Veranstaltung organisiert, bei der unter Einhaltung der gültigen Hygienekonzepte das höchste Maß an Sicherheit für alle Teilnehmenden sichergestellt wird.

Der BDZ, der die Zollmeisterschaften seit Jahren als Hauptpartner unterstützt, hat in diesem Jahr erstmals die Schirmherrschaft über die Veranstaltung übernommen. Wie gewohnt wird der BDZ mit einem Info-Stand auf der Eventmeile präsent sein und die Veranstaltung mit zahlreichen Helferinnen und Helfern tatkräftig unterstützen. Für die Unterstützung der Spiele in Hameln vor Ort wird der BDZ-Bezirksverband Hannover verantwortlich sein. Der Bezirksverbandsvorsitzende, Olaf Wietschorke und der Rechnungsführer Oliver Mögenburg besprachen am Rande der Bezirkshauptvorstandssitzung in Schneverdingen den aktuellen Stand der Vorbereitungen.

In den kommenden Jahren sollen die Zollmeisterschaften wieder in jedem Jahr stattfinden.
Der Ort für die nächste Veranstaltung steht bereits fest. Austragungsort der 16. Deutsche Zollmeisterschaft wird vom 22.-24. Juni 2023 Heidelberg sein.

Wir wünschen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Zollmeisterschaft in Hameln spannende Wettkämpfe, bleibende Erfolgserlebnisse und viele interessante zwischenmenschliche Erfahrungen."



 

Quelle: BDZ,
URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/zollmeisterschaft-in-hameln.html

 

Samstag, 11. Juni 2022

Erfolg des BDZ bei der Eilzuständigkeit in Thüringen: Die letzte Lücke im bundesweiten Flickenteppich wird geschlossen

Erfolg des BDZ bei der Eilzuständigkeit in Thüringen:
Die letzte Lücke im bundesweiten Flickenteppich wird geschlossen

"Thüringen war bislang das letzte Bundesland, in dem Zollbeamte/innen nicht die Eilzuständigkeit für polizeiliche Aufgaben hatten. Diese letzte Lücke im Fleckenteppich der bundesweiten Eilzuständigkeit konnte nun auf Initiative des BDZ geschlossen werden.
Der Thüringer Landtag hat am 10.06.2022 eine Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes beschlossen, mit der die Eilzuständigkeit für Zöllner/innen auch in Thüringen eingeführt wird.

Die Einführung der Eilzuständigkeit in Thüringen ist ein Erfolg des BDZ. Aufgrund einer Initiative des BDZ Bezirksverbands Nürnberg (Nordbayern/Thüringen/Westsachsen) e.V. hatte die FDP einen Gesetzentwurf zur Einführung der Eilkompetenz durch eine entsprechende Änderung von § 12 Absatz 4 Thüringer Polizeiorganisationsgesetz in den Thüringer Landtag eingebracht (Drucksache 7/3726).

Nach einer ersten Beratung des Gesetzentwurfes wurde im Innenausschuss die erneute Anhörung beschlossen und verschiedenste Institutionen aufgefordert, eine Stellungnahme zu Fragen abzugeben, die der Innenausschuss zu der Thematik gestellt hatte.
Zudem wurde eine öffentliche Diskussion über das Diskussionsforum des Thüringer Landtages durchgeführt, bei der sich auch Kolleginnen und Kollegen geäußert haben.
In seiner Stellungnahme an den Innenausschuss machte der Bezirksverband Nürnberg (Nordbayern/Thüringen/Westsachsen) eV deutlich, dass dieser Ansatz zielführend und zwingend notwendig ist.

Der Gesetzentwurf wurde nun in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses angenommen. § 12 Abs. 4 des Thüringer Polizeiorganisationsgesetzes vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 268) erhält demnach folgende Fassung:

(4) Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung im Sinne von § 10 a Abs. 1 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBI. I S. 2125; 1993 I S. 2493), das zuletzt durch Artikel 6 Abs. 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2274) geändert worden ist, und für Bedienstete ausländischer Staaten mit polizeilichen Aufgaben, soweit völkerrechtliche Verträge dies vorsehen oder das für die Polizei zuständige Ministerium Amtshandlungen dieser Polizeidienststellen allgemein oder im Einzelfall zustimmt. Die Bestimmungen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen bleiben unberührt.

Am Tag nach der Verkündung der Gesetzesänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen / Thüringer Landtag wird die Regelung der Eilzuständigkeit in Kraft treten.

Die vom BDZ verfolgte Strategie einer schrittweisen Verwirklichung der bundesweiten Eilzuständigkeit hat sich damit als erfolgreich erwiesen. Der BDZ setzt sich seit Jahren in allen Bundesländern für rechtliche Regelungen zur Eilkompetenz für Vollzugskräfte des Zolls ein. Der Bezirksverband Nürnberg (Nordbayern/Thüringen/Westsachsen) e.V. hatte diese bereits im Jahre 2008 erfolgreich für das Land Bayern durchsetzen können, der Freistaat Sachsen folgte einige Jahre später.

Thüringen war bislang das einzige Bundesland, in dem für Zollbeamte/innen noch keine allgemeinpolizeiliche Eilkompetenz normiert wurde. Somit waren die Zöllner/innen in Thüringen bei der Feststellung einer Straftat, zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder auch bei Antreffen eines zur Fahndung ausgeschriebenen Straftäters darauf angewiesen, die nächste Polizeidienststelle zu informieren und auf das Eintreffen der zuständigen Polizeibeamten/innen zu warten. Sonstiges Handeln ist ausschließlich auf der Basis der Jedermannrechte, wie beispielsweise § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) möglich. Diese Verfahrensweise war insbesondere mit Blick auf den in Thüringen bestehenden Personalmangel und den zunehmenden Krankenstand der Thüringer Polizei ineffektiv.
Es kam mithin nicht nur zu Verzögerungen im Rahmen der Tätigkeiten der Zollbeamten/innen, wenn erst Polizeivollzugsbeamte/innen angefordert werden mussten, sondern es wurden zudem auch Polizisten/innen für Tätigkeiten gebunden, die ebenso von Zollbeamten/innen umgesetzt werden könnten. Sofern keine Polizeikräfte zur Verfügung stehen, musste den angehaltenen Personen die Weiterfahrt gestattet werden. Dies war für den BDZ absolut inakzeptabel und auch in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar.

Die letzte Lücke im „Flickenteppich“ wird nun geschlossen. Damit haben wir in 16 Bundesländern eine einheitliche Rechtslage und Rechtssicherheit für ZollbeamtInnen und BürgerInnen im Sinne der Gefahrenabwehr."

Quelle:

BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/erfolg-des-bdz-bei-der-eilzustaendigkeit-in-thueringen-die-letzte-luecke-im-bundesweiten-flickentep.html


 


BDZ-Erfolg: Thüringen führt als letztes Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte nach § 12d ZollVG ein

BDZ-Erfolg: Thüringen führt als letztes Bundesland die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte nach § 12d ZollVG ein

Der Thüringer Landtag debattiert in der 82. bis 84. Sitzung des Thüringer Landtags in der Zeit vom 8.6.2022 bis 10.6.2022 in zweiter Lesung über die Einführung der Eilzuständigkeit (Eilkomptenz) für Zollvollzugsbeamte im Thüringer Polizeiorganisationsgesetz (POG). 

Der Thüringer Innenausschuss hat die Annahme des Gesetzesvorhabens am 2.6.2022 empfohlen.

Aus dem Thüringer Parlamentsdokumentationssystem:

"Schlagwort:
Polizei- und Ordnungsrecht
Kurzreferat:
Vorgangsnummer:
7/3726Dr

Vorgangsablauf:
  • Gesetzentwurf FDP Drucksache 7/3726 14.07.2021, 5 S.; Online-Diskussionsforum
  • Plenum-Arbeitsfassung Plenarprotokoll 7/75 17.03.2022, S. 51 - 55
  • 1. Beratung
  • Überweisung: Innen- und Kommunalausschuss (7. Wp)
  • Ausschussvorlage Landtagsverwaltung Vorlage 7/3620 08.04.2022, 4 S.
  • Antrag gemäß § 79 GO DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN Vorlage 7/3682 27.04.2022, 4 S.
  • Antrag gemäß § 79 GO CDU Vorlage 7/3681 28.04.2022, 2 S.
  • Antrag gemäß § 79 GO Parl. Gruppe der FDP Vorlage 7/3683 28.04.2022, 2 S.
  • Ausschussberatung-Nicht öffentlich Innen- und Kommunalausschuss (7. Wp) Ausschussprotokoll 7/32 28.04.2022, S. 28 - 29
  • Schriftliche Anhörung beschlossen
  • Ausschussvorlage Landtagsverwaltung Vorlage 7/3810 25.05.2022, 6 S.
  • Änderungsantrag DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN, Parl. Gruppe der FDP Vorlage 7/3844 01.06.2022, 2 S.
  • Beschlussempfehlung Innen- und Kommunalausschuss (7. Wp) Drucksache 7/5602 02.06.2022, 2 S.
  • Annahme mit Änderungen empfohlen" 
     
    § 12 Abs. 4 Thüringer POG wird folgendermaßen geändert:

    "Artikel 1
    § 12 Abs. 4 des Thüringer Polizeiorganisationsgesetzes vom 25. Okto
    ber 2011
    (GVBl. S. 268) erhält folgende Fassung:

    '(4) Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für Zollbedienstete in den

    Vollzugsbereichen der Zollverwaltung im Sinne von § 10 a Abs. 1 des

    Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBI. I S. 2125;

    1993 I S. 2493), das zuletzt durch Artikel 6 Abs. 6 des Gesetzes vom

    5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2274) geändert worden ist, und für Bedienstete

    ausländischer Staaten mit polizeilichen Aufgaben, soweit völkerrechtli
    che
    Verträge dies vorsehen oder das für die Polizei zuständige Ministe
    rium
    Amtshandlungen dieser Polizeidienststellen allgemein oder im Ein
    zelfall
    zustimmt. Die Bestimmungen der internationalen Rechtshilfe in
    Strafsachen
    bleiben unberührt.'"
     

Quelle: 

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/process?dokumentid=82466

und https://www.thueringer-landtag.de/plenum/neue-gesetze-im-landtag/ (10.6.2022)

Bewertung:

Mit der Einführung der Eilzuständigkeit in Thüringen wird im letzten Bundesland die Eilzuständigkeit (Eilkompetenz) für Zollvollzugsbeamte im Polizeirecht/Gefahrenabwehrrecht eingeführt und die letzte Lücke im bisherigen Flickenteppich geschlossen.

Ein gutes Signal für die Rechtssicherheit von Bürgern und Zollbeamten in der Gefahrenabwehr bundesweit und erneut ein Beweis für die Bedeutung der Zollverwaltung in der Sicherheitsarchitektur von Deutschland.

(Text: Dr. Carsten Weerth)