Donnerstag, 28. Februar 2019

BDZ OV Bremen zeigt Solidarität mit den dbb-Gewerkschaften in der Tarifrunde der Länder

BDZ OV Bremen zeigt Solidarität mit den dbb-Gewerkschaften in der Tarifrunde der Länder

Der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Ortsverband Bremen zeigte Solidarität mit den dbb-Gewerkschaften in der Tarifrunde der Länder bei der Protestaktion am 27.2.2019 auf dem Marktplatz in Bremen. 
7.000 streikende und demonstrierende Tarifbeschäftigte und Beamte waren vor Ort. 

Während Tarifbeschäftigte das Streikrecht haben dürfen Beamte nicht streiken. 
Sie dürfen allerdings in ihrer Freizeit demonstrieren. Daher hatte der dbb dazu aufgerufen, dass sich die Beamten solidarisch zeigen und in der Mittagspause ihre Solidarität zeigen - in einer "gewerkschaftspolitischen Mittagspause". 

Genau das hat der BDZ OV Bremen getan - hier die Fotos und Impressionen:














































 

dbb: Protestkundgebungen in Bremen, Schwerin und Erfurt

dbb: Protestkundgebungen in Bremen, Schwerin und Erfurt

Der deutsche beamtenbund und tarifunion (dbb) hatte für Mittwoch den 27.2.2019 im Rahmen der Tarifverhandlungen der Länder für Protestkundgebungen in Bremen und Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen aufgerufen. 
Hier der dbb-Bericht über die Kundgebungen: 

"Proteste in Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen

Öffentlicher Dienst der Länder: Attraktivität hat ihren Preis

    Volker Geyer auf der Demo in Bremen
Über 10.000 Beschäftigte des öffentlichen Landesdienstes im Norden und Osten der Republik haben am 27. Februar 2019 gegen die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber in der laufenden Tarifrunde demonstriert.
In Bremen und Niedersachsen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbehörden dem Aufruf der Gewerkschaften zu ganztägigen Warnstreiks gefolgt. Zur zentralen Kundgebung auf dem Bremer Marktplatz kamen mehr als 7.000 Beschäftigte. „Tag für Tag arbeiten die Kolleginnen und Kollegen am Limit, leider allzu oft auch darüber hinaus“, sagte Volker Geyer, stellvertretender Bundesvorsitzender und Tarifvorstand des dbb. „Wer sich angesichts dessen hinstellt und diesen Menschen ins Gesicht sagt, sie seien zu teuer und ihre Forderungen unverhältnismäßig, ohne ihnen auch nur einen Krümel anzubieten, sollte sich in Grund und Boden schämen.“

Unterstützung erhielt Geyer von den dbb Landesvorsitzenden in Bremen und Niedersachsen, Jürgen Köster und Martin Kalt. „Das Land Bremen spielt mit dem Feuer: Wenn es seine Beschäftigten weiterhin so schäbig behandelt, werden die Kolleginnen und Kollegen es mit den Stadtmusikanten halten: ‚Etwas Besseres finden wir überall‘ – besserzahlende Arbeitgeber wie der Bund oder die Kommunen gibt es schließlich auch hier in erreichbarer Entfernung“, sagte Köster. Kalt ergänzte: „Wir hören immer nur, alles wäre gut. Jeder hat Verständnis für unsere Belange. Aber mit Verständnis und vermeintlicher Wertschätzung in Sonntagsreden können wir die Miete nicht bezahlen und kommen auch im Supermarkt an der Kasse nicht weit. Im Vergleich zu Bund und Kommunen hat Niedersachsens Landesdienst ganz erheblichen Aufholbedarf. Insbesondere im Beamtenbereich brennt die Hütte.“

Auch in Mecklenburg-Vorpommern erhöhten die Landesbeschäftigten den Druck auf die Arbeitgeber mit einem landesweiten, ganztägigen Warnstreik. In Schwerin forderten die Teilnehmer der zentralen Kundgebung die Landesregierung zum Handeln auf. Über 3.000 Frauen und Männer zogen dort vor die Staatskanzlei. „Die Arbeitgeberseite hat zwei Verhandlungsrunden lang nur gemauert und Zeit vergeudet, statt ein vernünftiges Angebot vorzulegen. Das ist eine aktive Demonstration der Mechanismen, die zur Demotivation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst führen“, kritisierte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht.

Ebenfalls landesweit hatte der dbb Landesbund in Thüringen die Beschäftigten zu Mittagspausenaktionen vor den jeweiligen Dienststellen aufgerufen. Bei einer Protestaktion vor dem Finanzministerium in Erfurt kam es auch zu einem kurzen Austausch mit Landesfinanzministerin Heike Taubert. Ihr überreichte der dbb Landesvorsitzen Helmut Liebermann symbolisch eine Taschenlampe. „Damit Sie den Weg zur Tarifeinigung endlich finden können“, erklärte er bei der Übergabe."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/oeffentlicher-dienst-der-laender-attraktivitaet-hat-ihren-preis.html

dbb: Tausende demonstrieren in Bremen

dbb: Tausende demonstrieren in Bremen

Der deutsche beamtenbund und tarifunion (dbb) hatte für Mittwoch den 27.2.2019 für Bremen und Niedersachsen zu Warnstreiks und Demonstrationen in Bremen aufgerufen (wir berichteten); hier der dbb-Bericht über die Demonstration mit 7.000 Menschen auf dem Marktplatz in Bremen:

"Tausende demonstrieren in Bremen

Öffentlicher Dienst: Warnstreiks in Bremen und Niedersachsen

    Mehr als 7.000 Beschäftigte demonstrierten in Bremen
Mehr als 7.000 Beschäftigte des öffentlichen Landesdienstes in Bremen und Niedersachsen kamen am Mittwoch, 27. Februar 2019, in Bremen zusammen, um ihrem Frust über die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber in der laufenden Tarifrunde Luft zu machen.
Die Gewerkschaften hatten zu ganztägigen landesweiten Warnstreiks aufgerufen. „Es reicht!“, machte Volker Geyer, stellvertretender Bundesvorsitzender und Tarifvorstand des dbb, auf dem Bremer Marktplatz unmissverständlich deutlich. Die Beschäftigten hätten weder Nerven noch Zeit für die „Tarifspielchen“ der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), die nach zwei Verhandlungsrunden noch immer kein Angebot vorgelegt hat und die Gewerkschaftsforderungen als überzogen zurückweist.

„Tag für Tag arbeiten die Kolleginnen und Kollegen am Limit, leider all zu oft auch darüber hinaus. Wer sich angesichts dessen hinstellt und diesen Menschen ins Gesicht sagt, sie seien zu teuer und ihre Forderungen unverhältnismäßig, ohne ihnen auch nur einen Krümel anzubieten, sollte sich in Grund und Boden schämen“, so Geyer. „Sollte die TdL in der nächsten Runde wieder mit leeren Händen kommen, werden wir andere Saiten aufziehen“, warnte der dbb Vize.

„Es ist ein Skandal, wie gering die Arbeitgeber Engagement und Leistungsbereitschaft all derer schätzen, die tagtäglich dafür arbeiten, dass unser Land funktioniert“, sagte der Vorsitzende des dbb bremen Jürgen Köster. „Unsere Forderungen sind angemessen und in einer Zeit, in der die Steuereinnahmen sprudeln, auch erfüllbar“, so Köster. „Das Land Bremen spielt mit dem Feuer: Wenn es seine Beschäftigten weiterhin so schäbig behandelt, werden die Kolleginnen und Kollegen es mit den Stadtmusikanten halten: ‚Etwas Besseres finden wir überall‘ – besserzahlende Arbeitgeber wie der Bund oder die Kommunen gibt es schließlich auch hier in erreichbarer Entfernung“, warnte Köster. „Wer guten Staat machen will, braucht motiviertes Personal und engagierten Nachwuchs. Das geht – im Beamtenbereich ebenso wie im Arbeitnehmerbereich – nur, wenn man den Menschen auch etwas bietet, nicht immer nur fordert“, gab Köster den Arbeitgebern mit auf den Weg in die nächste Verhandlungsrunde.

Auch Martin Kalt, Vorsitzender des NBB (Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion), brachte die Verärgerung der Landesbediensteten auf den Punkt: „Wir hören immer nur, alles wäre gut. Jeder hat Verständnis für unsere Belange. Aber mit Verständnis und vermeintlicher Wertschätzung in Sonntagsreden können wir die Miete nicht bezahlen und kommen auch im Supermarkt an der Kasse nicht weit“, machte Kalt deutlich. „Im Vergleich zu Bund und Kommunen hat Niedersachsens Landesdienst ganz erheblichen Aufholbedarf. Insbesondere im Beamtenbereich brennt die Hütte“, so Kalt.

In nahezu allen Bereichen von Bildung über Justiz bis hin zur Polizei fehle es an Fachkräften. „Dreimal darf sich unsere Landesregierung fragen, woran das wohl liegt. Attraktivität wird so nicht erzeugt“, schimpfte Kalt und forderte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil und Finanzminister Reinhold Hilbers auf, in der TdL auf die Vorlage eines verhandlungsfähigen Angebots hinzuwirken. „Öffentlicher Dienst muss sein, und für gute Arbeit muss es gutes Geld geben“, mahnte der NBB Chef.

Hintergrund
Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind im Land Bremen insgesamt mehr als 47.000 Beschäftigte betroffen: 17.535 Tarifbeschäftigte des Landes sowie 15.255 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, außerdem 15.080 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. In Niedersachsen geht es um insgesamt fast 342.000 Menschen: 85.545 Tarifbeschäftigte und 130.665 Beamtinnen und Beamte im Landesdienst sowie 17.365 bei den Kommunen. Hinzu kommen 96.425 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes und 11.990 der Kommunen. Der nächste Verhandlungstermin zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ist vereinbart für den 28. Februar/1. März 2019 (Potsdam).
Der dbb fordert
Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens 200 Euro, Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro, Wiederinkraftsetzung der Vorschrift zur Übernahme von Auszubildenden, Schaffung von Regelungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs- / praxisintegrierten dualen Studiengängen."

Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/oeffentlicher-dienst-warnstreiks-in-bremen-und-niedersachsen.html

Mittwoch, 27. Februar 2019

BDZ: Kostenübernahmeerklärungen für Hotelbuchungen bei Dienstreisen: Forderungen der BDZ-Fraktionen im BPR und GPR erfüllt!

BDZ: Kostenübernahmeerklärungen für Hotelbuchungen bei Dienstreisen: Forderungen der BDZ-Fraktionen im BPR und GPR erfüllt!

Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) berichtet über einen Erfolg der Verhandlungsführung gegenber der Generalzolldirektion (GZD):

"Kostenübernahmeerklärungen für Hotelbuchungen bei Dienstreisen: Forderungen der BDZ Fraktionen im Bezirks- und Gesamtpersonalrat erfüllt!



Die BDZ Fraktionen im Bezirks- und Gesamtpersonalrat bei der Generalzolldirektion (BPR und GPR) fordern seit Langem die Einführung von Kostenübernahmeerklärungen bei Hotelbuchungen. Im Oktober 2016 hatte die Generalzolldirektion (GZD) aufgrund der Forderung bereits eine Regelung zur Erteilung von Kostenübernahmeerklärungen für einen Teil der dienstreisenden Kolleginnen und Kollegen getroffen.
Nach dem Amtsantritt der Präsidentin der GZD, Colette Hercher, hatten die Vorsitzenden des BPR/GPR und stellv. BDZ Bundesvorsitzenden Christan Beisch und Thomas Liebel die Forderung nach einer Kostenübernahme für alle Beschäftigten erneut geltend gemacht. 
Mit einer entsprechenden Verfügung vom 21. Februar 2019 kommt die GZD der Forderung nach und trifft folgende Regelung:
Ab sofort erfolgt im Grundsatz eine Kostenübernahmeerklärung für die Hotelunterkunft inkl. des Frühstücks bei Dienstreisen, die über die Service-Center oder deren Buchungsstellen sowie die Reisestellen der Direktion DVIII (ZKA) oder DIX (BWZ) gebucht werden. 
Die Besoldungs- oder Tarifgruppe ist dabei unerheblich. 
Nicht umfasst werden Nebenleistungen, wie beispielsweise Parkgebühren (Ausnahme besteht für Berufskraftfahrer).

Eine Kostenübernahmeerklärung erfolgt nicht, wenn die Buchung nicht über ein Service-Center oder die von ihr autorisierten Stellen erfolgt ist. Grund hierfür ist, dass die Erstattungsfähigkeit ohne weitere Angaben zur Reise nicht festgestellt werden kann. In diesen Fällen können Abschlagszahlungen beantragt werden. Auch für Gruppenbuchungen, die über den Zuständigkeitsbereich eines Service-Centers hinausgehen, können aufgrund fehlender Informationen keine Kostenübernahmeerklärungen erteilt werden.

Bei Veranstaltungen mit Tagungspauschalen und bei Auslandsdienstreisen sind in der Regel keine Kostenübernahmeerklärungen möglich.

Sofern im Einzelfall keine Kostenübernahmeerklärung erteilt werden kann, besteht nach wie vor die Möglichkeit einer Abschlagszahlung auf Antrag.

Fakt bleibt aber weiterhin, dass der hohe Personalfehlbestand bei den Service-Centern zur Folge hat, dass die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Beihilfe-, Reisekostenerstattung sowie auf die Erteilung von Versorgungsauskünften so nicht mehr länger hinnehmbar ist.
Aus Sicht des BDZ muss dringend Personal zugeführt werden, um die prekäre Arbeitsbelastung in den Service-Centern zu mildern. Außerdem müssen sich die Verantwortlichen der Frage stellen, ob es aufgrund der ansteigenden Anzahl an Beschäftigten und Versorgungsempfängern/innen nicht generell einer Verstärkung dieser Arbeitsbereiche bedarf."

Quelle: BDZ, URL: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/forderungen-der-bdz-fraktionen-im-bezirks-und-gesamtpersonalrat-erfuellt.html

 

dbb newsletter Nr. 29/2019: dbb Nachwuchskampagne "DIE UNVERZICHTBAREN" gehen in die 5. Staffel

dbb newsletter Nr. 29/2019: 
dbb Nachwuchskampagne "DIE UNVERZICHTBAREN" gehen in die 5. Staffel

Der deutsche beamtenbund und tarifunion (dbb) wirbt seit einigen Jahren mit Berufsportraits für den öffentlichen Dienst. Diese Berufsportraits sind im Internet unter dem Slogan "DIE UNVERZICHTBAREN" zu finden und stellen unterschiedliche Berufe vor, z.B. Feuerwehrmann, Lehrerin, Polizistin, Zöllnerin....

Das Youtube-Video des dbb zum Berufsportrait Zollbeamter/-in, ist hier zu finden, URL: https://youtu.be/jkrSh49OKe8?t=3.

Hier der Wortlaut des dbb newsletter Nr. 29/2019:





22.02.2019

Nr. 29/2019


"dbb Nachwuchskampagne

„DIE UNVERZICHTBAREN“ gehen in die 5. Staffel

Und wieder heißt es „And action!“ für fünf Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst, die Werbung für den Berufsnachwuchs machen: Die dbb Nachwuchskampagne „DIE UNVERZICHTBAREN“ geht mit neuen Gesichtern in die fünfte Staffel.

Online und auf Plakaten an rund 9.000 Schulen bundesweit werden ab dem 25. Februar 2019 wieder fünf junge Beschäftigte auf den Arbeitgeber öffentlicher Dienst aufmerksam machen. Eine Justizfachwirtin, eine Diplom-Verwaltungswirtin aus dem Auswärtigen Amt, eine Leistungssachbearbeiterin im Jobcenter, eine Referentin für Klima und Luftqualität und ein Kämmerer informieren diesmal über ihre Berufe und ihre Berufung. dbb Chef Ulrich Silberbach freut sich, „dass wir für unsere neue Runde in der Nachwuchswerbung erneut so tolle und motivierte junge Kolleginnen und Kollegen gewinnen konnten“.

Nach wie vor drücke beim Personal landauf, landab der Schuh: „Dass uns derzeit trotz aller lobenswerten Aufstockungen in vielen Bereichen der Behörden und Verwaltungen nach wie vor mindestens 200.000 Kolleginnen und Kollegen fehlen, ist leider nichts Neues. Neu ist immerhin das massiv verstärkte Werben von Dienstherrn und Arbeitgebern um Berufsnachwuchs. Endlich hat die Erkenntnis, dass der demografische Wandel auch den öffentlichen Dienst mit voller Wucht treffen wird, das aktive Bewusstsein der politischen Exekutive erreicht“, stellt Silberbach fest, macht aber ebenso deutlich: „Wenn der öffentliche  Dienst all das, was er heute leistet, weiterhin leisten und seine Performance auch gerne noch ein bisschen steigern soll, brauchen wir mehr Personal. Überall. Punkt.“ Deswegen würden „DIE UNVERZICHTBAREN“ auch 2019 wieder Werbung für die Arbeit im öffentlichen Dienst machen, so der dbb Bundesvorsitzende.

Die dbb Kampagne „DIE UNVERZICHTBAREN“ läuft seit 2013 und ist weithin in aller Munde, mittlerweile gehören die Plakate und Postkarten der „Unverzichtbaren“ fest zum Erscheinungsbild an mehreren tausend Schulen der Sekundarstufe 1. Ergänzt um die Internet- und Werbeangebote, hat die von Politik, Arbeitgebern und anderen Verbänden hochgelobte Kampagne mittlerweile weit mehr als 15 Millionen Kontakte erreicht.

Auf dem Internetportal www.die-unverzichtbaren.de stellen „Die Unverzichtbaren“ ihre spannenden Berufe in Interviews, Videos und Blogs vor, außerdem gibt es dort Informationen zu mehr als 100 Berufsprofilen und einen interaktiven Berufsfinder für den öffentlichen Dienst. „Die Unverzichtbaren“ sind natürlich auch auf Facebook. Ein weiteres Element der Kampagne ist die Lehrermappe „Öffentlicher Dienst“ mit einer komplett aufbereiteten Unterrichtseinheit zum öffentlichen Sektor und seinen Berufen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1, die den Pädagogen an den entsprechenden Schulen jährlich bundesweit zur freien Nutzung angeboten wird."

