Donnerstag, 14. Februar 2019

HPR-Info 1/2019: Einsatztrainingszentren der Zollverwaltung (ETZ der ZV)


HPR-Info 1/2019: Einsatztrainingszentren der Zollverwaltung (ETZ der ZV)

Der BDZ berichtet in der Info Personalräte KOMPAKT, HPR 1/2019 über das sehr wichtige Thema der neuen Einsatztrainingszentren der Zollverwaltung (ETZ der ZV). Künftig soll die Zollverwaltung für das Training der waffentragenden Zollvollzugskräfte nicht mehr Schießbahnen anmieten und Trainingsgelände der Bundeswehr oder anderer Einrichtungen nutzen, sondern in bundeseigenen ETZ trainieren. Streitpunkt sind hier die Entstehungsorte und die Entfernung vom normalen Dienstort. Da nicht jedes Hauptzollamt/Zollfahndungsamt ein eigenes ETZ bekommen wird, sondern bundesweit (zunächst) nur 11 ETZen geplant werden, kommt es naturgemäß um einen großen Wettbewerb und unterschiedlichste Argumente, die der HPR gemeinsam mit der GZD und dem BMF abwägen muss. 
Hier die Meldung der HPR-Fraktion des BDZ:

"Einsatztrainingszentren der Zollverwaltung (ETZ der ZV)


Im Rahmen der Sitzung erörterte der Hauptpersonalrat mit Vertretern/innen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eingehend die Konzeption und deren langfristig geplante Umsetzung. Eingangs wurde mittels einer Präsentation die Konzeption selbst ausführlich dargestellt. In diesem Zusammenhang wurde schnell deutlich, dass die mit der Konzepterstellung beauftragte Arbeitsgruppe (AG) ETZ unter großem Zeitdruck und mit hohem Engagement hervorragende Arbeit geleistet hat.

Zukünftig sollen nach Möglichkeit die nach den einschlägigen Dienstvorschriften für die rund 12.700 Waffenträger der Zollverwaltung verbindlichen Trainingsverpflichtungen im Dienstsport, dem Einsatztraining, dem Dienst begleiten-den theoretischen Unterricht, dem Waffentraining sowie dem Zollhundetraining (soweit im ETZ durchgeführt) zentral in (zunächst) elf Einsatztrainingszentren in einem Zweischichtbetrieb erfolgen. Aus Gründen der wirtschaftlichen Ausrichtung sollen in der Dimension I zwischen 700 bis 900 Waffenträger /innen, in der Dimension II zwischen 900 bis 1.300 Waffenträger/innen und in der Dimension III mehr als 1.300 Waffenträger/innen trainieren können. Derzeit stehen rund 300 hauptamtliche Trainer und rund 1.100 nebenamtliche Trainer zur Verfügung. Langfristig sollen die Trainingseinheiten an den ETZen jedoch ausschließlich durch hauptamtliche Trainer durchge-führt werden. Zur Durchführung der Trainingseinheiten werden pro ETZ ca. 40 hauptamtliche Trainer benötigt. Anhand sog. „HotSpots“ (hohe Dichte an Waffenträger/innen) lassen sich geographisch einzelne priorisierte Regionen zusammenstellen. Die sieben Regionen der Kategorie I gelten bezüglich ihres Bestandes an waffenführenden Bediensteten als zukunftssicher und werden tendenziell sogar weiter ausgebaut und personell verstärkt. In der Folge sollen eben diese auch priorisiert mit einem ETZ ausgestattet werden. Eine Realisierung der Kategorie II kommt danach in Betracht. Nach Auffassung der Verwaltung sollen in den nachfolgend dargestellten Regionen ETZen ein-gerichtet werden, wobei nach aktuellem Kenntnisstand frühestens 2027 mit der Inbetriebnahme der ETZen der Kategorie I zu rechnen ist:

ETZ Kategorie I                                    ETZ Kategorie  II 
Region München                                   Region Dresden/Leipzig/Erfurt
Region Hamburg/Schleswig-Holstein    Region Baden-Württemberg
Region Rhein-Main                                Region an der Grenze zur Schweiz 
Region Berlin/Brandenburg                   Region Nürnberg       
Region Nord-Rhein Westfalen Süd        
Region Nord-Rhein Westfalen Nord
Region Friesland od. Weserland 


