Freitag, 15. Februar 2019
HPR-Info 1/2019: Übertarifliche Anwendung der Zulagenregelung nach § 17 EZulV auf Tarifbeschäftigte
HPR-Info 1/2019: Übertarifliche Anwendung der Zulagenregelung nach § 17 EZulV auf Tarifbeschäftigte
Der BDZ berichtet in der Info Personalräte KOMPAKT, HPR 1/2019 über folgendes Thema:
"Übertarifliche Anwendung der Zulagenregelung gemäß § 17 Erschwerniszulagenverordnung – EZulV – auf Tarifbeschäftigte (TB) als Zollvollzugsbedienstete
Zurzeit erhalten nur Beamte/innen gemäß § 17 EZulV, die bei ihrer Kontroll- und Ermittlungstätigkeit Fäkalien oder mit Fäkalien oder Körperflüssigkeiten kontaminierte Personen oder Gegenstände manuell untersuchen, eine Zulage in Höhe von 11,10 Euro für jeden Tag an dem eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird, höchstens jedoch 111 Euro monatlich. Der BDZ und seine Fraktion im Hauptpersonalrat haben gegenüber dem BMF bereits mehrfach gefordert, dass diese Regelung analog auf TB mit identischen Erschwernissen übertragen werden soll. Das BMF hat nunmehr die BDZ-Forderung aufgegriffen, sich der Angelegenheit angenommen und das BMI um eine Entscheidung gebeten. Begründet hat das BMF seine Berichtsvorlage damit, dass aus Gründen des Gleichklangs mit dem Beamtenbereich und zur Wahrung des Betriebsfriedens das dringende dienstliche Bedürfnis besteht, die besoldungsrechtliche Regelung im Wege einer übertariflichen Maßnahme analog auf TB mit identischen Erschwernissen zu übertragen. Im Übrigen lässt Ziffer I. Absatz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen zum Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwVwV-BMF) den Einsatz von TB in solchen Bereichen ausdrücklich zu. Wir werden weiter berichten!"
Quelle: BDZ-Personalräte Kompakt: HPR 1/2019, S. 4, URL:
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190117_HPR.pdf
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