Dienstag, 26. Februar 2019

BDZ OV Bremen trauert um Dieter Pest

BDZ OV Bremen trauert um Dieter Pest 

Der BDZ OV Bremen trauert um Dieter Pest (1941-2019).

Der Kollege Dieter Pest war jahrelang im BDZ engagiert und Personalratsvorsitzender der ehem. Oberfinanzdirektion Bremen. 

Er war der letzte Vorsitzende des BDZ Bezirksverbands Bremen bis zu seiner Auflösung.

Die Beisetzung fand am 26.2.2019 im würdigen Rahmen auf dem Waller Friedhof statt.

Ein letztes Geleit bereiteten seine Familie, Freunde und Kollegen.









































Quelle: Weser-Kurier v. 23.2.2019, URL: https://trauer.weser-kurier.de/MEDIASERVER/content/LH152/obi_new/2019_2/Dieter-Pest-Traueranzeige-e452a557-306c-4f04-998d-f64abf4f433b.pdf

BVA: Gespräch mit dem Vizepräsidenten zur Situation in der Beihilfe des Bundes


BVA: Gespräch mit dem Vizepräsidenten zur Situation in der Beihilfe des Bundes

Die Beihilfebearbeitung des Bundes wird in großen Teilen bereits vom Bundesverwaltungsamt (BVA) durchgeführt (u.a. für die Zollverwaltung in Berlin, Bonn, Aachen und Münster sowie im Süden der Republik) und im 1. Halbjahr 2019 auch für die Zollverwaltung im Norden übernommen.

Der VBB Verband der Beamten der Bundeswehr im dbb hat ein Gespräch mit dem Vizepräsidenten des BVA zur Situation der Beihilfebearbeitung geführt:

"Beihilfe: Im Gespräch mit dem Vizepräsidenten des BVA, Dr. Manfred Schmidt

Es ist schon eine never-ending-Story – die Beihilfebearbeitung – gerade bei den Pensionärinnen und Pensionären. Derzeit erreichen uns wieder etliche Anfragen, warum die Erstattung denn schon wieder so lange dauert.
Zeit ein erneutes Gespräch mit dem Bundesverwaltungsamt, im konkreten mit dem Vizepräsidenten, Herrn Dr. Manfred Schmidt und Frau Anette Naumann zu führen. Herr Dr. Schmidt erläuterte sodann im persönlichen Gespräch mit dem Bundesvorsitzenden des VBB, Wolfram Kamm, dass die erheblichen Rückstände in der Beihilfebearbeitung neben den alljährlich hohen Antragszahlen im Januar durch massive Störungen der IT in der Beihilfebearbeitung des Bundesverwaltungsamtes bedingt sind. Seit August 2018 hatte das Amt jeden Monat mindestens einmal einen über mehrere Tage dauernden Systemausfall. Alleine im Januar fiel das System in den ersten achtzehn Arbeitstagen an vier Tagen flächendeckend und ganztägig aus. Dies konnte selbst durch Mehrarbeit – auch am Wochenende – von den Kolleginnen und Kollegen nicht aufgefangen werden. Die Beihilfebearbeitung setzt ein funktionierendes IT-Abrechnungssystem (ABBA/eBiV) voraus, welches jedoch in der Zuständigkeit des „Informationstechnikzentrum Bund“ (ITZBund) liegt. Das BVA hat – neben ständiger eskalierender Intervention gegenüber dem ITZBund - zahlreiche organisatorische sowie personelle Maßnahmen ergriffen, um die Ausfälle zu kompensieren.
Zu diesen ganzen Schwierigkeiten kommt noch die die Umstellung der Pflegeleistungen sowie ein fehlender Personalaufwuchs trotz Aufgabenzuwachs hinzu.
Da zu erwarten ist, dass sich die IT-Problematik in naher Zukunft nicht bessert und die BVA mit dem bisherigen System (einfache Formularänderungen benötigen bspw. bis zu einem Jahr!) nicht zufrieden ist, ist beabsichtigt mit komplett neuer Software an den Start zu gehen. Hierzu wurde u.a. das Leuchtturmprojekt "Beihilfe.digital" ins Leben gerufen.
Das Projekt hat sich die grundlegende Modernisierung und Prozessoptimierung der Beihilfebearbeitung vorgenommen. Gleichzeitig soll damit ein entscheidender Beitrag zur digitalen Zukunft des BVA geleistet und eine einheitliche digitale Beihilfebearbeitung ermöglicht werden.
Ziel ist die Entwicklung und der flächendeckende Einsatz eines ganzheitlichen Beihilfeabrechnungssystems, das sowohl den Anforderungen der Kunden nach einer zügigen, korrekten und unkomplizierten Bearbeitung ihrer Anliegen durch die Beihilfestelle als auch den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht wird. Es soll die medienbruchfreie und elektronische Aufgabenerledigung von der Antragstellung bis zur Archivierung realisieren. Hier ist der Einsatz eines Self-Service-Portal, der Beihilfe-App, Einsatz einer standardisierten Beihilfesoftware und der elektronischen Akte vorgesehen.
Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. wird diesen Prozess gewohnt konstruktiv aber auch kritisch begleiten, kann es doch nur besser werden. Und dass es anders geht, zeigen die privaten Krankenversicherer mit entsprechenden Apps und Portalen seit geraumer Zeit. Insofern begrüßt der VBB einen entsprechenden Wechsel.
Konkret bedeutet das nun:
Die BVA beabsichtigt bis März 2019 die Beihilfe-App den aktiven Kolleginnen und Kollegen des Verteidigungsressorts freizuschalten. Bis Sommer 2019 sollen sodann alle die entsprechende APP nutzen können. Im Anschluss erfolgt die Indienststellung des Self-Service-Portals."

Quelle. vbb, URL: https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/beihilfe-im-gespraech-mit-dem-vizepraesidenten-des-bva-dr-schmidt/

Bericht zum 31. BDZ-Gewerkschaftstag 2019 des Bezirksverbands BMF


Bericht zum 31. BDZ-Gewerkschaftstag 2019 des Bezirksverbands BMF

Über den 31. BDZ-Gewerkschaftstag 2019 in Berlin wurde bereits viel berichtet. 
Hier ein Bericht aus Sicht des BDZ-Bezirksverbands BMF:

"31. Gewerkschaftstag BV BMF

„Seit 70 Jahren die Zukunft im Fokus“ – wir waren für euch dabei!



Es wurde bereits viel zum 31. Gewerkschaftstag geschrieben. Aber wie erlebten wir diesen Gewerkschaftstag?
Wir reisten mit einer für unseren Bezirksverband typischen vielfältigen Delegiertengruppe an: Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundeszentralamt für Steuern, dem Informationstechnikzentrum Bund, der Generalzolldirektion, dem Bundesverwaltungsamt und dem Bundesministerium der Finanzen. Jung und älter, Aktive und Ruheständler, Funktionsträger und engagierte Mitglieder, Frauen und Männer, aus Bonn und Berlin. So präsentierte sich unser Bezirksverband, vielfältig und breit aufgestellt, so sind wir auf dem Gewerkschaftstag aufgetreten!

Bereits bei den Vorbereitungen zu diesem Gewerkschaftstag wurde deutlich, dass der BV BMF im Vergleich zur Größe im Bundesverband eine deutlich wichtigere Rolle eingenommen hat. Der Bundesvorstand legte vertrauensvoll gleich zwei wichtige Zukunftsausschüsse in die Hände unseres BV: er bestimmte unseren ehemaligen BV-Vorsitzenden Peter Link zum Ausschussvorsitzenden Haushalt. Peter Link lieferte dem Gewerkschaftstag nach harter Arbeit mit dem Haushaltsauschuss des Gewerkschaftstages einen tadellosen, gutdurchdachten und nachhaltigen Haushaltsplan für die nächsten Jahre. Die für den Bundesverband für die Zukunft unserer Gewerkschaft wichtigen Haushaltsplanungen wurden vom Gewerkschaftstag ohne Gegenstimmen angenommen.
Jede gewerkschaftspolitische Arbeit unserer Gewerkschaft braucht nicht nur eine sichere Finanzplanung, sondern auch eine solide und rechtssicher Grundlage. Dieses Fundament unserer Gewerkschaftsarbeit ist unsere Bundessatzung. Die neuen frischen Ideen für unsere Gewerkschaft mussten in der Bundessatzung rechtssicher formuliert werden. 

Es war für unseren Bezirksverband eine Ehre, als der Bundesvorstand die Leitung des wichtigen Satzungsausschuss unserem Vorsitzenden übertrug. Die nach mehreren Sitzungen in sechs Monaten erarbeiteten Satzungsempfehlungen wurden dem Bundesvorstand und dem Gewerkschaftstag vorgelegt. Auch hier waren die Arbeitsergebnisse solide und wurden vom Bundesvorstand wie Gewerkschaftstag angenommen. Drei wesentliche Punkte der neuen Satzung sind: die Öffnung der Mitgliedschaft für alle Bundesbeschäftigten, die Einrichtung einer eigenständigen Jugendvertretung (erster „Jugendtag“ noch in diesem Jahr!) sowie die fachliche Stärkung und Einbeziehung von Basiskompetenz durch vier den Bundesvorstand und die Bundesleitung beratende ständige Fachausschüsse. Diese sind: Organisation/Personal/ Haushalt, Zölle und Steuern, Sicherheitsaufgaben sowie Information- und Kommunikationstechnik. Den Fachausschuss Information- und Kommunikationstechnik hätte es ohne unsere Argumentationsarbeit im Bundesvorstand gar nicht gegeben. Die Beschäftigung mit den so wichtigen IT- Themen ist für unseren Bezirksverband bedeutsam, nicht nur weil wir die Beschäftigten des ITZ Bund in Bonn wie Berlin vertreten und unsere Mitglieder auch die Fachkompetenz haben.

Das Vertrauen in die Kompetenz von Mitgliedern unseres Bezirksverbandes wurde auch bei der Wahl der Vorsitzenden der Ständigen Ausschüsse und Fachausschüsse deutlich: 
Peter Link wurde zum neuen Vorsitzenden des Ausschusses Ruhestand gewählt und ist damit ab sofort auch Mitglied der Bundesleitung. Seine kompetente Arbeit als Vorsitzender im Ausschuss Tarif darf Uwe Knechtel weiterhin fortsetzen. Auch Gabriela Raddatz wurde als Vorsitzende des Ausschusses Frauen im Amt bestätigt. Unsere IT Kompetenz im Bezirksverband wurde positiv aufgegriffen und Jörg Kirmße als Vorsitzender des Ständigen Fachausschusses Informations- und Kommunikationstechnik gewählt. Alle Wahlen erfolgten einstimmig! Damit hat der BV BMF vier von insgesamt acht Vorsitzen der Ausschüsse besetzt, stellt ein Mitglied in der Bundesleitung und hat im Bundesvorstand mit sechs Stimmen eine noch stärkere Stimmengewalt als bisher.
Vor dem Hintergrund dieser Erfolge konnten wir es verschmerzen, dass sich unsere stellvertretende Vorsitzende Gabriela Raddatz, die sich hochengagiert für ein Amt als stellvertretende Bundesvorsitzende zur Wahl stellte, auch im dritten Wahlgang nicht gegen den erfahrenen Mitbewerber und Bezirksvorsitzenden des BV Köln Michael May durchsetzen konnte. Unserer Mitstreiterin gebührt Respekt, dass Sie sich für ein solches Amt zur Wahl gestellt hat Dieses auch vor dem Hintergrund, dass noch längst keine Geschlechterparität in den Spitzenfunktionen unserer Gewerkschaft erreicht werden konnte.
Bei der Formulierung des Leitantrages zum 31. Gewerkschaftstag, der Ziel und Fahrplan unserer Bundesgewerkschaft bestimmt, arbeiteten unsere Mitglieder mit. Auch im Antragsausschuss, der Empfehlungen zu rund 140 Anträgen für den Gewerkschaftstag erarbeitete, war unser BV stark vertreten. Christiane Gattner, Thomas Schmidt und Uwe van Loock arbeiteten noch im Ausschuss, als die große Feier zum 70. Jubiläum unseres Bundesverbandes bereits begonnen hatte. Unser BV stellte selbst fünf Anträge. Bis auf einen Antrag wurden alle Anträge angenommen. Ein Antrag wurde zum Arbeitsmaterial für die laufenden Stellungnahmen und Verhandlungen zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Abgelehnt wurde unser Antrag auf eine geschlechterparitätische Besetzung der Bundesleitung, der mit ähnlichem Tenor auch von weiteren Bezirksverbänden und dem Ständigen Ausschuss Frauen gestellt wurde. Es waren aber nicht inhaltliche Bedenken, sondern offene rechtliche Fragen, die diesen Anträgen im Wege standen. Nicht schön, aber wir werden weiter an dem Thema arbeiten und ermutigen alle Frauen sich stärker in die Gewerkschaft einzubringen.

Finanzminister Olaf Scholz zeichnete als Gast in seiner Rede die Bedeutung der Bundesgewerkschaft BDZ in den letzten 70 Jahren auf. Für unseren Verband war erfreulich, dass er neben der Zollverwaltung auch gezielt das Bundeszentralamt für Steuern und das Informationstechnikzentrum Bund mit den dort anliegenden Herausforderungen ansprach. Die erst am Vortag beschlossene Satzungsänderung, die unsere Gewerkschaft nunmehr für alle Beschäftigten des Bundes öffnet, hatten er und auch die anderen Gäste aus dem politischen Raum bzw. aus dem Bereich des dbb verarbeitet. Die zukunftsweisende Öffnung ist gerade für unseren Bezirksverband eine große Chance und eine Aufgabe: Nunmehr können Beschäftigte aller Ressorts, aller obersten und oberen Bundesbehörden, Mitglied bei uns werden. Eine „Flucht“ vor dem BDZ durch Organisationsveränderungen muss nicht mehr sein.
Unser Fazit: Wir sind nicht nur zahlende Mitglieder! Wir verändern und gestalten die Bundesgewerkschaft aktiv mit. Über Satzungsänderungen, über unseren Fachausschussvertreter im Bereich IT, über die Ständigen Ausschüsse Ruhestand, Tarif und Frauen, über unseren Vertreter in der Bundesleitung uQnd den Bundesvorstand. 
Wir sind mehr!"

Quelle: BDZ BV BMF, URL: https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/bmf/bv-bmf-medien/nachrichten/details/news/31-gewerkschaftstag-bv-bmf.html

Delegierte des BDZ BV BMF auf dem 31. Gewerkschaftstag 2019 in Berlin

Montag, 25. Februar 2019

BPR aktuell Februar 2019: Beförderungssituation in der Zollverwaltung


BPR aktuell Februar 2019: Beförderungssituation in der Zollverwaltung

Die BDZ-Fraktion im BPR teilt in der Sonderausgabe 1/2019 die Beförderungslage mit:

"Aus der Generalzolldirektion wurde bekannt, dass rückwirkend zum 1. Februar 2019 in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes der Zollverwaltung insgesamt 1.364 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Beförderungen im höheren Dienst sind erst nach Abschluss der laufenden Beurteilungsrunde wieder möglich. [...] 

Einweisungen von A 5 nach A 6e und von A 9m nach A 9m+Z sind aufgrund fehlender Planstellen nicht möglich. In den Besoldungsgruppen A 6m und A 9g sind alle Kolleginnen und Kollegen mit einer Beurteilungsnote von bis zu 7 Punkten abgeräumt. 
Im Jahr 2018 konnten in den Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst insgesamt 5.851 Beförderungen realisiert werden. Das sind deutlich mehr Beförderungen als in den Vorjahren."







































Quelle: BPR aktuell Sonderausgabe 1/2019, Februar 2019, URL: https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/PR_aktuell/PR_aktuell_2019/190120_BPR_aktuell_Befoerderungen_1.pdf

Hauptzollamt Bremen: Nachwuchswerbung auf Instagram

Hauptzollamt Bremen: Nachwuchswerbung auf Instagram

Die deutsche Zollverwaltung und das Hauptzollamt Bremen gehen bei der Werbung der Nachwuchskräfte neue Wege nach dem Motto - wir müssen da sein, wo die Jugend ist... Daher wirbt die Generalzolldirektion für die Laufbahnen des mittleren Zolldienstes und gehobenen Zolldienstes nun auf Instagram im Internet...

"Mit geballter Zoll-Power im Einsatz:/

Der neue Instagram-Account des Zolls




HZA-HB: Mit geballter Zoll-Power im Einsatz:/ Der neue Instagram-Account des Zolls


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zum 1. August 2018 startet der Zoll mit einem eigenen Instagram-Account und sowohl die 
Nachwuchswerbungs-Website www.talent-im-einsatz.de als auch die offizielle Facebook-Seite
"Zoll Karriere" erscheinen in einem neuen Design. Die im letzten Jahr bereits begonnene und
jetzt erweiterte Kampagne zielt noch konsequenter auf das Medienverhalten Jugendlicher ab,
die sich heute fast ausschließlich im Internet informieren. Sichtbar wird die neue Kampagne
deshalb vor allem in den digitalen Medien werden.
Pünktlich zum Start des neuen Social-Media-Kanals werden auch die neuen, jugendlichen
Motive überall zu sehen sein: in Schulen, auf Straßenplakaten oder Online. 
Der Zoll präsentiert sich dabei noch stärker als "Teamplayer", weshalb mehrere Teammotive 
hinzugekommen sind. "Mit dem Scannerblick", "Für korrekte Ware", "Gegen krumme Dinger 
auf'm Bau", "Gegen verbotene Trophäen", "Gegen verstrickte Netzwerke" und "Mit Recht und 
Ordner" wirbt der Zoll bundesweit um qualifizierte Jugendliche und bietet sowohl einen 
verantwortungsvollen und vielseitigen Job, als auch einen gut bezahlten Karrierestart während
der Ausbildung im mittleren Dienst oder dem dualen Studium im gehobenen Dienst bzw. der 
Verwaltungsinformatik. 
Auf dem neuen Instagram-Account wird der Zoll in den nächsten Wochen die skurrilsten 
Schmuggelverstecke präsentieren und einen Einblick in den Zollalltag bieten. Wer möchte, 
kann seinen "Scannerblick" unter Beweis stellen und testen, ob er Fake- und Originalware 
unterscheiden kann: Hier sind gute Spürnasen gefragt. 
Die produzierten Bilder-Storys greifen dabei "Herzensthemen" junger Menschen auf und 
verknüpfen diese mit den Aufgaben des Zolls. 
Die Internetseite bietet ab sofort noch mehr zielgruppengerecht aufgearbeitete Informationen. 
Auch für Eltern gibt es eine eigene Rubrik, um sich über den Werdegang ihres Kindes zu 
informieren. Und auch auf YouTube kommt man nicht mehr am Zoll vorbei. 
In drei kurzen Werbe-Clips präsentiert sich der Zoll humorvoll und zeigt scherzhaft, wie der 
Arbeitsalltag beim Zoll auch aussehen könnte. 
Schnell sein lohnt sich: 
Wer auf den Geschmack gekommen ist, sollte sich beeilen. Für die Einstellungen zum 
1. August 2019 können Bewerbungen noch bis 30. September 2018 bei allen 
Ausbildungshauptzollämtern abgegeben werden.
Es warten ein sicherer Arbeitsplatz, eine faire Bezahlung und ein garantiert 
abwechslungsreicher Job!  
Alle Informationen über den spannenden Alltag eines Zöllners/einer Zöllnerin, die 
Einstellungsvoraussetzungen und die wichtigsten Informationen zum Auswahlverfahren gibt 
es auf www.talent-im-einsatz.de, auf der Facebook-Karriere-Seite 
www.facebook.com/ZollKarriere und auf der neuen Instagram-Seite unter
instagram.com/zoll.karriere. 



Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de"

Quelle: Presseportal.de unter der URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121225/4022146 

Sonntag, 24. Februar 2019

dbb und PKV sind sich einig: Duales System der Krankenversicherung hat sich bewährt

dbb und PKV sind sich einig: Duales System der Krankenversicherung hat sich bewährt

Der deutsche beamtenbund (dbb) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind sich einig, dass das bisher bestehende System der Privaten Krankenversicherung bei gleichzeitiger Beihilfe des Bundes oder Landes sich vollständig bewährt hat und ein Aufbrechen nicht erforderlich ist. Hier die Meldung des dbb, Landesbund Sachsen-Anhalt:

"dbb und PKV sind sich einig:

Duales System der Krankenversicherung hat sich bewährt

Am 12. Februar 2019 traf sich dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck mit dem Geschäftsführer des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, Dr. Timm Genett, zu einem Meinungsaustausch über das „Hamburger Modell“ einer pauschalen Beihilfegewährung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamtinnen und Beamte. „Es ist gut und richtig, dass Finanzminister André Schröder sehr früh und eindeutig erklärt hat, das sogenannte Hamburger Modell in Sachsen-Anhalt nicht einzuführen. Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat sich über Jahrzehnte bewährt. Die Probleme in der Gesundheitsversorgung lassen sich mit Sonderwegen oder einer Einheitsversicherung nicht lösen“, sagte Ladebeck.
Im beamtenrechtlichen Spitzengespräch mit dem Beamtenbund im vergangenen Jahr verwies Finanzminister Schröder auf rechtliche Unsicherheiten, Übergangsprobleme, Mehrkosten am Anfang und fehlende Erfahrungen mit dem „Hamburger Modell“. Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebe es derzeit keinen Anlass für die Einführung einer hälftigen Beteiligung an den Krankenversicherungsbeiträgen für gesetzliche Krankenkassen. Er werde dem Kabinett deshalb keinen Systemwechsel empfehlen, so Schröders Argumentation.
Verbesserungen im System hält Ladebeck aber durchaus für sinnvoll und notwendig, wie etwa eine Vereinfachung des Beihilfeverfahrens.
Die Öffnungsaktionen der privaten Krankenversicherungen seien ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des dualen Systems. Die Öffnungsaktionen garantieren seit Jahren Beamtinnen und Beamten und ihren Familien eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ohne Leistungsausschlüsse und mit begrenzten Risikozuschlägen. Eine Ablehnung des Versicherungsschutzes aufgrund von Vorerkrankungen ist ausgeschlossen. Von den Öffnungsaktionen profitieren seit Januar 2019 auch Beamte auf Widerruf mit Anspruch auf Beihilfe.
PKV-Geschäftsführer Genett wies darauf hin, dass mit dem sogenannten Hamburger Modell Beamte nur einmal die Wahl zwischen Beihilfe und gesetzlicher Versicherung haben: wer sich für die GKV entscheidet, gibt nämlich seinen Beihilfeanspruch unwiderruflich auf. Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland, müsste wieder der komplette GKV-Beitrag allein gezahlt werden, weil es dort keinen Arbeitgeberzuschuss gibt. Und im Ruhestand müssen GKV-versicherte Beamte für Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge auf alle Einnahmen zahlen – inklusive Lebensversicherungen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge – bis zu einem Höchstbeitrag von aktuell rund 750 Euro im Monat.
Zu bedenken sei auch, dass Beamte, die sich für die GKV entscheiden, dort auch pflegeversichert werden. Für die meisten Beamten dürfte allein der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um gut 60 Euro monatlich über dem Beitrag liegen, den sie bei gleichen Leistungen in der privaten Pflegeversicherung zu zahlen hätten.  
Hintergrund:
Beamte erhalten Beihilfe, ein eigenständiges Krankensicherungssystem. Dabei wird der eine Teil der Aufwendungen für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle sowie Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen vom Dienstherren des Beamten übernommen. Zur Deckung des anderen Teils schließt der Beamte einen beihilfefähigen Tarif bei einem Anbieter für private Krankenversicherungen ab. Es gibt aber auch Beamte, die sich für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden haben. Da der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht im Krankheitsfall bereits über die Beihilfe erfüllt, beteiligt er sich – von Hamburg abgesehen – nicht mit einem in der Beamtenalimentation systemfremden Arbeitgeberzuschuss. GKV-versicherte Beamten tragen daher den GKV- Beitrag allein."

Quelle: dbb, URL: https://www.sachsen-anhalt.dbb.de/aktuelles/news/duales-system-der-krankenversicherung-hat-sich-bewaehrt/  


Samstag, 23. Februar 2019

NBB: Streik und Demo am 27.2.2019 in Bremen

NBB: Streik und Demo am 27.2.2019 in Bremen

Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB) ruft für den 27.2.2019 im Rahmen der Einkommensrunde 2019 in den Ländern zu Streik und Demo in Bremen auf. Hier der Wortlaut des NBB-Aufrufs:

"Einkommensrunde 2019 mit den Ländern
Streik und Demo am 27. Februar 2019 in Bremen
 


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,

die Einkommensrunde 2019 für die Beschäftigten der Länder hat in der zweiten
Verhandlungsrunde keine Fortschritte gebracht. Die Arbeitgeber mauern weiter!
Zu dritten Verhandlungsrunde am 28. Februar/1. März 2019 erhöhen wir den
Druck von der Straße!
 

Wir fordern:
  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens 200 Euro
  • Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro
  • Erhöhung der Pflegetabelle zusätzlich um 300 Euro
  • Wiederinkraftsetzung der Vorschrift zur Übernahme von Auszubildenden
  • Schaffung von Regelungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs- / praxisintegrierten dualen Studiengängen
Zur Unterstützung unserer Forderungen rufen wir alle Beschäftigten im Landesdienst
in Bremen und Niedersachsen zu einem ganztägigen Warnstreik auf!
 

Wir treffen uns am 27. Februar 2019 um 10:00 Uhr in Bremen am Weserstadion;
ab ca. 10:40 Uhr Aufzug zum Marktplatz und dort
ab ca. 12:00 Uhr Abschlusskundgebung!
 

Zu den Demonstranten sprechen unter anderem:
Volker Geyer,   dbb Fachvorstand Tarifpolitik,
Frank Bsirske, Vorsitzender ver.di.
.
 

Weiterhin wollen wir:
  • Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung, die die Arbeit der heutigen Beschäftigten angemessen honoriert
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte, insbesondere Realisierung der Paralleltabelle
  • Erhöhung des Zusatzurlaubs für Wechselschicht- / Schichtarbeit in Unikliniken und Krankenhäusern um 50 Prozent
  • Erhöhung des Samstagszuschlags in Universitätskliniken und Krankenhäusern auf 20 Prozent
  • Erhöhung des Urlaubs für Auszubildende / Praktikanten auf 30 Tage
  • Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Beamtenbereich

Betroffen sind alle Tarifbeschäftigten, die unter das verhandelte Tarifrecht (TV-L / inklusive Land Berlin, TV ITDZ) fallen. Die Auszubildenden und Schüler sowie Praktikanten nach dem TVA-L und TVPrakt-L sind ebenfalls umfasst.

Die betroffenen Landes- und Kommunalbeamten haben zwar kein Streikrecht. Sie sollen aber unsere Forderungen in ihrer Freizeit bei der Demo unterstützen."


Quelle: NBB, Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion v. 13.2.2019 















dbb: Einkommensrunde der Länder 2019

dbb: Einkommensrunde der Länder 2019

Die Forderungen von dbb deutscher beamtenbund und tarifunion (dbb) für die Einkommensrunde der Länder 2019 liegen auf dem Tisch.







Quelle: dbb, URL: https://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/einkommensrunde-2019/downloads/


Der BDZ OV Bremen ist solidarisch und unterstüzt die Forderungen vom dbb, dbb Landesbund Bremen und NBB.

Freitag, 22. Februar 2019

GZD: Bezirke der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter neu gefasst (2019)

GZD: Bezirke der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter neu gefasst (2019)

Die Generalzolldirektion (GZD) hat mit Wirkung vom 1.1.2019 die Bezirke der Hauptzollämter/Zollfahndungsämter neu gefasst, u.a. weil die Hauptzollämter Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt mit Wirkung vom 1.1.2019 zum gemeinsamen Hauptzollamt Hamburg verschmolzen worden sind.

Die neue Verordnung über die Bezirke der örtlichen Behörden ist folgedermaßen gefasst:


"Bestimmung von Bezirk und Sitz der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter
(BestBS-HZÄ/ZFÄ)

Aufgrund des § 12 Absatz 1 des Finanzverwaltungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, bestimmt die Generalzolldirektion:

§ 1 Bezirk und Sitz der Hauptzollämter
Bezirk und Sitz der Hauptzollämter ergeben sich aus Anlage 1.




§ 2 Bezirk und Sitz der Zollfahndungsämter
Bezirk und Sitz der Zollfahndungsämter ergeben sich aus Anlage 2.

§ 3 Amtshandlungen außerhalb des Bezirks
Die Zuweisung eines Bezirks an die Hauptzollämter beziehungsweise Zollfahndungsämter ist ohne Einfluss darauf, dass ihre Beschäftigten auch außerhalb des Bezirks Amtshandlungen vornehmen können, soweit dies in anderen Vorschriften geregelt ist.

§ 4 Änderungsverfahren
(1) Anträge auf Änderung des Bezirks oder des Sitzes von Hauptzollämtern oder Zollfahndungsämtern sowie auf Berichtigung dieser Bestimmung legen die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter mit formulierten Änderungsvorschlägen der Generalzolldirektion vor.
(2) Die Generalzolldirektion unterrichtet das Bundesministerium der Finanzen bei Anträgen von strategischer bzw. politischer Bedeutung.

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bestimmung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bestimmung von Bezirk und Sitz der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter vom 6. Juli 2018 außer Kraft.





Bonn, den 28. Dezember 2018
O 3103-2016.00001-DI.B.16 [04] (201800178232)

Die Präsidentin der Generalzolldirektion
Im Auftrag
Dr. Rolfink"

Quelle: BMF, URL: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28122018_O3103201600001DIB1604201800178232.htm