Der deutsche beamtenbund (dbb) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind sich einig, dass das bisher bestehende System der Privaten Krankenversicherung bei gleichzeitiger Beihilfe des Bundes oder Landes sich vollständig bewährt hat und ein Aufbrechen nicht erforderlich ist. Hier die Meldung des dbb, Landesbund Sachsen-Anhalt:
"dbb und PKV sind sich einig:
Duales System der Krankenversicherung hat sich bewährt
Am
12. Februar 2019 traf sich dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck mit
dem Geschäftsführer des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, Dr.
Timm Genett, zu einem Meinungsaustausch über das „Hamburger Modell“
einer pauschalen Beihilfegewährung für freiwillig in der gesetzlichen
Krankenversicherung versicherte Beamtinnen und Beamte. „Es ist gut und
richtig, dass Finanzminister André Schröder sehr früh und eindeutig
erklärt hat, das sogenannte Hamburger Modell in Sachsen-Anhalt nicht
einzuführen. Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater
Krankenversicherung hat sich über Jahrzehnte bewährt. Die Probleme in
der Gesundheitsversorgung lassen sich mit Sonderwegen oder einer
Einheitsversicherung nicht lösen“, sagte Ladebeck.
Im
beamtenrechtlichen Spitzengespräch mit dem Beamtenbund im vergangenen
Jahr verwies Finanzminister Schröder auf rechtliche Unsicherheiten,
Übergangsprobleme, Mehrkosten am Anfang und fehlende Erfahrungen mit dem
„Hamburger Modell“. Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebe es
derzeit keinen Anlass für die Einführung einer hälftigen Beteiligung an
den Krankenversicherungsbeiträgen für gesetzliche Krankenkassen. Er
werde dem Kabinett deshalb keinen Systemwechsel empfehlen, so Schröders
Argumentation.Verbesserungen im System hält Ladebeck aber durchaus für sinnvoll und notwendig, wie etwa eine Vereinfachung des Beihilfeverfahrens.
Die Öffnungsaktionen der privaten Krankenversicherungen seien ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des dualen Systems. Die Öffnungsaktionen garantieren seit Jahren Beamtinnen und Beamten und ihren Familien eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ohne Leistungsausschlüsse und mit begrenzten Risikozuschlägen. Eine Ablehnung des Versicherungsschutzes aufgrund von Vorerkrankungen ist ausgeschlossen. Von den Öffnungsaktionen profitieren seit Januar 2019 auch Beamte auf Widerruf mit Anspruch auf Beihilfe.
PKV-Geschäftsführer Genett wies darauf hin, dass mit dem sogenannten Hamburger Modell Beamte nur einmal die Wahl zwischen Beihilfe und gesetzlicher Versicherung haben: wer sich für die GKV entscheidet, gibt nämlich seinen Beihilfeanspruch unwiderruflich auf. Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland, müsste wieder der komplette GKV-Beitrag allein gezahlt werden, weil es dort keinen Arbeitgeberzuschuss gibt. Und im Ruhestand müssen GKV-versicherte Beamte für Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge auf alle Einnahmen zahlen – inklusive Lebensversicherungen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge – bis zu einem Höchstbeitrag von aktuell rund 750 Euro im Monat.
Zu bedenken sei auch, dass Beamte, die sich für die GKV entscheiden, dort auch pflegeversichert werden. Für die meisten Beamten dürfte allein der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um gut 60 Euro monatlich über dem Beitrag liegen, den sie bei gleichen Leistungen in der privaten Pflegeversicherung zu zahlen hätten.
Hintergrund:
Beamte erhalten Beihilfe, ein eigenständiges Krankensicherungssystem. Dabei wird der eine Teil der Aufwendungen für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle sowie Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen vom Dienstherren des Beamten übernommen. Zur Deckung des anderen Teils schließt der Beamte einen beihilfefähigen Tarif bei einem Anbieter für private Krankenversicherungen ab. Es gibt aber auch Beamte, die sich für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden haben. Da der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht im Krankheitsfall bereits über die Beihilfe erfüllt, beteiligt er sich – von Hamburg abgesehen – nicht mit einem in der Beamtenalimentation systemfremden Arbeitgeberzuschuss. GKV-versicherte Beamten tragen daher den GKV- Beitrag allein."
Quelle: dbb, URL: https://www.sachsen-anhalt.dbb.de/aktuelles/news/duales-system-der-krankenversicherung-hat-sich-bewaehrt/
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