Die zeitlichen Wegeaufwände bei der Anfahrt zur (zentralen) Trainingsstätte sollen laut dem vorliegenden Konzept für die Mehrheit der Teilnehmer/-innen in einem Radius von max. 75 km Luftlinie um die Dienststelle liegen oder maximal in anderthalb Stunden Fahrzeit (bei normaler Verkehrslage) mit dem Kfz zu erreichen sein. Zudem ist lt. Konzeption die Zusammenfassung von mindestens zwei Trainingsveranstaltungen an einem Trainingstag vertretbar und insbesondere auch fachlich gewünscht, um quantitative (aber auch qualitative) Synergien zwischen den verschiedenen Zolltrainingsarten zu erzielen. ETZen sollen organisatorisch an das jeweils nahegelegene / (im waffenführenden Bereich) personalstärkste HZA der Einzugsregion (sog. Betreiber-HZA) angebunden werden. Die Einrichtung eines gesonderten Arbeitsbereichs ETZ erfolgt bei der Leitung des Sachgebietes C des betreibenden HZA.  
Der HPR äußerte sich bereits im Rahmen der Besprechung kritisch zu den aus personalvertretungsrechtlicher Sicht identifizierten Schwachstellen des ETZ-Konzeptes. 
So sind Zweifel angebracht, ob die jetzige Konzeption auf den vorgesehenen deutlichen Personalaufwuchs (z.B. FKS) bei dem jede zweite Neueinstellung in den Waffen tragenden Bereich kommen soll, hinreichend belastbar ist. Zudem bedarf der Parameter der „max. Luftlinie von 75 Km um die Dienststelle“ nach Auffassung des HPR noch einer genaueren Erläuterung. Nach Ausführung der Direktion III der GZD verschlechtern sich durch das Konzept der ETZen lediglich zwei Prozent der Waffenträger trotz des Benutzungszwangs bei längeren Wegstrecken gegenüber der jetzigen Trainingssituation. Hingegen kommen Berechnungen des HPR zu dem Ergebnis eines Verschlechterungsgrades von etwa 28 Prozent, da die gewählten Parameter nicht republikweit greifen. Einen daraus resultierenden „Trainingsfahrdienst“, der zu Lasten der Kontroll- bzw. Ermittlungszeit geht und der zumindest einen Teil der Beschäftigten mit Dienstzeiten von 10.45 für TBe und 13.00 Stunden für Beamte/innen (einschl. Pausenzeiten) wesentlich stärker physisch belastet als jetzt, wird der HPR nicht mittragen. Vielmehr müssen auch sozialverträgliche Aspekte (Altersschichtung), Audit Beruf und Familie insbesondere für Teilzeitkräfte, grundsätzlicher Dienstantritt der Trainer und (Mit)fahrt zum ETZ von der jeweiligen Dienststelle aus, in die Konzeption Einzug finden. Um diesem Ansatz gebührend Rechnung zu tragen, sind organisatorisch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der HPR sieht derzeit keine andere Möglichkeit als z.B. die Bereiche der HZÄ Erfurt, Braunschweig, Oldenburg sowie Magdeburg konzeptionell besser abzudecken; ebenso diejenigen Bereiche, für die es einen Benutzungszwang geben soll (rd. 850 Waffenträger). 
Gerade bei den Parametern und den Standorten besteht noch größerer Erörterungsbedarf, den der HPR in seiner Stellungnahme an die Abteilungsleiterin III, Frau Tanja Mildenberger, näher ausführen wird. Notwendig sind dabei weitere ETZ-Standorte. Neben Stralsund, das als zwölftes ETZ ertüchtigt werden muss, sog. Campuslösungen (Vorhaben zum Bau von ETZen werden von vorneherein in die langfristige Aufbauplanung einbezogen und auf konkrete Synergien hin betrachtet; siehe Seite 50 Standortkonzept für die Aus- und Fortbildung der Zollverwaltung) müssen bestehende individuelle Trainingsmöglichkeiten vor Ort beibehalten werden (Lockerung Benutzungszwang). Die Bewertung der Dienstposten der Leiter/innen eines ETZ nach BesGr A 12 bzw. A 13 g sind frühzeitig in die Dienstpostenbewertung Zoll mit aufzunehmen. Für die Beauftragten für Eigensicherung sind die künftigen Aufgaben und die berufliche Entwicklung auch im Hinblick sich verändernder Abläu-fe frühzeitig zu definieren. Zudem sind dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Anreize zur Gewinnung von hauptamtlichen Trainern für die ETZen rechtzeitig auf den Weg zu bringen (Gewährung Polizeizulage, durchgehende Dienstpostenbewertung, Durchlässigkeit der Laufbahnen etc.). 
Im Rahmen der Besprechung wurden durch das Gremium zudem die Besonderheiten des Zolltrainings bei den Observationseinheiten Zoll (z.B. andere Trainingsrichtwerte, Unplanbarkeit der Trainingseinheiten) vorgetragen. Diese finden bislang im ETZ-Konzept wenig Berücksichtigung. Folgerichtig hat die GZD zunächst zugesichert, dass die OEZen grundsätzlich ihr Training am ETZ durch Trainer aus der OEZ durchführen können.  
Des Weiteren forderte der HPR in der Folge u.a., dass für die am ETZ trainierenden Zollvollzugsbediensteten Sozialräume für Pausenzeiten zwingend mit eingeplant werden müssen. 
Vortragen wird der HPR in seiner Stellungnahme ferner, dass ein Rasensportplatz, die Integration eines Volleyball- bzw. Kleinspielfelds sowie eine Tartanbahn für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen notwendig sind. Ebenso wie der BDZ begrüßt der HPR ausdrücklich die Konzeption der Einsatztrainingszentren, die in ihrer Innen- und Außenwirkung das Bild eines modernen Zollvollzugsdienstes der Zukunft demonstriert. Lediglich in der Ausgestaltung und Umsetzung der Konzeption bestehen zwischen BMF und HPR unterschiedliche Auffassungen, die es nun gilt, in zeitnahen Gesprächen anzugehen und einvernehmlichen Lösungen zuzuführen. Der Vorsitzende des Hauptpersonalrat Dieter Dewes hat am 16.01.2019 in einem Gespräch mit dem für die Zollabteilung zuständigen Staatssekretär Dr. Bösinger vereinbart, dass er in einer der nächsten Sitzungen die Konzeption der ETZ mit dem HPR erörtern wird."

Quelle: BDZ-Personalräte Kompakt: HPR 1/2019, S. 1, URL: 
https://www.bdz.eu/fileadmin/dokumente/Medien/Personalraete_kompakt/Kompakt_2019/190117_HPR.pdf


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen